Urteil zu DDR-Hochschulabschlüssen

    • Urteil zu DDR-Hochschulabschlüssen

      Akademische Abschlüsse der DDR können
      nicht pauschal in bundesdeutsche Diplo-
      me umgewandelt werden. Dies entschied
      das Bundesverwaltungsgericht in einem
      Grundsatzurteil. (AZ: BVerwG 6 C 19.04)

      Prinzipiell dürfe ein DDR-Diplomgrad in
      keiner anderen Form als in der damals
      verliehenen geführt werden, erklärten
      die Richter. Für die Anerkennung auf
      Gleichwertigkeit mit einem bundesdeut-
      schen Abschluss sei ein individueller
      Antrag notwendig. Einen pauschalen Um-
      tausch von DDR-Diplomen in westdeutsche
      Abschlüsse sehe der Einheitsvertrag
      nicht vor, so die Richter.
      Wer Fehler findet, darf sie behalten!