Hallo Alle,
da ersteigert ein eBay-Mitglied in meiner Privatauktion (ohne Umtausch, etc...) einpaar gebrauchte Wandstrahler. Schon beim ersten Kontakt kennzeichnet sich dieser Mensch mit Rechtsanwalt. Na, denk ich mir, das kann ja was werden. Nicht, dass ich vor irgendwas Angst haben müsste oder mein Angebot fehlerhaft sei. Nein, aber ich bin privat mit einigen Anwälten befreundet...
Ich also versende die Ware (6 Jahre alte gebrauchte Wandstrahler) und erhalte dann promt ein perfektes formelles juristisches Anschreiben mit Hinweisen darüber, dass die Ware nicht ganz der Beschreibung entspräche und Mängel aufweise, die ich in meiner Artikelbeschreibung nicht oder nicht gut genug dargestellt hätte. War ja klar.
Na, sag ich mir, das kann ich ja so – trotz gerichtlichen Drohgebärden des Käufers (Forderung auf Schadensersatz zuzüglich Kostenberechnung und - ausgleich für weitere Aufwände zur Beschaffung von Neuware, etc...) nicht so einfach ignorieren. Auch heisse Luft verblasende Anwälte sollten irgendwie ernst genommen werden. Wichtiger aber war für mich: Rette deine Ehre. Schliesslich waren die 57 Menschen, mit denen Du in den vergangenen 5 Jahren eBay-Geschäfte machtest ausnahmslos sehr zufrieden. Und du warst ja auch ein bisschen stolz auf deine Bewertungen.
Also schreibe ihm eine lange Mail, in der ich betone, dass ich nicht nur die während des Transportes zu ihm aufgetretenen Beschädigungen sehr bedauere, sondern auch unterstreiche, dass ich es wichtig finde, wenn beide Seiten trotz unglücklicher Umstände am Ende zufrieden sind. Ich will ihm meine Redlichkeit beweisen, indem ich nicht nur auf seine Forderung einer Reduzierung des Preises um 50% eingehe, sondern ihm sogar 2/3 der Kaufsumme als kleine Wiedergutmachung zugestehe. Ehrensache.
Und dann? Er ruft an. Sagt mir, dass er mit dieser Regelung einverstanden sei und weist sogar noch darauf hin (Autsch!!!), dass er aufgrund unserer einvernehmlichen Regelung und meiner sofortigen Bereitschaft auf eine zusätzliche Berechnung für die Erstellung! seines Anschreibens verzichten werde und mir grosszügig eine neutrale Bewertung ausstellen werde.
Ich glaub mich hakts! Wieviel Unverfrorenheit und Masslosigkeit muss man sich gefallen lassen? Jetzt bloss nix mehr dazu sagen denke ich mir. Halt dich zurück... Der braucht das vielleicht nur als Kaschierung für seine körperlichen und geistigen Behinderungen oder Komplexe. Egal jetzt, ob er mit seiner Art bisher überall durchkam.
Wie anfangs erwähnt, in so manchen netten privaten Gesprächen mit Juristen wurde mir schmunzelnd genau diese Berufs-Geisteskrankheit bestätigt. Diese Story habe ich dann bei uns im Club auch zum Besten gegeben. Natürlich im Beisein von Anwälten, die mir schmunzelnd bestätigten dass meine Beurteilung leider sehr oft zuträfe (natürlich aber nicht auf sie :-). Viele Juristen können garnicht mehr anders als hinter allem und jedem Unehrlichkeit und Betrug zu wittern oder aber ihren Berufsstand für die gewissenlose Schaffung von Vorteilen zu missbrauchen. Klarer Menschenverstand, Anstand und Redlichkeit sind für sie nun mal abstrakte Begriffe, die so manchen eingeschränkten Juristengeist überfordern.
da ersteigert ein eBay-Mitglied in meiner Privatauktion (ohne Umtausch, etc...) einpaar gebrauchte Wandstrahler. Schon beim ersten Kontakt kennzeichnet sich dieser Mensch mit Rechtsanwalt. Na, denk ich mir, das kann ja was werden. Nicht, dass ich vor irgendwas Angst haben müsste oder mein Angebot fehlerhaft sei. Nein, aber ich bin privat mit einigen Anwälten befreundet...
Ich also versende die Ware (6 Jahre alte gebrauchte Wandstrahler) und erhalte dann promt ein perfektes formelles juristisches Anschreiben mit Hinweisen darüber, dass die Ware nicht ganz der Beschreibung entspräche und Mängel aufweise, die ich in meiner Artikelbeschreibung nicht oder nicht gut genug dargestellt hätte. War ja klar.
Na, sag ich mir, das kann ich ja so – trotz gerichtlichen Drohgebärden des Käufers (Forderung auf Schadensersatz zuzüglich Kostenberechnung und - ausgleich für weitere Aufwände zur Beschaffung von Neuware, etc...) nicht so einfach ignorieren. Auch heisse Luft verblasende Anwälte sollten irgendwie ernst genommen werden. Wichtiger aber war für mich: Rette deine Ehre. Schliesslich waren die 57 Menschen, mit denen Du in den vergangenen 5 Jahren eBay-Geschäfte machtest ausnahmslos sehr zufrieden. Und du warst ja auch ein bisschen stolz auf deine Bewertungen.
Also schreibe ihm eine lange Mail, in der ich betone, dass ich nicht nur die während des Transportes zu ihm aufgetretenen Beschädigungen sehr bedauere, sondern auch unterstreiche, dass ich es wichtig finde, wenn beide Seiten trotz unglücklicher Umstände am Ende zufrieden sind. Ich will ihm meine Redlichkeit beweisen, indem ich nicht nur auf seine Forderung einer Reduzierung des Preises um 50% eingehe, sondern ihm sogar 2/3 der Kaufsumme als kleine Wiedergutmachung zugestehe. Ehrensache.
Und dann? Er ruft an. Sagt mir, dass er mit dieser Regelung einverstanden sei und weist sogar noch darauf hin (Autsch!!!), dass er aufgrund unserer einvernehmlichen Regelung und meiner sofortigen Bereitschaft auf eine zusätzliche Berechnung für die Erstellung! seines Anschreibens verzichten werde und mir grosszügig eine neutrale Bewertung ausstellen werde.
Ich glaub mich hakts! Wieviel Unverfrorenheit und Masslosigkeit muss man sich gefallen lassen? Jetzt bloss nix mehr dazu sagen denke ich mir. Halt dich zurück... Der braucht das vielleicht nur als Kaschierung für seine körperlichen und geistigen Behinderungen oder Komplexe. Egal jetzt, ob er mit seiner Art bisher überall durchkam.
Wie anfangs erwähnt, in so manchen netten privaten Gesprächen mit Juristen wurde mir schmunzelnd genau diese Berufs-Geisteskrankheit bestätigt. Diese Story habe ich dann bei uns im Club auch zum Besten gegeben. Natürlich im Beisein von Anwälten, die mir schmunzelnd bestätigten dass meine Beurteilung leider sehr oft zuträfe (natürlich aber nicht auf sie :-). Viele Juristen können garnicht mehr anders als hinter allem und jedem Unehrlichkeit und Betrug zu wittern oder aber ihren Berufsstand für die gewissenlose Schaffung von Vorteilen zu missbrauchen. Klarer Menschenverstand, Anstand und Redlichkeit sind für sie nun mal abstrakte Begriffe, die so manchen eingeschränkten Juristengeist überfordern.