Lohnkürzung bei Verbeamtung zulässig

    • Lohnkürzung bei Verbeamtung zulässig

      Ein öffentlicher Arbeitgeber darf für
      das Versprechen einer späteren Verbeam-
      tung Lohnkürzungen mit seinen Ange-
      stellten verabreden. Dies hat das Bun-
      desarbeitsgericht in Erfurt in einem
      Urteil festgestellt. (Az.: 5AZR 254/05)

      Damit wies es die Klage einer Lehrerin
      zurück, die im Blick auf ihre Übernahme
      in den Beamtenstatus vier Jahre lang
      auf etwa 140 Euro ihres Bruttogehalts
      verzichtet hatte. Dagegen findet es das
      Gericht unzulässig, wenn der Arbeitge-
      ber als Gegenleistung für ein solches
      Versprechen monatliche Zahlungen von
      seinem Angestellten verlangen würde.
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