[Ebay] Bleibt Kaufvertrag trotz "Kauf Abbrechen" bestehen?

    • [Ebay] Bleibt Kaufvertrag trotz "Kauf Abbrechen" bestehen?

      Hallo Zusammen,

      ich komme mal direkt zum Sachverhalt:
      Ich bin privater Verkäufer auf Ebay und habe einen Artikel verkauft (Sofort-Kauf).
      Der Käufer hat an Tag 1 direkt eine Nachricht hinterlassen und geschrieben, dass er nur per PayPal zahlen möchte.
      Da ich kein PayPal-Account habe und auf der Verkaufsseite zudem nur Überweisung als Zahlungsmittel angegeben habe, habe ich das natürlich abgelehnt.

      Ich bin davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel nicht mehr haben möchte, also habe ich (einseitig) an Tag 1 direkt ein "Kauf abbrechen" via Ebay-System eingeleitet mit dem Hinweis "Käufer bittet um Abbruch".
      Ich habe dem Käufer daraufhin geschrieben er solle bitte den Abbruch bestätigen, da sonst Gebühren entstehen. Der Käufer schrieb daraufhin, dass er sich nicht drum schert und ich zusehen muss, wie ich die Gebühren zurück bekomme. Er bot mir weiterhin an per PayPal zu bezahlen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich am Kaufvertrag (auch rechtlich) festhalten werde, sollte der Käufer den Abbruch nicht zustimmen und ich auf die Gebühren sitzen bleibe.

      Wohlgemerkt alles an Tag 1.
      7 Tage später, und nachdem die Zahlung immer noch nicht eingetroffen war, habe ich eine unmissverständliche Nachricht geschrieben, mit Zahlungsfrist und dass ich bei Nicht-Zahlung den rechtlichen Weg beschreiten werde.
      Der Käufer hat sich an Tag 8 zurückgemeldet und geschrieben, dass er keinen Kaufvertrag mit mir hat, da ich (der Verkäufer) einseitig einen Kaufabbruch eingeleitet hatte.

      Nun das Problem:
      Der Käufer hat aber weiterhin den (von mir einseitig eingeleiteten) Kaufabbruch nicht bestätigt, die Ebay-Gebühren sind weiterhin da.
      Die 10-Tage, die EBay bei einem "Kauf Abbruch" dem Käufer gibt, sind nun auch schon abgelaufen.

      Jetzt ist meine Frage:
      Ist der Kaufvertrag weiterhin unberührt, weil der Käufer den einseitigen Kaufabbruch nicht bestätigt hat (zumindest technisch), oder ist der Kaufvertrag aufgehoben, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, dass bei Nicht-Bestätigung ich auf den Kaufvertrag festhalten werde?

      Mir ist klar, dass ich die Möglichkeit habe einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen die Gebühren zurückfordern kann.
      Mir geht es hier tatsächlich um die Art und Weise, wie der Käufer mit mir umgegangen ist. Es mag Spießig klingen, aber ich möchte sowas nicht durchgehen lassen.
      Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben.

      Wie schätzt ihr die Situation ein?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Endeavor ()

    • ... also habe ich (einseitig) an Tag 1 direkt ein "Kauf abbrechen" via Ebay-System eingeleitet mit dem Hinweis "Käufer bittet um Abbruch.

      Grober Fehler! Der Käufer hat Deine Auktionsbedingungen mit dem Klick auf "Kaufen" akzeptiert. Also muß er zahlen per Überweisung. Punkt!
      Wenn er das nicht will, muß ER den Kauf abbrechen und nicht Du. Du hast nämlich in diesem Fall keinen Nachweis dafür, dass er wirklich abbrechen will. Und egal, ob er zahlt oder nicht, ein Kaufvertrag mit seinem Klick auf den Kaufen-Button ist zustande gekommen. Den solltest Du auch durchsetzen, notfalls mit Hilfe eines Mahnbescheids. Um welche Summe gehts denn bei dem Kauf?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hehnlein ()

    • Du wirst höchstwahrscheinlich damit scheitern, einen rechtsgültigen Kaufvertrag durchzusetzen.

      Du hast eine Willenserklärung gegenüber eBay abgegeben, dass der Käufer einen Abbruch wünscht. Hiermit hast du deutlich gemacht, dass du diesem Abbruch zustimmst, du hast ihn sogar selbst eingeleitet.
      Dann hast du den Käufer gebeten, er solle den Abbruch bestätigen, damit du die Gebühren erstattet bekommst.
      Eine ziemlich eindeutige Willenserklärung, da es dir da nur noch um die Gebühren ging. Hättest du dort bereits deutlich gemacht, dass du auf den Kaufvertrag bestehst (und nicht erst im folgenden Schriftverkehr), hättest du sehr gute Chancen gehabt, so eher nicht.
    • Endeavor schrieb:



      Mir ist klar, dass ich die Möglichkeit habe einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen die Gebühren zurückfordern kann.
      Mir geht es hier tatsächlich um die Art und Weise, wie der Käufer mit mir umgegangen ist. Es mag Spießig klingen, aber ich möchte sowas nicht durchgehen lassen.
      Klar kann der Verkäufer das, aurum.
      Weiß er ja auch, aber er möchte...... (siehe Zitat).

      Das Problem wird auch sein, dass eine eindeutige Willenserklärung im Bezug auf die reine Kostenerstattung der eBay-Gebühren vorliegt.
      Dies würde, beim Einklagen des Kaufvertrages und meiner Einschätzung, zu einer unverhältnismäßigen Kostenfestlegung führen.
      Der Beklagte müsste eventuell die eBay-Gebühren erstatten, aber der Kläger bliebe auf geschätzt rund 90 % der gesamten Gerichts- und Rechtsanwaltskosten sitzen.
    • Kaiolito schrieb:

      Du wirst höchstwahrscheinlich damit scheitern, einen rechtsgültigen Kaufvertrag durchzusetzen.

      Du hast eine Willenserklärung gegenüber eBay abgegeben, dass der Käufer einen Abbruch wünscht. Hiermit hast du deutlich gemacht, dass du diesem Abbruch zustimmst, du hast ihn sogar selbst eingeleitet.
      Dann hast du den Käufer gebeten, er solle den Abbruch bestätigen, damit du die Gebühren erstattet bekommst.
      Eine ziemlich eindeutige Willenserklärung, da es dir da nur noch um die Gebühren ging. Hättest du dort bereits deutlich gemacht, dass du auf den Kaufvertrag bestehst (und nicht erst im folgenden Schriftverkehr), hättest du sehr gute Chancen gehabt, so eher nicht.
      Ist denn die Aufhebung des Kaufvertrages so einfach einseitig möglich? Hätte der Käufer nicht die Aufhebung bestätigen müssen und/oder seine Willenserklärung auch abgeben müssen?
      Überlegen wir mal aus der Sicht des Käufers: Dann hätte man als Käufer Null Chancen gegen einen einseitig aufgehobenen Kaufvertrag vorzugehen, wenn deine Einschätzung zutrifft.

      Natürlich ging es mir um die Gebühren, dafür ist der "Kauf-Abbruch" - Prozess auf Ebay da (wobei selbst Ebay vor dem Klicken auf "Kauf Abbrechen" darauf hinweist, dass der Kaufvertrag davon unberührt bleibt. Aber Ebay ist ja nicht der Gesetzgeber, also kann ich mich darauf nicht verlassen).

      @aurum, @Kaiolito: Ich wäre euch dankbar, wenn wir den Sachverhalt hier sachlich besprechen könnten. Das hat nichts mit Totschlagen von Zeit während der Corona-Pandemie zu tun. Danke!
    • Natürlich ist es grundsätzlich nicht einfach, einen Kaufvertrag einseitig aufzuheben.
      Wie bereits weiter oben geschrieben, hast du meiner Einschätzung nach jedoch den Fehler gemacht, nicht bereits in dem zweiten Schriftwechsel ausdrücklich darauf zu bestehen, dass der Kaufvertrag Bestand hat, wenn der Käufer den Kauf durch Zustimmung im eBay-System abzubrechen nicht zustimmt.

      Natürlich ist das Auslegungssache, aber dein Käufer hat dir zu verstehen gegeben, dass er den Kaufvertrag so (Zahlung per Überweisung) doch nicht durchführen möchte. Ein indirektes Angebot zur Aufhebung des Kaufvertrages.
      Dann hast du indirekt dieses Angebot zum Kaufabbruch über das eBay-System angenommen und der Käufer sah dies als Bestätigung der Annahme seines Angebotes zum Abbruch, wenn du der Zahlung via PP nicht zustimmst. Nirgends stand zu diesem Zeitpunkt, dass dein Angebot zum Abbruch von der Zustimmung durch das System von eBay abhängig ist und auch über das System erfolgen muss. Diesen "Vertragsinhalt" hast du erst später angeführt.

      Meine Einschätzung beruht darauf, dass so vor Gericht argumentiert werden wird und ich ziemlich sicher bin, dass ein Richter dieser Argumentationskette folgen wird.



      P.S. Aurum und ich sind hier sehr sachlich und bezogen uns nicht auf die aktuelle Situation, sondern grundsätzlich darauf, dass dieser mögliche Streit die Lebenszeit nicht wert ist, da du dir die Gebühren auch so zurückholen kannst.
    • Nur als Tipp für alle, die es noch lesen werden "irgendwann". Nach einer gewissen Zeit kann man auch, wenn der Abbruch nicht bestätigt wurde, den Kauf abbrechen. Einfach bei eBay anrufen.
      Dann wird der Käufer nochmals aufgefordert und nach 7 Tagen erhält man das Geld zurück. Man kann nach 7 Tagen bei eBay anrufen und muss weitere 7 Tage warten.
      Nach dem Kauf ein anderes Bezahlsystem verwenden zu wollen - ist nicht rechtens. Nur die bei eBay hinterlegten und angezeigten Möglichkeiten sind Pflicht.
      Sollte also jemand auf Paypal bestehen, ist der Kauf ungültig. Du musst nicht auf Wunsch des Käufers dich irgendwo anmelden etc. Der Kaufvertrag wurde per Überweisung abgeschlossen.
      Das ist bindend. Alles Andere ist ein Vertragsbruch. Zahlt der Käufer nicht per Überweisung, bist du im Recht, den Kaufvertrag zu beenden.

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