Hallo Zusammen,
ich komme mal direkt zum Sachverhalt:
Ich bin privater Verkäufer auf Ebay und habe einen Artikel verkauft (Sofort-Kauf).
Der Käufer hat an Tag 1 direkt eine Nachricht hinterlassen und geschrieben, dass er nur per PayPal zahlen möchte.
Da ich kein PayPal-Account habe und auf der Verkaufsseite zudem nur Überweisung als Zahlungsmittel angegeben habe, habe ich das natürlich abgelehnt.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel nicht mehr haben möchte, also habe ich (einseitig) an Tag 1 direkt ein "Kauf abbrechen" via Ebay-System eingeleitet mit dem Hinweis "Käufer bittet um Abbruch".
Ich habe dem Käufer daraufhin geschrieben er solle bitte den Abbruch bestätigen, da sonst Gebühren entstehen. Der Käufer schrieb daraufhin, dass er sich nicht drum schert und ich zusehen muss, wie ich die Gebühren zurück bekomme. Er bot mir weiterhin an per PayPal zu bezahlen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich am Kaufvertrag (auch rechtlich) festhalten werde, sollte der Käufer den Abbruch nicht zustimmen und ich auf die Gebühren sitzen bleibe.
Wohlgemerkt alles an Tag 1.
7 Tage später, und nachdem die Zahlung immer noch nicht eingetroffen war, habe ich eine unmissverständliche Nachricht geschrieben, mit Zahlungsfrist und dass ich bei Nicht-Zahlung den rechtlichen Weg beschreiten werde.
Der Käufer hat sich an Tag 8 zurückgemeldet und geschrieben, dass er keinen Kaufvertrag mit mir hat, da ich (der Verkäufer) einseitig einen Kaufabbruch eingeleitet hatte.
Nun das Problem:
Der Käufer hat aber weiterhin den (von mir einseitig eingeleiteten) Kaufabbruch nicht bestätigt, die Ebay-Gebühren sind weiterhin da.
Die 10-Tage, die EBay bei einem "Kauf Abbruch" dem Käufer gibt, sind nun auch schon abgelaufen.
Jetzt ist meine Frage:
Ist der Kaufvertrag weiterhin unberührt, weil der Käufer den einseitigen Kaufabbruch nicht bestätigt hat (zumindest technisch), oder ist der Kaufvertrag aufgehoben, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, dass bei Nicht-Bestätigung ich auf den Kaufvertrag festhalten werde?
Mir ist klar, dass ich die Möglichkeit habe einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen die Gebühren zurückfordern kann.
Mir geht es hier tatsächlich um die Art und Weise, wie der Käufer mit mir umgegangen ist. Es mag Spießig klingen, aber ich möchte sowas nicht durchgehen lassen.
Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
ich komme mal direkt zum Sachverhalt:
Ich bin privater Verkäufer auf Ebay und habe einen Artikel verkauft (Sofort-Kauf).
Der Käufer hat an Tag 1 direkt eine Nachricht hinterlassen und geschrieben, dass er nur per PayPal zahlen möchte.
Da ich kein PayPal-Account habe und auf der Verkaufsseite zudem nur Überweisung als Zahlungsmittel angegeben habe, habe ich das natürlich abgelehnt.
Ich bin davon ausgegangen, dass der Käufer den Artikel nicht mehr haben möchte, also habe ich (einseitig) an Tag 1 direkt ein "Kauf abbrechen" via Ebay-System eingeleitet mit dem Hinweis "Käufer bittet um Abbruch".
Ich habe dem Käufer daraufhin geschrieben er solle bitte den Abbruch bestätigen, da sonst Gebühren entstehen. Der Käufer schrieb daraufhin, dass er sich nicht drum schert und ich zusehen muss, wie ich die Gebühren zurück bekomme. Er bot mir weiterhin an per PayPal zu bezahlen. Ich habe ihm geschrieben, dass ich am Kaufvertrag (auch rechtlich) festhalten werde, sollte der Käufer den Abbruch nicht zustimmen und ich auf die Gebühren sitzen bleibe.
Wohlgemerkt alles an Tag 1.
7 Tage später, und nachdem die Zahlung immer noch nicht eingetroffen war, habe ich eine unmissverständliche Nachricht geschrieben, mit Zahlungsfrist und dass ich bei Nicht-Zahlung den rechtlichen Weg beschreiten werde.
Der Käufer hat sich an Tag 8 zurückgemeldet und geschrieben, dass er keinen Kaufvertrag mit mir hat, da ich (der Verkäufer) einseitig einen Kaufabbruch eingeleitet hatte.
Nun das Problem:
Der Käufer hat aber weiterhin den (von mir einseitig eingeleiteten) Kaufabbruch nicht bestätigt, die Ebay-Gebühren sind weiterhin da.
Die 10-Tage, die EBay bei einem "Kauf Abbruch" dem Käufer gibt, sind nun auch schon abgelaufen.
Jetzt ist meine Frage:
Ist der Kaufvertrag weiterhin unberührt, weil der Käufer den einseitigen Kaufabbruch nicht bestätigt hat (zumindest technisch), oder ist der Kaufvertrag aufgehoben, auch wenn ich darauf hingewiesen habe, dass bei Nicht-Bestätigung ich auf den Kaufvertrag festhalten werde?
Mir ist klar, dass ich die Möglichkeit habe einen Fall zu eröffnen und nach 4 Tagen die Gebühren zurückfordern kann.
Mir geht es hier tatsächlich um die Art und Weise, wie der Käufer mit mir umgegangen ist. Es mag Spießig klingen, aber ich möchte sowas nicht durchgehen lassen.
Sollte der Kaufvertrag weiterhin bestehen, würde ich den Sachverhalt gerne an einem Anwalt übergeben.
Wie schätzt ihr die Situation ein?
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