Ausschluss bei ebay berechtigt?

    • Ausschluss bei ebay berechtigt?

      Hy Leutz,
      ich brauch mal euren Rat. Ich habe bei Ebay nebenbei Sachen verkauft. Ging alles wunderbar. Jetzt wie der Zufall es will war ich beruflich zwei Wochen so eingespannt das ich keine Möglichkeit hatte an meinen Ebayaccount zu kommen. Schon wars passiert. Ausschluss. Ein Käufer hatte Ebay das gemeldet. Okay Unstimmigkeit und ging auch wieder. Jetzt ist sie geklärt aber nichts passiert bei Ebay. Was kann ich tun. Ich schreib als Emails und bekomm nur so ne Standardantwort wie Klären Sie das mim Käufer und so weiter. Nur es ist ja alles geklärt!!! Wieso macht Ebay dann noch so rum? Warte jetzt schon zwei Wochen und nichts tut sich. Kann mir jemand helfen?
    • der Zeitraum für eine Sperre wegen Nichtlieferung kommt mir doch erstaunlich kurz vor. Hast du denn eine Mail von eBay zu Klärung erhalten?
      Und so melden Sie einen nicht erhaltenen oder einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel:

      Schritt 1: Melden Sie einen nicht erhaltenen oder einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel
      Als Käufer können Sie frühestens 10 und spätestens 60 Tage nach Angebotsende einen nicht erhaltenen oder einen erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel über Mein eBay melden. Dabei müssen Sie angeben, ob Sie den Artikel gar nicht erhalten haben oder ob der erhaltene Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

      Nicht erhaltenen oder erheblich von der Beschreibung abweichenden Artikel melden

      Alle von mir gemeldeten Unstimmigkeiten aufrufen

      Schritt 2: eBay sendet eine Mitteilung an den Verkäufer
      Nachdem Sie uns die Unstimmigkeit über Mein eBay mitgeteilt haben, sendet eBay dem Verkäufer eine Mitteilung, auf die er innerhalb von 10 Tagen antworten muss. Wenn Sie innerhalb von 10 Tagen keine Antwort vom Verkäufer erhalten, können Sie frühestens 30 Tage nach Angebotsende und unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Standard-Käuferschutz stellen. Mehr zum Thema

      Schritt 3: Der Verkäufer antwortet auf diese Mitteilung
      Wenn der Verkäufer auf Ihre Mitteilung antwortet, kann er - je nach Fall - eine der folgenden Antwortmöglichkeiten auswählen.

      Ich habe den Artikel bereits verschickt: Falls der Artikel bereits verschickt wurde, kann der Verkäufer dem Käufer genaue Angaben zum Versand mitteilen.
      Ich biete eine Rückerstattung des Kaufpreises an: Der Verkäufer kann dem Käufer anbieten, den gezahlten Betrag ganz oder teilweise zurückzuerstatten.
      Ich habe einen Ersatzartikel gesendet: Falls der Verkäufer einen Ersatzartikel gesendet hat, kann er dem Käufer genaue Angaben dazu mitteilen.
      Ich möchte mit dem Käufer kommunizieren, um die Unstimmigkeit zu klären.

      Schritt 4: Käufer und Verkäufer kommunizieren miteinander.
      Antwortet der Verkäufer auf Ihre Mitteilung, werden Sie von eBay per E-Mail benachrichtigt. Sie können mit dem Verkäufer kommunizieren, indem Sie auf den Link in der E-Mail von eBay klicken oder den Fall auf der Übersichtsseite Unstimmigkeiten online klären aufrufen.
      In beiden Fällen ermöglicht Ihnen eBay, eine strukturierte Kommunikation mit Ihrem Handelspartner direkt auf der eBay-Website. Dabei stehen sowohl Ihnen als auch dem Verkäufer verschiedene vorformulierte Antwortmöglichkeiten, sowie ein Texteingabefeld zur Verfügung. Die gesamte Kommunikation kann jederzeit von beiden Handelspartner und von eBay eingesehen werden.

      Schritt 5: Unstimmigkeit beilegen bzw. Antrag auf Standard-Käuferschutz stellen
      Einvernehmliche Einigung:
      Haben Sie sich mit dem Verkäufer geeinigt, also beispielsweise einen Ersatzartikel oder eine Rückerstattung des Kaufpreises erhalten, können Sie die Unstimmigkeit jederzeit beilegen. Rufen Sie dazu den Einzelfall auf und wählen Sie die Option Wir haben uns geeinigt und die Unstimmigkeit geklärt. Sie können anschließend keinen Antrag auf eBay Standard-Käuferschutz stellen. Ein einmal beigelegter Fall kann nicht erneut gemeldet werden.
    • Es wurde alles gemacht was Ebay verlangte. Auktion online beigelegt. Steht sogar noch dabei. Artikel erhalten hat er sogar rein geschrieben :D. Also ich kapiers net wirklich. Die haben den Mailverkehr und alles andere auch. Nur Ebay kommt net in die Gänge. Ich bekomm irgendwie immer mehr das Gefühl die wollen kein geld mehr verdienen. Besonders da ich eigentlich gut verkaufen würd
    • Wäre cool wenn doch jemand ne Lösung dafür hätte. Ich werd jetzt aber entgültig auf Hood umsteigen. Sowas hab ich satt. Ich hatt schon mal en Problem mit dem gleichen Account und da dauerte es fast 7 Monate bis alles wieder ging. Dann in der Zeit als dieser Standardemailverkehr von wegen schicken Sie uns den Mailverkehr und und und. Das nervt doch nach einer gewissen Zeit. Service würde ich bei Ebay mit 4-5 bewerten ;(
    • Wenn du kein Powerseller bist, dauert das bei ebay immer ewig

      diesollten vielleicht mal noch nen paar leute ienstellen oder man gewinnt immer mehr den eindruck, dass denen die ganze sache über den kopf wächst.

      naja, vielleicht gibts ja in absehbarer zeit ne brauchbare alternative von google - die steigen doch im moment überall ein.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Ausschluss aber berechtigt?

      Typisch ebay !
      Abmahnungen und Rausschmisse hagelt es schnell. Aber die Sache zu bereinigen ist dann praktisch unmöglich.

      Da hilft nur eins: alten Account kündigen (löschen lassen) und neu anmelden.


      Mir ist es schon mehrfach passiert, daß zB. ein VK (mehrere Artikel zum Schnäppchenpreis) mir partout keine Zahlungsdaten mitgeteilt, dafür aber eine Verwarnung bei eBay veranlaßt hat. Schwupps war ich draußen. Kontktaufnahme mit ebay ist da extrem schwierig.

      Also hilft nur noch Neuanmeldung.


      cu
    • RE: Ausschluss aber berechtigt?

      kann man denn neu anmelden wen man gesperrt ist?

      ich bin auch gesperrt und die antworten mir nur mit den standartmails ich soll die sachen klären wobei ja die sachen zum teil schon 1 1/2 jahre zurückliegen, aber die verkäufer von damals melden sich nicht auf meine mails.
      ich habe nämlich 3 verarnungen und zwie waren aus vor 1 1/2 h´jahren .eine ist fast neu aber ich habe da keine verkaufdaten da ich net an mein ebay rankomme. gesperrt wurde ich aber wegen der 4. verwarnung die ist jetzt aber wieder zurückgeztogen, da ich das bezahlen konnte die war ja ganz frisch und ich hatt die verkaufsdaten noch in meiner post. was kann ich denn machen? ;(
      ab wieviel verwarnungen entsperren die das wieder? ;(
    • RE: Ausschluss aber berechtigt?

      kann man denn neu anmelden wen man gesperrt ist?


      Natürlich nicht auf dem regulären Weg, nur wenn man bei den Anmeldedaten ein wenig Phantasie walten läßt.

      Warum hast du dich auch erst so häufig unkorrekt verhalten, daß du bereits vier Verwarnungen erhalten hast? Dann war die Sperrung mehr als berechtigt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Anderer Account? Ne leider net wüsst auch net wie ich das noch schaffen sollt. Hatte schon drei Versuche die eBay aber jedes mal entdeckte.


      :O X(

      Liebelein. Du bist zwar kein Schwerverbrecher, aber ich könnte grad kotzen. Was erwartest Du bei Deinem Handeln? Vom Papst ne Glückwunschkarte?
      Es scheint nur so...
    • @Dicker

      Ich befürchte, den TE wird dein Zorn nach so langer Zeit nicht mehr erreichen. Der Thread ist von nekrad aus dem Nirvana wieder hochgeholt worden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.