Ein Vermieter darf einem säumigen Mie-
ter nicht ohne weiteres den Wasserhahn
abdrehen. Das meldet der "OLG-Report"
mit Bezug auf einen Beschluss des Saar-
ländischen Oberlandesgerichts Saarbrü-
cken. Für eine eigenmächtige Handlung
dieser Art fehle die gesetzliche Er-
laubnis.
Der Vermieter müsse die Hilfe der Ge-
richte in Anspruch nehmen, um an sein
Geld zu kommen, hieß es. Das Gericht
gab damit einem Mieter Recht, dem der
Vermieter das Wasser abgestellt hatte.
(Az.: 8 W 204/05-30)
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