Vermieter darf nicht Wasser abstellen

    • Vermieter darf nicht Wasser abstellen

      Ein Vermieter darf einem säumigen Mie-
      ter nicht ohne weiteres den Wasserhahn
      abdrehen. Das meldet der "OLG-Report"
      mit Bezug auf einen Beschluss des Saar-
      ländischen Oberlandesgerichts Saarbrü-
      cken. Für eine eigenmächtige Handlung
      dieser Art fehle die gesetzliche Er-
      laubnis.

      Der Vermieter müsse die Hilfe der Ge-
      richte in Anspruch nehmen, um an sein
      Geld zu kommen, hieß es. Das Gericht
      gab damit einem Mieter Recht, dem der
      Vermieter das Wasser abgestellt hatte.
      (Az.: 8 W 204/05-30)
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