Keine Gewährleistung bei Privatverkauf

    • Keine Gewährleistung bei Privatverkauf

      Die bei gewerblichen Verkäufen wichti-
      ge Unterscheidung zwischen Garantie und
      Gewährleistung spielt nach einem Urteil
      des Landgerichts Osnabrück bei Privat-
      verkäufen keine Rolle. Anders als der
      gewerbliche Händler müsse der private
      Verkäufer nicht für Sachmängel an der
      Ware einstehen, teilte das Gericht mit.

      Das gelte auch, wenn der Verkäufer von
      "Garantie" statt von Gewährleistung
      spreche. Garantien sind laut Gericht
      nur im gewerblichen Bereich üblich. Al-
      lenfalls bei arglistiger Täuschung kön-
      ne ein Käufer daher Geld zurückfordern.
      (AZ.: 12 S 555/05)
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