Betrug mit Grafikkarten

    • itneen schrieb:

      vespin schrieb:

      Er spielt dir nichts vor. Es geht um den Karton und die Grafikkarte ist separat.
      8o
      Das sehe ich anders.

      Alle laufenden Angebote gelöscht. Der VK hat vermutlich auch eine Verkaufssperre aufgebrummt bekommen. :saint:

      ebay.de/sch/falksonlineshop/m.html?item=393223469194
      1.) Recht haben und Recht bekommen sind 2 paar Schuhe -> Ebay will das nicht
      2.) Rechtliches vom Anwalt (ohne Gewähr) zu dem Thema
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    • @vespin, da machst du es dir zu einfach. Der hatte mindestens 10 Grafikkarten online (vermutlich hat oder wollte der sein Mining Rig wieder rein holen). Das Problem, in der Kategorie "Grafikkarten" eingestellt. Und dann dort in den Produktdetails auch alles passend für die Grafikkarte ausgefüllt!
      Dazu dann noch der Verkauf mit der Originalen Rechnung der Grafikkarte, und dann noch dazu "Originalverpackt und versiegelt".

      Will ich nur Kartons verkaufen, gibt es die Kategorie "Verpackungen".

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    • Kathrin schrieb:

      Das Problem, in der Kategorie "Grafikkarten" eingestellt
      Der hat nicht nur die "Pappen" verschleiert eingestellt, sondern zusätzlich noch mit "Hilfsaccounts" gepusht, was das Zeug hält. Wenn jemand auf diese Art den Preis in eine Höhe treibt, der für eine leere Verpackung vollkommen unangemessen ist, täuscht er die ehrlich Interessierten dadurch, dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen, dass es sich nur um eine Verpackung handeln könnte und deswegen dann nicht mehr so genau hinsehen bzw. den Text entsprechend sorgfältig lesen, zumal dem auch noch eine dreiviertel Seite ohne Inhalt vorgelagert wurde.

      Das ist typischer Trickbetrug. Den gibt es, seit es ebay gibt, auch wenn er etwas aus der Mode gekommen zu sein scheint.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • itneen schrieb:

      Kathrin schrieb:

      Das Problem, in der Kategorie "Grafikkarten" eingestellt
      Der hat nicht nur die "Pappen" verschleiert eingestellt, sondern zusätzlich noch mit "Hilfsaccounts" gepusht, was das Zeug hält. Wenn jemand auf diese Art den Preis in eine Höhe treibt, der für eine leere Verpackung vollkommen unangemessen ist, täuscht er die ehrlich Interessierten dadurch, dass sie gar nicht erst auf die Idee kommen, dass es sich nur um eine Verpackung handeln könnte und deswegen dann nicht mehr so genau hinsehen bzw. den Text entsprechend sorgfältig lesen, zumal dem auch noch eine dreiviertel Seite ohne Inhalt vorgelagert wurde.
      Das ist typischer Trickbetrug. Den gibt es, seit es ebay gibt, auch wenn er etwas aus der Mode gekommen zu sein scheint.
      Das mit den "Hilfsaccounts" wird sicherlich als Verstoß gegen die AGBs gesehen.
      Was aber den Tatbestand des Betruges and sich wegen scheinbaren falsche Inhalt sehe ich hier nicht.

      Trotzdem wer lesen kann und sieht das es nur ein Bild ist oder ein Kabel usw. Einfach nicht mitbieten und melden mit dem Verweis auf "Hilfsaccounts"
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    • § 263 Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      Wichtig, Absatz 2.
    • Kathrin schrieb:

      § 263 Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Der Versuch ist strafbar.

      Wichtig, Absatz 2.
      Den Paragraphen kenne ich. Den habe ich ja zitiert.
      Schau dir das Video an.

      Wenn der Herr in seinem Texts agt er verkauft ein Blatt Papier und es geht nur um das Papier dann ist es keine " Vorspiegelung falscher Tatsachen".

      Frag deinen Anwalt des Vertrauens.

      Wenn er sagt er Verkauft eine Ps5 und du bekommst ein Bild dann greift der Paragraph.

      Des weiteren könnte folgender Paragraph zur Anwendung kommen

      § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

      (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

      (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. 2Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
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    • vespin schrieb:

      Frag deinen Anwalt des Vertrauens.
      Da kann jeder fragen, wen er will. Anwälte sind auch nur Rechtsverdrehtreter, und keine Richter. Im Zweifel entscheidet letztendlich in jedem einzelne Fall ein Gericht. Je nach Fall und Gericht können die Urteile unterschiedlich ausfallen.
      Es macht also wenig Sinn, sich weiter um des Kaisers Bart zu streiten.
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    • itneen schrieb:

      vespin schrieb:

      Frag deinen Anwalt des Vertrauens.
      Da kann jeder fragen, wen er will. Anwälte sind auch nur Rechtsverdrehtreter, und keine Richter. Im Zweifel entscheidet letztendlich in jedem einzelne Fall ein Gericht. Je nach Fall und Gericht können die Urteile unterschiedlich ausfallen.Es macht also wenig Sinn, sich weiter um des Kaisers Bart zu streiten.
      Was zählt ist die Argumentationskette. Siehe OJ Simpsons. Hat man gute Anwälte und das nötige Geld geht vieles.
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