Vorsicht Abmahnung: Princess und Traumstein sind geschützt.

    • Vorsicht Abmahnung: Princess und Traumstein sind geschützt.

      Es ist ein Skandal,
      wie manch findige Leute versuchen an das Geld anderer zu kommen. Aber es scheint ganz einfach zu sein! Man versucht einfach sich einen Begriff welcher häufig benutzt wird schützen zu lassen. Wenn dies gelingt hat man quasi eine Gelddruckmaschine und kann jeden teuer abmahnen. Ich selbst habe den Begriff Princess in einer meiner Beschreibungen benutzt, und bin von einem aufmerksamen Bieter informiert worden, daß der Begriff Princess geschützt ist. Ich hatte den Begriff Princess Cut benutzt und ihn jetzt in Princesscut um geändert. Ähnlich verhält es sich bei dem Begriff Traumstein, wo ich selbst abgemahnt wurde.

      Hier noch ein interessanter Link zum Begriff Princess: iphpbb.com/board/ftopic-50385095nx20254-58.html


      Anbieter seid also vorsichtig bei der Benutzung dieser
      Begriffe. Es wäre schön, wenn Leser, welche ähnliche
      Probleme haben oder hatten, ihre Erfahrungen schildern würden.

      King-of-Jewels
    • Tja, die geldgierigen Anwälte sind da anderer Meinung.

      Da kommt sofort ne abmahnung und ne Unterlassungserklärung. Incl. ner gepfefferten Rechnung für den Aufwand, den man eigentlich gar nicht wollte oder beauftragt hat. Dagegen sollte mal nen Gesetz erlassen werden.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Es ist halt wie immer im wunderbaren Regel-Deutschland. Sowas ist
      nur in D möglich. Anwälte haben eine Geddruckmaschine und können
      sich quasi selber bestellen. Im Ausland gibt es das nicht und deshlab
      gibt es auch keine Abmahnwellen.

      Die Höhe ist meiner Meinung nach die Argumentation der Anwaltslobby,
      nach der das so bleiben müsse, weil ja Anwälte organe der Rechtspflege
      seien und Wettbewerbsverstöße bestraft werden müssen.

      Seit wann benötigen wir selbsternannte Hilfssherriffs und seit wann
      siind die überzogenen Abmahngebühren als eine berechtigte Bestrafung
      anzusehen?

      Gibts nur hier solche absurden Auswüchse. aber das wird sich nicht
      ändern, denn im Bundestag sitzen zuviele Anwälte. Das sieht man
      auch an der abgespeckten Novelle der geplanten "Begrenzung" der
      Abmahngebühren. Gilt nur für den ahnungslosen Privatuser. eBay-Verkäufer etc sind auch weiterhin Freiwild.

      Ciao

      Martin
    • Sowas ist nur in D möglich. Anwälte haben eine Geddruckmaschine und können sich quasi selber bestellen. Im Ausland gibt es das nicht und deshlab gibt es auch keine Abmahnwellen.


      Das sei aus dem Beitrag von bigbrother nochmals hervorgehoben. Deutschland ist in der Tat das einzige Land in Europa (ob es so etwas in irgendeinem anderen Land der Welt gibt, weiß ich nicht), in dem es möglich ist, für die erste Abmahnung Geld zu verlangen.

      Das perfide ist dabei, traut man sich gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugen, was nur mit einem versiertem eigenen Anwalt geht, und es kommt zu keiner Klageerhebung, weil bereits im Vorfeld deutlich wird, daß die Abmahnung unberechtigt ist, bleibt man auch noch auf seinen Anwaltskosten sitzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.