Fakeshop haushaltsjokel.de – Huber Versand GbR (ein Unternehmen der OnlineDeal24 GmbH) – Stresemannstr. 77 - 66558 Ottweiler – info@haushaltsjokel.de - +49 (0) 84 19 13 - DE157029568 – Alles Fake – Alles Betrug – Hier gibt es keine Ware.

    • ffgermany schrieb:

      Hier meine Bestellung:
      "Guten Tag,
      anbei finden Sie die Rechnung zur Bestellung #xxx auf Haushaltsjokel am 09.04.2021 um 21:26

      Unsere Bankverbinung:
      Inhaber: Collado GbR
      IBAN: DE98100110012624471663
      BIC: NTSBDEB1XXX
      Verwendungszweck: xxxx

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Team von Haushaltsjokel"
      Die IBAN ist bekannt seit dem 11.April

      Fakeshop: thelen-sport.de - Thelen Sport GbR - Zenettistr. 43 - 80337 München - +49 (0) 89 74747215 - kundensupport@thelen-sport.de - DE157029568 - Fake Shop - Betrug



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      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Betrifft DE98100110012624471663 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 38587/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
      Collado, Estefania Higueras, geb. 27.06.1997 in Badalona, Griechenland.

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben , die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligs bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite haushaltsjokel.de auf der sie zum Schein Elektrogeräte zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE98 1001 1001 2624 4716 63 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Die Beschuldigte steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      2.519,54 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE98100110012624471663 Estefania Higueras Collado überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 2.519,54 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE85100100100585856130 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 34864/21

      Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt.

      Einziehungsbeteiligte: Deborah Nettler, geb. am 02.07.1999

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, erstellten bislang nicht ermittelte Täter die Webseite haushaltsjokel.de, auf der sie zum Schein Ware zum Kauf anboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE85 1001 0010 0585 8561 30 bei der Postbank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Die unbekannten Täter stehen daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den unbekannten Tätern und dem Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 6.458,80 € erwirkt.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE85100100100585856130 Deborah Nettler überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 6.458,80 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!