Fakeshop garten-genial.de - Gartenparadies GmbH - Anreppenerstraße 2, 33129 Delbrück - +49 (0) 5250 967569 / +49 (0) 176 94976062 - kontakt@garten-genial.de --- FAKE --- BETRUG

    • itneen schrieb:

      Meisterhoppel95 schrieb:

      Bankdaten (überwiesen am 06.04.)

      B A N K V E R B I N D U N G
      (Kunden Schengen):
      Empfänger: Garten Rivero
      IBAN: DE03 1001 1001 2626 7330 85
      ALLGEMEINE WARNUNG vor BIC NTSBDEB1XXX NTSBDEB1 NTSBESM1XXX NTSBESM1 BLZ 10011001 ==> Betrugsverdacht
      Das Konto ist bereits seit 4. April bekannt.

      vespin schrieb:

      Empfänger: Garten Rivero

      IBAN: DE03 1001 1001 2626 7330 85

      Meisterhoppel95 schrieb:

      Werde mich erstmal mit der N26 in Verbindung setzen. Sollte das nicht fruchten muss ein Anwalt ran.
      Bei dieser "Teflon-Bank" wird vermutlich gar nichts fruchten. An denen prallt alles ab.
      Vorgangsnummer ist jetzt folgende ST/0419581/2021
    • fraudator_venator schrieb:

      supi :) Hat der Agent schon etwas dazu geschrieben??

      Aber nichts­des­to­trotz schicke noch eine Mail an die N26 - Imprint@n26.com

      dianap schrieb:

      fraudator_venator schrieb:

      dianap

      schaue mal oben - Konversationen
      guten Morgen, fraudator, ja, ich habe explixit gegen den Konto-Inhaber Garten-Depaak angezeigt. Und als Zweit- und Drittpersonen die beiden Geschäftsführer.
      Ich habe ebenfalls Anzeige erstattet und an die N26 Bank geschrieben. Von der habe ich eine wenig hilfreiche Antwort erhalten, dass sie der Sache nachgehen und das sie die Privatsphäre ihrer Kontoinhaber schützen müssen.
      Aber, sie haben in der Ansprache des Schreibens an mich nicht meinen Namen gewählt, sondern wohl versehentlich den Namens des vermeintlichen Kontobesitzers. Der heißt Deepak Chandrakant.
      Als Kontoeigentümer auf der Garten-genial Website wurde “Deepak Garten” genannt. Also liegt nahe, dass das der vollständige Name ist.
      Ich versuche jetzt in den Social Media irgendwelche kongruenten Informationen zu finden.
      Ich würde mich freuen, wenn ihr an Informationen kommt, mich darüber zu informieren. Das Geld, das ich verloren habe, hat meine Frau mir zum Gang in die Rente geschenkt. Ich werde nicht lockerlassen, bis das Schwein seine Strafe bekommt.
    • Tompert schrieb:

      !ch versuche jetzt in den Social Media irgendwelche kongruenten Informationen zu finden.

      Tompert schrieb:

      Der heißt Deepak Chandrakant.
      Davon dürfte es vornehmlich in Indien und Pakistan mehrere Millionen geben und der Kontoinhaber wird vermutlich auch aus dieser Ecke kommen. Typische Kundschaft für die N26 :lach:
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Anzeige erstattet

      Gartenparadies GmbHGeorg Salmen, Margret Hüser
      Anreppenerstraße
      233129 Delbrück
      @garten-genial.de
      B A N K V E R B I N D U N G(Kunden Schengen)
      Empfänger: Garten Radelic
      IBAN: DE79 1001 1001 2626 9220 31BIC: NTSBDEB1XXX

      Anzeige bei der KI Wittlich, K4

      VN 191000/21042021/0007
    • Anzeige erstattet

      Gartenparadies GmbH
      Georg Salmen, Margret Hüser
      Anreppenerstraße
      233129 Delbrück

      B A N K V E R B I N D U N G(Kunden Schengen)
      Empfänger: Garten Radelic
      IBAN: DE79 1001 1001 2626 9220 31
      BIC: NTSBDEB1XXX

      Anzeige erstattet bei KI Wittlich, K4

      VN 191000/21042021/0007
    • Gartenparadies GmbH
      Georg Salmen, Margret Hüser
      Anreppenerstraße
      233129 Delbrück

      B A N K V E R B I N D U N G(Kunden Schengen)
      Empfänger: Garten Radelic
      IBAN: DE79 1001 1001 2626 9220 31
      BIC: NTSBDEB1XXX

      Anzeige erstattet bei KI Wittlich, K4

      VN 191000/21042021/0007

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      [/list]
    • Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • uboettcher schrieb:

      Bankverbindung:
      Empfänger - Garten Pardon
      IBAN - BE96 0018 6730 8705
      BIC - GEBABEBB
      BNP PARIBAS FORTIS (FORTIS BANK SA NV)

      Anzeige bereits erstattet, noch keine Rückmeldung.
      Gestern(09.06.21) per Post von der Staatsanwaltschaft: "Das Verfahren wurde eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte."
      Heute per Post von meiner Bank: "Eine Rückgabe war leider nicht möglich."
      Ich kann jetzt noch bei der Staatsanwaltschaft versuchen den Kontoinhaber herauszubekommen, und zivilrechtlich gegen diese Person vorzugehen.
      Schöner Sch...
    • uboettcher schrieb:

      Gestern(09.06.21) per Post von der Staatsanwaltschaft: "Das Verfahren wurde eingestellt, da kein Täter ermittelt werden konnte."
      8o

      Was denn, konnten die nicht mal einen real existierenden Kontoinhaber ermitteln und dir gleichzeitig benennen?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • uboettcher schrieb:

      uboettcher schrieb:

      Bankverbindung:
      Empfänger - Garten Pardon
      IBAN - BE96 0018 6730 8705
      BIC - GEBABEBB
      BNP PARIBAS FORTIS (FORTIS BANK SA NV)

      Anzeige bereits erstattet, noch keine Rückmeldung.
      Ich kann jetzt noch bei der Staatsanwaltschaft versuchen den Kontoinhaber herauszubekommen, und zivilrechtlich gegen diese Person vorzugehen.
      Die Staatsanwaltschaft hat den Kontoinhaber nicht ermittelt, da das Wallet bzw. Konto bei einer ausländischen Bank ist. Weitere Ermittlungen sind dahingehend nicht erfolgversprechend, weshalb das Verfahren eingestellt wurde. Das Konto ist sehr wahrscheinlich mit fremden/falschen Daten eröffnet worden oder allenfalls das eines Finanzagenten. Zivile Aktivitäten bedeuten hier vermutlich nur, gutes Geld schlechtem hinterher werfen!


      itneen schrieb:

      ...konnten die nicht mal einen real existierenden Kontoinhaber ermitteln und dir gleichzeitig benennen?
      So eine "Mittelung über den Ausgang des Verfahrens" (Einstellungsverfügung) beinhaltet nur rudimentäre Angaben, zumeist nicht mal eine nachvollziehbare Begründung. Eine tiefere Auskunft erteilt eine Staatsanwaltschaft nur über einen Antrag auf Akteneinsicht durch einen Anwalt. Alles in allem ist aber auch das sinnfrei und damit wären wir wieder beim guten Geld, das man schlechtem hinterher werfen würde.
    • Tompert schrieb:

      Die Bafin hat die N26 schon seit 2019 im Visier.
      Die Wattestäbchentruppe? 2019: BaFin stellt bei Sonderprüfung Mängel bei N26 fest · IT Finanzmagazin (it-finanzmagazin.de)

      Und zwei Jahre später: Geldwäsche und Finanzkriminalität: BaFin zeigt N26 erneut die gelbe Karte (it-finanzmagazin.de)

      Zwei gelbe Karten, dann vielleicht die rote und wenn das alles bis dahin nicht hilft ist das Berliner Unternehmen längst nach Österreich abgewandert.

      Es wirecardet nicht nur in Bayern!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Reducal schrieb:

      Konto bei einer ausländischen Bank ist
      Hä, als ob Belgien nun aus aller Welt und die BNP eine kleine Klitsche wäre.

      Reducal schrieb:

      oder allenfalls das eines Finanzagenten
      Was heißt denn "allenfalls". Das klingt ja fast so, als ob eine solche Tätigkeit eine lässliche Sünde und keine strafbare Handlung sei.

      Reducal schrieb:

      Zivile Aktivitäten bedeuten hier vermutlich nur, gutes Geld schlechtem hinterher werfen!
      Ja, die Wahrscheinlichkeit, dass dem so sein wird, tendiert gegen 100%.

      Reducal schrieb:

      Zwei gelbe Karten, dann vielleicht die rote
      Bafin und BMF haben nur gelbe Karten, aber einen wunden Zeigefinger vom vielen "du-du-Machen".

      Reducal schrieb:

      wenn das alles bis dahin nicht hilft ist das Berliner Unternehmen längst nach Österreich abgewandert.
      8o
      Die werden sich hüten ...
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Betrifft DE24100110012627746454 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von
      Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 34257/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Jenny Paola Pardo Monatalar, geb. 14.12.1999 in La Pobla de Farnals (Spanien), wohnhaft: Xeniou Dios 66, 57019 Perea (Griechenland)

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite garten-genial.de Gartenartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE24 1001 1001 2627 7464 54 bei der N26 Bank GmbH, Inhaberin Jenny Paola Pardo Montalar, geb. 14.12.1999 in La Pobla de Farnals (Spanien), überwiesen werden.

      ☒ Der/Die Beschuldigte(n) steht/stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.


      Um der/dem/den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      4.138,02 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.


      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE24100110012627746454 Jenny Paola Pardo Monatalar überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 4.138,02 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • Betrifft DE58100110012622011202 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1230 Js 32373/21

      Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt.

      Einziehungsbeteiligter: Zlakto Pintaric, geb. am 12.12.1982

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:

      In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde die Webseite garten-genial.de erstellt, auf der zum Schein Gartenartikel (u.a. Gewächshäuser) zum Kauf anboten wurden. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE58 1001 1001 2622 0112 02 bei der N26 Bank überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.

      Die Täter stehen daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um den Tätern bzw. des Einziehungsbeteiligten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 1.009,34 € erwirkt.

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE58100110012622011202 Zlakto Pintaric überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 1.009,34 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von itneen ()