leeres DHL Paket erhalten

    • ich würde noch bei Alternate anrufen und denen die Sachlage schildern. So erreichst du schneller jemanden, als mit dem Schriftverkehr. (Darauf hinweisen, dass du die Fotos bereits vor einer Woche per Mail versendet hast)
      So würde ich es machen, um wirklich alles versucht zu haben .
      Ärgerlich und zeitraubend ist es allemal :/



      Vielleicht unter der Nummer? Die sollen dich an den richtigen Ansprechpartner weiterleiten...

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von inna () aus folgendem Grund: Fehler ohne Ende :-)

    • inna schrieb:

      Meiner Meinung nach hat Alternate seinen Teil des Vertrags erfüllt, in dem die Ware versendet wurde.

      Deine Meinung ist in dem Fall falsch. Du hättest recht, wenn es sich um einen Versendungskauf nach § 447 BGB handelt.

      Alternate ist gewerblich, TE ist Verbaucher. Also ist das kein Versendungskauf sondern ein Verbrauchsgüterkauf nach § 474 BGB. Dann hat Alternate seinen Teil des Vertrages dann erfüllt, wenn der Verbraucher die Ware erhalten hat. Ergibt sich aus § 475 Abs. 2 BGB.


      Kathrin schrieb:

      wie läuft das nun eigentlich mit PP?
      Was für einen Fall hast Du denn aufgemacht? Hast Du dich an meine Anweisung oben gehalten und einen abweichenden Artikel gemeldet? Falls Du einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet hast, ist das falsch. Denn erhalten hast Du die Sendung. Ändere den Fall dann ab auf abweichend. Das sollte gehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Deine Meinung ist in dem Fall falsch.
      gut zu wissen. :thumbup:
      Denn in meinem geschilderten Fall haben wir von dem Shop das Gefühl auferlegt bekommen, dass wir für alle Maßnahmen verantwortlich sind. Schadensmeldung machen, Schadensmeldung an Shop schicken, zig mal hinterher telefonieren etc....

      Dann ist Kathrin auf jedenfall auf der sicheren Seite . Das ist doch schon mal positiv. :thumbup:
    • Kathrin schrieb:

      ja, Artikel nicht wie beschrieben, fehlende Teile...

      Dann solltest Du dich an die Vorgaben von Paypal halten. Was die vno dir haben wollen steht bei Paypal.

      inna schrieb:

      Denn in meinem geschilderten Fall haben wir von dem Shop das Gefühl auferlegt bekommen, dass wir für alle Maßnahmen verantwortlich sind.

      Klaro. Das versuchen viele. Ich berate hauptberuflich Fernabsatzhändler. Was denkst Du, was mir da täglich an Unwissenheit (echt oder vorgeblich) entgegenschlägt.


      inna schrieb:

      Schadensmeldung machen, Schadensmeldung an Shop schicken, zig mal hinterher telefonieren etc....

      Dass Du die Schadensmeldung machen sollst ist logisch .Du hast ja das beschädigte Paket, also kommst Du da am einfachsten dran. Allerdings brauchst Du dazu die Vollmacht des Versenders, denn der ist ja der Auftraggeber des Versanddienstleisters. Falls dir der VDL erzählen will, das müsse der Absender tun, dann hast Du ja entweder dessen Auftrag dazu per Mail, handelst also in seinem Namen oder Du handelst in Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff BGB) und dann eben auch in seinem Namen.

      Wozu der Shop dann die Schadensmeldung braucht? Nun, Du hast ja gerade für ihn gehandelt. Ist also sene Schadensmeldung. ;)

      Das zigmal telefonieren kannst Du dir dann aber sparen, indem Du erstens bei der Schadensmeldung die Abtretung nicht ankreiuzt und zweitens einen klaren Termin zur Erstattung des Betrags schickst. Der hat nämlich mit einem Ersatzanspruch aus der Transportversicherung des Frachtführers gar nichts zu tun. Das ist 'ne Versicherungsleistung, die dem Shop zusteht.

      Nach Fristablauf setzt Du ihn genau einmal in Verzug, danach geht das seinen ganz normalen GAng mit Mahnbescheid und notfalls mit Klage. Du willst deinen Schaden ersetzt bekommen, keine Fernbeziehung unterhalten.

      Ich kann zwar als Verkäufer ein ziemliches Ekel sein, das alle rechtlichen Optionen ausschöpft, aber eben auch als Käufer. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Klaro. Das versuchen viele. Ich berate hauptberuflich Fernabsatzhändler. Was denkst Du, was mir da täglich an Unwissenheit (echt oder vorgeblich) entgegenschlägt.
      unglaublich!

      Im Nachhinein betrachtet, hätten wir lieber die 20 Euro bezahlt und uns so viel Mühe erspart. War wirklich nervig und zeitaufreibend.
      Wir hatten auf Rechnung bestellt...

      Bei Kathrin gehts ja um viel mehr!
      Also war Schadensbericht doch nicht verkehrt...

      Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Ich kann zwar als Verkäufer ein ziemliches Ekel sein, das alle rechtlichen Optionen ausschöpft, aber eben auch als Käufer.
      irgendwie glaube ich das sofort :D
    • Hallo, ich wäre mit dem Paket zur Polizei gegangen und hätte eine Anzeige wegen Verdacht auf Diebstahl erstattet.

      Anzeige können Sie auch jetzt noch erstatten- eine Kopie von der Anzeige am besten noch bei PayPal hinterlegen...das sollte helfen das Geld zurück zu bekommen.

      Falls PayPal den Fall zu Ihrem Ungunsten entscheidet und Alternate sich quer stellt dann müssen Sie wohl oder übel den zivilrechtlichen Weg beschreiten.
    • Gegen Alternate.
      Der gewerbliche Verkäufer haftet beim Verbrauchsgüterkauf normalerweise bis der Kunde (Endverbraucher) die Ware (nicht das leere Paket!) in den Händen hält
      Allerdings muss das vor Gericht glaubhaft gemacht werden weswegen die Anzeige gegen Unbekannt sicher auch sinnvoll ist.