Tipps zur Heizkostenabrechnung

    • Tipps zur Heizkostenabrechnung

      Wer drei Mal den Ablesetermin für die
      Heizkörper seiner Wohnung ohne Not
      platzen ließ, muss sich auf eine
      Schätzung einstellen. Der Eigentümer
      des Hauses darf den Verbrauch in den
      Räumen dann auf der Basis früherer Ab-
      rechnungen ermitteln. Darauf weist die
      Vereinigung "Haus und Grund München" in
      der Hausbesitzer-Zeitung hin.

      Beide Berechnungsvarianten sind nach
      dem Gesetz gleichwertig. Als Vorausset-
      zung gilt nur, dass die Wohnung an drei
      Terminen nicht für die Ablesung zugäng-
      lich war.
      (Amtsgericht Brandenburg 32 C 110/04)
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