Nicht immer ein Integrationshelfer

    • Nicht immer ein Integrationshelfer

      Das Sozialamt muss einem behinderten
      Schüler keinen Integrationshelfer für
      den Besuch einer Privatschule bezahlen,
      wenn dem Kind der Besuch einer öffent-
      lichen Förderschule zugemutet werden
      kann. Das hat das sächsische Oberver-
      waltungsgericht im Fall eines 13-jähri-
      gen Schülers mit geistiger Behinderung
      aus Chemnitz entschieden.

      Eine entsprechende Einschätzung des
      Förderungsbedarfes durch das Regional-
      schulamt sei bindend und ein Mehrauf-
      wand von 5600 Euro pro Schuljahr für
      einen Helfer unverhältnismäßig, so die
      Richter.(Az. 4B 131/05).
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