Das Sozialamt muss einem behinderten
Schüler keinen Integrationshelfer für
den Besuch einer Privatschule bezahlen,
wenn dem Kind der Besuch einer öffent-
lichen Förderschule zugemutet werden
kann. Das hat das sächsische Oberver-
waltungsgericht im Fall eines 13-jähri-
gen Schülers mit geistiger Behinderung
aus Chemnitz entschieden.
Eine entsprechende Einschätzung des
Förderungsbedarfes durch das Regional-
schulamt sei bindend und ein Mehrauf-
wand von 5600 Euro pro Schuljahr für
einen Helfer unverhältnismäßig, so die
Richter.(Az. 4B 131/05).
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