Ein Frauenarzt aus dem Landkreis Bay-
reuth darf auf seiner Internetseite
nicht mit Schwangerschaftsabbrüchen für
sich und seine Praxis werben. Im Wie-
derholungsfall müsse der betreffende
Gynäkologe eine Geldstrafe von 8000 Eu-
ro zahlen, teilte ein Sprecher des
Landgerichts Bayreuth nach einem ent-
sprechenden Urteil mit.
Der Arzt hatte auf seiner Internetseite
darauf hingewiesen, dass zu seinem
Leistungskatalog auch Schwangerschafts-
abbrüche gehören. Er war von Abtrei-
bungsgegnern angezeigt worden.
(Az: 2 Ns 118 Js 12007/04).
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