Werbeverbot für Frauenärzte

    • Werbeverbot für Frauenärzte

      Ein Frauenarzt aus dem Landkreis Bay-
      reuth darf auf seiner Internetseite
      nicht mit Schwangerschaftsabbrüchen für
      sich und seine Praxis werben. Im Wie-
      derholungsfall müsse der betreffende
      Gynäkologe eine Geldstrafe von 8000 Eu-
      ro zahlen, teilte ein Sprecher des
      Landgerichts Bayreuth nach einem ent-
      sprechenden Urteil mit.

      Der Arzt hatte auf seiner Internetseite
      darauf hingewiesen, dass zu seinem
      Leistungskatalog auch Schwangerschafts-
      abbrüche gehören. Er war von Abtrei-
      bungsgegnern angezeigt worden.
      (Az: 2 Ns 118 Js 12007/04).
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