ALG II: Wohnung ohne Bad unzumutbar

    • ALG II: Wohnung ohne Bad unzumutbar

      Eine Wohnung ohne Bad ist für Empfänger
      von Arbeitslosengeld II (ALG II) nach
      einem Urteil unzumutbar. Sie dürfen
      sich auch dann eine besser ausgestatte-
      te Wohnung suchen, wenn sie bislang
      ohne Bad gewohnt haben.

      Das entschied das Sozialgericht Dort-
      mund in einem am Montag veröffentlich-
      ten Fall eines Bochumers. Der Mann war
      in eine größere und teurere Wohnung mit
      Bad gezogen. Die Arbeitsgemeinschaft
      für die Grundsicherung Arbeitsuchender
      (ARGE) hatte die Übernahme der erhöhten
      Wohnkosten abgelehnt, da die nicht an-
      gemessen seien. Az.: S 31 AS 562/05 ER
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