Gestohlenes sofort melden

    • Gestohlenes sofort melden

      Wer nach einem Wohnungseinbruch die ge-
      stohlenen Gegenstände nicht unverzüg-
      lich bei Polizei und Versicherung mel-
      det, kann seinen Anspruch auf Ersatz
      verlieren. Das geht aus einem vom Köl-
      ner Anwalt-Suchservice veröffentlichten
      Urteil des Kölner Landgerichts hervor.

      Im vorliegenden Fall war eine Liste mit
      Gestohlenem im Wert von 14.100 Euro
      erst drei Wochen nach dem Einbruch ein-
      gereicht worden. Die Hausratversiche-
      rung hatte daraufhin die Zahlung ver-
      weigert und vor Gericht Recht bekommen
      (Az.: 24 O 570/03).
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