Eine Bank darf der Finanz-Auskunftei
Schufa grundsätzlich mitteilen, wenn
sie gegen einen Schuldner oder Bürgen
einen Mahnbescheid beantragen musste.
Das hat das Saarländische Oberlandesge-
richt (OLG) Saarbrücken entschieden.
Voraussetzung sei lediglich, dass sich
die Bank vergewissert hat, dass das
Verhalten des Betroffenen auf Zahlungs-
unfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit
zurückzuführen sei, heißt es in dem in
der Zeitschrift "OLG-Report" veröffent-
lichten Beschluss.
(Az.: 8 UH 323/05-99)
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