Bank darf Schufa informieren

    • Bank darf Schufa informieren

      Eine Bank darf der Finanz-Auskunftei
      Schufa grundsätzlich mitteilen, wenn
      sie gegen einen Schuldner oder Bürgen
      einen Mahnbescheid beantragen musste.
      Das hat das Saarländische Oberlandesge-
      richt (OLG) Saarbrücken entschieden.

      Voraussetzung sei lediglich, dass sich
      die Bank vergewissert hat, dass das
      Verhalten des Betroffenen auf Zahlungs-
      unfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit
      zurückzuführen sei, heißt es in dem in
      der Zeitschrift "OLG-Report" veröffent-
      lichten Beschluss.

      (Az.: 8 UH 323/05-99)
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