Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • Auch die Tatsache, dass nicht umgestellte Mitglieder Einladungen zu Rabattaktionen erhalten und dann kurzfristig wieder einstellen können, deutet auf hochgradig verbugte Systeme. Wenn man tatsächlich seine Identität in der Ummeldung zur ZA verschleiern könnte, so wie Du es schilderst, wäre das der Hammer.
    • kanarakuni schrieb:

      Die haben ein riesen Käferladen in der IT. Ein Kammerjäger ist nötig. Selbst finden die nie ihre bugs. Da kann man nur raten - neu aufsetzen. Vieleicht wollen die ja ebay verschwinden lassen, weil keiner mehr die Sourcen blickt.
      Volle Zustimmung. Ich frage mich seit Jahren wie die Entwickler da ihre Jobs behalten. Naja, muss man wahrscheinlich irgendwo relativ sehen. Bei Ebay gehts ja nicht wirklich um Geld. Da kann man schon einfach mal so ein bischen was hin-yolo-en...
    • vistara schrieb:

      Auch die Tatsache, dass nicht umgestellte Mitglieder Einladungen zu Rabattaktionen erhalten und dann kurzfristig wieder einstellen können
      Vielleicht ist das mein Fehler? Ich habe die ganzen Rabataktionen bis jetzt einfach ignoriert. Hmmm... ;)


      kanarakuni schrieb:

      waf wie geht das mit dem Zitieren?
      Auf Antwort klicken, mit der Maus über den gewünschten Beitrag gehen und unten rechts den " Button drücken.

      kanarakuni schrieb:

      Das ist bestimmt noch der Urcode aus Alando Serverzeiten
      Zumindest in Teilen könnte ich mir das echt gut vorstellen. Wenn man sich nur anschaut wie manche Seiten tatsächlich bis heute aussehen. Da rufen direkt die 90er/frühen 00er an und fordern ihre table tags zurück ;)

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    • MUELLABWICKLUNG schrieb:

      kanarakuni schrieb:

      waf wie geht das mit dem Zitieren?
      Auf Antwort klicken, mit der Maus über den gewünschten Beitrag gehen und unten rechts den " Button drücken.)
      Ok erstmal danke - Ich sitze auf meiner Teerasse mit ein Bierchen und beobachte eine Spitzmaus. Mit einem Iphone geht es etwas umständlicher.

      Über " um ihre aktiven Angebote behalten zu können" musste ich köstlich lachen. Nein ich will nichts behalten ich will das die jemand kauft ihr Dödel.
      Und wenn die in 30 Tagen immer noch da sind, dann könnte es daran liegen, dass heute keiner mehr VHS Kasetten kaufen will. LOL
    • kanarakuni schrieb:

      Über " um ihre aktiven Angebote behalten zu können" musste ich köstlich lachen. Nein ich will nichts behalten ich will das die jemand kauft ihr Dödel.
      Hahaha :D

      kanarakuni schrieb:

      Und wenn die in 30 Tagen immer noch da sind, dann könnte es daran liegen, dass heute keiner mehr VHS Kasetten kaufen will. LOL
      Ja, die sind leider recht bleiern. Ich hatte vor Jahren auf einem Flohmarkt mal versucht eine Bananenkiste voll dovon an einen der umliegenden Händler zu verschenken anstelle sie wieder mit heim nehmen zu müssen. Außer mitleidigen Blicken ist dabei wenig rausgekommen ;)
    • Rossoli22 schrieb:

      Bitte beachten Sie, dass Ihre aktiven Angebote ab dem 9. Juli deaktiviert werden, sofern Sie nicht zur neuen Zahlungsabwicklung wechseln
      Ich wollte dich gerade fragen,. ob Du gewerbich poder privat vekaufst.

      Eben meine Mails abgerufen. Die Frage hat sich damit erledigt. Betrifft damit auch die Privatverkäufer. Sogar früher als die gewerblichen.

      Da habe ich nun ein kleines Problemchen. Nämlich die Fingierung der Zustimmung zu den geändeten AGB. Tatsächlich wurden die Verträge über das Einstellen der alten Angebote noch unter den alten AGB mit ebay geschlossen.

      Das ist zwar nun kein Zahlungsverkehr bei einer Bank, aber analog dürfte die AGB-Kontrolle des BGB hier auch greifen.
      bundesgerichtshof.de/SharedDoc…ngen/DE/2021/2021088.html
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Verstehe ich das in etwa so richtig: Sind die Angebote noch unter den alten AGB geschlossen wurden, dann gelten diese alten AGB für diese Artikel weiterhin und dürfen nicht deshalb beendet werden, weil der Verkäufer den neuen AGB nicht zustimmen will; denn diese bedeuten "weitreichende, die Grundlagen der rechtlichen Beziehungen der Parteien betreffende Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen können" ?
    • Es gibt auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Auch ebay hat das Recht den Vertrag mit Dir zu kündigen.
      Bei vielen AGB Änderungen bekommt man den Hinweis, dass man kostenfrei vom
      Sonderkundigungsrecht gebrauch machen kann. Das gilt hier für beide Seiten.
      Die Hoffnung stirbt zuletzt. Es wird wohl so werden. Stimm zu oder ebay kündigt Dir. Es handelt sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis.
      Zum Selbstschutz gibt es nur ein Weg, raus aus dem brennenden Haus, nur einer schaut raus und das ist Klaus.
    • vistara schrieb:

      Verstehe ich das in etwa so richtig:
      Im Grunde ja.


      kanarakuni schrieb:

      Es handelt sich nicht um ein Dauerschuldverhältnis.
      Kommt darauf an. Wenn die Artikel GTC, also "Good til canceled" eingestellt sind, könne das schon eines sein.

      Das Problem dabei dürfte sein, dass man das kaum bis zum 9. Juli durchklagen kann.

      Und da ich ja sowieso genau dokumentiren will, wie die Umstellung abläuft, damit ich für die CSSF was an der Hand habe, mach ich das ja auch. Nur habe ich im Moment ziemlich viel Stress wegen der Bundestagswahl. Hatte gehofft, ich kann das noch rausschieben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Bisher war es Usus, dass Festpreis-Angebote ( ggfs. unter veränderten Gebühren ) immer weiter automatisch verlängert werden. Bin mir nicht sicher, ob die AGB einen Anspruch darauf festlegen. Ich sehe es auch so, dass ebay bei Nichtzustimmung zu seinen neuen AGB die Mitgliedschaft kündigen müsste . Das werden Sie nicht tun, denn Sie verlieren dadurch weiter Käufer.

      Läschbert, hast Du Dir die die Beiträge von Kanarakuni zur Kontoumstellung ( =keine Identitätsprüfung ) angesehen ?
    • kanarakuni schrieb:

      Aua, dann ist es ja Nachhaltig
      Na und?

      kanarakuni schrieb:

      § 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb
      Ja, das kommt davon, wenn ignorante Dilettanten im ebay-Forum seit Jahrzehnten ungebremst und ohne weitere Prüfung kompletten Bullshit absondern ohne die geringste Ahnung von der Rechtslage zu haben.

      Definition § 2 UStG bedingt allerdings nicht automatisch § 14 BGB. Mit anderen Worten: Diu kannst steuerlich durchaus ein Unternehmen betreiben, bist aber dennoch kein Unternehmer im Sinne des BGB.

      Das Paradebeispiel dafür ist der Rentner, der sich auf das Dach seines Einfamilienhauses eine Solaranlage pflanzen lässt und dann für den Strom eine Einspeisevergütung erhält.
      Frage: Ist der Unternehmer?
      - Antwort: Ja, den er unterliegt unter anderem der Umsatzsteuer.

      Frage: Braucht der dafür eine Gewerbeanmeldung, weil er ein BGB 14 ist?
      - Die Antwort überlegst Du dir selbst:
      - Nachhaltig
      - Selbständig
      - Erzielung von Einkünften

      Spoiler anzeigen
      Antwort: Nein, der ist trotzdem Verbraucher nach § 13 BGB, obwohl er Unterneher nach § 2 UStG ist und sowohl der Umsatzsteuer als auch der Einkommensteuer aus selbständigen Einkünften unterliegt Näheres zum BGH-Verfahren hier irgendwo im Forum.


      Und nur für den Fall, dass sich das noch nicht rumgesprochen haben sollte: Ich habe mir schriftlich bestätigen lassen, dass
      - mehrere hundert Artikel über
      - mehrere Accounts
      - auf Jahre hinaus
      nicht über das hinausgehen, was der (damalige) RStV unter "persönliche oder familiäre Zwecke" subsumiert. Denn ausgehend von genau deiner Überlegung und der weitergehenden Betrachtung des BGH war mir danach, alle PVK auf ebay mit einem Zwangsimpressum über ebay zu versorgen, indem ich einem davon nachweise, dass er eines braucht, das mindestens die ladungsfähige Anschrift offenlegt. Also habe ich gegraben und einen ausgebuddelt, dem ich dann eine OWi angehängt habe. Verstoß gegen § 55, 2 RStV (heute § 18, 2 MStV)

      Nur blöd, dass die zuständige Ordnungsbehörde (also die GEZ-Geier) mir zwar in allem Recht gegeben hat. Nachhaltig, selbständig, zur Erzielung von Einkünften, sogar Unternehmer im steuerlichen Sinn. Ich habe denen bei meiner Begründung der Anzeige keine Wahl gelassen. Haben sie alles eingeräumt. Aber letztlich haben sie meine Anzeige dann eben doch mit dieser Begründung abgewiesen: "in einem Umfang, der persönliche oder familiäre Zwecke nicht überschreitet". Seither habe ich es schriftlich, dass ich "privat" bin. Das ist der nette Trick daran: Als Anzeigeestatter steht mir nach § 171 ZPO die ausführliche Begründung zu, wieso das Verfahren eingestellt wird. Also selbst falls ebay meint, ich wäre gewerblich oder der Abmahnanwalt dahertrabt. Dann haue ich ihnen das Ding um die Ohren. Sorry, hab mich schon längst selbst angezeigt und "der Staat" meinte, das war dann wohl nix.
      :D

      Du kannst mir also glauben. Ich bin definitiv Privatverkäufer und damit im Vertragsverhältnis mit ebay ein Verbraucher.


      vistara schrieb:

      Läschbert, hast Du Dir die die Beiträge von Kanarakuni zur Kontoumstellung ( =keine Identitätsprüfung ) angesehen ?
      Ja, aber da ich bisher keine Belege dafür habe, werde ich mir die eben selbst besorgen müssen, indem ich einen meiner eigenen Accounts umstelle. Und mal ganz ehrlich, ich erwarte auch gar nicht, dass einer von euch so viel Wissen mitbringt, da selbsttätig bei der CSSF gegen ebay vorzugehen oder die Eier in der Hose hat, der CSSF Informationen zu geben, aus denen dann ebay ganz genau erfährt, wer ihnen da eigentlich gerade ans Bein pinkelt. Das werde ich wohl mal wieder alleine tun müssen. Sonst hätte ich längst mehr dokimentierte Umstellungs-Screenshots.


      vistara schrieb:

      Bin mir nicht sicher, ob die AGB einen Anspruch darauf festlegen.
      Implizit. Denn anders konnte man das ja gar nicht mehr. Festpreis war zuletzt automatisch GTC. Da war nichts mit "Ich stell das mal nur für 30 Tage ein".
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Frage: Braucht der dafür eine Gewerbeanmeldung, weil er ein BGB 14 ist?
      Ja wenn > 5KWp, aber die Behörden gehen von einem Bagatellfall aus wenn die Anlage darunter liegt. Dieser Fall von Einspeisung überflüssigen Stroms wird als „geringfügige gewerbliche Tätigkeit“ betrachtet, gilt damit nicht als gewinnorientiert und entspricht dem Bagatellfall. (Solar nur Insel mit RedoxFlow Batterien, alles andere ist (Nachteil * Bürokratie * Abgabenlast * ... Abschweif blabla))

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ja, aber da ich bisher keine Belege dafür habe, werde ich mir die eben selbst besorgen müssen,
      Hier meine Abfrage des ebayReports nachdem ich umgestellt und ein wenig rumgedated habe:
      • Anmeldedaten
        • Name Er wareinmal
        • Adresse strasse jatd 64332 DE
        • Telefon ********21
        • E-Mail j****y@t-online.de
        • Nutzername bezahlumstellung-ohne-mich
        • Angemeldet seit Jun 23, 2013 03:53 AM
        • Verkäufer angemeldet seit Nov 21, 2013
        • Bewertungspunktestand 292
        • Kontostatus CONFIRMED
        • Kontotyp individual
        • Nutzertyp SELLER
        • Geburtsdatum Ja
        • Amtliches Ausweisdokument Nein


      Ich habe da noch ein paar Konten Kinder Ehepartner. Mit denen spiele ich noch, aber werde bei Gelegenheit ( wenns mal wieder regnet und meine Teerasse kein Bier hergibt ) darin wilde Datenorgien betreiben. Willste Daten von mir (screenshoots etc ) finde heraus wie Du mich kontaktieren kannst. Ich habe genug Fährten gelegt. Nur meine reale Wohnadresse ist etwas unfindbar, also besuchen kannst Du mich nicht ;)
    • Was mir im ebayReport aufgefallen ist:

      bestehende und wieder entfernte PayPal Konten sind dauerhaft gespeichert. Da ist ein altes nicht mehr existende PayPal Konto aufgeführt, ein aktuelles und hochinterressant ein Drittes mir vollkommen unbekanntes PayPal Konto - Wo und wie kommt das darein und.....
      Als ich mein Konto das erste mal löschen wollte lief das so ab:
      Nachdem ich alles durch hatte und auch den Grund gemeldet hatte öffnet sich ein Fenster mit Anmeldedaten zu ebay. Zu diesem Zeitpunkt wollte ich nur kündigen und meine Realdaten waren noch korrekt.
      Ich gab meine Anmeldedaten ein, aber erhielt keine Kündigungsbestätigungsmail von ebay und konnte noch alles machen wie gehabt.
      Bei einem späteren login übers Iphone bekam ich eine Meldung von Apple das diese Anmeldedaten gehackt sind.
      Daraufhin hatte ich mein Datenänderungsdingens durchgezogen und erhielt beim darauffolgenden kündigen auch eine ebay Mail und konnte im Konto nicht mehr auf Daten zugreifen etc.

      Also nochmal: Woher kommt dieses dubiose 3. PayPal Konto? Und warum kam die Apple Warnung ausgerechnet nach dem ersten Kündigungsversuch.

      Mein Verdacht: In der hauseigenen IT sind nicht nur Käfer sondern noch ganz andere Ungeziefer tätig. Very easy das letzte Kündigungsfenster zu manipulieren. Das wird bestimmt nicht so genau bei einer Softwareabnahme geprüft und fällt somit nicht auf.
    • @Löschbert Bastelhamster
      Wenn Du screenshoots machst , dann forder anschliessend den ebayReport an.
      Es kommt eine Datei :
      ebayReports/reports/browsingreports/browsingHistory.html

      Der Inhalt sieht so aus (könnte interressant sein?):

      Mai 06, 2021 02:21 AMPCmesg.ebay.de/mesgweb/ViewMessages/0/AllMai 06, 2021MarkAsUpdates_INTL109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPCmesg.ebay.de/Mai 06, 2021GHUserAcquisition109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPCmesg.ebay.de/mesgweb/ViewMessages/0/m2m?filter=3&src=repliedMai 06, 2021sand.v1109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPCmesg.ebay.de/mesgweb/ViewMessages/0/m2m?filter=3&src=repliedMai 06, 2021ViewMessages_INTL109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPCmesg.ebay.de/Mai 06, 2021GHUserAcquisition109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPCcontact.ebay.de/Mai 06, 2021ViewMessages_INTL109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPCcontact.ebay.de/Mai 06, 2021sand.v1109.70.193.187
      Mai 06, 2021 02:21 AMPC114788325103contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…&receiverId=xingruida&x=yMai 06, 2021ReplyToMessagesReplyToMessages109.70.193.187