@kanarakuni
Ich erlaube mir mal, ein paar deiner Feststellungen hier zu korrigieren, damit diese nicht zu falschen Auffassungen/Handlungen bei dem einen oder anderen führen:
Regelmäßig kommt der Schuldner erst durch eine Mahnung in Verzug, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen von § 286 Abs. 2-3 BGB vor.
Das ist so nicht zutreffend! Die Beteiligten haben lediglich zugestimmt, dass ebay im Rahmen von Unstimmigkeiten die Zahlung unter bestimmten Modalitäten rückabwickeln kann. Eine vertragsrelevante Wirkung hat diese Entscheidung allerdings nicht. Lässt sich der Verkäufer das nicht gefallen und nimmt den Rechtsweg in Anspruch, kann sich dieser ebay-Service als Bärendienst für den Käufer erweisen.
Auch das ist nicht zutreffend. Einer erfolgreich und rechtskräftig eingeklagten Forderung folgt kein Mahnverfahren, sondern die Vollstreckung, die i. d. R. mit Rechtskraft des Urteils veranlasst werden kann.
Soweit ein Mahnverfahren zulässig ist und dagegen kein Widerspruch eingelegt wird, ersetzt das Mahnverfahren ein Klageverfahren.
Ich erlaube mir mal, ein paar deiner Feststellungen hier zu korrigieren, damit diese nicht zu falschen Auffassungen/Handlungen bei dem einen oder anderen führen:
kanarakuni schrieb:
Der Schuldner kommt somit grundsätzlich dann in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht bezahlt und er hierfür einzustehen hat."
kanarakuni schrieb:
Der Verkäufer hat akzeptiert, dass Verträge die über ebay geschlossen werden zu seinen Ungunsten auch über ebay rückabgewickelt werden dürfen/können.
kanarakuni schrieb:
Also bevor Du ein Mahnverfahren erfolgreich durchziehen kannst, musst Du 1.) Auf Kaufvertragserfüllung erfolgreich geklagt haben. 2.) Die Schadenersatzforderung (Strafgebühr) erfolgreich eingeklagt haben. Erst dann ist die Geldschuld fällig. In Verzug kommt er dann automatisch nach 30 Tagen.
kanarakuni schrieb:
Ein Mahnverfahren vor Gericht ersetzt nicht eine Klage auf Vertragserfüllung bzw Schadenersatz.