Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • @Kathrin, eigentlich kommen wir etwas vom Thema ab.

      Kathrin schrieb:

      Bankkarte uns habe ich ja nicht von dem Konto
      Warum nicht? Die kann man sich wie auch Pakete an Briefkastendrops/Hausdrops (selbst ergoogeln) senden lassen.

      Kathrin schrieb:

      um bar was abzuheben
      Das wird auch eher selten der Fall sein, viel zu risikobehaftet. Das Geld wird auf andere Konten, vorzugsweise im Ausland, transferiert, um dann letztendlich auf einer Krypto-Wallet zu landen.

      Damit werde ich es bei diesem OT bewenden lassen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      Betrügerische Konten sind hier zu Tausenden gelistet. Ich lache mich schief, wenn ebay auf solche Konten überweist.
      Genau das werden sie tun. Habe ich doch oben schon geschrieben.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wieso das denn? Es wird nun nur ein wenig anders gehandhabt werden müssen. Heute wird eben nicht mehr der gehackte Account von Frieda Kleinblümchen mit dem Bankkonto von Hubert Kapores verknüpft sondern (und nun kommt der Klopper) wenn das Bankkonto auf Hubert Kapores lautet, wird der Name im Account auf Hubert Kapores geändert.
      Angeblich soll man ja zwar als Verkäufer eine beidseitige Kopie des Ausweises an ebay schicken, damit der Verkäufer identifiziert werden kann, aber da man schon fürs Anlegen des BD einen solchen Ausweis benötigt, ist das ja nicht wirklich ein Hemmnis.

      Das Einzisge was mich daran freut, ist der Umstand, dass der Käufer ja Käuferschutz hat und der BD in der Regel so ratzekahl abgeräumt sein dürfte wie ein Rübenfeld im Dezember, bevor die Sache platzt. Und... ähhhmmm... davon, dass der Käufer keinen Anspruch auf Erstattung hat, nur weil beim Verkäufer nix zu holen ist, steht in den Regelungen meines Wissens nichts. Trifft also dann wenigstens keinen Falschen mehr.
      :D

      Also, werte Klapskallies von der CNW-Kinderstube. Soll ich euch meine Wallet rüberschieben, damit jeder, der bis Ende Juli 1 BTC drauf eingezahlt hat, am 1. August ein Tut bekommt, wie man das so richtig heftig einfädelt? Ich mein.. ist ja nichts, was ebay nicht auch schon wüsste, die trifft das also nicht unvorbereitet... Und hey, das Tut kommt ja nicht von irgendwem sondern von mir. Da muss ich schon einen fetten Preis für aufrufen. Ausserdem.. mit Kommazahlen hab ich's nicht so, deshalb zähle ich mein Geld auch immer nur lastwagenweise. Bis ich sonst aufaddiert habe, wieviele Tut's ich verschicken muss... das lese ich dann doch lieber direkt am Kontostand der Wallet ab. Aber kommt mir nicht so kleckerweise mal da einer und mal dort eine. 100 Bestellungen brauche ich schon. Sobald also 100 BTC zusätzlich drauf sind, mache ich mich sofort ans Schreiben. Ganz dolle feste versprochen. Sonst sage ich eben Danke für die nette Spende. (Jou, Kidz. No Risk, No Fun, bei mir werdet ihr wengstens mit Ansage gerippt.)
      8)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hmmm...

      Spoiler anzeigen
      Bisher war es oft so, dass gehackte Accounts lange Zeit nicht aktiv waren und es den realen Inhabern gar nicht aufgefallen ist, wenn mit ihrem Account betrügerische Angebote eingestellt wurden.

      Jetzt wird es vermutlich anders herum sein.
      Man schnappt sich einen Verkäufer, der sehr viel und Teures verkauft. Allerdings stellt man keine Artikel mehr ein, sondern ändert nur die Bankverbindung, auf die dann ebay das Geld überweist, denn die Käufer haben ja den Erhalt der Ware bestätigt. Derweil wartet der Verkäufer mehr oder weniger geduldig vergeblich auf seine Überweisung von ebay.
      Oder so ähnlich ...

      Mehr Geld für weniger Arbeit, das passt doch.


      :lach:
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von itneen ()

    • itneen schrieb:

      Allerdings stellt man keine Artikel mehr ein, sondern ändert nur die Bankverbindung, auf die dann ebay das Geld überweist
      Das wird wohl so nicht funktionieren. Die neue Bankverbindung muss ja erst mal noch identifiziert werden, bevor ebay da Geld hinüberweist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die neue Bankverbindung muss ja erst mal noch identifiziert werden, bevor ebay da Geld hinüberweist.
      Die Botschaft hört' ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. (dass das in ausreichendem Maße geschieht)


      Aber du räumst ja selbst ein...

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Genau das werden sie tun. Habe ich doch oben schon geschrieben.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Nur mal so am Rande.

      Falls das so oder ähnlich wie in #44 beschrieben funktionieren und ablaufen sollte, hat ja nicht ebay, sondern der gehackte VK die A-Karte. Ebay hat nämlich 1. auf das (vermeintlich) von ihm hinterlegte Konto überwiesen und die werden sich 2. mit Händen und Füßen dagegen wehren, das gewusst oder bemerkt zu haben. Die Schuld daran, dass der Account gehackt war, liegt imho tatsächlich beim VK, was der i.d.R. vermutlich nicht einsehen wird.
      Es kann daher durchaus eine Folge sein, dass der VK ebay den Rücken kehrt, und zwar mit entblößtem Hinterteil.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Kathrin schrieb:

      Ich bin ab heute weg dort,
      ?(

      Dreiviertel der Beteiligen sind doch in besagtem Fall höchst zufrieden:

      Käufer: hat seine Ware erhalten :thumbsup:
      Ebay: hat seine Verkaufsprovision erhalten
      Betrüger: hat sein ergaunertes Geld erhalten

      Bleibt der Verkäufer, aber davon gibt es doch (noch) genug. :lach:
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Mal aus einer Käufer-Perspektive betrachtet:

      Verkäufer verkauft einen teuren Staubsauger und schreibt in seine Artikelbeschreibung dass es sich um einen Privatverkauf ohne Garantie und ohne Rücknahme handelt.

      Der Käufer reklamiert aber, da der Staubsauger kaputt zu sein schein, er geht halt nicht an ohne dass ein Defekt offensichtlich wäre. Also will der Käufer über den Käuferschutz sein Geld wieder.

      Der Verkäufer besteht aber darauf, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und Garantie und Rücknahme ausgeschlosssen wurden.

      eBay gibt dem Käufer das Geld wieder. Der Verkäufer könnte doch nun aber gegen den Käufer klagen auf Bezahlung des defekten Staubsaugers und würde letztlich Recht bekommen, oder?

      Was zählt: der individuelle Ausschluss von Garantie und Rücknahme weil Privatverkauf, oder die (neue) eBay Bedingung, Artikel in jedem Fall zurücknehmen zu müssen wenn man am neuen Zahlungssystem teilnimmt?
    • Rücknahme und Sachmangelhaftung schließe ich auch immer aus.
      Aber wenn du wie im beschriebenem Fall ein defektes Gerät verkaufst, ohne es anzugeben, dann hast du als PV immer Pech!
      Da greift ebays Käuferschutz immer. Du müsstest dann privat einklagen.
      Daher schreibe ich fast immer dazu, für Sammler und Bastler. Da bist du zumindest bei Neuwarenerwartern auf der sicheren Seite.
      Wenn du ganz sicher sein willst, Verkauf immer als defekt. Aber wer kauft dann?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Bei dem von mir genannten Beispiel hat der VK nicht (nachweisbar) gewußt, dass der Artikel defekt ist. Möglicherweise ist der Artikel auch just in dem Zeitraum kaputt gegangen, indem er zum Käufer verschickt wurde.

      Was mich an der Konstellation so besonders interessiert ist halt, ob die vom Verkäufer eigentlich ausgeschloßene Sachmängelhaftung und Rücknahme überhaupt Gültigkeit hat bzw. ob sich der Verkäufer später erfolgreich vor Gericht darauf berufen könnte, wenn er doch auch gleichzeitig den neuen Bedingungen der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay zugestimmt hat, welche ja eine Rücknahme immer vorsehen, falls der Käufer unzufrieden ist (z.B. wegen plötzlichem Defekt des Artikels).

      Es kann ja unmöglich beides gelten.
    • Acrylium schrieb:

      Was mich an der Konstellation so besonders interessiert ist halt, ob die vom Verkäufer eigentlich ausgeschloßene Sachmängelhaftung und Rücknahme überhaupt Gültigkeit hat bzw
      Rücknahme kann der PVK ausschliessen. Kein Problem. "All sales are final" und "Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag".

      Auch Gewährleistung kann er ausschliessen, wenn er das richtig macht. Er sollte dabei aber zumndest darauf verweisen, dass es Gewährleistungsansprüche gibt, die er nicht ausschliessen kann. Eine Standardformulierung dafür wäre aus dem BGB (§§ 307, 309) abgeschrieben:

      BGB schrieb:

      Der Artikel wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.
      Nicht ausschliessen kann er die Sachmangelhaftung.

      Kurz zur Unterscheidung, obwohl die eigentlich bekannt sein sollte.

      Gewährleistung gibt der PVK bei fehlendem Ausschluss darauf, dass der Artikel bestimmungsgemäß funktioniert und das auch noch ein Jahr nach Kauf tun wird, ohne Schäden zu verursachen oder selbst kaputt zu gehen. Ein Ausschluss ist daher recht sinnvoll.

      Sachmangelhaftung ist die Haftung dafür, dass der Artikel Sachmängel hat. Ein Sachmangel ist etwas, das nach Art und Umfang bei Lieferung nicht vorliegen dürfte und die Brauchbarkeit des Artikels beeinträchtigt. Das ist der klassische Fall eines abweichenden Artikels.

      Als Beispiel die fehlende Zentralschraube, ohne die der Toaster in elfunddrölfzig Einzelteile zerfällt und die mit Tesa ersetzt wurde, ohne dass das in der Artikelbeschreibung steht. Es ist zwar immer ein wenig doof, bei juristischen Themen mit dem gesunden Menschenverstand zu argumentieren, weil der selbst den Gesetzen zum Teil abgeht, aber hier ist tatsächlich darauf abzustellen, was der Käufer aufgrund der Beschreibung vernünftigerweise erwarten durfte. Bem Toaster wäre das der Gedanke: "Da müsste eigentlich eine Zentralschraube sein. Kein Tesa".

      Ob allerdings ein Satz wie "Bei Inanspruchnahme des Käuferschutzes geht der Artikel spontan vollständig kaputt" durchgehen würde, wage ich dann trotzdem zu bezweifeln.
      ;)

      Was aber gerne falsch gemacht wird, ist eine zu präzise Beschreibung einzelner Mängel. Das ist zwar löblich, schafft aber auch Konfliktpotential. Nehmen wir mal einen Verstärker als Beispiel.

      "An der Seite ist ein Kratzer am Gehäuse". klingt nett, ist aber falsch. Besser ist "Gehäuse mit Gebrauchsspuren, unter anderem ein Kratzer an der Seite". Damit sind die typischen Schabspuren und Gummifußabdrücke mit beschrieben und der Kratzer ist separat erwähnt. Ist natürlich blöd, dass man dem Käufer auf die Art einen eher wachsweichen Zustand servieren muss, aber das Gesetz will das von uns so.

      Denn der sogenannte "verständige Verbraucher" ist per Gesetz strunzdumm und völlig ausserstande, selbständig eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Wäre das anders, bräuchte er kein Widerrufsrecht beim gewerblichen Verkäufer, denn für Sachmängel hat er ja schon die Sachmangelhaftung. Das Widerrufsrecht braucht er nur, weil er nicht weiss, was er will und sich das auch nicht erfragen kann, geschweige denn, dann zu einer selbständigen Kaufentscheidung zu kommen, an die er sich auch halten will.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich glaube, es ging Acrylium hier v.a.um die Frage, ob die eBay-AGB mit in den Kaufvertrag einfliessen , da die eBay-AGB die Grundlage für den Willen zum Vertragsabschluss bilden und jeder eBay-Nutzer davon ausgehen muss, dass sich ein anderer Nutzer entsprechend den eBay-AGB und eBay-Grundsätzen verhält.
      Ein nachträgliches Mahnverfahren bzw. Klage könnte auch als ein Verstoß gegen die eBay-AGB und die eBay-Grundsätze und somit als Verletzung einer Nebenpflicht aus einem zwischen den Nutzern geschlossenen Vertrag angesehen werden, im neuen Zahlungsverfahren vlt. noch stärker als bisher, da man diesem ja durch Anmeldung und Offenlegung der Kontodaten noch einmal gesondert aktiv zugestimmt hat.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nicht ausschliessen kann er die Sachmangelhaftung.
      Als PVK gebrauchter "Waren" kann und darf ich die Sachmangelhaftung ausschließen! So hatte ich das immer drin stehen. "Keine Rücknahme" erfolgte durch ebay bei den Angebotseinstellungen.

      Spoiler anzeigen

      • "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sach­mängelhaftung."
      • "Die Haftung auf Schaden­ersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahr­lässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unbe­rührt."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • vistara schrieb:

      ob die eBay-AGB mit in den Kaufvertrag einfliessen
      Jein, das tun sie, soweit es darum geht, wie der Kaufvertrag geschlossen wird.

      Aber ich serviere dir mal einen kleinen Auszug aus den Käuferschutzrichtlinien zum Thema "Entscheidungen von ebay sind endgültig".


      eBay bewertet alle Anträge zum eBay-Käuferschutz in Bezug auf Zahlungen, die über eBay abgewickelt wurden, unter Berücksichtigung der hier festgelegten Richtlinien. Die Entscheidung, ob dem Käufer eine Rückerstattung gewährt wird, liegt bei eBay. Die Entscheidung ist endgültig und jegliches juristische Vorgehen gegen eBay hinsichtlich dieser Entscheidung ist ausgeschlossen.
      So weit. so lustig. Da steht aber nur, dass ein Vorgehen gegen ebay ausgeschlossen ist. Wobei auch das relativ zu sehen ist, denn ein Ausschluss des Rechtsweges ist ganz einfach unzulässig.

      Aber lesen wir zwei Absätze weiter:

      Die gesetzlich und/oder vertraglich festgelegten Rechte von Käufer und Verkäufer sind nicht vom eBay-Käuferschutz beeinflusst und bleiben vom eBay-Käuferschutz getrennt.


      eBay handelt nicht als Vertreter des Käufers, des Verkäufers oder des Zahlungsempfängers.
      Daraus ergeben sich zwei Folgerungen.

      Erstens stehen beiden Vetragsparteien alle rechtlichen Schritte offen, egal was der Käferschmutz erzählt hat. Darauf hat der Käuferschutz gar keine Auswirkung.

      Zweitens - und das ist der Knackpunkt - handelt ebay nicht als Vertreter des Käufers, des Verkäufers oder des Zahlungsempfängers (also der ebay S.a.r.L.) Damit schliessen sie aus, dass sie irgend eine rechtswirksame Aussage hinsichtlich des Kaufvertrags treffen. Insbesondere ihn nicht aufkündigen. Weder ausdrücklich noch konkludent. Denn das wäre die Vertretung einer der Vertragsparteien. Und das tun sie ja nicht. Steht da.

      Hat der Kaufvertrag aber weiterhin Bestand, dann hat der Käufer immer noch den Kaufpreis zu zahlen, der Verkäufer den Artikel zu liefern und der Käufer ihn abzunehmen. Ganz einfacher 433. Nur ebay ist da jetzt komplett raus aus der Einigung.

      Dann kann der Käufer also entweder zahlen oder zahlen. Oder mehr zahlen. Sollte er den Artikel, wie in der KS-Richtlinie beschrieben, zu allem Überfluss auch noch zurückgeschickt haben, befindet er sich überdies im Annahmeverzug und zahlt auch die erneuten Versandkosten.

      Eigentlich eine ganz einfache Geschichte.


      Kathrin schrieb:

      kann und darf ich die Sachmangelhaftung ausschließen!
      Kannst Du nicht und darfst Du nicht. Den Unterschied habe ich oben erklärt. Du meinst damit aber eigentlich das Richtige. Wenn Du in deinem Text das Wort Sachmangelhaftung durch Gewährleistung ersetzt, stimmt es.

      Nochmal: Sachmangel ist ein Mangel an der Sache, der schon bei Vertragsschluss vorliegt, im Vertrag aber nicht erwähnt wurde. Klassischer Fall: Du hast einen Kratzer übersehen. Dass Du den Leuten nicht wissentlich Mist andrehst, setze ich dabei voraus. Und dann weisst Du auch selbst, dass Du das nicht aussschliessen kannst.

      Gewährleistung ist ein Recht, das in der Folge des Kaufvertrags entsteht. Dadurch haftest Du für Mängel, die nach dem Kauf auftreten. Und das kannst Du aussschliessen. Wie oben geschrieben. Einfach das eine Wort ersetzen. Sonst streitest Du womöglich wegen einer Formulierung darum, was Du damit eigentlich gemeint hattest.

      Natürlich gibt es trotzdem Möglichkeiten, die Sachmangelhaftung insbesondere im Rahmen des Käuferschutzes auszuhebeln. Kommt eben darauf an, wie man etwas formuliert. Habe ich oben auch beschrieben. Dazu noch gute Bilder, auf denen man auch kleinere Gebrauchsspuren sieht und der Käuferschutz wird plötzlich ziemlich verkäuferfreundlich.

      Dazu muss man dann nur den Support darauf hinweisen können, dass der Käufer das, was er für seinen abweichenden Artikel anführt, eigentlich hätte sehen bzw lesen müssen, wenn er sich die Mühe gemacht hätte, mehr als die Überschrift des Angebots zur Kenntnis zu nehmen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zweitens - und das ist der Knackpunkt - handelt ebay nicht als Vertreter des Käufers, des Verkäufers oder des Zahlungsempfängers (also der ebay S.a.r.L.) Damit schliessen sie aus, dass sie irgend eine rechtswirksame Aussage hinsichtlich des Kaufvertrags treffen.
      Ok - danke für die Klarstellung. Ebay sieht sich also selbst explizit NICHT "als Vertreter des Käufers, des Verkäufers oder des Zahlungsempfängers" . Nur seltsam, dass sie ja genauso handeln, indem sie Bezahlvorgänge revidieren und Geldbeträge einfrieren.

      Das ist schon eine seltsame Konstruktion: Ein Käufer und ein Verkäufer, und dazwischen ein Hybridgebilde aus Ebay Gmbh, ebay S.a.r.l. und adyen, also aus Internet-Platform, Zahlungsdienstleister und Zahlungstransferdienstleister, verknüpft noch mit Paypal und Kreditkarteninstituten. Transparenz sieht irgendwie anders aus.
    • man rudert schon leicht zurück.

      Spoiler anzeigen

      Reduzierung der Gebühren für private Verkäufer, die an der neuen Zahlungsabwicklung teilnehmen
      mit der neuen Zahlungsabwicklung möchten wir den Zahlungsprozess für private Verkäufer vereinfachen und Käufern eine größere Auswahl an Zahlungsoptionen anbieten.
      Seit der Einführung der neuen Zahlungsabwicklung haben wir das Feedback unserer privaten Verkäufer, insbesondere zum Verkauf von niedrigpreisigen Artikeln, intensiv verfolgt und möchten darauf reagieren.
      Zum 3.5.2021 haben wir die Gebühren für private Verkäufer reduziert, die an der neuen Zahlungsabwicklung teilnehmen. Für Bestellungen, deren Gesamtbetrag (Artikelpreis + Versandkosten) unter EUR 10,00 liegt, reduzieren wir den fixen Anteil der Verkaufsprovision von EUR 0,35 auf EUR 0,05.
      Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer [u]Gebührenseite.
      [u]Hier können Sie zur neuen Zahlungsabwicklung umstellen.
      Ihr eBay-Verkäufer-Team



      solange die Provisionen für Versand und Verpackungskosten kassieren, never ebay!
      Und dann 11% ? Die spinnen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()