Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • Die Gebühr entfällt lt. ebay, wenn man den Streitfall akzeptierst und eine Rückzahlung vornimmt. Ob und wie der Kaufgegenstand im Anschluss den Weg zurück zum Verkäufer findet, ist dann sicherlich jedesmal ein neues, interessantes Abenteuer.

      Es zeichnet sich immer mehr ab, dass Ebay seine Verkäufer hier zu einer völlig kundendevoten Haltung zwingen und darin sogar Amazon überholen will. Für grosse Händler mit hohen Stückzahlen vielleicht noch machbar, für den Spezialisten oder Privatverkäufer völlig unakzeptabel. Ich sehe mir das lieber nur aus der Entfernung an und habe meine Angebote gelöscht.
    • vistara schrieb:

      Ich sehe mir das lieber nur aus der Entfernung an und habe meine Angebote gelöscht.
      genauso habe ich das auch gemacht, alles gelöscht, und nun warte ich, ob es mal wieder attraktiv wird.
      Biete meinen "Schrott" nun bei KA an, evtl. probiere ich Hood noch einmal.
      Aber wegen so vielleicht 10 Artikeln im Monat? Eigentlich komme ich wirtschaftlich besser, wenn ich es einfach weg werfen würde.
      Aber da bin ich doch irgendwie "nachhaltig" :)
    • So mache ich es auch. Ich habe aus Hobby und den Abgründen des ehefraulichen Kostümfundus durchaus ein paar Schätzchen zu verkaufen. Aber ich kenne meine Pappenheimer. Ein nicht unerheblicher Teil hat immer schon ganz strategisch Paypal genutzt, um nach schrankenlosem Bietergefecht den Preis wieder runter zu handeln, oder probierend statt studierend herumzushoppen, statt vorher mal zu fragen oder auch einfach nur die Produktbeschreibung zu lesen. Ich hatte da schon die dollsten Exemplare. Da tue ich mir ebays neue ZA bestimmt nicht an.
    • Kathrin schrieb:

      Eigentlich komme ich wirtschaftlich besser, wenn ich es einfach weg werfen würde.
      Aber da bin ich doch irgendwie "nachhaltig"
      über geschenkte Sachen freuen sich auch viele.
      Das mache ich aktuell so. Kiste sammeln, zum Verschenken reinstellen, innerhalb von 1-2 Stunden wird es abgeholt.
      Sonst hast immer hin und her Geschriebe, musst dann noch die 1-2 Euro Artikel verschicken ... alles Zeit und Arbeit wegen den paar Euro.
      Oder an Verwandtschaft/Freunde verschenken.
    • inna schrieb:

      über geschenkte Sachen freuen sich auch viele.
      da hast du prinzipiell recht. Nur habe ich bereits die Erfahrung gemacht, das es dann nicht "wert" geschätzt wird! Es wird erstmal gerafft, weil es ja umsonst ist. Danach wird es weg geworfen, oder versucht, wieder mit Gewinn weiter zu verkaufen.
      Daher versuche ich immer ein paar € zu nehmen.
    • vistara schrieb:

      ... habe meine Angebote gelöscht.
      Ich auch.


      vistara schrieb:

      Ich sehe mir das lieber nur aus der Entfernung an
      Nun ja, etwas näher gehe ich schon ran, aber nur um mich zu informieren, um dann auf der eigenen Seite von GVK zu kaufen, sofern es eine gibt. Oft, aber nicht immer, ist es dort auch noch preiswerter.

      Vorgestern was gesucht, gefunden bei ebay für 9,27 €

      ebay.de/itm/301960808180

      gekauft bei demselben für 4,36 € (4 St.), also ca. die Hälfte.

      wark24.de/Kueche-Haushalt/Aufb…t-SafeLoc-Allzweck-Beutel

      Als Käufer haben die mich auch weitgehend verloren.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • ist doch logisch, das die gewerblichen Neuwaren Verkäufer die ebay Gebühren auf die Käufer umlegen!
      Jeder Käufer mit Verstand wird das in Zukunft so machen, bei ebay suchen, und beim Verkäufer direkt kaufen.
      Mal sehen, wie lange ebay braucht, um zu begreifen das der Bogen überspannt ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathrin ()

    • Hmm. Die GVK kotzen hier:

      sellerforum.de/ebay-de-f39/neu…lung-bei-ebay-t53967.html

      schon seit längerem ab.

      Ebay war auch in der Vergangenheit immer sehr beratungsresistent, und hat sich so vom globalen Marktplatz No.1 zum Sorgenkind der Investoren entwickelt. Die Stategie, die Bezahlung für den Käufer bequemer zu gestalten, dadurch mit der Besorgung des Zahlungsverkehrs möglichst direkten Zugriff auf das Geld der Verkäufer zu bekommen, und sich bei jedem tatsächlichen oder vermeintlichem Problem direkt dort zu bedienen, ist erstmal unverschämt, kann aber funktionieren. Lange genug vielleicht, damit sich Gewinnmitnahmen wieder lohnen - viel vom Tafelsilber ist ja schon weg. Dann ist es vielleicht auch egal, ob man von der Nr.2 zur Nr.X schrumpft.

      Schade nur, dass die Idee eines offenen globalen Marktplatzes für alle so gleich mit verschwindet, aber dieser Prozess hatte ja letztlich schon unter Whitman begonnen.
    • vistara schrieb:

      Nur seltsam, dass sie ja genauso handeln, indem sie Bezahlvorgänge revidieren und Geldbeträge einfrieren.
      Wie ich bereits schrieb, habe ich das Paypal abgewöhnt und werde es im "Bedarfsfall" auch ebay auf die selbe Art abgewöhnen.

      hierpk schrieb:

      Gebühr für Streitfall
      Jaja. Habe ich gelesen. Fragt sich, wie lange diese AGB-Regelung einer richterlichen Prüfung standhält. Was soll das sein? Schadensersatz? Dann fehlt da aber was Elementares. Vereinbarte Gebühr? Dan fehlt da auch was Elementares.

      Können sie aber gerne mal probieren.


      Kathrin schrieb:

      ist doch logisch, das die gewerblichen Neuwaren Verkäufer die ebay Gebühren auf die Käufer umlegen!
      Und was hindert dich als PVK dran, das genau so zu machen? Dann kostet das Hermes S eben 5,50 statt 5 Euro. Damit sind die Provision auf die VSK und die Zahlungstransfergebühr wieder drin. Wenn natürlich so "exorbitant hohe Versandkosten" in keinem Verhältnis zum Artikelwert stehen, dann wäre eventuell der näherliegende Gedanke, ob der Artikel überhaupt angeboten werden sollte.

      Ich habe jedenfalls kein Problem, das zu verlangen. Wer nicht mag, der soll woanders kaufen. Idealerweise sucht er den Artikel dann im Netz und landet auch wieder bei mir, aber eben nicht auf ebay.

      vistara schrieb:

      Hmm. Die GVK kotzen hier:

      sellerforum.de/ebay-de-f39/neu…lung-bei-ebay-t53967.html

      schon seit längerem ab.
      Ja, schon längst gesehen. Würden diese weinerlichen Gurkenbieger (ja, genau die) mal was unternehmen, statt weinerlich ihre Gurken vor sich hinzubiegen, würde ebay andere Melodien pfeifen.

      Wenn ich dort schon lese, dass welche auf die 30k Umsatz im Monat über ebay verzichten können, dann frage ich mich, wieso sie darauf verzichten wollen, statt den Umsatz mitzunehmen und den Erlös daraus in eine Kriegskasse zu stecken, mit der sie dann gegen ebay vorgehen. 20 GVK mit je einem Tausender im Monat und das über ein halbes Jahr hinweg, dann ist der Tritt in ebays Hintern mit einer knappen Viertelmillion lässig vollfinanziert bis zum BGH und zurück nach Bielefeld mit zwei Umkreisungen des Rathausbrunnens

      Wir hatten 2014 zum Abwürgen der Mämgelquote einen kleinen Topf mit ein paar wenigen GVK aufgetan. Der Rest hat sich vornehm zurückgehalten bis auf ein paar Lippenbekenntnisse oder auch gar nichts. Der Topf hat allerdings lange nicht gereicht. Aber jetzt wieder auf ein Wunder warten. Nun eine ungefähre Vorstellung davon, warum mir die Nöte dieser Flachpfeifenriege von Großkotzen inzwischen meterweit am Arsch vorbeigehen und ich mich ausschliesslich um meine Angelegenheiten kümmere?

      Falls dabei zufällig der Zusammenbruch des neuen Zahlungssystem mit rumkommt, dann ist das eben so. Aber mir reicht es auch schon, wenn ebay das für mich persönlich und privat aussetzt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So wie ich das aus den offiziellen eBay-Foren entnehme, wollen einige Verkäufer trotz neuer Zahlungsabwicklung scheinbar mit dem Versand warten, bis die Bezahlung auf ihrem Girokonto von eBay eingegangen ist. Ich habe Fragen:
      1. Wie lange hat der Verkäufer nach Bezahlung Zeit, einen Artikel zu verschicken?
      2. Was passiert mit dem Geld wenn der Verkäufer nicht verschickt? Wird es automatisch an den Käufer zurückgebucht?
      3. Überweist eBay nach einem festen Zeitraum das Geld an den Verkäufer, auch wenn dieser keinen Versandnachweis erbringt?
      4. Wenn eBay das Geld an den Verkäufer auszahlt, aber es danach zu einem Streitfall kommt und der Käufer sein Geld zurück will, wird eBay das Geld vom Käufer per Lastschrift abbuchen?
      5. Wird bei einem späten Streitfall das Geld erst an den Käufer zurückgegeben, wenn es eBay vom Verkäufer zurückerhalten hat?
    • Sofern ich die Foren-Beiträge richtig verstehe, gilt folgendes:

      1.Wie lange hat der Verkäufer nach Bezahlung Zeit, einen Artikel zu verschicken?
      Er soll sofort verschicken und nicht auf den Geldeingang von ebay warten - der lässt ggfs. 2-3 Tage auf sich warten.( Knackpunkt: Zahlungsdienstleister müssen lt. Richtline innerhalb der EU den Betrag nach mx. 24h gutschreiben)

      2.Was passiert mit dem Geld wenn der Verkäufer nicht verschickt? Wird es automatisch an den Käufer zurückgebucht?
      Wenn der Käufer einen Zahlungsstreitfall meldet, wird ebay einen Versand/Zustellungsnachweis anfordern, ggfs. an den Verkäufer auszuzahlende Beträge einfrieren und entscheiden. Falls die Zustellung nicht belegt werden kann, wird ebay den Käufer aus dem gesperrten Betrag entschädigen und ggfs. den Rest beim VK einziehen.(Knackpunkt: Strittige werden mit nicht strittigen Beträgen verrechnet, ebay greift in Kaufverträge ein)

      3.Überweist eBay nach einem festen Zeitraum das Geld an den Verkäufer, auch wenn dieser keinen Versandnachweis erbringt?
      Solange kein Zahlungsstreitfall eröffnet wurde, überweist ebay das Geld.

      4. Wenn eBay das Geld an den Verkäufer auszahlt, aber es danach zu einem Streitfall kommt und der Käufer sein Geld zurück will, wird eBay das Geld vom Käufer per Lastschrift abbuchen?
      siehe zu 2.

      5. Wird bei einem späten Streitfall das Geld erst an den Käufer zurückgegeben, wenn es eBay vom Verkäufer zurückerhalten hat?
      siehe zu 2.

      Angaben aber ohne Gewähr, ich habe das ja noch nicht selbst erlebt; die Angaben der Verkäufer sind auch nicht immer kohärent.
    • vistara schrieb:



      Wenn der Käufer einen Zahlungsstreitfall meldet, wird ebay einen Versand/Zustellungsnachweis anfordern, ggfs. an den Verkäufer auszuzahlende Beträge einfrieren und entscheiden. Falls die Zustellung nicht belegt werden kann, wird ebay den Käufer aus dem gesperrten Betrag entschädigen und ggfs. den Rest beim VK einziehen.(Knackpunkt: Strittige werden mit nicht strittigen Beträgen verrechnet, ebay greift in Kaufverträge ein)
      Wenn jedoch der Verkäufer keine Beträge auf seinem eBay-Konto hat, da er ansonsten keine Verkäufe tätigt, kann eBay bei dem Verkäufer nichts einziehen. Es bleibt die Frage, ob eBay dann dem Käufer dennoch sein Geld erstattet. Immerhin würde das eBay erstmal aus eigener Kasse vorstrecken müssen, und es ist nicht gesagt dass ein Verkäufer freiwillig das Geld an eBay zurückzahlt.
    • Nee nee. Das wäre dann doch zu schön gewesen. Wenn Du dich für die neue ZA angemeldet hast, hast Du ebay die Einzugsermächtigung für dein Girokonto gegeben. Du kannst der Lastschrift zwar widersprechen, doch ebay wird Dir dann dafür eine zusätzliche Gebühr abverlangen und die Zahlung anmahnen. Dann geht es ggfs. ins Mahnverfahren, wahrscheinlich aber eher ins Inkasso. So war es bei Paypal-Fällen früher auch.

      Kein gangbarer Weg.
    • Acrylium schrieb:

      Ich habe Fragen:

      Wie lange hat der Verkäufer nach Bezahlung Zeit, einen Artikel zu verschicken?

      Das kommt darauf an, welche Einstellung der Verkäufer in seinem Account bzw für das Angebot vorgenommen hat. So irgendwas zwischen "Versand am selben Tag" und "30 Tage". Ich erlaube mir da, drei Tage hinzuschreiben. Das gleicht den Irrglauben ebays aus, Hermes könne innerhalb eines Tages zustellen.

      Acrylium schrieb:

      Was passiert mit dem Geld wenn der Verkäufer nicht verschickt? Wird es automatisch an den Käufer zurückgebucht?
      Hat der Käufer denn einen Fall aufgemacht? Wieso sollte ebay ohne Käuferschutz eine Rückzahlung veranlassen? Möglich, dass sie das dann nach 180 Tagen zurückzahlen, aber den Fall sieht ebay wohl eigentlich gar nicht vor.

      Acrylium schrieb:

      Überweist eBay nach einem festen Zeitraum das Geld an den Verkäufer, auch wenn dieser keinen Versandnachweis erbringt?
      Nach den frühen Ankündigungen passiert das dann, wenn der Käufer den Erhalt der Ware bestätigt.

      Acrylium schrieb:

      Wenn eBay das Geld an den Verkäufer auszahlt, aber es danach zu einem Streitfall kommt und der Käufer sein Geld zurück will, wird eBay das Geld vom Käufer per Lastschrift abbuchen?
      Dazu haben sie ja die Einzugsermächtigung.

      Acrylium schrieb:

      Wird bei einem späten Streitfall das Geld erst an den Käufer zurückgegeben, wenn es eBay vom Verkäufer zurückerhalten hat?
      Die haben doch 'ne Einzugsermächtigung.


      Glaub es mir, als PVK hast Du im Zahlungsstreitfall entweder Glück und ebay entscheidet positiv für den Verkäufer oder es muss für den Käufer reichlich hässlich werden, wenn Du nicht Geld und Ware los sein willst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich betrachte die ganze Situation aus Verkäufer- und Käufer-Sicht, da ich bei eBay auch beides bin.

      Wenn ich das Ganze durchdenke, ist die bedtrugsanfälligste Schwachsellte diese Einzugsermächtigung. Bei einem gewöhnlichen Bank-Drop Konto wird da kein Einzug möglich sein, da der BD von dem Betrüger schnell leer geräumt wird. Und ein Mahnverfahren gegen einen nicht existierenden Kontoinhaber (des BD) hat auch keine Aussicht auf Erfolg. Demnach wird es Fälle geben, bei denen eBay das Geld nicht vom Verkäufer zurückerhält und auch gar nicht zurückerhalten kann. Zahlen sie dem Käufer in diesen Fällen dann dennoch den Kaufpreis zurück und nehmen damit den finanziellen Schaden praktisch auf sich?

      Wenn eBay tatsächlich erst das Geld an den Verkäufer herausgibt, nachdem der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware bestätigt hat, wäre zumindest dieses Problem gelöst. Allerdings ist das die große Frage ob das wirklich auch so gemacht wird. Denn in den eBay-Foren findet man zahlreiche Verkäufer, die behaupten, die verkauften Artikel erst zu verschicken, wenn das Geld auf ihrem eigenen Girokonto eingegangen ist.

      Angenommen also es stimmt, dass eBay erst das Geld übergibt nachdem der Käufer den Empfang bestätit hat, und nun aber viele Verkäufer nicht versenden, dürfte es bald recht oft vorkommen, dass Käufer zwar bezahlen, aber Verkäufer nie versenden. Aber nun gut, die meisten Käufer würden dann wohl recht bald einen nicht erhaltenen Artikel melden und ihr Geld zurückerhalten. Icch frage mich, ob der Verkäufer dann dennoch auf Erfüllung des Vertrags und Zahlung des Kaufpreises klagen könnte. Immerhin hat er das Geld nie bekommen. Schwierig.
    • Acrylium schrieb:

      Wenn eBay tatsächlich erst das Geld an den Verkäufer herausgibt, nachdem der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware bestätigt hat, wäre zumindest dieses Problem gelöst.
      Wäre ja eigentlich nicht schlecht so dürften dann die meisten Betrügereien aufhören.
      Stören tut mich - Ich weiß was Ich verschickt habe wenn der Käufer was anderes behauptet
      wie soll man das beweisen?
      Ebay dagegen entscheidet und Geld zurück schickt

      bis jetzt immer Glück gehabt und nur ehrlich Käufer und Verkäufer gahbt kann sich aber auch mal ändern
    • Acrylium schrieb:

      Angenommen also es stimmt, dass eBay erst das Geld übergibt nachdem der Käufer den Empfang bestätit hat, und nun aber viele Verkäufer nicht versenden, dürfte es bald recht oft vorkommen, dass Käufer zwar bezahlen, aber Verkäufer nie versenden. Aber nun gut, die meisten Käufer würden dann wohl recht bald einen nicht erhaltenen Artikel melden und ihr Geld zurückerhalten. Ich frage mich, ob der Verkäufer dann dennoch auf Erfüllung des Vertrags und Zahlung des Kaufpreises klagen könnte. Immerhin hat er das Geld nie bekommen. Schwierig.
      Da komme ich nicht mehr mit. Für Ebay zumindest ist da gar nichts schwierig, und ohne die läuft da ja nichts. Wenn der Käufer den Erhalt der Ware nicht bestätigt, wird nichts an den VK ausgezahlt. Wenn der VK den Erhalt nachweisen kann, wird Ebay nach einer gewissen Zeit auszahlen. Kann er den Erhalt nicht nachweisen, kann er sinnvollerweise auch nicht klagen.

      Ebay praktiziert das in USA schon seit zwei, In D seit einem Jahr, und es funktioniert (für Ebay) scheinbar bisher gut und ohne rechtliche oder finanzielle Probleme. Erwartbar hat sich für die Verkäufer die Zahl der Konflikte erhöht, denn es ist jetzt für den Käufer viel einfacher und aussichtsreicher, aus einem vermeintlichem Nichterhalt oder Mangel Kasse zu machen. Auch die Zahlungseingänge verzögern sich, da Ebay bei Streitfällen das Geld bis zur Klärung in jedem Fall einbehält, was ihrem finanziellen Interesse auch nicht entgegensteht.

      Für Betrüger ist ebay mit Sicherheit unattraktiver geworden. Aber die haben ja zahlreiche andere Möglichkeiten.