Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • vistara schrieb:

      Acrylium schrieb:

      Angenommen also es stimmt, dass eBay erst das Geld übergibt nachdem der Käufer den Empfang bestätit hat, und nun aber viele Verkäufer nicht versenden, dürfte es bald recht oft vorkommen, dass Käufer zwar bezahlen, aber Verkäufer nie versenden. Aber nun gut, die meisten Käufer würden dann wohl recht bald einen nicht erhaltenen Artikel melden und ihr Geld zurückerhalten. Ich frage mich, ob der Verkäufer dann dennoch auf Erfüllung des Vertrags und Zahlung des Kaufpreises klagen könnte. Immerhin hat er das Geld nie bekommen. Schwierig.
      Da komme ich nicht mehr mit. Für Ebay zumindest ist da gar nichts schwierig, und ohne die läuft da ja nichts. Wenn der Käufer den Erhalt der Ware nicht bestätigt, wird nichts an den VK ausgezahlt. Wenn der VK den Erhalt nachweisen kann, wird Ebay nach einer gewissen Zeit auszahlen. Kann er den Erhalt nicht nachweisen, kann er sinnvollerweise auch nicht klagen.

      Ich meinte damit folgendes: Es kommt ja ein Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer besteht laut diesem auf Vorkasse bzw. Beazhlung vor Lieferung. Er könnte also darauf klagen, dass der Käufer bezahlt damit er endlich den verkauften Artikel and en Käufer schicken kann. Solange er jedoch nicht bezahlt wurde, will er den Artikle eben nicht losschicken.
    • Ja, Kathrin, das stimmt leider.

      In der Bekanntschaft meiner Kinder ist das gang und gäbe. Es sind nicht viele, die das machen, aber einige haben das moraltechnisch so für sich eingetütet. "...is' doch nur Amazon - die Schweine haben es doch dicke". In meiner Jugend war das noch der Ladendiebstahl ( "...is' doch nur Karstadt - die Schweine haben es doch dicke" ).

      Da durch die neue ZA der Käufer-Verkäufer Kontakt noch weiter in den Hintergrund tritt, sinken da natürlich auch die Hemmungen.
    • Schon verstanden, Acrylium. Aber wohin soll das führen, und wem soll es nutzen ? Ebay wird Dir dein Geld nicht auszahlen, Du wirst keine Ware senden, der Käufer meldet die ausbleibende Ware, ebay schickt ihm sein Geld zurück und bucht Dir die Verkaufsgebühren und 19.04 euro für einen nicht gelösten Streitfall ab. Wer ist jetzt der Gewinner in diesem Spiel ? Na ?
    • Man könnte ja mal rum spinnen.
      Dadurch werden Interneteinkäufe und Verkäufe uninteresannt.
      Vieleicht stärkt das ja wieder den Städtischen Einzelhandel?
      Das sich die Firmen aus dem Netz zurück ziehen und wieder
      Ladengeschäfte eröffnen.
    • Die Prognosen der Ökonomen gehe eher vom Gegenteil aus. Die Pandemie hat dem Onlinehandel eher noch angeschoben. Ob sich das nach der Pandemie weiter verstärkt, bleibt offen.

      Unabhängig davon: dieser Thread beschäftigt sich ja konkret mit ebays neuer ZA und den Konsequenzen. Eine Möglichkeit, innerhalb ebays das Ganze zu umgehen, sehe ich nicht. Man kann Ebay vielleicht durch renitentes Beklagen zu kleinen Änderungen im Einzelfall bringen, insgesamt betrachtet ist die ZA mE aber ziemlich wasserdicht und für den privaten oder kleinen gewerblichen Verkäufer in dieser Form unattraktiv.

      Möglicherweise fällt das auf irgendwann auf ebay zurück, wenn tatsächlich nur noch Allerweltskrempel in den Regalen steht, der auch noch anderswo billiger zu haben ist. Da Ebays Erkenntnisprozesse aber erratisch und langsam sind, kann das dauern. Wie meinte doch Winston Churchill: " Ich bin sicher, unsere amerikanischen Freunde werden das Richtige tun, nachdem sie erstmal alles andere ausprobiert haben".
    • Ich bin mir nicht so sicher, ob es sinnvoll ist, jetzt schon Ebay-Accounts zu kündigen. Ich werde da erstmal nichts unternehmen. Ggfs. müssen die selbst tätig werden. Ebay operiert mit vielen passiven und Mehrfach-Accounts, das wissen die. Was Ihnen auffallen wird, ist ein Rückgang der Seitenaufrufe, der eingestellten Artikel und der Käufe, wenn es denn so kommt. Ob das aber zu Änderungen führen würde, halte ich für zweifelhaft. Ich glaube, das neue System mit ebay quasi gleichzeitig als Marktplatz, Zahlungsdienstleister, Treuhänder und Inkassobüro ist einfach zu reizvoll. Einen vielfältigen und vielseitigen Marktplatz braucht es dazu nicht, eher im Gegenteil.
    • vistara schrieb:

      ebay quasi gleichzeitig als Marktplatz, Zahlungsdienstleister, Treuhänder und Inkassobüro
      und Ebay gleichzeitig als Richter und Henker.....,; beim Verkauf von gebrauchten Artikeln schwebt doch über dem PVK immer das Damoklesschwert, das der Käufer eine komplett andere Sicht auf den Zustand und die Eigenschaften des gekauften Artikels hat. Was bisher mit einer negativen Bewertung und/oder shake Hands bereinigt wurde, wird in Zukunft wohl anderweitig geklärt werden.
      Ich sehe in jedem Fall den PVK als großen Verlierer an.
    • Ja, so ist es. Aber sicher nicht zum "pushen", denn das ist hier wie dort illegal.

      Man kann auf hood durchaus mal was verkaufen, allerdings muss man dazu idR Werbung in irgendeiner Form machen, und die Preise nicht über, sondern eher etwas unter Ebay-Niveau ansetzen.

      Hood ist generell unkompliziert und wäre eine super Ebay-Alternative, wenn Sie diese denn sein wollten. Mein Wissens wurde hood.de an Otto verkauft, und offenbar will man dort keine Alternative zur eigenen Plattform. Ein insgesamt recht mutloser Ansatz, wenn man bedenkt, das alle technischen Strukturen bereits vorhanden sind.

      Was mich rein rechtlich noch interessieren würde ist, ob Ebay mit seiner neuen ZA nicht de facto die Rolle eines Treuhänders übernimmt, und ggfs. auch für den Rückversand einer nicht akzeptierten Ware sorgen müsste. Oder hat sich dadurch vlt. auch etwas an der Gesamtkonstruktion geändert ? Denn ebay leitet die erhaltene Käuferzahlung ja nicht direkt weiter, sondern prüft zuerst den Versandstatus und zieht dann auch noch seine frei festgelegten "Gebühren" ab, agiert also eigentlich als Zwischenhändler..oder... oder oder ?
    • vistara schrieb:

      Denn ebay leitet die erhaltene Käuferzahlung ja nicht direkt weiter
      Ähhhmmm.... Jein.

      Es gibt
      - die ebay GmbH in Kleinmachnow. Die ist der Vertragspartner der Nutzer in der EU. Ausserdem ist sie Versicherungsmakler. Naja, das brauchen sie wohl, damit sie den Käuferschutz vermitteln dürfen.

      - die eBay Marketplaces GmbH in Bern. Das ist der Diensteanbieter, also verantwortlich für die Inhalte.

      - die ebay S.a.r.L. in Luxemburg. Die ist das Zahlungstransferinstitut mit der Lizenz bei der CSSF. Nicht zu verwechseln mit der ebay S.a.r.L, die früber Vertragspartner der ebay-Nutzer war und das alte neue Zahlungssystem einführen wollte. Diese ebay S.a.r.L. hieß bis 1. Januar 2018 noch StubHub Services S.à.r.l., existiert seit dem 27. Oktober 2011 und hat seit 23. Dezember 2013 eine Lizenz als Zahlungsdienstleister.

      searchentities.apps.cssf.lu/se…advanced&entNames=ebay%20


      Wer also dem Zahlungsdienst auf die Füße treten will, der muss die SarL angehen. Wer dem Versicherungsmakler für die von ihm vermutlich verkauften Produkte "Käuferschutz" und "Verkäuferschutz" auf die Füße treten will, der muss die ebay GmbH ins Visier nehmen.


      Vielleicht findet sich ja ein freundlicher Vesicherungsmakler, der sich rechtlich in seinem Fach wirklich gut auskennt und mal bei der GmbH nachfragt, ob dort alles in Ordnung geht und alle Informations- Beratungs- und Betreuungspflchten eines Versicherungsmaklers erfüllt werden. Und auch, wer eigentlich überhaupt das Versicherungsunternehmen ist, für das die GmbH Versicherungen vermittelt, welche Versicherungen das genau sind, ob und wie die Versicherungssummen gedeckt sind und ob die von der GmbH vermittelte Versicherung überhaupt ein Versicherungsgeschäft betreiben darf. Dann muss ich mich da nicht auch noch einarbeiten.

      Der Zahlungsfluss läuft jedenfalls so ab, dass die SarL Gelder aus irgendwlchen dubiosen Quellen annimmt (siehe EP: Zahlung über enen beliebigen PP-Account) und sie dann irgend welchen dubiosen Zahlungsempfängern (die Info liegt mir auch schon vor, verifiziere ich aber noch gesondert) rüberschiebt, wenn irgend ein (und da käme der Versicherungsmakler ins Spiel) dubioses Makler-Unternehmen irgend etwas dubioses an irgend welche dubiosen Versicherungen mitteilt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • vistara schrieb:

      Oweh. Das hört sich alles befremdlich an.
      Befremdlich? Wieso denn? Das habt ihr doch alle gewusst und akzeptiert, wenn ihr das neue Zahlungssystem nutzt.
      :lach:

      vistara schrieb:

      Ist das Ebays eigene Erfindung, oder irgendwo abgekupfert ?
      Naja, nach der Schlappe vor zehn Jahren haben sie wohl ein wenig nachgearbeitet und haben sozusagen ein eigenes Paypal installiert, nämlich die ebay S.a.r.L, vormals StubHub Services S.à.r.l.

      Im Grunde dient das ganze Konstrukt einmal der Steuervermeidung, dazu sind das Sicherheitselemente. Denn wenn die CSSF die Lizenz zurückzieht oder die BaFin eine Gewerbeuntersagung für Deutschland ausspricht, trifft das nicht die ebay GmbH. In dem Fall wäre ebay nämlich tatsächlich erst mal "zu". Wenn die S.a.r.L. umkippt, kippt "nur" das Zahlungssystem.

      vistara schrieb:

      Wie macht Amazon das ?
      Ähnlich. Da gint es eine amazon pay S.C.A., ebenfalls in Luxemburg.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ja, das hört sich befremdlich an. Oder in anderen Worten: dubios.

      ( Ich persönlich nutze die neue ZA nicht und werde es auch nicht tun. Die anderen, die sich dazu geäussert haben, auch nicht.)

      Die Ebay Gmbh hat vermutlich deshalb eine Lizenz als Versicherungsmakler, um damals den Käuferschutz via Paypal-Zahlung anbieten zu können.

      Die neue Ebay Sarl hat sich nach dem ersten Zahlungsabwicklungs-Fiasko 2012 eine luxemburgische Banklizenz beschafft. Amazon hat das offensichtlich vorgemacht.

      Das System scheint ja zu funktionieren. So sehr ich es mir wünsche: ich sehe da keinen Angriffspunkt.
    • vistara schrieb:

      Das System scheint ja zu funktionieren. So sehr ich es mir wünsche: ich sehe da keinen Angriffspunkt.
      Ich schon. Aber um das abschliessend zu verifizieren, werde ich einen PVK-Account umstellen.


      vistara schrieb:

      nach dem ersten Zahlungsabwicklungs-Fiasko 2012
      Nein, die Lizenz haben sie damals schon beantragt. Allerdings war ds eine befristet Lizenz, beschränkt auf Luxemburg für den Testlauf. Damals wurde zwar auch noch versucht, eine "richtige" Lizenz zu bekommen, aber das ist daran gescheitert, dass sie dazu jeden Zahlungsdienstnutzer entsprechend GwG hätten identfizieren müssen. Das können sie auf eine recht einfache Art schaffen: Sie führen für jeden Zahlungsdienstnutzer das Postidentverfahren durch. Also nicht nur für die in Deutschland sondern weltweit. Und nicht nur für die Verkäufer sondern auch für die Käufer.

      Falls dir das oben entgangen sein wollte: Ich habe bereits einen Artikel gekauft und aus einer Zahlungsquelle bezahlt, die mir gar nicht gehört. Das ist schon mal die halbe Geldwäsche. Die andere Hälfte schaffe ich auch nich, da bin ich mir aufgrund der Informationen, die mir vorliegen, sicher.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert, ich wünsche Dir jeden möglichen Erfolg. Mir will nur nicht einleuchten, warum ein Verfahren, das Amazon mittlerweile seit Jahrzehnten unbeanstandet durchzieht, bei Ebay nun rechtlich anfechtbar sein soll. So unsympathisch und inkompetent die Bude auch ist, sie hatten jetzt sieben Jahre Zeit, das zu rocken, und diesmal sicherlich mit ausführlicher rechtlicher Beratung.
    • vistara schrieb:

      warum ein Verfahren, das Amazon mittlerweile seit Jahrzehnten unbeanstandet durchzieht, bei Ebay nun rechtlich anfechtbar sein soll.
      Weil es bei Amazon genau so anfechtbar wäre.

      Nur macht das seit Jahren niemand. So wie es bei ebay seit letztem Jahr auch niemand genacht hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.