Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • Mein Account war von 2000, der war gleich einer von den ersten, welcher zur neuen ZA verpflichtet wurde. Von meinen drei Accounts habe ich einen gelassen, falls ich doch mal was kaufen will, für mein Hobby sind doch noch einige interessante Sachen bei Ebay zu finden. .
      Verkaufen tue ich nur noch über Ebay Kleinanzeigen. Nach 4 Wochen erstes Fazit gezogen, Es dauert zwar länger , bis man etwas an den Mann gebracht hat, aber zu 99% bessere Preise erzielt, zu 99% unproblematische Abwicklung gehabt, selbst billige Allerweltssachen sind verkauft worden. Ein versuchter Betrugsfall war dabei. derjenige wollte einen Scheck schicken und nach Einlösung sollte jemand kommen und den hochpreisigen Artikel abholen.
      Aber dank diesem Forum kennen wir ja mittlerweile (fast) alle Tricks von Betuppern.
    • So, jetzt auch mal einen Account auf die neue Totgeburt umgestellt. Es wird schon. Ich musste nämlich nur die bereits hinterlegte Bankverbinung bestätigen. Eingeben musste ich die nicht. Mein Name daneben war sowieso ausgegraut, den konnte ich gar nicht ändern.

      Damit ist nun also auf ebay definitiv ein Account unterwegs, dessen Inhaber nicht zum Inhaber des Bankkontos passt. Und verkauft habe ich damit auch schon. Nur die Verifizierungsüberweisung war gestern noch nicht da.

      Ich weiss, wen das im Detail freuen wird.


      MUELLABWICKLUNG schrieb:

      und Ebays Würfel zu dem Ergebnis kommt, daß er recht haben muss wünsche ich jedem Ebay-Verkaufs-Sklaven viel Spaß beim Versuch das traurige Loch auf seinem Konto zu füllen
      Wie man in dem Fall vorgeht, habe ich bereits beschrieben. Das mache ich im Ernstfall auch mit einem Ein-Euro-Artikel. Freut sich dann eben der Käufer, wenn er trotz "gewonnenem" Käuferschutzfall zusätzlich zu dem einen Euro noch 34 Euro für den Mahnbescheid abdrücken darf. Also so wirklich raten würde ich es keinem, bei mir Blödsinn zu treiben. Da verstehe ich recht wenig Spaß.


      Kathrin schrieb:

      und auch nicht lustig:
      Mir doch scheissegal. Die 19,04 setze ich dem Käufer dann auch noch mit auf die Rechnung. Genau wie das Einschreiben mit der ersten Zahlungsaufforderung nach Abschluss des Käuferschutzfalls.

      Ihr seid wirklich alle viel zu brav, zahm und artig. Und ihr glaubt alle immer noch zu sehr an ebay und seine göttliche Allmacht. Zugegeben, wenn man keinen Anwalt suchen muss, der für irgendwas um 25 Euro Streitwert mit Schriftsätzen um sich wirft sondern das selbst kann, erleichtert einem das die Sache.

      Vielleicht sollte ich mal ein Vorgangsschema dazu machen. Wäre doch schade, wenn den Käufern diese neue Entwicklung ihres positiven (Nicht-)Kauferlebnisses nur gelegentlich um die Ohren fliegen würde.
      ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Vielleicht sollte ich mal ein Vorgangsschema dazu machen. Wäre doch
      schade, wenn den Käufern diese neue Entwicklung ihres positiven
      (Nicht-)Kauferlebnisses nur gelegentlich um die Ohren fliegen würde.


      Find ich ne ausgezeichnete Idee! Am besten in einem eigenen Thread und dann angepinnt!

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:



      Mir doch scheissegal. Die 19,04 setze ich dem Käufer dann auch noch mit auf die Rechnung. Genau wie das Einschreiben mit der ersten Zahlungsaufforderung nach Abschluss des Käuferschutzfalls.
      Ihr seid wirklich alle viel zu brav, zahm und artig. Und ihr glaubt alle immer noch zu sehr an ebay und seine göttliche Allmacht. Zugegeben, wenn man keinen Anwalt suchen muss, der für irgendwas um 25 Euro Streitwert mit Schriftsätzen um sich wirft sondern das selbst kann, erleichtert einem das die Sache.

      Vielleicht sollte ich mal ein Vorgangsschema dazu machen. Wäre doch schade, wenn den Käufern diese neue Entwicklung ihres positiven (Nicht-)Kauferlebnisses nur gelegentlich um die Ohren fliegen würde.
      ^^
      Das würde ich natürlich auch begrüßen!
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      MUELLABWICKLUNG schrieb:

      und Ebays Würfel zu dem Ergebnis kommt, daß er recht haben muss wünsche ich jedem Ebay-Verkaufs-Sklaven viel Spaß beim Versuch das traurige Loch auf seinem Konto zu füllen
      Wie man in dem Fall vorgeht, habe ich bereits beschrieben. Das mache ich im Ernstfall auch mit einem Ein-Euro-Artikel. Freut sich dann eben der Käufer, wenn er trotz "gewonnenem" Käuferschutzfall zusätzlich zu dem einen Euro noch 34 Euro für den Mahnbescheid abdrücken darf. Also so wirklich raten würde ich es keinem, bei mir Blödsinn zu treiben. Da verstehe ich recht wenig Spaß.
      Natürlich geht das. Nur wer hat da schon Lust drauf? Unterm Strich du doch auch nicht und es ist halt eine Problemsituation die man vorherhersehen kann. Sollte ich irgendwann doch noch umstellen werde zwar auf die teuren Sachen eher verzichten aber natürlich werde ich auch einen 10 Euro Artikel nicht einfach verschenken bloß weil Ebay meint ich sollte das tun. Wirklich "lohnen" tut sich das wohl allerdings eher weniger. Es ist einfach grundsätzlich Zeit die man woanders konstruktiver verwenden könnte.
    • Wegen einem niedrigpreisigen Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
      Der Käufer wird aller Voraussicht nach dem Mahnbescheid ohnehin widersprechen, denn eBay hat ja schon für ihn entschieden und damit fühlt er sich im Recht. Und eine komplette Klageschrift - selbst für ein Amtsgericht - aufzusetzen, können und sollten die meisten nicht ohne anwaltliche Beratung machen. Die Anwaltskosten und die Prozesskosten die man für das Gericht erstmal vorstrecken muss, führen dann zu einer beachtlichen Summe die man erst einmal in Vorleistung treten muss. Und wenn man dann den Prozess gewinnt, besteht immer das Risiko, dass man auf den Kosten sitzen bleibt, weil bei betrügerischen Käufern eh nichts zu holen (oder alles unterhalb der Pfändungsgrenze) ist.

      Ich würde tatsächlich davon abraten, wegen niedrigpreisiger Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen, wenn man nicht 100% sicher ist, dass beim Abgemahnten auch wirklich was zu holen ist.
    • Acrylium schrieb:

      Ich würde tatsächlich davon abraten, wegen niedrigpreisiger Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen, wenn man nicht 100% sicher ist, dass beim Abgemahnten auch wirklich was zu holen ist.

      Korrekt, allerdings kann man via Ebay zB über getätigte Käufe und eingestellte Artikel und auch übers Googlen mit Name und Adresse schon eine Menge herauskriegen. Da kann man den Erfolg schon abschätzen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Vielleicht sollte ich mal ein Vorgangsschema dazu machen. Wäre doch schade, wenn den Käufern diese neue Entwicklung ihres positiven (Nicht-)Kauferlebnisses nur gelegentlich um die Ohren fliegen würde.

      ^^

      Das wäre herzallerliebst. Ich habe ca. 2006 mal einen Mahnbescheid gegen einen Verkäufer beantragt, wusste aber irgendwann im Laufe des Verfahrens nicht mehr, was ich dann konkret unternehmen musste.
    • Acrylium schrieb:

      Ich würde tatsächlich davon abraten, wegen niedrigpreisiger Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen, wenn man nicht 100% sicher ist, dass beim Abgemahnten auch wirklich was zu holen ist.
      Naja, ein Mahnverfahren anzustrengen halte ich grundsätzlich erstmal nicht für verkehrt. Wenn es allerdings zu einem Widerspruch bzw. eben einer Verhandlung kommt würde ich mir das auch eher 3 mal überlegen. Den Antwalt mag man noch größtenteils einem hoffentlich vorhandenen Rechtsschutz aufs Auge drücken können aber der wie du schon sagst sollte sich die Gegenseite als zahlungsunfähig erweisen (was gerade bei problematischen Käufern wohl überdurchschnittlich oft der Fall sein dürfte) hat man Ende möglicherweise nur den Schaden ver-x-facht.
    • Mein Schutz vor Mahnverfahren:
      Der ebay account läuft noch auf meinen vor 17 Jahren verstorbenen Vater.
      Die Post und Pakete kommen immer an.

      Mahnverfahren gegen einen Verstorbenen läuft ins Leere.

      Gegen wen wird jetzt ermittelt? Gegen mich, meinen Bruder, meine Frau meine Kinder, oder gibt es Sippenhaft?

      Tia es gibt noch mehr Accounts bei dem der Accountinhaber mit dem Bankkontoinhaber nicht übereinstimmt, und über Vollmachten wird der Kontozugriff undurchsichtig. Ohne Geständnis unmöglich den Richtigen zu ermitteln.

      Was ich eigentlich sagen will: Wenn man wirklich beim Mahnverfahren erfolgreich sein will, muss man Profis dabeihaben. Also früher waren es so grosse kräftige bös aussehende Freunde. Heute Inkassos. Die Abwehr eines Mahnverfahrens ist einfach. Den Titel den ich mal erwirkt habe ist Klopapier.
    • kanarakuni schrieb:

      Mahnverfahren gegen einen Verstorbenen läuft ins Leere.
      Gegen wen wird jetzt ermittelt? Gegen mich, meinen Bruder, meine Frau meine Kinder, oder gibt es Sippenhaft?

      Im Ernstfall wahrscheinlich gegen den (oder die) Erben die sich um die Abwicklung des Accounts hätten kümmern müssen (was natürlich in der Realität unter Umständen nicht ganz so simpel ist wie es klingt - das ist allerdings ein anderes Thema). Ich kann mir schon vorstellen, daß die ganze Sache im Lauf der Ermittlungen irgendwann wegen "Aufwändigkeit" eingestellt wird aber an irgendeiner Stelle wird man wahrscheinlich zu dem Account und dessen Nutzung befragt werden und ob man das so ohne weiteres einfach schweigend aussitzen kann (bzw. ob der Versuch eine gute Idee ist) wäre mir dann wahrscheinlich doch etwas zu heikel.
    • MUELLABWICKLUNG schrieb:

      kanarakuni schrieb:

      Mahnverfahren gegen einen Verstorbenen läuft ins Leere.
      Gegen wen wird jetzt ermittelt? Gegen mich, meinen Bruder, meine Frau meine Kinder, oder gibt es Sippenhaft?
      Im Ernstfall wahrscheinlich gegen den (oder die) Erben die sich um die Abwicklung des Accounts hätten kümmern müssen (was natürlich in der Realität unter Umständen nicht ganz so simpel ist wie es klingt - das ist allerdings ein anderes Thema). Ich kann mir schon vorstellen, daß die ganze Sache im Lauf der Ermittlungen irgendwann wegen "Aufwändigkeit" eingestellt wird aber an irgendeiner Stelle wird man wahrscheinlich zu dem Account und dessen Nutzung befragt werden und ob man das so ohne weiteres einfach schweigend aussitzen kann (bzw. ob der Versuch eine gute Idee ist) wäre mir dann wahrscheinlich doch etwas zu heikel.
      Gibt es wirklich Menschen, die sich wegen 1 Euro plus 2zock/irrwitz die Mühe machen? Nach der ersten Antwort auf die Mahnung wird doch ein "normaldenkender" Mensch gut sein lassen, es sei denn er hat irgendeine unbehandelte Störung.
      Ich kratz doch auch keine runtergefallene Eiskugel vom Gehweg.
      Da mach ich einen Ölwechsel selber, dass ist ein höherer Stundenlohn als die Zeit fürs Ausfüllen solcher Formulare.
      Ich schütz mich wie folgt vor ebay Zahlausfälle etc:
      Account ist gekündigt gekauft wird woanders. Alternative: Die Welt ist sehr gross.
    • kanarakuni schrieb:

      Gibt es wirklich Menschen, die sich wegen 1 Euro plus 2zock/irrwitz die Mühe machen? Nach der ersten Antwort auf die Mahnung wird doch ein "normaldenkender" Mensch gut sein lassen, es sei denn er hat irgendeine unbehandelte Störung.Ich kratz doch auch keine runtergefallene Eiskugel vom Gehweg.
      Da mach ich einen Ölwechsel selber, dass ist ein höherer Stundenlohn als die Zeit fürs Ausfüllen solcher Formulare.
      Ich schütz mich wie folgt vor ebay Zahlausfälle etc:
      Account ist gekündigt gekauft wird woanders. Alternative: Die Welt ist sehr gross.
      Kommt wahrscheinlich drauf an mit wem man es zu tun hat. Es scheint leider durchaus Menschen zu geben denen ihre Zeit offensichtlich recht wenig wert ist. Allerdings ist das dann glücklicherweise auch meistens eher die Sorte die ihren Bekannten mit sinnlosem Gemotze das Ohr abkaut anstelle in der Sache überhaupt irgendetwas zu unternehmen. Man darf halt nur nicht an die regelbestätigenden Ausnahmen geraten ;)

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    • aurum schrieb:

      Löschbert gehts ja nicht nur darum, 1,-Käufe durchzuziehen, sondern im Zweifel auch die ebaygebühr für gegen Verkäufer entschiedene Fälle vom Käufer wiederzuholen
      kanarakunisch - deutsch
      2Zock/irrwitz - ebay Bearbeitungsgebühr etc

      2zock - zum zocken
      irrwitz - die ebay AGB

      Lösung: AGB nicht akzeptieren

      Folge: Kein Account bei ebay

      Ist die ebay Sucht so gross? Hallt das Adrenalin aus den Anfängen noch nach, aus einer Zeit als es 20 Sekunden dauerte bis man nach Angebotsabgabe endlich mitbekommt ob man Höchstbietender ist, oder ob man zu spät geklickt hat?
    • Löschbert macht das doch nicht nur wegen seinen paar Resteinnahmen über ebay, sondern weil er etliche Verkäufer betreut, die ebay weiterhin nutzen wollen und er es auch für die tut und weil es ihm Spaß macht, ebay immer wieder so richtig mit Stahhlkappenschuhen vors Schienbein zu treten

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von aurum ()

    • aurum schrieb:

      Löschbert gehts ja nicht nur darum, 1,-Käufe durchzuziehen, sondern im Zweifel auch die ebaygebühr für gegen Verkäufer entschiedene Fälle vom Käufer wiederzuholen
      Frage: Wie soll es klappen die ebay Gebühr einzuklagen?
      Der Käufer hat sich vom Kaufvertrag mit irgendwelchen Gründen gelöst. Er muss es nicht genau mit Paragraphen usw tun, sondern ein nachvollziehbares Handeln ist ausreichend (konkludentes Handeln).
      Hier hilft dem Käufer die ebay AGB, deren sich der Verkäufer vertraglich unterworfen hat.
      Daraus entstehende Gebühren sind laut AGB also laut Vertrag des Verkäufers mit ebay vom Verkäufer zu tragen.

      Die Möglichkeit die jetzt der Verkäufer hat, wäre eine Klage auf Vertragserfüllung, so dass der Käufer dann doch die Ware abnehmen und zahlen muss. Dem steht aber die ebay AGB entgegen. Die muss als ungültig entkräftet werden. Wir haben hier in D nun mal Vertragsfreiheit. Das BGB greift nur bei Themen, die nicht per Vertrag anders geregelt wurden.

      Ok, gehen wir mal davon aus, dass das funktionieren würde.
      Wie kann der Kläger den Anspruch auf Zahlung der ebay Gebühren durchsetzen? Ist das ein Verzugschaden? Ist das eine vereinbarte Vertragsstrafe? Laut AGB ist die "Vertragsstrafe" auf den Verkäufer als Gebühr auferlegt. Und das ist ein gesonderter Vertrag zwischen ebay und dem Verkäufer. Wie soll das den Käufer tangieren, so dass sich ein einklagbares Recht gegen den Käufer ergibt?

      Also ich sehe eher den Verteidiger in einer aussichtsreichen Situation und den Kläger auf verlorenem Posten. Nach dem Motto: Verlorenem Geld nochmal gutes Geld hinterherwerfen.

      ----

      Noch zu den Verstorbenen Account: Möglich, dass es ein Ermittlungsverfahren geben könnte (Wenn Du mich anzeigst). Das wird laut Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit eingestellt, wenn über diesen Account keine Straftaten wegen Betrugs oder Ähnlichem begangen wurden, so interessiert das der Öffentlichkeit überhaupt nicht ob irgendwer vergessen hat den Vornamen des Accountinhabers zu korrigieren. (Das digitale Erbe ist ohnehin nicht gesetzlich geregelt) Und das Verhalten einen Kauf rückgängig zu machen ist mit der ebay AGB legitimiert und somit von Null Interesse der Staatsanwaltschaft. Eskalation: ebay löscht den Account - Ende.
      Aufgrund der vielen OWis im Strassenverkehr glauben wohl viele hier im Land man könnte alles zur Anzeige bringen. Das Leben besteht aus Lügen. Du hast bestimmt gerade auch schon gelogen, als Deine Frau dich gefragt hat, ob sie hübsch wäre ( da sollte Mann immer lügen - nicht ohne Grund hat die Natur die Altersweitsichtigkeit erfunden). Frauen lügen nie! Sie wissen es nicht besser.
      Ich kenne 100% Anwälte die sagen "Das gewinnst Du vor Gericht". 50% davon haben nachweislich gelogen, das stellt sich leider immer erst hinterher raus.

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