Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • vespin schrieb:

      Gibt es wirklich einen der Ebay noch als Handelsplatform ernst nimmt außer ggf. Player wie Media Markt und co?
      ebay muss handeln, sonst ergeht es denen wie AEG, VHS Videoverleih, vielen Diskotheken.
      Anfangs waren Leute die ihr zuhause aufgeräumt hatten und die Möglichkeit ihre Sachen endlich zu verkaufen gefunden haben.

      Beispiel Lego:
      Da ist ein frischgebackener Vater, der macht sich Gedanken mit was seine Schlüpflinge spielen könnten. Er kommt auf Lego und ist verwundert, dass Lego nur noch als Bausatz gibt und nicht als Steinesammlung. So findet er ebay, auf dem die Aufräumer ihre Kiloware anbieten.
      Beide freuen sich.
      Diese Treiben wird von professionellen Flohmärktlern wahrgenommen.
      Die mischen sich beim Kaufen ein und kaufen in großen Stiehl alles auf und bieten fertige Modelle oder gut sortierte Einzelteile an.
      Das erfreut den Vater, da er ja schon hunderte Kilos Lego hat und sich jetzt auf der Suche nach speziellen fehlenden Teilen zur Komplettierung macht.
      Alle freuen sich.
      Der Vater wird Müde und hat keine Freude mehr an den Auktionen, da er so seine Komplettierung nicht in angemessener Zeit schafft. Ebay reagiert und führt Sofortkauf ein.
      Alle freuen sich.

      Es hat sich rumgesprochen, das bei ebay gut zu kaufen und verkaufen ist. Die weniger internetkundigen Käufer rücken nach und somit leider auch die sehr debile Bevölkerungsschicht.
      Es mehren sich Käufer die ohne Verstand Verpackungen und anderen Shit kaufen und sehr groß am Weinen sind.
      ebay reagiert und möchte den debilen RTL Zuschauern helfen.
      Es freuen sich nicht mehr alle.
      Es startet eine Spirale die von debilen Käufern getrieben wird. Anstatt sich über diese Debilen lustig zu machen, wird versucht die Welt gefahrlos für alle zu machen. Das klappt nicht.
      Das Ergebnis ist, dass die Preise steigen. Um die Debilen zu schützen werden Maßnahmen getroffen, die einfach nur Geld kosten.
      Die Debilen freuen sich. Die Anderen gehen kopfschüttelnd weg.

      Nebenrechnung:
      100 Artikel gekauft zu 10 Euro und jeweils anstatt 1,90€ halt 6,00€ Versand bezahlt. Also 410,00€ für eine unnötige "Versicherung" (typisch Deutsch). Da ich in einer guten Briefkastenlage wohne hatten mich 100% der Waren erreicht. Aber gehen wir mal davon aus das 10% verloren gehen. Dann sind bei 10 Käufen für 10€ ein Verlust von 100€ eingetreten. Also unterm Strich ein Gewinn von 310,00€ bei risikobehafteten Kauf gegenüber den "käufergeschützten".

      ebay hat sich nun in so einen komischen Strudel begeben und muss da raus um nicht wie AEG zu enden.
      Ob deren Wege richtig sind wird erst die Zukunft zeigen. Aber es ist so wie in der Politik. Die Debilen bestimmen das Weltgeschehen. Einstein emigrierte wegen seines (abgelegten) Glaubens, weil Debile es so "wollten".

      ebay wird von Debilen mit Debilen noch am Leben gehalten.

      Der Vater gehört zu den Kopfschüttelnden und studiert den weiteren Verlauf, da er extrem Neugierig ist und an der Börse investiert. Heutzutage macht er nicht mehr auf ebay Geld, sondern mit ebay und PayPal. Zum Glück ist die Anzahl der Debilen sehr hoch.

      Alle freuen sich wieder.

      Morgen?
    • Ich möchte widersprechen. Käufer die sich von Betrügern auf eBay betrügen lassen, sind nicht grundsätzlich "debil".

      Klar, oft handeln sie etwas naiv, gutgläubig, unbedarft, unvorsichtig,... ja bisweilen gierig. Aber sie sind deswegen nicht unbedingt dumm. Man kann von einem durchschnittlichen Mitbürger nicht unbedingt erwarten, dass er alle Fallstricke und Betrugsmaschen im Onlinehandel kennt und bei seinen Einkäufen berücksichtigt.
    • Acrylium schrieb:

      Wegen einem niedrigpreisigen Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen ist mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
      Nein, wegen jedem Vorfall generell die grobe Keule auszupacken ist genau das, was viel zu wenig gemacht wird. Wäre das der Regelfall, wüssten die Käufer, dass Verträge bindend sind.

      Wenn dadurch ebay ein paar Käufer verliert, stört das weder mich noch ebay.

      MUELLABWICKLUNG schrieb:

      Man darf halt nur nicht an die regelbestätigenden Ausnahmen geraten
      Das hast Du jetzt aber nett gesagt.

      aurum schrieb:

      Löschbert gehts ja nicht nur darum, 1,-Käufe durchzuziehen, sondern im Zweifel auch die ebaygebühr für gegen Verkäufer entschiedene Fälle vom Käufer wiederzuholen
      Naja, den ganzen Packen an Kosten halt.

      aurum schrieb:

      Löschbert macht das doch nicht nur wegen seinen paar Resteinnahmen über ebay, sondern weil er etliche Verkäufer betreut, die ebay weiterhin nutzen wollen und er es auch für die tut und weil es ihm Spaß macht, ebay immer wieder so richtig mit Stahhlkappenschuhen vors Schienbein zu treten
      Eigentlich mache ich das weder aus dem einen noch aus dem anderen Grund. Ich mache das aus Prinzip. Und weil jeder dieser Käufer seine Klatsche redlich verdient hat.
      :D

      Um mal zu den Kosten zu kommen:
      Der Mahnbescheid kostet 36 Euro Gebühren.
      Der Vollstreckungsbescheid selbst kostet nichts. Solange man mit dem Mahnbescheid zum Titel kommt, ist da also Ende Gelände. MAn kann den natürlich vom Anwalt beantragen lassen. Der berechnet dem Schuldner dafür 29,40. Aber ich bin ja nett umd mache das selbst.

      Geht der MB in Widerspruch, sind wir bei einer Instanz. Unter 600 Euro Streitwert ist nix mit Berufung.

      222,63 für den eigenen Anwalt spare ich schon mal. So weit kann ich das noch selber. Vorteil für den Käufer: Die Kosten hat er auch nicht an der Backe

      169,58 für den Anwalt der Gegenseite muss ich erst mal nicht vorstrecken, das darf der Käufer tun. Sofern er einen Awalt findet, der sich dafür ins Zeug legt. Sonst spart er diese Kosten auch, weil er die Klageerwiderung selbst formulieren darf. Oder er nimmt sich einen Anwalt auf Honorarbasis. Das sind dann so ab 200 Euro aufwärts die Stunde. Die überschiessenden Honorarkosten sind aber nicht erstattungsfähig, die zahlt er also in jedem Fall selbst.Und da ich vorhabe, das Verfahren zu gewinnen, ist das mein kleinstes Problem.

      Vorstrecken muss ich die Gerichtskosten. Das sind dann 114 Euro. Allerdings gehen da die 36 Euro für den Mahnbescheid wieder runter. Die habe ich ja schon bezahlt. Bleiben also effektiv 78 Euro.

      Was die Geschichte also so ekelhaft teuer macht, sind die Anwälte. Mal ganz davon abgesehen, dass die auf Honorarbasis für dsa Regelhonorar maximal eine Stunde Zeit investieren. Deren Interesse wird daher sein, das entweder ganz schnell (und schlampig) rauszuhauen oder - noch besser - das Mandat gar nicht erst anzunehmen.

      Auch relevant dabei ist, dem Richter klar zu machen, dass man ihn nicht ärgern will, weil man mit diesem Mickymausbetrag vor Gericht zieht. Da kommt es also auf die Formulierung der Klageschrift an. (Ja, Richter sind tatsächlich auch Menschen, die sich verarscht fühlen können. Muss nicht sein.)


      Acrylium schrieb:

      Ich würde tatsächlich davon abraten, wegen niedrigpreisiger Artikel ein Mahnverfahren zu eröffnen, wenn man nicht 100% sicher ist, dass beim Abgemahnten auch wirklich was zu holen ist.
      Wie sagte mal mein Chef? Es ist ziemlisch schwierig, wenn nicht sogar unmöglich, wirklich 30 Jahre lang nichts zu haben. Das war, als ich beim Inkasso als Chef der EDV-Abteilung gearbeitet habe. Du hast dann also eigentlich drei Möglichkeiten

      1.) Du hast noch keinen Offenbacher. Dann kannst Du zahlen oder Du hast einen.
      2.) Du hast schon einen Offenbacher. Dann hast Du danach direkt das Insolvenzverfahren an der Backe, denn das beantrage ich dann. Oder Du kannst zahlen.
      3.) Du bist bereits in einer Insolvenz. Das ist besonders schön, denn dann interessiert mich das nicht. Ein weiterer Offenabcher in der laufenden Insoilvenz verhindert aber, dass Du gleich wieder 'ne Insolvenz hinlegen kannst. Könnte sogar als Betrug durchgehen und dann hast Du die Schulden wirklich 30 Jahre an der Backe. Oder Du kannst zahlen.-

      Das hat der Käufer also das größere Problem von uns beiden.


      kanarakuni schrieb:

      Mein Schutz vor Mahnverfahren:
      Der ebay account läuft noch auf meinen vor 17 Jahren verstorbenen Vater.
      Die Post und Pakete kommen immer an.

      Mahnverfahren gegen einen Verstorbenen läuft ins Leere.

      Gegen wen wird jetzt ermittelt? Gegen mich, meinen Bruder, meine Frau meine Kinder, oder gibt es Sippenhaft?
      Das ist doch schön. Dann greife ich mir den, der die Ware bezahlt hat. Von dem ist anzuehmen, dass er der Empfänger und damit der Käufer ist. Wer das ist, sagt mir ebay. Sollten sie zumindest können. Sonst haben sie gleich das nächste Problem. Das, was sie jetzt sowieso haben, nur mit dem Unterscheid, dass sie dann mir gegenüber schadensersatzpflichtig sind. Um so besser, die haben 12500 Euro. Das reicht.

      "Ermittelt" wird da übrigens gar nicht. Ermitteln tut der Staatsanwalt, wir sind aber im Zivilrecht. Es könnte natürlich sein, dass trotzdem ermittelt wird. Wegen Geldwäsche. Denn der Herr Papa wird ja kaum bezahlt haben, wenn er tot ist.

      Der Account ist dann übrigens weg. Das passiert also nur einmal.


      kanarakuni schrieb:

      Frage: Wie soll es klappen die ebay Gebühr einzuklagen?
      Der Käufer hat sich vom Kaufvertrag mit irgendwelchen Gründen gelöst. Er muss es nicht genau mit Paragraphen usw tun, sondern ein nachvollziehbares Handeln ist ausreichend (konkludentes Handeln).
      Es geht um die Streitfallgebühr. Nicht um die ebay-Provision. Eigentlich ist das eine ganz einfache Sache. Wenn ich im ersten Verfahren wegen des Kaufpreises obsiegt habe, habe ich ja den gerichtsfesten Beweis, dass der Antrag auf Käuferschutz, den ebay abschliessend gegen mich entschieden hat, nicht gerechtfertigt war. Und auch dass der Käufer sich eben nicht vom Vertrag gelöst hat, denn das hat er nicht.

      Und damit sind wir im Schadensersatz. Vorteil für den Käufer: diese Kosten kann er dann anschliessend bei ebay wieder einklagen, denn offensichtlich hat ebay hier ja seine vertraglichen Sorgfaltspflichten ihm gegenüber verletzt. Also falls er dann noch Lust hat, mit den Gerichten zu kommunizieren.

      Ich persönlich würde ja ebay raten, im Interesse der Käufer dieses ganze Zahlungsgedingens schleunigst einzustampfen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und damit sind wir im Schadensersatz. Vorteil für den Käufer: diese Kosten kann er dann anschliessend bei ebay wieder einklagen, denn offensichtlich hat ebay hier ja seine vertraglichen Sorgfaltspflichten ihm gegenüber verletzt. Also falls er dann noch Lust hat, mit den Gerichten zu kommunizieren.
      Das sehe ich anders. Da ebay durch seine Handlung etwas entschieden hat, ist ebay Verantwortlich und nicht der Käufer. Der Käufer hat eine legitime Handlung ausgeführt wodurch er nicht zum Schadenersatz verpflichtet werden kann. Ebay hat durch seine eigenmächtige Handlung etwas eventuell Falsches entschieden und die Gebühr unrechtens eingezogen. Somit kann man nur gegen ebay auf Herausgabe wegen unberechtigter Bereicherung klagen. In Deiner Begründung fehlt die rechtliche Grundlage auf die Du Dich berufen willst.

      Der Käufer tritt nicht für das Handeln von ebay in Haftung. Da muss der Verkäufer direkt an ebay gehen. Der Schadenverursacher ist alleine ebay. Der Käufer hat nur argumentiert aber nicht entschieden oder gehandelt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Es geht um die Streitfallgebühr. Nicht um die ebay-Provision. Eigentlich ist das eine ganz einfache Sache. Wenn ich im ersten Verfahren wegen des Kaufpreises obsiegt habe, habe ich ja den gerichtsfesten Beweis, dass der Antrag auf Käuferschutz, den ebay abschliessend gegen mich entschieden hat, nicht gerechtfertigt war. Und auch dass der Käufer sich eben nicht vom Vertrag gelöst hat, denn das hat er nicht.
      Durch Nutzung der ebay Abwicklung hat der Käufer sich sehr wohl vom Vertrag gelöst. Er kennt den Privatverkäufer ja gar nicht, da er niemals seine Kontaktdaten erhält. Der Käufer - Verbraucher vertraut auf die ebay AGBs und wäre durch eine Klage abseits von ebay doch sehr überrascht. Hier spielt auch die Abtretung von Forderungen eine gewichtige Rolle, das verändert auch noch die rechtliche Durchsetzbarkeit. Zuerst werden Abtretungen vereinbart und wenn der Zahlungsdienstleister muckt, wird die Abtretung einseitig rückgängig gemacht? Bei ebay neu gibt es Vermittler, Vetragspartner und Abtretungen. Alles Zusammen verkompliziert es und die Urteile müssen aufgrund der neuen Situation neu gefällt werden. Die treffen fast alle nicht mehr zu. Eine Gemeinschaftshaftung wie beim KFZ-Unfall (Halter, Fahrer, Versicherung) sehe ich hier nicht gegeben.
      Deine Ausführungen mögen bei der alten ebay AGB wohl zutreffen. Aber bei der neuen AGB sehe ich die Welt neu und anders.
      Letztendlich ist alles eine Sammlung von Begründungen seitens der Anwälte. Konkludentes handeln ist ebenso zu berücksichtigen. Es muss bei einer Verhandlung nur vorgetragen werden. Genauso wie bei Verjährung. Ich kann Dich auf Zahlung von offenen Beträgen verklagen, die mein Vater gegen deinen Vater vor hundert Jahren hatten. Solange du dich nicht auf die Einrede der Verjährung berufst, darf der Richter dieses nicht einmal berücksichtigen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das ist doch schön. Dann greife ich mir den, der die Ware bezahlt hat.
      Und woher willst Du wissen wer die Ware bezahlt hat? Macht sich ebay die Mühe und verrät den Zahlungsabsender? Und wie sieht es aus bei einem Gemeinschaftskonto mit vielen Vollmachten? Wer war es? Es gibt sogar Banken da habe ich als Online Pin Wissender das Konto noch lange weiterführen können. Wo kein Informant, wo kein Kläger, wo kein ... Hörst Du das klappern am rauschenden Bach.

      Um Deine ganzen Theorien durchzuziehen, brauchst Du viel Zeit, viel Korrespondenz und noch mehr. Und es gibt unendlich viele Möglichkeiten sich zu verstecken. Was ist wenn der Käufer mit einem non EU Konto zahlt? Als Reisender hat man Konten im Ausland. Das ist ein Muss, weil was macht man nach einem Überfall? 6 Wochen Venezuela, oder Costa Rica ohne finanzielle Sicherheit der Reisekasse auf einem Bankkonto im Land?

      Ja klar, es gibt Menschen die haben ganz spezielle Hobbys. Aber anstatt die Kraft für so was Nebensächliches zu verschwenden und damit vielleicht mal ein paar Heinzis zu "bestrafen" . Das nenn ich weisses Hintergrundrauschen, das wird die Welt nicht bewegen. Nur Dein Prinzip wird Rechnung getragen. Aber ändert das was? (Erinnert mich irgendwie an die Politik einer speziellen Partei).


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das ist doch schön. Dann greife ich mir den, der die Ware bezahlt hat. Von dem ist anzuehmen, dass er der Empfänger und damit der Käufer ist. Wer das ist, sagt mir ebay. Sollten sie zumindest können. Sonst haben sie gleich das nächste Problem.
      Die Zahlung erfolgt über eine niederländische Firma, ich glaube Adyen heisst die. Desweiteren sind da noch unzählige Firmen mit im Boot, wie Klarna - in Schweden. RatePay in Berlin. ebay weiss gar nichts, die verweisen an Adyen, die ebenfalls nichts wissen, die verweisen an Klarna, die sich auf Datenschutz berufen oder die, wie man vermutet, etwas unorganisierte Datenbanken haben.

      Das verwischen von Zahlungswegen usw ist heutzutage hochkomplex. Aber wenn es alles so einfach ist, dann frage ich mal warum wirecard sich lange halten konnte und warum der grösste Möbelhändler Steinhoff so lange agieren konnte und warum die Verhandlungen diesbezüglich sich so lange hinziehen.

      ebay ist doch auch nur ein kleiner Mitspieler oder besser gesagt Erfüllungsgehilfe in der großen Digitalgeldwelt. Die ebay Aktionäre sitzen irgendwo und ziehen Fäden zwischen verschiedenen Firmen bei denen die beteiligt sind.

      Da die Energie reinzustecken und dieses Molloch zu entwirren würde allen mehr bringen, als Prinzipien nachzujagen.
      Lächeln, vergessen, beiseite legen und sich auf Sachen konzentrieren, die uns weiterbringen, das ist wichtig, sonst überrennen uns BlackRock und Co.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich persönlich würde ja ebay raten, im Interesse der Käufer dieses ganze Zahlungsgedingens schleunigst einzustampfen.
      Ich würde eher wünschen die Zahlungsarten zu erweitern. Ich würde sogar einen weiteren Schritt wünschen:
      Aufspaltung von ebay in ebay kommerziell, da wo sich alle Händler tummeln und ebay nostalgisch, da wo sich alle echten Privaten tummeln, also die Sammler und Spieler und so. Also die Würdevollen ebayer. Allerdings mit striktem Vorgehen gegen diese Scheinprivaten.
      Also ebay Kaufhaus und ebay Flohmarkt. Aber auch da wäre ich wegen der untragbaren AGB nicht mit dabei. Da müsste der Flohmarkt wie gehabt laufen.


      Acrylium schrieb:

      Ich möchte widersprechen. Käufer die sich von Betrügern auf eBay betrügen lassen, sind nicht grundsätzlich "debil".
      Das Betrügen habe ich nicht gemeint. Betrug fällt unter die Rubrik "Peanuts - Deutsche Bank". Das Verkaufen von Shit hat nichts mit Betrug zu tun. Man bekommt ja Shit geliefert, so wie beschrieben.
    • kanarakuni schrieb:

      In Deiner Begründung fehlt die rechtliche Grundlage auf die Du Dich berufen willst.
      @Löschbert Bastelhamster.

      frankfurt-main.ihk.de/recht/th…ex.html#3_Voraussetzungen

      "Voraussetzung eines erfolgreichen Mahnverfahrens ist, dass sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet. Erste Voraussetzung für den Verzug ist nach § 286 BGB, dass die Leistung des Schuldners fällig ist."

      Wie begründest Du das bei der Starfgebühr? Wie weist Du nach, dass diese fällig ist und der Schuldner darauf in Verzug ist?

      "Die Fälligkeit ergibt sich aus den zwischen Gläubiger und Schuldner getroffenen Absprachen, seien es vertragliche Vereinbarungen oder vom Vertragspartner akzeptierte Allgemeine Geschäftsbedingungen. Sobald eine Forderung fällig geworden ist, kann der Gläubiger Zahlung verlangen. Der Schuldner kommt somit grundsätzlich dann in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht bezahlt und er hierfür einzustehen hat."

      Es hängt ebay mit seinen AGBs dazwischen, die der Verkäufer und Käufer akzeptiert hat. Alle Forderungen wurden an das Zahlsystem abgetreten. Der Verkäufer hat akzeptiert, dass Verträge die über ebay geschlossen werden zu seinen Ungunsten auch über ebay rückabgewickelt werden dürfen/können. Beide Seiten (Käufer/Verkäufer) sind mit Nutzung der ebay Plattform durch Anerkennung der ebay AGB mit dieser Regelung einverstanden. Somit wird das als Nebenabrede Bestandteil des Kaufvertrages.

      Also bevor Du ein Mahnverfahren erfolgreich durchziehen kannst, musst Du 1.) Auf Kaufvertragserfüllung erfolgreich geklagt haben. 2.) Die Schadenersatzforderung (Strafgebühr) erfolgreich eingeklagt haben. Erst dann ist die Geldschuld fällig. In Verzug kommt er dann automatisch nach 30 Tagen.

      Ein Mahnverfahren vor Gericht ersetzt nicht eine Klage auf Vertragserfüllung bzw Schadenersatz.

      Möglicherweise hat ebay durch Deine Schienbeintritte gelernt. Es hat ja schon etwas gedauert zwischen dem ersten Versuch und jetzt das Zahlsystem einzuführen. ebay wird weiter existieren. Vermutlich ohne Flohmarktcharakter und ohne Hobbyverkäufer. Eher als verlängerte Werkbank von Alibaba für Europa. Der Druck der Aktionäre ist groß und der Markt umso mehr als das man sich mit Hobbyhändler befassen will. Europa hat sich mit dem neuen Zollgesetz gewappnet. Da läuft weitaus mehr als das was wir mitbekommen. Amazon sehe ich rein amerikanisch, Bei ebay bin ich mir nicht so sicher inwieweit Asien da unter der Hand mitmischt. Sobald ebay Alipay akzeptiert ist es klar. ebay hat mit adyen einen sehr großen starken Partner.
    • Ein sehr interessanter Gedankenaustausch zwischen euch beiden.

      Eine Anmerkung zur Erwirkung von Titeln:
      Ich habe seit dem Jahr 2000 einen Titel von rund 400 Euro. Der Schuldner ist unbekannt verzogen, das Einwohnermeldeamt kennt seine aktuelle Anschrift nicht. Daher konnte ich jahrelang nicht mal versuchen aus dem Titel zu vollstrecken. Und da kommt eine wenig bekannte Vorschrift ins Spiel: Sobald man mehrere Jahre nicht versucht hat zu vollstrecken, verwirkt man den Titel. Obwohl es ja immer heißt, man könnte aus einem Titel 30 Jahre lang vollstrecken, bedeutet das aber in Wahrheit, dass man auch alle paar Jahre versuchen muss zu vollstrecken, sonst kann man es dann nicht mehr, auch wenn die 30 Jahre längst nicht vorbei sein sollten.

      Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
    • Acrylium schrieb:

      Ein sehr interessanter Gedankenaustausch zwischen euch beiden.

      Eine Anmerkung zur Erwirkung von Titeln:
      Ich habe seit dem Jahr 2000 einen Titel von rund 400 Euro. Der Schuldner ist unbekannt verzogen, das Einwohnermeldeamt kennt seine aktuelle Anschrift nicht. Daher konnte ich jahrelang nicht mal versuchen aus dem Titel zu vollstrecken. Und da kommt eine wenig bekannte Vorschrift ins Spiel: Sobald man mehrere Jahre nicht versucht hat zu vollstrecken, verwirkt man den Titel. Obwohl es ja immer heißt, man könnte aus einem Titel 30 Jahre lang vollstrecken, bedeutet das aber in Wahrheit, dass man auch alle paar Jahre versuchen muss zu vollstrecken, sonst kann man es dann nicht mehr, auch wenn die 30 Jahre längst nicht vorbei sein sollten.

      Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
      Ja, das ist so. Nennt sich Rechtsfrieden oder Ersitzung. Das muss allerdings Dein Schuldner vortragen, sonst ist an den 30 Jahren nichts zu rütteln. Aber schlaue Leute können sich wehren.
      Das E-Amt kennt sie bestimmt. Darf sie allerdings nicht (ohne Richterbeschluss) einfach so herausrücken.
      Und auch gute Freunde bei der Polizei können nicht helfen. Mein alter Schulkamerad wollte zwecks Klassentreff meine Adresse herausfinden und er ist Polizeibeamter, klappte nicht. Er hatte dann doch meine Mutter gefragt. :thumbsup:
      Am ehesten kann da wohl die GEZ weiterhelfen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von kanarakuni ()

    • Acrylium schrieb:

      Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
      Das Zivilgericht ist keine Einrichtung die den Bürgern zu ihrem Recht bringt. Nein es ist ein eigenständiges Unternehmen, das auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist und nur gegen Geld arbeitet. Die Logen spielen da noch viel mit. Geh mal mit einem Schmiss vors Zivilgericht, du hast da deutlich mehr Chancen zu gewinnen. Voraussetzung: schlüssige Argumentation und die richtigen Anträge zur richtigen Zeit. Den Leuten mit Schmiss wird dabei etwas Unterstützung zukommen gelassen. Das sind so versteckte Satzformulierungen. "Das Gericht sieht das persönliche Erscheinen beider Parteien als unabdingbar". Zu deutsch: Der Kläger hat bereits im schriftlichen verloren.
    • kanarakuni schrieb:

      Acrylium schrieb:

      Ein sehr interessanter Gedankenaustausch zwischen euch beiden.

      Eine Anmerkung zur Erwirkung von Titeln:
      Ich habe seit dem Jahr 2000 einen Titel von rund 400 Euro. Der Schuldner ist unbekannt verzogen, das Einwohnermeldeamt kennt seine aktuelle Anschrift nicht. Daher konnte ich jahrelang nicht mal versuchen aus dem Titel zu vollstrecken. Und da kommt eine wenig bekannte Vorschrift ins Spiel: Sobald man mehrere Jahre nicht versucht hat zu vollstrecken, verwirkt man den Titel. Obwohl es ja immer heißt, man könnte aus einem Titel 30 Jahre lang vollstrecken, bedeutet das aber in Wahrheit, dass man auch alle paar Jahre versuchen muss zu vollstrecken, sonst kann man es dann nicht mehr, auch wenn die 30 Jahre längst nicht vorbei sein sollten.

      Aufgrund dieser Erfahrung bin ich mittlerweile so abgeklärt und desillusioniert was unser Rechtssystem angeht, dass ich gar keinen Wert darauf lege, gegen einen Habenichts einen Titel zu erwirken. Das Geld was der mir schuldet bekomme ich ohnehin nie wieder.
      Ja, das ist so. Nennt sich Rechtsfrieden oder Ersitzung. Das muss allerdings Dein Schuldner vortragen, sonst ist an den 30 Jahren nichts zu rütteln. Aber schlaue Leute können sich wehren.Das E-Amt kennt sie bestimmt. Darf sie allerdings nicht (ohne Richterbeschluss) einfach so herausrücken.
      Und auch gute Freunde bei der Polizei können nicht helfen. Mein alter Schulkamerad wollte zwecks Klassentreff meine Adresse herausfinden und er ist Polizeibeamter, klappte nicht. Er hatte dann doch meine Mutter gefragt. :thumbsup:
      Am ehesten kann da wohl die GEZ weiterhelfen.
      Verwirkung heist das, nach 10 Jahren untätigkeit.

      zm-kanzlei.de/der-irrtum-ueber…gsfrist-als-hoechstfrist/
    • Irgendwas läuft da an mir vorbei.
      In meinem link weiter oben wird erzählt, dass shopify an ebay vorbeizieht.
      shopify kenn ich nicht, also erstmal gegurgelt. Da erscheint wix usw.
      OK shopify scheint ausschliesslich für echte shops dazusein, deshalb hab ich nicht gross weiter gelesen. Aber als Käufer bin ich bis jetzt noch nicht darüber gestolpert.
      Was läuft in der ecomerzwelt gerade ab? Aber so, dass ich es als Verbraucher Konsument gar nicht bewusst bemerke?
    • vespin schrieb:

      golem.de/sonstiges/zustimmung/…programm-2107-157998.html



      Ebay belohnt private Verkäufer mit Bonus-Programm
      Wer für 100 Euro verkauft, bekommt Ebay-Punkte im Wert von 5 Euro. Ebay selbst holt sich aktuell 11 Prozent des Verkaufspreises.
      Aha, das ganze wird von einem Trump Unterstützer befeuert. Das erklärt somit alles.

      pieppiep ( muss ich auspiepen sonst werde ich verfogt und verbrannt)
    • Acrylium schrieb:

      Er meint, dass einer der Hauptinvestoren bei eBay ein Trump-Unterstützer ist. Hat jetzt meiner Meinung nach aber nicht viel zu sagen hinsichtlich der strategischen Ausrichtung von eBay. Zumal über 96% der eBay-Aktien in Streubesitz sind.
      Dieser Hedge Fond ist bekannt

      Ebay: Hedgefonds Elliott Management drängt zur Aufspaltung - DER SPIEGEL

      ebay war wohl am untergehen und wird verflüssigt. Corona hat da noch etwas verwirbelt.
      Trotz seinen 4% mischt er da mit großer Macht rum.