Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • Mein Status der Umstellung:

      Setzt euch und haltet eich sehr gut fest. Stellt das Getränk beiseite und schluckt runter:

      Ich habe aus meinen Lastschriften meines Bankkontos das ebay Konto mit LUxxxxxxxx kopiert und eingetragen. Es wurde akzeptiert und ist jetzt mein Zahlungskonto des neuen Systems.

      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

      Warum hab ich das gemacht? :?:

      Account Nummer 1 habe ich anfang Juni regulär umgestellt und geschlossen. Schliessungsmail habe ich erhalten aber es ist noch aktiv.

      Account 2 konnte ich nicht schliessen weil die Rechnung noch offen war. Jetzt war das Konto auf 0,00 Euro und ich konnte es nicht schliessen weil das Konto eingeschränkt ist, vermutlich weil es ja nicht umgestellt ist. Also habe ich überall meine Namen und Adressen in Ödeldödels geändert. Das Lastschriftkonto habe ich löschen können.
      Damit ich diesen Account endlich loswerde muss ich es entweder verkaufen oder ein Konto bei der neuen Bezahlmethode angeben damit die Einschränkung weggeht. Da habe ich einfach mal deren eigenes Konto eingetragen und das hat ohne Nachfrage oder Perso usw geklappt. Ist ia auch ein Konto dass ebay als echt kennt.

      Somit können die jetzt auf ihr eigenes Konto mit Kontoinhaber Nachnahmme ( so heiss ich im Account) zugreifen.

      Hoffentlich liest das ein ebayer und schliesst mein Account, sonst verkauf ich es noch.
      (Nein das Konto ist nicht verifiziert)

      Hätte ich das früher gewusst hätte ich die selbst die Verkaufsgebühren zahlen lassen.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Allerdings fallen zivilrechtlicher Anspruch und vertragliche Vereinbarung hier auseinander.
      Der zivilrechtliche Anspruch fußt auf der vertraglichen Vereinbarung... zumindest regelmäßig und auch in der diskutierten Konstellation. Denn vertraglich ist ja nicht nur die Zahlungsart Paypal incl. dem damit verbundenen potentiellen Käuferschutz vereinbart, sondern insbesondere auch ein unversicherter Versand zwischen Verkäufer und Käufer, bei dem das Versandrisiko mit Gefahrenübergang auf den Käufer übergeht. Dieser Individualabrede ist Vorrang einzuräumen, womit ein Käufer aus dem Fakt der angebotenen Option einer Paypalzahlung auch nichts anderes herleiten kann. In solch einer Konstellation dennoch einen Käuferschutzfall loszutreten, haftet das Bei'gschmäckle eines Eingehungsbetruges an... zumindest aber Rechtsmissbrauch.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Man kann Beschreibungen schon so formulieren, dass ein SNAD fast unmöglich wird.
      Vertragsrechtlich sicherlich, aber dass der Käuferschutz das auch so sieht, da hätte ich meine Zweifel. Gut, du sagst, dass deine Erfahrungen diesbezüglich entsprechend gut sind. Vielerseits hört man aber auch das ganze Gegenteil, nämlich dass regelmäßig für den Käufer entschieden wird. Einen differezierungsfähigen Geist beim Support anzutreffen... na, das halte ich eher für ein Roulettespiel.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Und damit sind wir dann wieder beim Thema "Sammler redet mit Sammler". Macht auch viel aus.
      Ja, das wird es vermutlich ausmachen, dass sich deshalb auf dem Sektor tatsächlich weniger Probleme ergeben, als man das vermuten würde.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ok, ich verate dir noch ein kleines Geheimnis. Bei mir gibt es zu jedem Artikel, den ich verkaufe, noch ein weiteres Foto, das nicht bei ebay landet. Auf dem ist die Markierung zu sehen, die ich mit dem UV-Stift gemacht habe. Mir nicht die originäre Ware zurückzusenden, wäre daher eine ganz dumme Idee.
      An die Möglichkeit dachte ich auch schon mal. Letztlich dient sowas allerdings nur dir selber als Beweis, ob dein Käufer versucht, dich übers Ohr zu hauen.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Da eine Rücksendung aber nur für den SNAD in Frage kommt, weil beim INR ja nichts da ist, was der K zurücksenden könnte, dient die Annahme neben der Schadensminderung gegenüber dem Vertragspartner auch der Beweissicherung.
      Eine Schadensminderung zu welcher der Verkäufer doch überhaupt nicht verpflichtet ist. Und zu welcher Beweissicherung soll das dienen? Du behauptest, einen speziellen Artikel vom Käufer zurückerhalten zu haben - dein Verkäufer behauptet, es wäre ein ganz anderer gewesen, den er dir zurückgeschickt hat. Damit sind wir dann exakt in der Problemkonstellation, die mit einer Nichtannahme erst gar nicht eintritt.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Nein, genau das kann er nicht. (Naja, können kann er schon, nur dürfen darf er nicht) Das könnte er, wenn der Vertrag beiderseitig erfüllt wäre. Aber genau das ist ja in dem Moment streitig. Der SNAD ist 'ne Mängelrüge. Die hast Du als Verkäufer natürlich schon zu prüfen.
      Wenn du sie von vornherein erst gar nicht anerkennst, dann nicht. Voraussetzung ist natürlich immer, dass du beweisen kannst, zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs deine vertragliche Verpflichtung erfüllt zu haben. Kannst du das, dann obliegt dir weder irgendeine Prüfungspflicht, noch eine Schadensminderungspflicht. Und genau das ist der Punk, um den es mir geht: bist du dir sicher, deine vertraglichen Pflichten erfüllt zu haben und lehnst deshalb auch eine Rücknahme im Rahmen des Käuferschutzfalles ab, dann halte ich es für die weitaus klügere Lösung, dieser Linie konsequent treu zu bleiben und eine evtl. Rücksendung erst gar nicht anzunehmen, denn damit öffnest du ohne Not einem neuen Problemkomplex Tür und Tor.


      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Aber sprich weiter, die Theorie hinter deiner Aussage interessiert mich. Wo sollte da ein Klauselverbot versteckt sein, das ausschliesslich auf den käuferschutzbearbeiteten Käufer zutreffen soll?
      Eine bedarfsweise Zweckentfremdung der Kaufpreiszahlung des Käufers per AGB zu vereinbaren bedarf wohl nicht mal eines expliziten Klauselverbotes, um unwirksam zu sein... sie würde wohl bereits vom ersten Absatz der Inhaltskontrolle gefressen werden :D . Gleichermaßen würde es sich mit einer entsprechenden pauschalen Einzugsermächtigung verhalten. Der Käufer müsste dafür mit jeder Eröffnung eines Käuferschutzfalles einen entsprechenden Vertrag mit ebay abschließen, um solch eine Gebühr gegen ihn geltend machen zu können.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ich will ja nix. Der Käufer will. Ich muss nicht beweisen, dass ich diesen Artikel verschickt habe, der Käufer muss beweisen, dass ich es nicht getan habe. Mir reicht die Glaubhaftmachung.
      Öhm... wenn der Käufer deine Erfüllung bestreitet, dann bist erst mal du an der Reihe, den Beweis zu führen, dass dem nicht so ist. Die Beweislastumkehr aus § 363 BGB ist dann nämlich erst gar nicht eingetreten.


      MUELLABWICKLUNG schrieb:

      Es hängt natürlich irgendwo vom konkreten Gebiet ab wie schwer oder leicht eine exakte Bestimmung/Beschreibung des Zustands ausfällt aber grundsätzlich würde ich behaupten, daß jemand der von den angebotenen Artikeln etwas versteht diese auch recht akkurat darstellen kann. Sammler sind ohnehin keine Durchschnittskäufer da es ihnen in der Regel mehr um das Objekt als den exakten Preis geht. Der ist oft ohnehin nicht bis auf die letzte Nachkommastelle bestimmbar.
      Ja, da hast du zweifellos Recht. Diesen Aspekt hatte ich nicht in meine Überlegung einbezogen.


      Schützin schrieb:

      Das ist genau das Problem dieser ganzen von eBay inszenierten Farce: Eine komplette Umkehr der Beweislast zu Ungunsten des Verkäufers.
      Und es gibt absolut nichts, was man als Verkäufer dagegen tun kann, wenn man bei eBay weiter verkaufen will und die Umstellung akzeptiert.
      An der Beweislast ändert sich nichts durch diese Verfahrensweise von ebay. Im umgehenden Bestreitfall obliegt ob so oder so immer dir als Verkäufer die Beweislast, dass du deine vertragliche Pflicht erfüllt hast.



      kanarakuni schrieb:

      Wie läuft das bei ebay ab wenn die Ware nicht versendet wird und ein Fall INR eröffnet wird. Der Verkäufer versendet zeitnah und lädt die Sendungsnummer hoch und es geht tatsächlich die Ware auf den Weg. Der Fall INR sollte dadurch ja geschlossen werden. Was passiert dann, wenn ein gegessener Hundekuchen im Paket ist und der Verkäufer jetzt eine SNAD öffnen will/ muss. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man keinen zweiten Fall bei ebay und PayPal öffnen kann? Stimmt das oder hab ich da was falsch in Erinnerung?
      Da muss ich passen, denn da fehlt mir die Kenntnis. Vielleicht hat jemand hier Erfahrung diesbezüglich. Mir ist auch bekannt, dass man nur einmal einen Fall eröffnen kann. Ob ebay da zwei Gleise INR und SNAD getrennt zur Verfügung stellt, wäre echt mal eine interessante Frage. Was mir aber bekannt ist: trotz abgeschlossenem ebay-Fall ist es noch möglich, einen Käuferschutzfall bei Paypal zu beantragen.
    • Soweit ist mir das jetzt alles glasklar, soweit, dass sich eigentlich gegenüber dem bisherigen PayPal Käuferschutz eigentlich gar nichts geändert hat.

      Mir schwirren da neue Gedanken im Kopf. Liegt halt daran, weil dieses Thema für mich ein vollkommen unbekanntes Terrain ist.
      Was passiert eigentlich wenn der Verkäufer jetzt seine berechtigte Mahnung auf den Weg schickt und seine Gebühr bezahlt hat aber zeitgleich und davon unabhängig erkannte der Käufer seine Lage und überweist den strittigen Betrag. Aufgrund der Banklaufzeit kommt das Geld erst am nächsten Tag. Vom letzten Jahrtausend wusste ich, dass eine Zahlung rechtzeitig erfolgte, wenn sie überwiesen wird, also am Tag der Einreichung der Überweisung. Soll sich hörensagens teilweise auch geändert haben, das jetzt erst der Zahlungseingang als schuldbefreiend wirkt. Da frag ich mich jetzt, ob die Mahnkosten noch eingefordert werden können, oder ob die Mahnung zu spät erfolgte und der Verkäufer darauf sitzen bleibt.

      Und mir ist immer noch nicht klar, aufgrund welcher Grundlage die ebay Streitfallgebühr parallel sofort mit angemahnt werden kann. Wenn es sich ja um einen Schadenersatz handelt, muss das nicht vorher irgendwie kommuniziert werden? Ich frag deshalb weil ich von Zivilsachen in Baden Württemberg weiss, dass vorher immer ein Schiedsverfahren oder Schlichten laufen muss bevor man auf den Mahnweg klagen kann. Kann natürlich auch sein, dass ich da mal was falsch verstanden habe oder sich mal wieder was seit dem Mauerfall geändert hat.

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    • kanarakuni schrieb:

      Soweit ist mir das jetzt alles glasklar, soweit, dass sich eigentlich gegenüber dem bisherigen PayPal Käuferschutz eigentlich gar nichts geändert hat.
      Ja, nur dass ebay ihn jetzt mehr oder weniger zwangsweise jedem Verkäufer aufs Haupt stülpt anstatt es den Verkäufern zu überlassen X( .


      kanarakuni schrieb:

      das jetzt erst der Zahlungseingang als schuldbefreiend wirkt.
      Genau so ist es.


      kanarakuni schrieb:

      Da frag ich mich jetzt, ob die Mahnkosten noch eingefordert werden können, oder ob die Mahnung zu spät erfolgte und der Verkäufer darauf sitzen bleibt.
      Von welchen Mahnkosten sprichst du? Von denen eines gerichtl. Mahnbescheides oder von dem Kosten einer eigenen postalischen Mahnung? Die gerichtl. Mahnkosten fallen jedenfalls nicht voraus an, sondern mit Erlass des Mahnbescheides. Eine Überschneidung dürfte sich da eigentlich so gut wie nicht ergeben, da man einen Mahnbescheid regelmäßig erst nach Fristablauf beantragt. Würde sich dann ein Zahlungseingang mit dem Datum des Erlasses eines Mahnbescheides überschneiden, dann hat der Schuldner die Kosten als Verzugsschaden zu tragen.

      kanarakuni schrieb:

      Und mir ist immer noch nicht klar, aufgrund welcher Grundlage die ebay Streitfallgebühr parallel sofort mit angemahnt werden kann.
      Das würde ich auch nicht empfehlen. MIt der Forderung des Kaufpreises zzgl. Versandkosten kann man so verfahren, aber was eine evtl. Streitfallgebühr betrifft, liegt du mit deinen Bedenken durchaus richtig, dass diese vorher kommuniziert werden müssen oder - wie es die Rechtsprechung formuliert - hat der Gläubiger "...seinen Schaden ordnungsgemäß zu spezifizieren und darüber hinaus in nachprüfbarer Form zu belegen...". Es empfiehlt sich daher, den Käufer vorher unter Fristsetzung zur Zahlung des Kaufpreises zzgl. Versandkosten zzgl. zum Ersatz der verursachten Streitfallgebühr aufzufordern.

      kanarakuni schrieb:

      Ich frag deshalb weil ich von Zivilsachen in Baden Württemberg weiss, dass vorher immer ein Schiedsverfahren oder Schlichten laufen muss bevor man auf den Mahnweg klagen kann.
      Ich vermute mal, du meinst hier den Schlichtungsversuch. Dergleichen ist nicht erforderlich, wenn ein Anspruch im Wege eines Mahnverfahrens geltend gemacht wird.
    • kanarakuni schrieb:

      Was passiert dann, wenn ein gegessener Hundekuchen im Paket ist und der Verkäufer jetzt eine SNAD öffnen will/ muss. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass man keinen zweiten Fall bei ebay und PayPal öffnen kann?
      Solange der INR noch offen ist, lässt der sich hinterher in einen SNAD ändern.

      In dem von dir skizzierten Fall wäre dann wohl der Widerspruch gegen die Entscheidung im INR mit gleichzeitiger Änderung in einen SNAD geboten. Sollte zumindest theoretisch gehen. On der Support bzw die KS-Abteilung da mitmacht, kommt wohl auf den jeweiligen Supporti an.


      Cesarus schrieb:

      Eine bedarfsweise Zweckentfremdung der Kaufpreiszahlung des Käufers per AGB zu vereinbaren bedarf wohl nicht mal eines expliziten Klauselverbotes, um unwirksam zu sein..
      Das meinte ich gar nicht. Nein, ebay könnte durchaus eine separate Verenibarung auch mit dem Käufer treffen, um eine Streitfallgebühr zu kassieren. So nach dem Motto: "Du bist mit der Entscheidung des KS nicht einverstanden? Gut, kannste Widerspruch einlegen, kann aber Kosten verursachen, also gib uns mal dafür die Einzugsermächtigung für das Konto, auf das wir die Erstattung ausbezahlen sollten oder ein anderes.".

      Bei den Verkäufern geht das ja auch.

      Und widersprichst du dir da nicht gerade ein wenig:

      Cesarus schrieb:

      Eine Schadensminderung zu welcher der Verkäufer doch überhaupt nicht verpflichtet ist. Und zu welcher Beweissicherung soll das dienen? Du behauptest, einen speziellen Artikel vom Käufer zurückerhalten zu haben - dein Verkäufer behauptet, es wäre ein ganz anderer gewesen, den er dir zurückgeschickt hat. Damit sind wir dann exakt in der Problemkonstellation, die mit einer Nichtannahme erst gar nicht eintritt.

      Cesarus schrieb:

      Öhm... wenn der Käufer deine Erfüllung bestreitet, dann bist erst mal du an der Reihe, den Beweis zu führen, dass dem nicht so ist. Die Beweislastumkehr aus § 363 BGB ist dann nämlich erst gar nicht eingetreten.
      Wie führe ich den Beweis aus Zitat zwei, wenn ich nach Zitat eins gar nicht im Besitz des Beweismaterials bin?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      "Du bist mit der Entscheidung des KS nicht einverstanden? Gut, kannste Widerspruch einlegen, kann aber Kosten verursachen, also gib uns mal dafür die Einzugsermächtigung für das Konto, auf das wir die Erstattung ausbezahlen sollten oder ein anderes.".
      Eben, das meinte ich mit meinem Einwand "mit jeder Eröffnung eines Käuferschutzfalles einen entsprechenden Vertrag mit ebay abschließen". Den Verkäufer haben sie bereits dementsprechend mit der einzelnen eingestellten Auktion verpflichtet, was ungleich leichter unterzuschieben ist, als dem Käufer eine explizite Dienstleistung "Käuferschutz" zu verkaufen.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Wie führe ich den Beweis aus Zitat zwei, wenn ich nach Zitat eins gar nicht im Besitz des Beweismaterials bin?
      Indem du den Versand im Beisein eines Zeugen vornimmst oder eine Videoaufzeichnung davon machst. Was nützt dir ein Beweismaterial, das ggf. nicht das beinhaltet, was du ursprünglich verschickt hast?
    • Ich empfinde es so, dass die anwaltspezifische Fachdiskussion zwischen Cesarus und Löschbert zwar interessant, aber auch weit von den Belangen des Posts entfernt ist. Wie hier die tatsächliche Rechtslage ist, können erst spezifische gerichtliche Urteile ergeben. Vorher bleibt das ein juristischer Schwanzvergleich ohne Wert - sorry.

      Stand der Dinge ist, das ebay zum eigenen Nutzen ein Zahlungsverfahren eingeführt hat, dem schwer beizukommen ist. Ziel des Unterfangens ist ganz sicher nicht das Wohl der Käufer oder Verkäufer, sondern die eigene Profitabiltät am Aktienmarkt. Ob es hier um einen Verkauf an Alipay geht, wage ich zu bezweifeln - amerikanisch-chinesiche Unternehmungen sind aktuell nicht en vogue.

      Offenbar gibt es aktuell keinen Weg. der Sache beizukommen, ausser sich einem Verkauf via ebay ganz zu entziehen. Ebay Kleineziegen/adevinta scheint für mich da ganz zu funzen.

      Ich biete dort standardmässig Versand an, und versuche parallel durch Angabe eines exotischen Abholortes die "ich-fahre-statt-3-euro-versand-auch-durch-die-ganze-Stadt" Käufer abzuschrecken. Klappt ok, ist leider mit mehr Aufwand verbunden als das "internationale" Ebay.
    • Cesarus schrieb:

      Den Verkäufer haben sie bereits dementsprechend mit der einzelnen eingestellten Auktion verpflichtet,
      Nö, das passiert im Wege des Rahmenvertrags. Steht doch schon in den AGB. Da kann also eine solche Regelung für die Inanspruchnahme des Käuferschutzes auch rein. Klar jaulen dann die Käufer, aber das soll mal nicht mein Problem sein. Es gibt jedenfalls keinen vernünftigen Grund, hier eine Gebühr nur einseitig anzusetzen. Es sei denn, es handelt sich eben nicht um eine Aufwandspauschale.


      vistara schrieb:

      aber auch weit von den Belangen des Posts entfernt ist.
      Der Thread ist schon längst vom EP weg. Das EP hatte eine Erfahrung als Käufer mit der neuen Zahlungsabwicklung zum Gegenstand. Und nebenbei die Tatsache beleuchtet, dass man damit Schwarzgeld unkontrolliert in das Zahlungssystem von ebay schieben kann. Ich sollte das wissen, ich hab's schliesslich verfasst.
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • vistara schrieb:

      Wie hier die tatsächliche Rechtslage ist, können erst spezifische gerichtliche Urteile ergeben. Vorher bleibt das ein juristischer Schwanzvergleich ohne Wert - sorry.
      Spezifische gerichtliche Urteile schaffen i. d. R. kein Recht sondern resultieren aus Erörterungen der bestehenden Rechtslage. Und die zu erörtern ist hier nicht fehl am Platz, denn gerade die zwischen Bastelhamster und mir diskutierte Problematik wird sich aufgrund der zwangsweisen Einführung der neuen Zahlungsweise auf ebay häufiger denn je ergeben. Der Schwerpunkt des EP bleibt damit thematisch durchaus im Fokus.


      vistara schrieb:

      Offenbar gibt es aktuell keinen Weg. der Sache beizukommen, ausser sich einem Verkauf via ebay ganz zu entziehen.
      Tja, leider kann sich hood irgendwie nicht gegen ebay behaupten. Hätte ebay endlich mal ernsthafte Konkurrenz, würde man sich wohl etwas mehr anstrengen.
    • Und gerade weil ebay konkurenzlos ist sollten wir wie von Löschbert ansatzweise dargelegt zusehen diesem Monopolisten am Zeug zu flicken anstatt
      das Verhältnis Käufer Verkäufer zu betrachten. Kann doch nicht sein das ebay völlig selbstherrlich Gebühren erhöht, das Geld einzieht und seine Monopolstellung
      gnadenlos ausnutzt.
      In dem Zusammenhang wäre es wirklich mal von Interesse die Rolle ebays als Zessionar und die daraus erwachsenen Pflichten zu untersuchen.
      irgendwie kann dieses ganze Konstrukt der neuen Zahlungsabwicklung so ja wohl nicht sein
      verstanden habe ich auch noch nicht wie ich ebay dazu kriege die Klaradresse des Käufers / Verkäufers rauszurücken @'Löschbert
      die weigern sich doch mit Händen und Füßen selbst beim kleinsten Pups irgendwas zu machen
      ich bin über diesen rechtwidrigen kriminellen Scheißkonzern so angepisst..........eine so gute Idee so ad absurdum zu führen
      anstatt für die Nutzer dazusein sein eigenes Süppchen kochen des schnöden Mammons wegen......widerlich!
    • Ja, lass den Frust raus ... das befreit irgendwie ...

      Ebay kann seine Regeln so festlegen, wie sie es möchten. Keiner ist gezwungen mit denen irgendetwas zu machen. Ein Monopol sehe ich nicht.

      Ich kann nur sagen wie ich das mache. Ebay ist für mich als VK gelaufen. Ich brauche das auch nicht. Manchmal kaufe ich dort noch.
      Wer es aber irgendwie braucht, der hat natürlich ein Problem.

      Alternativ kann man andere Auktionshäuser oder Platformen nutzen oder selbst ein Auktionshaus gründen. Na ja, das letztere hatten wir hier auch schon öfter. War alles nix.
      Aber vielleicht ist nun die Zeit endlich reif dafür ...
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Vielleicht sollte ich mal ein Vorgangsschema dazu machen. Wäre doch schade, wenn den Käufern diese neue Entwicklung ihres positiven (Nicht-)Kauferlebnisses nur gelegentlich um die Ohren fliegen würde. ^^
      Unbedingt.

      Erlebe nun beide Extreme (so jedenfalls mein Gefühl) aus erster Hand.
      1.) Was verkauft, nicht bezahlt worden. Und
      2.) Etwas (günstig) gekauft was ich jetzt nicht bekommen soll.

      Ich hab, wie schonmal angemerkt, so die Schnauze voll von meinen Mitmenschen das ich Anfang 2020 ins Mahnverfahren wegen eines nicht bezahlten Artikels gegangen bin.
      Der Typ ist so Unkooperativ das zwischenzeitlich ein Haftbefehl ausgestellt ist. Da muß ich demnächst auch mal nachhacken was nun wird. --> Knapp 500€ investiert


      Bei meinem Kauf bin ich -bisher noch- günstig weggekommen.
      Die Anwesenheit vor Gericht wird einem ja ersetzt. Blöd das ich wohl noch ein zweites mal nach Bad Kisssingen muß weil der Schelm nicht zur Verhandlung erschienen ist.

      Der junge Herr hat sich aber im vorraus schon Freunde bei Polizei gemacht. Soweit ich das aus den Andeutungen herleiten kann Beleidigung bei der Einvernahme. Konsequenterweise auch mir gegenüber im Schriftverkehr.
      Außerdem war kurz lachen im Saal als die Richterin vorlas das seine Antwort auf die Ladung war das sich der Staatsanwalt nicht an die Strafprozessordnung hielte und deshalb eh alles nichtig sei.
      Und irgendwas mit Jugendbeihilfe abkanzeln und runtermachen war da auch noch.
      Die Vita des Herrn liest sich schon interessant, es tauchte nach und nach auf das er den selben Artikel schon an mindestens zwei weitere Verkauft hat, das Konto besteht noch immer und er hat auch -laut Bewertungen- schon wieder etwas mehrfach verkauft.

      Ich überlege noch ob ich eine Ersatzbeschaffung vornehme und diese wiederum einklage, aber das würde schon wieder einen Batzen kosten und ich hätt gern erstmal das Geld für mein anderes Verfahren -und den Artikel- aufm Konto.



      kanarakuni schrieb:

      ebay Punkte?
      Die Werbung krieg ich auch, allerdings hab ich mein Konto gar nicht umgestellt.
      Wär glatt interessant ob ich mit aktivierter Punktesammelei zu den alten Bedingungen verkaufen kann? Ich les jedenfalls bei den Punktebedingungen nirgends was von neuer Zahlungsabwicklung.
      Gut zu Wissen: Aktenzeichen in negativen ebay-Bewertungen bleiben offenbar stehen. :thumbsup:
    • Foliant schrieb:

      ob ich mit aktivierter Punktesammelei zu den alten Bedingungen verkaufen kann
      Nein. Ohne Umstellung kannst Du schon seit 4 Wochen nichts mehr einstellen.
      Die laufenden Sofortkauf-Angebote bei nicht umgestellten Accounts werden automatisch immer wieder neu eingestellt, die laufen offenbar bis zum St.Nimmerleinstag so weiter, wenn der Accountinhaber sie nicht abbricht.
      Aber man hat keinen Zugriff mehr auf das Angebot, man kann absolut NICHTS mehr ändern. Nur noch beenden.
    • Heute kommt eBay übrigens mit einem neuen Versuch, die Verkäufer zu verarxxxen:
      pages.ebay.de/promos/2021/1003…ate/Provisionssparer.html

      Bei mir laufen bis übermorgen aktuell noch die letzten 3 Angebote ohne Zahlungsabwicklung, bei denen mir eBay 70% von 10% Gebühren erlässt. Ich zahle also 3% vom Verkaufspreis, falls die Last Minute noch verkauft werden. Und finde schon das eigentlich zu teuer, ich habe sonst ausschließlich Angebote eingestellt, wenn es 2,- oder 3,- fixe Gebühren gab.
      Und jetzt soll ich mich freuen wie Bolle, weil man mir gnädig anbietet, mit 8% Gebühren verkaufen zu dürfen?
      Was haben die für Laminat geraucht in der eBay-Chefetage??! ::)arggg

      Interessant sind diese Sätze:

      eBay schrieb:

      Mit weiteren Verkaufsaktionen kannst du sogar noch mehr bei der Provision sparen.
      Bei zukünftigen Verkaufsaktionen teilnehmen und noch mehr sparen
      Wollen die mich damit locken, daß es für die 8%-Verkäufer evtl in Zukunft wieder richtige Promotion-Angebote geben könnte?

      Ich glaube eBay mittlerweile kein Wort mehr.
      Bis zur Umstellung hieß es ja auch in den Drohmails ständig, daß ab sofort nur umgestellte Accounts weiter 70%-Angebote bekommen.
      Es bekamen allerdings bis 18.Juni weiterhin ALLE Accounts diese Angebote freitags.
      Seitdem gibts bei meinem einen umgestellten Account genausowenig neue Provisions-Angebote wie bei den nicht umgestellten.
      Drecksbude ::)meckmeck
    • Fairhandel schrieb:

      Ein Monopol sehe ich nicht.
      Formell nicht, aber faktisch schon. Was nützt dir hood & Co. als aufzählbare Konkurrenz, wenn sie faktisch aber mangels Frequentierung keine wirkliche ist. Wer sein Zeug nicht per Kleinanzeige oder Flohmarkt in einem kleinen Radius verkaufen will, für den gibt es zu ebay kaum Alternativen. Wer verkauft schon gern seine Sachen auf einem Portal, auf dem sich kaum jemand rumtreibt? Bekanntlich ist es die Nachfrage, die den Preis letztlich gestaltet und der ist bei einem Verkauf ja nicht unbedingt nebensächlich ;)
    • Schützin schrieb:

      Die laufenden Sofortkauf-Angebote bei nicht umgestellten Accounts werden automatisch immer wieder neu eingestellt
      Dann schau nochmal nach. Da hat ebay bereits im Juni verlauten lassen, dass die zum 9. Juli beendet werden. Auch bei den PVK. Eigentlich dürfte es Stand heute gar keine Artikel mehr geben, die mit normalen Zahlungsmethoden eingestellt sind.


      Kathrin schrieb:

      die merken vermutlich schon, das weniger eingestellt wird
      Ja, merken sie. Sie merken auch, dass weniger verkauft wird. Sehe ich in meinen Performancedaten. ebay gibt an, die Marktentwicklung sei ">10%" Allerdings geht der Balken von der Null-Linie aus nach unten. Nicht nach oben.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Schützin schrieb:

      Die laufenden Sofortkauf-Angebote bei nicht umgestellten Accounts werden automatisch immer wieder neu eingestellt
      Dann schau nochmal nach. Da hat ebay bereits im Juni verlauten lassen, dass die zum 9. Juli beendet werden. Auch bei den PVK. Eigentlich dürfte es Stand heute gar keine Artikel mehr geben, die mit normalen Zahlungsmethoden eingestellt sind.
      Zumindest bei mir werden die aktiven Angebote immer wieder noch zu den alten ZA eingestellt und nicht wie angekündigt seitens Ebay beendet. Da von den Angeboten nichts mehr verkauft wird, vermute ich allerdings, daß ein Algorithmus die Angebote quasi unauffindbar macht.

      … schon früher ist mir aufgefallen, daß Promotion-Angebote erst dann verkauft wurden, wenn durch die automatische Verlängerung wieder die regulären Gebühren fällig wurden.