hierpk schrieb:
Wenn ein Streitfall (z.B. bei einer Rückbelastung) aufgrund der eBay-Grundsätze gegen Sie entschieden wird, erheben wir pro Streitfall eine Streitfallgebühr in Höhe von EUR 19,04.
Grüße von BuFi
hierpk schrieb:
Wenn ein Streitfall (z.B. bei einer Rückbelastung) aufgrund der eBay-Grundsätze gegen Sie entschieden wird, erheben wir pro Streitfall eine Streitfallgebühr in Höhe von EUR 19,04.
karakorum666 schrieb:
eEin Käuferschutzfall wird dann zum Streitfall, wenn der Verk. Widerspruch einlegt.
Entscheidet Epay dann zugunsten des Käufers, hat der VK die Gebühr an der Backe.
Kathrin schrieb:
als Käufer bekommst du in dem Fall immer Recht. Schreibe doch erstmal den VK an, der nimmt es bestimmt zurück, oder erstattet dir das Geld.
Auf den Zoff mit ebay hat kein VK Bock.
Kathrin schrieb:
Wenn er nicht will, Fall auf machen.
hasjana schrieb:
man hat nicht doppelten Käuferschutz
Kathrin schrieb:
Denke über ebay ist am besten
itneen schrieb:
Dann habe ich nach reichlich 2 Monaten bei PayPal einen Fall eröffnet und nach weiteren 14 Tagen mein Geld zurück erhalten. Bei ebay wäre da die Frist längst verstrichen gewesen
BuFi schrieb:
Das ist ein Argument
itneen schrieb:
... dafür, als (privater) Verkäufer niemals PP anzubieten.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von BuFi ()
itneen schrieb:
Dann habe ich nach reichlich 2 Monaten bei PayPal einen Fall eröffnet und nach weiteren 14 Tagen mein Geld zurück erhalten. Bei ebay wäre da die Frist längst verstrichen gewesen.
itneen schrieb:
... dafür, als (privater) Verkäufer niemals PP anzubieten.
mroktober schrieb:
@BuFi
- der ebay Käuferschutz greift 30 Tage lang
- der paypal Käuferschutz greift 180 Tage lang
bei beiden gibt es bei Entscheidung gegen den Verkäufer eine Gebühr zu entrichten.
- Bei ebay genannt Streitfallgebühr und kostet 19,04€
- Bei paypal nennt sich diese Gebühr Konfliktgebühr und kostet dem Händler 14,-€
Da ebay und paypal getrennt sind, hat man mittlerweile doppelten Käuferschutz
tanja534 schrieb:
ist das nicht so, dass man den fall bei ebay eröffnen muss und wenn nicht, der pp-fall nach 30tagen geschlossen wird, eben weil man ebay übergangen und den direkt bei pp eröffnet hat?irgendwas war doch da...mroktober schrieb:
@BuFi
- der ebay Käuferschutz greift 30 Tage lang
- der paypal Käuferschutz greift 180 Tage lang
bei beiden gibt es bei Entscheidung gegen den Verkäufer eine Gebühr zu entrichten.
- Bei ebay genannt Streitfallgebühr und kostet 19,04€
- Bei paypal nennt sich diese Gebühr Konfliktgebühr und kostet dem Händler 14,-€
Da ebay und paypal getrennt sind, hat man mittlerweile doppelten Käuferschutz