Neue Zahlungsabwicklung - Kleiner Erfahrungsbericht aus ebays Käuferdschungel

    • hierpk schrieb:

      Wenn ein Streitfall (z.B. bei einer Rückbelastung) aufgrund der eBay-Grundsätze gegen Sie entschieden wird, erheben wir pro Streitfall eine Streitfallgebühr in Höhe von EUR 19,04.
      Hier möchte ich noch mal nachhaken, was konkret mit Streifall gemeint ist. Wäre ein Käuferschutzfall auch ein Streitfall ?
      Grüße von BuFi
    • Ein Käuferschutzfall wird dann zum Streitfall, wenn der Verk. Widerspruch einlegt.
      Entscheidet Epay dann zugunsten des Käufers, hat der VK die Gebühr an der Backe.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • karakorum666 schrieb:

      eEin Käuferschutzfall wird dann zum Streitfall, wenn der Verk. Widerspruch einlegt.
      Entscheidet Epay dann zugunsten des Käufers, hat der VK die Gebühr an der Backe.
      Und umgekehrt wahrscheinlich auch ?

      Ich habe gerade einen Kauf, wo das Material 100% Polyester ist, anstatt wie lt Beschreibung 100% Baumwolle. Da stellt sich mir die Frage, ob es die Sache wert ist, einen Käuferschutzfall aufzumachen für ein Bettlaken zu 12,95 € plus 4,95€ Porto, also knapp 18 €.

      Mir ist auch nicht klar, ob ich besser gleich über Paypal einen Fall aufmache. Besteht da ein Unterschied ?
      Grüße von BuFi
    • Kathrin schrieb:

      als Käufer bekommst du in dem Fall immer Recht. Schreibe doch erstmal den VK an, der nimmt es bestimmt zurück, oder erstattet dir das Geld.
      Auf den Zoff mit ebay hat kein VK Bock.
      Hab ich gemacht, sie würde den Artikel zurück nehmen, aber die Portokosten soll ich tragen. Das sind immerhin 10 € für Hin- und Rücksendung.
      Grüße von BuFi
    • @BuFi

      - der ebay Käuferschutz greift 30 Tage lang
      - der paypal Käuferschutz greift 180 Tage lang

      bei beiden gibt es bei Entscheidung gegen den Verkäufer eine Gebühr zu entrichten.
      - Bei ebay genannt Streitfallgebühr und kostet 19,04€
      - Bei paypal nennt sich diese Gebühr Konfliktgebühr und kostet dem Händler 14,-€

      Da ebay und paypal getrennt sind, hat man mittlerweile doppelten Käuferschutz
    • Kathrin schrieb:

      Denke über ebay ist am besten
      8o

      Ich hatte vor ca. 3 Jahren mal die Probe aufs Exempel gemacht und bei einem chin. Fakeaccount für 20€ mit einer angekündigten Lieferzeit von 3 Wochen was gekauft. Ich wusste also, dass der nicht liefern wird. Warum aber gleich für 20€? Der Kauf musste doch einigermaßen glaubhaft aussehen und zu meinem Profil passen. :lach:
      Dann habe ich nach reichlich 2 Monaten bei PayPal einen Fall eröffnet und nach weiteren 14 Tagen mein Geld zurück erhalten. Bei ebay wäre da die Frist längst verstrichen gewesen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • BuFi schrieb:

      Das ist ein Argument
      ... dafür, als (privater) Verkäufer niemals PP anzubieten.

      Der Käufer hat den gekauften Artikel bis zu 180 Tage in seinem Besitz und kann dann, nachdem er ihn zuschandengenutzt oder einen artgleichen woanders billiger bekommen hat, immer noch mit fadenscheinigen Begründungen reklamieren. Der Verkäufer ist solange gezwungen, alle Nachweise für einen ordnungsgemäßen Verkauf vorzuhalten und nachweisen zu können. Das ist aber schier unmöglich und auch angesichts der in der Regel käuferfreundlichen Entscheidungspraxis von PayPal auch nur selten von Nutzen. Wer will sich das freiwillig antun, wenn er davon weiß?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      ... dafür, als (privater) Verkäufer niemals PP anzubieten.
      Ich selbst verkaufe auf Ebay schon lange nichts mehr. Bei den Sachen, die ich bei KA verkaufe, lehne ich Paypal ab. Ich verkaufe überwiegend getragene, hochwertige Marken Klamotten :) Wenn ich keinen akzeptablen Preis dafür bekomme, spende ich sie an soziale Einrichtungen. Bin da also vollkommen relaxt :)
      Grüße von BuFi

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    • itneen schrieb:

      Dann habe ich nach reichlich 2 Monaten bei PayPal einen Fall eröffnet und nach weiteren 14 Tagen mein Geld zurück erhalten. Bei ebay wäre da die Frist längst verstrichen gewesen.
      Das hat nur deshalb geklappt, weil Du beim Chinesen gekauft hast. Bei einem deutschen Verkäufer hättest Du auch mit Paypal eine Enttäuschung erlebt. Wie das aktuell mit der neuen ZAhlungsabwicklung läuft kann ich dir nciht genau sagen, aber damals hätte ein deutscher Verkäufer Paypal nur darauf hingewiesen, dass das ein ebay-Käuferschutzfall ist und dafür auch die Paypal-Frist nur 30 Tage beträgt.

      Also friedlich jetzt, ihr Zahlkumpels, sonst packe ich das grobe Werkzeug aus und dann gibt's Beule mit Keule.

      itneen schrieb:

      ... dafür, als (privater) Verkäufer niemals PP anzubieten.
      ...ersatzweise jetzt die neue Zahlungsabwicklung auf ebay.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • mroktober schrieb:

      @BuFi

      - der ebay Käuferschutz greift 30 Tage lang
      - der paypal Käuferschutz greift 180 Tage lang

      bei beiden gibt es bei Entscheidung gegen den Verkäufer eine Gebühr zu entrichten.
      - Bei ebay genannt Streitfallgebühr und kostet 19,04€
      - Bei paypal nennt sich diese Gebühr Konfliktgebühr und kostet dem Händler 14,-€

      Da ebay und paypal getrennt sind, hat man mittlerweile doppelten Käuferschutz
      ist das nicht so, dass man den fall bei ebay eröffnen muss und wenn nicht, der pp-fall nach 30tagen geschlossen wird, eben weil man ebay übergangen und den direkt bei pp eröffnet hat?
      irgendwas war doch da...
    • tanja534 schrieb:

      mroktober schrieb:

      @BuFi

      - der ebay Käuferschutz greift 30 Tage lang
      - der paypal Käuferschutz greift 180 Tage lang

      bei beiden gibt es bei Entscheidung gegen den Verkäufer eine Gebühr zu entrichten.
      - Bei ebay genannt Streitfallgebühr und kostet 19,04€
      - Bei paypal nennt sich diese Gebühr Konfliktgebühr und kostet dem Händler 14,-€

      Da ebay und paypal getrennt sind, hat man mittlerweile doppelten Käuferschutz
      ist das nicht so, dass man den fall bei ebay eröffnen muss und wenn nicht, der pp-fall nach 30tagen geschlossen wird, eben weil man ebay übergangen und den direkt bei pp eröffnet hat?irgendwas war doch da...
      mit der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay geht die PayPal Zahlung nicht mehr an den eigentlichen Verkäufer, sondern an eBay; PayPal Käuferschutz geht damit m.E. nicht mehr, PayPal gar nicht weiß, wer der eigentliche Verkäufer ist; ist auch nicht nötig, da eBay die allermeisten Streitfälle ohnehin zugunsten der Käufer entscheidet; als Verkäufer kann man nur hoffen, an ehrliche Käufer zu geraten, sonst ist die Ware (erstmal) weg, das Porto wurde dem Käufer dann auch noch gezahlt und die eigentliche Kohle geht zurück an den Käufer; danach kann man sich als Verkäufer nur noch zivilrechtlich gegen den Käufer wehren

      aber hier ging es ja erst mal um die Sicht des ehrlichen Käufers, der an einen unehrlichen Verkäufer oder einen Verkäufer, der einen Fehler gemacht hat, geraten ist; Käuferschutz bei eBay bedeutet mit der neuen Zahlungsabwicklung auch Käuferschutz; und Verkäufer werden sich gut überlegen, ob sie sich auch noch die Streitfallgebühr an die Backe putzen wollen, da sie ja wissen, dass eBay fast immer zugunsten der Käufer entscheidet