Würde gern mal Eure Einschätzung hören - muss leider etwas ausholen, ist schon eine längere Geschichte. Wg. der aktuellen Situation möchte ich das Ganze allerdings wenig konkret lassen.
Ich bin über Ebay einen Werkvertrag eingegangen. Im Auktionstext war die Ausstattung / Beschaffenheit festgelegt worden, nach vorheriger Absprache per Email. Die Lieferzeit ergab sich aus der Angabe im Shop des Verkäufers. Schließlich wurde der Artikel mit mehreren Wochen Verspätung geliefert, allerdings in anderer Größe als abgesprochen / im Auktionstext vermerkt. Nichtsdestotrotz lehnte der Verkäufer eine Nachbesserung ab. Auch ein Brief vom Rechtsanwalt hat nichts gebracht, also habe ich Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und der Anwalt eine leider "schlampige" Klage eingereicht (da dort vieles nicht so drin stand wie vorab besprochen), ohne sie mir vorab zur Durchsicht zu geben. Nachdem inzwischen gut ein Jahr seit Lieferung vergangen war habe ich den Bescheid bekommen, dass mein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, was ich mir schon gedacht hatte aufgrund meiner in der Zwischenzeit veränderten finanziellen Situation (zur Klarstellung: die PKH wurde ausdrücklich *nicht* abgelehnt, weil keine Aussicht auf Erfolg vorliegen würde!).
Aufgrund der nicht optimalen Klageschrift und auch des Umstands, dass das Ganze inzwischen so lange her war, dass ich den finanziellen Verlust bereits mehr oder weniger abgehakt hatte, habe ich mich entschlossen, die Klage nicht weiterzuverfolgen.
Ein paar Wochen später bekam ich eine Email des Verkäufers, der mir mit einer Verleumdungsklage drohte, sollte ich meine negative Bewertung nicht zurückziehen. Da es mir nicht wert schien mich dem Ärger auszusetzen und dafür meine Zeit zu opfern habe ich eingewilligt (wie laut Bewertungsprofil des Verkäufers vor mir auch schon andere). Allerdings spielte Ebay da nicht mit, weil die Auktion zu lange zurückgelegen hat. Mein Bewertungskommentar war wie gesagt negativ, aber absolut sachlich, und zählt lediglich die Fakten der nicht vertragsgemäßen Ausführung, der verzögerten Lieferung sowie der abgelehnten Nachbesserung aus. Alles kann ich belegen, allerdings behauptet der Verkäufer bspw. einfach, dass wir telefonisch andere Abmachungen als in der Auktion genannt getroffen hätten - dabei habe ich nie mit ihm persönlich telefoniert, sondern lediglich *nach* der Lieferung meine Beschwerde auf einem Anrufbeantworter hinterlassen.
Diese gewisse Skrupellosigkeit macht mich nun auch etwas ratlos. Wie schätzt ihr das ein - droht mir eine Klage, oder wollte der mich nur zur Rücknahme der Bewertung bringen? Auch als Laie gehe ich mal davon aus, dass er unter normalen Umständen rechtlich keine Chance hätte, da meine Bewertung sachlich und faktisch korrekt ist.
Ich bin über Ebay einen Werkvertrag eingegangen. Im Auktionstext war die Ausstattung / Beschaffenheit festgelegt worden, nach vorheriger Absprache per Email. Die Lieferzeit ergab sich aus der Angabe im Shop des Verkäufers. Schließlich wurde der Artikel mit mehreren Wochen Verspätung geliefert, allerdings in anderer Größe als abgesprochen / im Auktionstext vermerkt. Nichtsdestotrotz lehnte der Verkäufer eine Nachbesserung ab. Auch ein Brief vom Rechtsanwalt hat nichts gebracht, also habe ich Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt und der Anwalt eine leider "schlampige" Klage eingereicht (da dort vieles nicht so drin stand wie vorab besprochen), ohne sie mir vorab zur Durchsicht zu geben. Nachdem inzwischen gut ein Jahr seit Lieferung vergangen war habe ich den Bescheid bekommen, dass mein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, was ich mir schon gedacht hatte aufgrund meiner in der Zwischenzeit veränderten finanziellen Situation (zur Klarstellung: die PKH wurde ausdrücklich *nicht* abgelehnt, weil keine Aussicht auf Erfolg vorliegen würde!).
Aufgrund der nicht optimalen Klageschrift und auch des Umstands, dass das Ganze inzwischen so lange her war, dass ich den finanziellen Verlust bereits mehr oder weniger abgehakt hatte, habe ich mich entschlossen, die Klage nicht weiterzuverfolgen.
Ein paar Wochen später bekam ich eine Email des Verkäufers, der mir mit einer Verleumdungsklage drohte, sollte ich meine negative Bewertung nicht zurückziehen. Da es mir nicht wert schien mich dem Ärger auszusetzen und dafür meine Zeit zu opfern habe ich eingewilligt (wie laut Bewertungsprofil des Verkäufers vor mir auch schon andere). Allerdings spielte Ebay da nicht mit, weil die Auktion zu lange zurückgelegen hat. Mein Bewertungskommentar war wie gesagt negativ, aber absolut sachlich, und zählt lediglich die Fakten der nicht vertragsgemäßen Ausführung, der verzögerten Lieferung sowie der abgelehnten Nachbesserung aus. Alles kann ich belegen, allerdings behauptet der Verkäufer bspw. einfach, dass wir telefonisch andere Abmachungen als in der Auktion genannt getroffen hätten - dabei habe ich nie mit ihm persönlich telefoniert, sondern lediglich *nach* der Lieferung meine Beschwerde auf einem Anrufbeantworter hinterlassen.
Diese gewisse Skrupellosigkeit macht mich nun auch etwas ratlos. Wie schätzt ihr das ein - droht mir eine Klage, oder wollte der mich nur zur Rücknahme der Bewertung bringen? Auch als Laie gehe ich mal davon aus, dass er unter normalen Umständen rechtlich keine Chance hätte, da meine Bewertung sachlich und faktisch korrekt ist.