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    • sandmaennchen25 schrieb:

      Das heißt genau was??
      Das kann ich jetzt aus dem Stehgreif auch noch nicht beurteilen.

      Fakt ist aber, dass die Bank zeitnah informiert gewesen sein muss und das Konto hatte sperren und einfrieren müssen.



      sandmaennchen25 schrieb:

      Heute kam Post von meiner Bank:
      Sie haben eine Überweisung zurückgerufen.
      Der Rückruf war nicht erfolgreich: Ablehnung durch Zahl.empf.
      Das war demnach der 25. Mai.

      Deswegen ist es befremdlich, dass deine Bank auf einen Recall mehrere Tage danach die Antwort erhielt, der Kontoinhaber habe widersprochen.
      Hä, die Bank hat von einem betrügerischen Konto Kenntnis und fragt den Inhaber, ob er mit einer Rücküberweisung einverstanden sei?

      Über diesen Umstand solltest du unbedingt die ermittelnde Behörde informieren. Außerdem sollte diese auch ausdrücklich gegen den Kontoinhaber ermitteln. Möglicherweise könntest du bei diesem versuchen Regress zu nehmen, falls er ermittelt wird.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      sandmaennchen25 schrieb:

      Das heißt genau was??
      Das kann ich jetzt aus dem Stehgreif auch noch nicht beurteilen.
      Fakt ist aber, dass die Bank zeitnah informiert gewesen sein muss und das Konto hatte sperren und einfrieren müssen.



      sandmaennchen25 schrieb:

      Heute kam Post von meiner Bank:
      Sie haben eine Überweisung zurückgerufen.
      Der Rückruf war nicht erfolgreich: Ablehnung durch Zahl.empf.
      Das war demnach der 25. Mai.
      Deswegen ist es befremdlich, dass deine Bank auf einen Recall mehrere Tage danach die Antwort erhielt, der Kontoinhaber habe widersprochen.
      Hä, die Bank hat von einem betrügerischen Konto Kenntnis und fragt den Inhaber, ob er mit einer Rücküberweisung einverstanden sei?

      Über diesen Umstand solltest du unbedingt die ermittelnde Behörde informieren. Außerdem sollte diese auch ausdrücklich gegen den Kontoinhaber ermitteln. Möglicherweise könntest du bei diesem versuchen Regress zu nehmen, falls er ermittelt wird.















      Das ist zwar befremdlich, aber so ist es leider. Das wurde mir auch von meiner Bank (Sparkasse) gesagt. Ich kann einen Antrag auf Rückbuchung stellen, aber der Kontoinhaber muß der Rückbuchung zustimmen. Was narürlich totaler Schwachsinn in solch einem Fall ist.
    • Betrifft DE80100110012627468608 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 29838/21

      Die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      unbekannt

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf der Webseite milen-tech.com wurden Gebrauchsartikel in dem Vorhaben angeboten, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE80 1001 1001 2627 4686 08, Inhaber: Ahamadu Bajaha Bajaha bei der N26 Bank GmbH, überwiesen werden.
      ☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      610,17 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE80100110012627468608 Ahamadu Bajaha Bajaha überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 610,17 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!