Angepinnt N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bestellung eines Sonderbeauftragten

    • Reducal schrieb:

      Markus0815 schrieb:

      Ich empfehle neben der Anzeige wegen Betrugs auch eine Anzeige gegen die Bank N26 wegen Beihilfe zum Betrug (§27 StGB) zu stellen, da diese bekannte Betrügerkonten nicht umgehend einfriert.
      Mit Verlaub, das ist Unsinn! Keine Staatsanwaltschaft folgt solchem Verdacht - dahingehende Verfahren werden vermutlich gar nicht erst eröffnet oder umgehend eingestellt.
      Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei §27 wie auch bei §263 StGB nicht um Antragsdelikte, so dass ein Anfangsverdacht ausreicht und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.

      Ob dabei was rumkommt bleibt dahingestellt.

      Aber jede Anzeige ist zumindest für die an einem Börsengang interessierte Bank eine schlechte Presse und kann was bewirken.

      Meine Meinung

      Und wenn zumindest bei den Grinsegesichtern (Fakeshop 2rad-schwarz.de - Zweirad Schwarz GmbH - Am Neuen Rheinhafen 2, 67346 Speyer - +49 (0) 6232 925 - 240 / Fax: 49 (0) 6232 925 - 299 - support@2rad-schwarz.de - DE231610163 --- FAKE --- BETRUG) die Polizei vor der Tür steht....

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    • Markus0815 schrieb:

      Nach meiner Kenntnis handelt es sich bei §27 wie auch bei §263 StGB nicht um Antragsdelikte, so dass ein Anfangsverdacht ausreicht und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.

      Meine Meinung
      Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird nach einer Strafanzeige immer durch die Staatsanwaltschaft geprüft. Mir ging es nur um den Hinweis einer Anzeige gegen die Bank, als juristische Person. Zugleich wird sowas von keiner Staatsanwaltschaft abgearbeitet, da man sich nur auf den ursächlichen Warenbetrug durch die Akteure und ggf. den Geldwäscheverdacht gegen den vermeintlichen Kontoinhaber konzentriert.

      Die Bank führt Konten, bei deren Eröffnung von Akteuren getrickst wird. Wo soll denn da bittschön eine Mittäterschaft sein? Mitarbeiter der Bank, die man dann persönlich verfolgen müsste, müssten davon Kenntnis haben, dass mit dem gegenständlichen Konto betrogen wird und die Eröffnung vorsätzlich zu diesem Zweck unterstützen.

      Vergleiche es mit der Herstellung eines Autos, das später als Fluchtfahrzeug beim Banküberfall dient. Wird deshalb gegen den Autohersteller ermittelt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()

    • Ist die N26 Bank seriös?
      Zum aktuellen Zeitpunkt liegen uns 133 N26 Erfahrungen vor. Von den Bewertungen sind 47% positiv, 9% neutral und 44% negativ. Auf einer Sterne-Skala von 1 bis 5 ergibt das eine durchschnittliche Bewertung von 3.2/5 was als befriedigend eingestuft werden kann.
      Der Typ steckt doch auch mit drin.
      Nackig am Marktplatz aufhängen!
    • Hallo Petra,

      ich habe sowohl Anzeige wegen §263 StGB (Betrug) gegen unbekannt wie auch explizit wegen des Verdachts auf Beihilfe (§27 StGB) gegen die Bank, vertreten durch den CEO, gestellt, da durch die „Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beseitigen“ (BaFin Auflage: handelsblatt.com/finanzen/bank…-3cWoDOJjEIfocpsYetiS-ap5) die Bank den Betrug aktiv begünstigt.
    • Markus0815 schrieb:

      Hallo Petra,

      ich habe sowohl Anzeige wegen §263 StGB (Betrug) gegen unbekannt wie auch explizit wegen des Verdachts auf Beihilfe (§27 StGB) gegen die Bank, vertreten durch den CEO, gestellt, da durch die „Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beseitigen“ (BaFin Auflage: handelsblatt.com/finanzen/bank…-3cWoDOJjEIfocpsYetiS-ap5) die Bank den Betrug aktiv begünstigt.
      Du siehst ja selber wie die Bafin und der Beitrags ist aus 2018 !

      Quelle:
      private-banking-magazin.de/sic…t-fintech-n26-ins-visier/

      Die Bafin überprüft das Berliner Start-up N26. Testern der „Wirtschaftswoche“ soll es zuvor gelungen sein, Konten mit gefälschten Pässen zu eröffnen. Das Fintech hält dagegen.


      Rein rechtlich ist die Indentifizierungsmethode wohl unproblematisch: N26 arbeitet dafür mit dem britischen Dienstleister Safened zusammen, der eine Freigabe von der heimischen Aufsicht besitzt. Das Passporting-Regime schließlich erlaubt es dem Anbieter, seine Dienste im EU-Ausland anzubieten. Eine gesonderte Freigabe der Bafin braucht es dafür nicht.

      Schauen wir nun mal wieder ins Jahr 2021

      Meldung aus Mai 2021

      businessinsider.de/wirtschaft/…errorismusfinanzierung-a/

      Es ist nicht das erste Mal, dass die BaFin bei N26 Mängel feststellt. 2019 berichteten Medien über Geldwäsche und Identitätsdiebstahl bei der Berliner Smartphone-Bank. Die Finanzaufsicht mahnte damals die Bank und der Vorstand versprach alles zu tun, um gegen betrügerische Aktivitäten vorzugehen. Betrugsopfer meldeten bereits 2018 Beschwerden an Verbraucherzentralen, Kunden beschwerten sich über schlechte Kommunikation mit der Bank.


      Wir haben nun Juli 2021 ... und ?
      Ja stimmt man braucht gewisse Zeit um Sachen zu evaluieren.
      Ich nehme denen nichts mehr ab.

      Wachstum ist deren Devise auf Kosten von Prävention wie es mir so scheint.
      Wie wäre es mal deren Betrugsabteilung aufzustocken?

      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Nett ist auch die Antwort von N26 bei Trustpilot, fand ich sehr erheiternd, glauben die selbst was sie da schreiben??

      de.trustpilot.com/reviews/60bfc28ef9f4870a0ca6bd92

      "Wir versichern dir, dass wir als lizenzierte deutsche Bank dazu
      verpflichtet sind, uns an die geltenden Bankvorschriften zu halten.
      Diese beziehen sich auch auf die Kontoeröffnung bei uns sowie die
      Prüfung der Identität unserer Kunden.




      Ohne die Prüfung der
      Identität ist es bei uns nicht möglich ein Konto zu eröffnen, ebenso
      auch nicht mit beispielsweise falschen Ausweisdokumenten oder nur einem
      Bild eines Ausweisdokumentes. Alle Ausweisdokumente werden hierzu
      genauestens durch uns geprüft. Zudem ist es bei uns nicht möglich,
      mehrere Konten gleichzeitig zu führen."

      Alleine diese Aussage lässt nur den Schluss auf Vorsatz zu

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Markus0815 ()

    • @Markus0815

      netz-trends.de/id/4900764/Skan…gen-Betrug-genutzt-wurde/


      Polizei geht vom gefälschtem deutschen Personalausweis aus, der für das N26-Konto verwendet wurde

      Mittlerweile ist die Polizei eingeschaltet. Der auf eBay betrogene Verbraucher stellte Strafantrag. Der ermittelnde Polizist aus Lörrach teilte dem eBay-Betrugsopfer mit, wonach der deutsche Personalausweis – von Netz-trends hier eingeblendet – "vermutlich gefälscht ist". Auch im Internet findet sich nichts zu dem angeblich 25-jährigen Verkäufer, einem angeblichen André König aus Hamburg .
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Markus0815 schrieb:

      vespin schrieb:

      Polizei geht vom gefälschtem deutschen Personalausweis aus, der für das N26-Konto verwendet wurde
      Na die N26 behauptet ja das geht nicht.....
      I know. Die werden sicher sagen das liegt nicht in unserer Hand sondern bei IDnow. Oder reden sich das dann positiv indem sie sagen es sind maximal 1 % betroffen usw.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Gebt doch auch eine entsprechende Bewertung über die N26 auf

      de.trustpilot.com/review/n26.com

      ab.

      wundert Euch aber nicht dass meistens postwendend eine Top-Bewertung folgt, diese Bank stinkt vom Kopf her

      Beobachtet mal MO auf Trustpilot, die Top Bewertung wird in Kürze gelöscht und dann copy&paste neu eingefügt, somit steht sie wieder oben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Markus0815 ()

    • itneen schrieb:


      Die sollen auch ausdrücklich (gegen) den Kontoinhaber ermitteln. Falls es sich um eine reale Person handelt, könntest du versuchen, bei dieser Schadensersatz geltend zu machen.

      Tschuldigung, dass ich wieder klugscheiße. Aber nach den Konten wird immer (von der Staatsanwaltschaft) ermittelt, da braucht es den Hinweis an eine Behörde nicht! Finde ich persönlich auch unangemessen.

      Was den Schadenersatz angeht, ist das nur bei echter, nachgewiesener Geldwäsche durch einen Kontoinhaber möglich. Der müsste also konkret selbst aktiv gewesen sein. Ist das Konto aber nur mit fremden Daten eröffnet worden, besteht sehr wahrscheinlich kein Rechtsanspruch auf Entschädigung, da der vermeintlich Kontoinhaber keine schuldhafte Handlung begangen hat, auch nicht leichtfertig. Geldwäscheermittlungen gegen den sind einzustellen und ein Anspruch auf zivilen Schadenersatz liegt nicht vor.

      Außerdem, mal in die Runde gefragt: ...wer von den Geschädigten hier nimmt sich überhaupt einen Anwalt, der was kann halt?

      Ach, das beantworte ich mir doch gleich selbst: ...die aller wenigsten!

      Und das ist auch gut so, denn gutes Geld schlechtem hinterher werfen ist vermutlich am Ziel vorbei.