Angepinnt N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bestellung eines Sonderbeauftragten

    • N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bestellung eines Sonderbeauftragten

      N26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bestellung eines Sonderbeauftragten

      Die BaFin hat am 11. Mai 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zur Überwachung der Abarbeitung der Anordnung sowie des Standes der Behebung weiterer festgestellter Mängel wird ein Sonderbeauftragter bestellt.


      Konkret wird angeordnet, dass die N26 Bank GmbH Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beseitigen hat.

      Des Weiteren hat die N26 Bank GmbH eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

      Diese Maßnahmen müssen jeweils innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden.

      Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, bestellt die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten.

      Die Anordnung ergeht auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG). Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG.

      Der Bescheid ist seit dem 11. Mai 2021 bestandskräftig.


      Quelle

      bafin.de/SharedDocs/Veroeffent…ng_210512_57_GwG_N26.html
      FÜR FRIEDEN IN EUROPA

      ... UND SOLIDARITÄT MIT DER UKRAINE!!!!!
    • finanz-szene.de schrieb:

      12. Mai 2021
      Die Auseinandersetzung zwischen N26 und der Bafin geht in die nächste Runde. Vor wenigen Minuten veröffentlichte die Finanzaufsicht eine Mitteilung mit folgendem Inhalt: „Die BaFin hat am 11. Mai 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zur Überwachung der Abarbeitung der Anordnung sowie des Standes der Behebung weiterer festgestellter Mängel wird ein Sonderbeauftragter bestellt.“

      Konkret unterstellt die Bafin dem Fintech „Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden“ – und fordert N26 unmissverständlich auf, die Mängel (die so ähnlich 2018/2019 schon einmal moniert worden waren) endlich zu beseitigen. Desweiteren forderte die Finanzausicht die Berliner Neobank auf, „eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen“. Der Sonderbeauftragte solle diese Maßnahmen nun kontrolliere.

      Vor zwei Jahren hatte die Bafin das Fintech schon einmal in fast identischer Weise öffentlich bloßgestellt. Das N26-Management hatte danach immer wieder betont, dass man in den verantwortlichen Geschäftsberichten nachrüsten und die Probleme beseitigen werde. „Wir bauen unseren Compliance-Bereich stetig aus“, erklärte Deutschland-Chef Georg Hauer wenige Monate nach der Bafin-Rüge. So habe N26 beispielsweise eine Hotline eingerichtet, um sich mit anderen Banken zu Geldwäschethemen besser austauschen zu können. Zudem baute die Smartphone-Bank ihren Kundenservice massiv aus. Die hohen Kosten für solche Schritte schlugen sich auch in den Geschäftszahlen nieder. Für 2019 meldete N26 einen Jahresfehlbetrag von 217 Mio. Euro bei Erträgen von nur knapp 100 Mio. Euro.

      Zuletzt hatte es eigentlich so ausgesehen, als würden sich Bafin und N26 annähern. So hatte sich das Berliner Fintech nach anfänglichem Widerstand dem Druck der Bonner Aufseher gebeugt und die Umwandlung in eine Finanzholding angekündigt. Dieser Schritt hat zur Folge, dass nicht nur die unter der N26-Holding aufgehängte N26 Bank GmbH von der Bafin überwacht wird, sondern die ganze N26-Gruppe. Offenbar als Teil eines umfassenderen Arrangement gestattete die Aufsicht dem Mitgründer Maximilian Tayenthal, im Laufe dieses Jahres auch endlich an die Spitze der N26-Bank zu rücken. Bislang hatten die Gründer hierfür externe Manager mit entsprechender Bankerfahrung benötigt. Diese werden das Unternehmen nun verlassen: Finanzchef Richard Groeneveld scheidet offiziell zum 30. Juni aus; CEO Markus Gunter, der der N26 Bank GmbH seit 2016 vorsteht, soll im Laufe der zweiten Jahreshälfte folgen.

      Aus Anlass der anstehenden Gründung der Finanzholding äußerte sich Tayenthal im „Handelsblatt“ kürzlich wie folgt: „Wir haben sehr stark in die Betrugs- und Geldwäscheprävention investiert“. Sein Unternehmen erfülle alle Regeln und versuche, „über Technologie und künstliche Intelligenz besser als der Markt zu werden“. Die Prüfung von Kundenidentitäten und Transaktionsüberwachung seien wichtige Themen. „Gerade bei Compliance, Sicherheit, Reporting stocken wir auch die Zahl der Mitarbeiter kontinuierlich auf“. Weiter sprach Tayenthal von einem „offenen und vertrauensvollen Dialog mit den Aufsichtsbehörden“.

      Probleme gab es aber offenbar trotzdem, wie die neuerliche Rüge der Bafin zeigt.

      Kleines Schmankerl am Rande: Heute Vormittag hatte der Leiter der N26-Geldwäscheabteilung, Thomas Ball, via LinkedIn bekanntgegeben, dass er die Neobank verlassen werde. Der entsprechende Post war kurze Zeit später allerdings wieder gelöscht.

      N26 selber teilte mit: „In den vergangenen Jahren hat N26 den Ausbau von Präventionsmaßnahmen gegen Geldwäsche bereits stark vorangetrieben. Dennoch erkennen wir an, dass noch mehr in diesem Bereich getan werden muss. N26 verpflichtet sich, alle genannten Anordnungspunkte umzusetzen.“

      Nach der damaligen Rüge durch die BaFin war die Anzahl der Betrugskonten bei der N26 für kurze Zeit etwas zurückgegangen.
      Inzwischen ist diese Anzahl allerdings längst wieder auf ein Rekord-Hoch gestiegen.
      Täglich werden alleine hier bei Auktionshilfe bis zu einem halben Dutzend N26-Betrugskonten gepostet.

      Die Betrüger verfügen ganz offensichtlich über einen unerschöpflichen Vorrat und ständigen Nachschub von Betrugskonten bei der N26.
      Für jedes N26-Betrugskonto, das gesperrt wird, kommen die Betrügerbanden wenige Minuten später mit 2 Neuen zurück und machen weiter.
      Der N26 sollte man jede Geschäftstätigkeit im Girokonten-Bereich solange untersagen, bis jedes einzelne aktuell existierende Konto bei dieser Bude hieb- und stichfest geprüft wurde, indem an die im bei der Eröffnung vorgezeigten Ausweis genannten Adresse ein PIN-Code per Briefpost zur Freischaltung versendet wird.

      Und das sollte dann für absehbare Zeit auch weiterhin die einzige Möglichkeit bleiben, bei der N26 ein Konto zur Nutzung freizuschalten.
      Über Fakekonten bei der N26 dürften alleine in den letzten 12 Monaten Gelder aus Betrugshandlungen in Millionenhöhe verschoben worden sein :cursing: X( :~
    • Quelle:

      kurier.at/wirtschaft/deutsche-…-n26-ins-visier/401380322



      Finanzaufsicht nimmt Online-Bank N26 ins Visier

      Sonderbeauftragter soll Vorkehrungen gegen Geldwäsche-Transaktionen überwachen


      Die deutsche Finanzaufsicht BaFin nimmt die Smartphone-Bank N26 wegen Geldwäsche-Verstößen ins Visier. Sie setzte einen Sonderbeauftragten zur Prävention von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche ein. Das Unternehmen sei aufgefordert, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, teilte die Behörde am Mittwoch mit.
      "Wir erwarten von der Bank, dass sie insbesondere bestehende Mängel bei der Transaktionsüberwachung und bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden in einer vorgegebenen Frist beseitigt", ergänzte eine BaFin-Sprecherin. Die Bank müsse sicherstellen, dass sie über eine angemessene personelle und technische Ausstattung verfüge, um die Verpflichtungen einzuhalten.

      Kontensicherheit

      N26 erklärte, alle genannten Anordnungspunkte umzusetzen. Für Kunden habe dies keine Auswirkungen. Die Anordnung der BaFin stehe in keinem Bezug zur Sicherheit der Konten oder ihrer Einlagen. Die BaFin forderte in der Vergangenheit bereits eine bessere Geldwäsche-Prävention bei N26.



      N26 wurde 2013 von den zwei Wienern Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal gegründet und ist seit 2015 in Deutschland und Österreich aktiv.
      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google
    • Leute, das ist ein Anfang!

      Wie lange werden hier schon diverse Banken, insbesondere die N26, wegen ihren deutlich zu laschen Sicherheitsmaßnahmen kritisiert? Jahre!
      Jetzt kommt zumindest mal der Anschein von Bewegung in die Sache. Sollten hier neue oder weitere Anforderungen an die Bank gestellt werden,
      wird das auch auf andere Banken übertragen, selbst wenn auch das lange dauern wird.

      Es ist tatsächlich ein Anfang und wir sollten uns darüber freuen, selbst wenn es weiterhin ein weiter Weg ist.
    • Kaiolito schrieb:

      Leute, das ist ein Anfang!

      Wie lange werden hier schon diverse Banken, insbesondere die N26, wegen ihren deutlich zu laschen Sicherheitsmaßnahmen kritisiert? Jahre!
      Jetzt kommt zumindest mal der Anschein von Bewegung in die Sache. Sollten hier neue oder weitere Anforderungen an die Bank gestellt werden,
      wird das auch auf andere Banken übertragen, selbst wenn auch das lange dauern wird.

      Es ist tatsächlich ein Anfang und wir sollten uns darüber freuen, selbst wenn es weiterhin ein weiter Weg ist.
      Hoffe aus dem Wirecard " Debakel " haben sie gelernt. Schauen wir mal .
      Ich freue mich erst wenn ich weniger N26 Konten hier sehe ( Fidor hat es geschafft ).
      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Klar ist die Bafin durch das Wirecarddebakel derzeit daran interesssiert, auch durch den Druck der Öffentlichkeit, postiv durch Maßnahmen zur Prävention wahrgenommen zu werden.
      Hat ja lange genug gedauert, bei N26 genau wie bei Wirecard.

      Die Pipeline der Betrugskonten ist sicher sehr lange und es wird wohl eine Weile dauern, bis auch hier tatsächlich Auswirkungen zu spüren sind.
      Aber man sollte nicht vergessen, dass so ein Sonderbeauftragter sehr wohl das Augenmerk darauf legen wird, wie schnell Konten gefrostet werden, wenn Meldungen kommen.
      Die Zeit der Textbausteine sollte bald vorbei sein und dann sollte auch die Anzahl der eröffneten Konten langsam abnehmen.

      Wenn der Sonderbeauftrage nicht gerade die dunkelste Kerze auf der Torte ist, wird auf jeden Fall Bewegung in der Form kommen, dass bei Betrugs- und/oder Geldwäscheverdacht
      der Finger deutlich schneller auf dem Notausknopf liegt.
      Vielleicht ist damit schon möglich, weiteres Geld von Geschädigten zu retten.
    • bafin.de/SharedDocs/Veroeffent…ng_210512_57_GwG_N26.html



      12.05.2021 | Thema Maßnahmen, GeldwäschebekämpfungN26 Bank GmbH: Anordnung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Bestellung eines Sonderbeauftragten

      Die BaFin hat am 11. Mai 2021 gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Zur Überwachung der Abarbeitung der Anordnung sowie des Standes der Behebung weiterer festgestellter Mängel wird ein Sonderbeauftragter bestellt.
      Konkret wird angeordnet, dass die N26 Bank GmbH Defizite sowohl im EDV-Monitoring als auch bei der Identifizierung und Verifizierung von Kunden zu beseitigen hat.
      Des Weiteren hat die N26 Bank GmbH eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.
      Diese Maßnahmen müssen jeweils innerhalb einer festgelegten Frist umgesetzt werden.
      Um die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen zu überwachen, bestellt die BaFin einen Sonderbeauftragten gemäß § 45c Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Kreditwesengesetz (KWG). Der Sonderbeauftragte soll der BaFin fortlaufend über den Umsetzungsfortschritt berichten.
      Die Anordnung ergeht auf Grundlage der § 6 Absatz 8 und § 51 Absatz 2 Satz 1 Geldwäschegesetz (GwG). Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG.
      Der Bescheid ist seit dem 11. Mai 2021 bestandskräftig.
      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google
    • Die Bank bietet ja schon seit Jahren die Plattform für diese Betrüger. Ich hab auch irgendwelche scheinheiligen Artikel auf der N26 Seite gelesen, wo geschrieben wird, dass ja so viel gegen Cyberkriminalität gemacht wird und ja ach so viele Mitarbeiter an dem Thema dran wären. Die wenn sich nur annähernd drum bemüht hätten, wären wahrscheinlich die Hälfte vor dem Betrug geschützt worden und bei der anderen Hälfte hätten die ermittelten Konten eingefroren und das Geld wieder zurück gebucht werden können. Für mich gehört diese jahrelange Nachlässigkeit bestraft. Die wissen ja nicht erst seit kurzem darüber bescheid und ich könnte ja verstehen wenn man am Anfang der Misere wäre, dass man die Bank ebenfalls als Opfer der Geschichte tituliert. Aber es wird ja immer schlimmer statt besser. Zeit gehabt um aufzuräumen und das Thema abzustellen hätte die N26 Jahre gehabt. Meines Erachtens ist das grob fahrlässig und kann so nicht geduldet werden.
    • Ich kann halt auch überhaupt nicht verstehen das man diese Masche jahrelang nicht unter Kontrolle bringt. Dann muss dieses Video call ident verfahren halt verboten werden und nur noch Post ident verfahren oder halt sichere Alternativen. Das man da so lange zuschaut kann ich nicht verstehen. Am meisten ärgert mich natürlich auch meine Dummheit und Leichtsinnigkeit nicht vorab geprüft zu haben. Aber ist leider schon geschehen. Jetzt schaut man natürlich noch Schadensbegrenzung zu betreiben und noch aus der Sache raus zu kommen.
    • Bei mir kostet er bei der Sparkasse natürlich auch 20€. Wär ich Zuhause gewesen und hätte ich meine Online Banking Daten gehabt, hätte ich es im Online Banking kostenlos selbst machen können. Ob seitens der Sparkasse richtig gehandelt wurde weiß ich halt auch nicht. Die Hotline Mitarbeiterinnen meinten man kann nicht mehr tun als den Recall zu machen und eine Anzeige zu machen und der Berater Vertreter hatte auch keine nützlichen Infos in seine Email geschrieben. Mein Bankberater war anscheinend im Urlaub und hat mir dann nach einem persönlichen Gespräch am Donnerstag mitgeteilt, dass er mit einer Kollegin gesprochen hat und diese meinte ich solle doch die N26 Bank kontaktieren. Kam meines Erachtens alles zu spät. Ich bin davon ausgegangen das meine Bank die gegnerische am Montag kontaktiert und eben mitgeteilt wird, dass es sich um Betrug handelt. Hab ja auch insgesamt 3 Mitarbeiter darüber informiert das es sich um eine kriminelle Sache handelt. Diesbezüglich fühl ich mich auch nicht gut beraten. Obs wo anders besser gelaufen wäre, keine Ahnung.
    • Außer wegen der Überweisung musst du dir keine Vorwürfe machen. Die meisten Opfer ärgern sich nur und rotzen allenfalls eine Onlineanzeige ins Nirwana.


      Dominik1992 schrieb:

      Dann muss dieses Video call ident verfahren halt verboten werden und nur noch Post ident verfahren oder halt sichere Alternativen.
      Das Video-ID ist ja schon eine moderne und eigentlich auch gute Sache. Vorher hatten wir massenweise Post-ID-Verfahren in den üblichen Postagenturen, Schreibwaren- und Lottoläden, Tankstellen usw. Das war bedeutend unsicherer, wird aber ebenso noch angewendet.

      Die Kontoeröffnung bei der N26 erfolgt mit höchster, krimineller Absicht - da sind Profis am Werk, oft i. R. von Crime as a Service, also Kontoerstellung auf Vorrat und Weiterverkauf an die eigentlichen Betrüger. Im Darknet kann man die Konten und die Fakeshops Blockweise kaufen, die werden dort in Katalogen angeboten. Aber einige Banden machen das Ding anscheinend auch komplett selbst.