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    • @Markus0815, war das Konto bei dir nicht eines bei der N26? Eines, das mit fremden oder gar falschen Daten eröffnet wurde und bei dem vermutlich das Guthaben durch Buchungsrochaden anonym ausgecasht wurde? Bist du nicht das Münchner Kindl, der auch gleichzeitig Anzeige gegen die N26 gemacht hatte?

      Da es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der StA seine Dienstpflicht verletzt hat, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde unangemessen. Aber, auf der Einstellungsverfügung steht eine Rechtsbelehrung, nach der du Beschwerde gegen die Einstellung einlegen kannst. Die wird dann von der Generalstaatsanwaltschaft München angenommen und geprüft, im Ergebnis, dass man den verkackten Vorgang noch einmal aufrollt, unnötig Ressourcen schindet und du am Ende eine Abweisung der Beschwerde erhalten wirst.
    • Reducal schrieb:

      @Markus0815, war das Konto bei dir nicht eines bei der N26? Eines, das mit fremden oder gar falschen Daten eröffnet wurde und bei dem vermutlich das Guthaben durch Buchungsrochaden anonym ausgecasht wurde? Bist du nicht das Münchner Kindl, der auch gleichzeitig Anzeige gegen die N26 gemacht hatte?

      Da es keinen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der StA seine Dienstpflicht verletzt hat, wäre eine Dienstaufsichtsbeschwerde unangemessen. Aber, auf der Einstellungsverfügung steht eine Rechtsbelehrung, nach der du Beschwerde gegen die Einstellung einlegen kannst. Die wird dann von der Generalstaatsanwaltschaft München angenommen und geprüft, im Ergebnis, dass man den verkackten Vorgang noch einmal aufrollt, unnötig Ressourcen schindet und du am Ende eine Abweisung der Beschwerde erhalten wirst.
      Tja heißt also im Endeffekt, dass es den zuständigen Behörden einfach am Arsch vorbei geht, dass in unserem "schönen Land" nach Strich und Faden beschissen wird?

      Egal, der ganze Vorgang stinkt, auch das letzte Schreiben der Staatsanwaltschaft war offensichtlich rückdatiert (12.11.2021), da es genau ein paar Tage nach meiner Aufforderung (29.11.2021) nach dem Aktenzeichen und der Ermittlung des Kontoinhabers bei mir im Briefkasten lag.

      Ein Schelm wer dabei Vorsatz vermutet
    • Mit Verlaub @Markus0815, das bildest du dir nur ein! Eine Staatsanwaltschaft datiert keine Schreiben zurück, das ist technisch und in den Abläufen bei so einer Behörde gar nicht möglich. Diverse Schreiben und die Bearbeitung überschneiden sich halt gelegentlich, zumal der Staatsanwalt einiges gar nicht selbst erledigt, sondern dessen Geschäftsstelle.

      Markus0815 schrieb:

      Tja heißt also im Endeffekt, dass es den zuständigen Behörden einfach am Arsch vorbei geht, dass in unserem "schönen Land" nach Strich und Faden beschissen wird?
      Auch das ist nur der subjektiven Wahrnehmung geschuldet. Das Problem, das du mit deiner Überweisung ins Nirwana erst betoniert hattest, kann dir niemand abnehmen. Was sollen die Strafverfolger denn tun, wenn ein Täter in dem Einzelfall nicht zu ermitteln ist, wenn alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ergebnislos ausgeschöpft sind? Beten?

      Außerdem, was heißt hier am Arsch vorbei? Dein Fall ist nur einer von sehr vielen. Die Vorgänge werden neutral und sachlich bearbeitet. Es wird be- und entlastendes Material zusammengeführt und schlussendlich eine Entscheidung getroffen. Dass so eine Entscheidung einem Opfer nicht gefällt, kann ihm ebenso niemand abnehmen.

      Sieh´es so, dein Geld ist nicht weg, das hat nur wer anders. Wer das ist, kann nicht gerichtsfest bestimmt werden, da es an Be- und Nachweisen mangelt. Auch ein Staatsanwalt kann nicht zaubern, nur damit du zufrieden bist.

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    • Reducal schrieb:

      @Markus0815, war das Konto bei dir nicht eines bei der N26? Eines, das mit fremden oder gar falschen Daten eröffnet wurde und bei dem vermutlich das Guthaben durch Buchungsrochaden anonym ausgecasht wurde? Bist du nicht das Münchner Kindl, der auch gleichzeitig Anzeige gegen die N26 gemacht hatte?
      Ist alles weiter oben nachzulesen, bedürfte also nicht der Nachfrage.


      Reducal schrieb:

      Rechtsbelehrung
      Hin oder her, ist ja meist noch nutzloser als die 3f.

      Warum teilt der StA nicht die Adressdaten für das Konto mit?

      Markus0815 schrieb:

      Ich habe ja ausdrücklich die Ermittlung des Kontoinhabers verlangt, damit ich zivilrechtlich vorgehen kann.

      Adressdaten, wenn sie falsch sind, dies jedermann sofort ohne viel Aufwand feststellen kann, währenddessen die N26 dienst- und eilfertig vom Vorwurf der Fahrlässigkeit es offensichtlich nicht in hinreichendem Maße getan zu haben, freigesprochen wird?


      StA: "Kontoinhaber existiert nicht, aber ich sage auch nicht, wie er laut Datensatz heißen und wo er wohnen sollte. Was ich aber definitiv sagen kann ist, dass die N26 jedenfalls nichts dafür kann, dass es ihn überhaupt nicht gibt."

      Meint wer, dass das zusammenpasst?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Reducal schrieb:

      Mit Verlaub @Markus0815, das bildest du dir nur ein! Eine Staatsanwaltschaft datiert keine Schreiben zurück, das ist technisch und in den Abläufen bei so einer Behörde gar nicht möglich. Diverse Schreiben und die Bearbeitung überschneiden sich halt gelegentlich, zumal der Staatsanwalt einiges gar nicht selbst erledigt, sondern dessen Geschäftsstelle.

      Markus0815 schrieb:

      Tja wenn ein Schreiben mit dem Datum 12.11. am 03.12., nachdem man am 29.11. die Aufforderung zur Stellungnahme erhalten hat, bei mir eintrifft, dann liegt es doch nahe dass hier getrickst wurde.

    • Reducal schrieb:

      @itneen, das kann der Markus0815 alles erfahren, wenn er Akteneinsicht nimmt bzw. nehmen lässt. Nur einen Anwalt hat er offensichtlich bislang nicht bemüht und wird es auch weiterhin nicht machen. Ein Anwalt hätte ihm das alles auch mit juristischem Sachverstand erläutern können.
      Und den wird er auch nicht einschalten, da verbrennt er lieber sein weiteres Geld im Ofen, da wird’s dann wenigstens a bisserl warm.
    • Reducal schrieb:

      wenn er Akteneinsicht nimmt bzw. nehmen lässt
      Meines Wissens will er keine Akteneinsicht, sondern nur Name und Adresse des angeblichen Kontoinhabers wissen. Dazu sollte es keines Anwaltes bedürfen. Abgesehen davon waren adäquate Anfragen anderer User erfolgreich.
      Ob und inwieweit strafrechtlich (weiter-) ermittelt wird, dürfte ihn kaum interessieren.

      Ich selbst habe 3-stellige einschlägige Erfahrungen in Bezug auf Anzeigen gegen unbekannt und jedesmal wenigstens den Namen und teilweise auch die Adresse der Beschuldigten von der StA mitgeteilt bekommen, obwohl ich dies nicht einmal verlangt hatte. Alles ohne Anwalt.
      Allerdings wurden die meisten Fällen aus verschiedenen Gründen eingestellt, mit Ausnahme österreichischer Beschuldigter. Die wurden dort zu unterschiedlichen Strafen, meist Geld "verknackt".
      Erfolgsquote Wiederaufnahme nach Beschwerde in D ca. 3%.

      Wie auch immer, meiner Meinung nach will die StA durch die Nichtherausgabe der Inhaberdaten und in der Hoffnung darauf, dass man @Markus0815 "am langen Arm verhungern" lassen kann verhindern, dass der Widerspruch zwischen nichtexistentem Kontoinhaber und dem Persilschein für die N26 offenkundig wird.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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    • itneen schrieb:

      Warum teilt der StA nicht die Adressdaten für das Konto mit?
      Das passiert nur dann (kann sich der Empfänger einer Einstellungsverfügung jedenfalls denken), wenn ein Beschuldigter ermittelt wurde. Im Fall vom Markus0815 wurde niemand ermittelt und ich vermute mal, die Daten des Kontoinhabers haben sich als falsch erwiesen. Dann bleibt das Verfahren gegen unbekannt und hat ein UJs-Geschäftszeichen. Bei einer Einstellungsverfügung ist es nicht vorgesehen, Alias bzw. einen falschen Datensatz zu erwähnen.
    • Danke, genau das trifft es auf den Punkt!!!

      wenn man lieblos hingerotzte und vor Fehlern strotzende bla bla Schreiben von denjenigen, deren Job es eigentlich ist Straftaten zu verfolgen, bekommt, dann macht man nicht mehr den Don Juan.

      Z. B. spricht die Staatsanwältin bei meiner Anzeige gegen die N26 von einem Ermittlungsverfahren gegen mich, Armutszeugnis und zeigt einfach welcher Elan dahinter steckt.

      Die Schreiben der Staatsanwaltschaft gehen noch an die Presse und dann werde ich meine Zeit auf Sachen verschwenden die was bringen.

      Ein großes Lob und Anerkennung an alle die so enthusiastisch ihre Zeit hier opfern.
    • Reducal schrieb:

      itneen schrieb:

      Warum teilt der StA nicht die Adressdaten für das Konto mit?
      Das passiert nur dann (kann sich der Empfänger einer Einstellungsverfügung jedenfalls denken), wenn ein Beschuldigter ermittelt wurde. Im Fall vom Markus0815 wurde niemand ermittelt und ich vermute mal, die Daten des Kontoinhabers haben sich als falsch erwiesen. Dann bleibt das Verfahren gegen unbekannt und hat ein UJs-Geschäftszeichen. Bei einer Einstellungsverfügung ist es nicht vorgesehen, Alias bzw. einen falschen Datensatz zu erwähnen.
      Aber gleichzeitig spricht man die Beteiligte und in dieser Hinsicht bekannt wie ein bunter Hund Bank von jeglichem Verdacht der Beihilfe frei?

      Sorry da fehlen mir die Worte

      Und genau aus diesem Grund interessiert es mich ob in anderen Verfahren mit genau dieser verwendeten Kontonummer andre Ermittlungsergebnisse hier bekannt sind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Markus0815 ()

    • itneen schrieb:

      Meines Wissens will er keine Akteneinsicht, sondern nur Name und Adresse des angeblichen Kontoinhabers wissen. Dazu sollte es keines Anwaltes bedürfen.
      Eben doch! Aber er könnte ja eine "ausführliche Begründung" einfordern.

      itneen schrieb:

      ...Anzeigen gegen unbekannt und jedesmal wenigstens den Namen und teilweise auch die Adresse der Beschuldigten von der StA mitgeteilt bekommen, obwohl ich dies nicht einmal verlangt hatte.
      Hier kommt PEBB§Y – Wikipedia zu tragen. Staatsanwälte neigen dazu auch mal einen Alias des unbekannten Täters als dessen Personalie einzutragen. Das passiert hier bei den N26-Konten anscheinend sehr oft - da kommt mit der Bestandsdatenauskunft durch die Bank auch mal eine spanische Personalie mit Wohnsitz in Polen raus oder ein Franzose, der in Rom wohnen soll. Diese falschen Datensätze ergeben dann den Anfangsverdacht gegen einen Pseudoverdächtigen, dessen Datenstamm dazu geeignet ist, statt für ein billiges UJs-Geschäftszeichen ein Js-Zeichen einzutragen. Dann würde auf der Einstellungsverfügung schlussendlich tatsächlich auch der Pseudoname stehen: ...das Verfahren gegen XY wurde eingestellt, weil...
    • Reducal schrieb:

      Bei einer Einstellungsverfügung ist es nicht vorgesehen, Alias bzw. einen falschen Datensatz zu erwähnen.
      Vorgesehen oder nicht, existent ist er jedenfalls. Imho ist der falsche Datensatz schon deswegen von Relevanz, wenn er in einer anderen, hier zivilrechtlichen, Angelegenheit für eine Anspruchsbegründung herangezogen werden kann bzw. muss. Da und obwohl die StA den strafrechtlichen Vorwurf gegen die N26 hat fallenlassen, geht sie die zivilrechtliche Seite nichts (mehr) an. Zweifellos wäre es allerdings einfacher, im Fahrwasser strafrechtlicher Ermittlungen seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      Reducal schrieb:

      Bei einer Einstellungsverfügung ist es nicht vorgesehen, Alias bzw. einen falschen Datensatz zu erwähnen.
      Vorgesehen oder nicht, existent ist er jedenfalls. Imho ist der falsche Datensatz schon deswegen von Relevanz, wenn er in einer anderen, hier zivilrechtlichen, Angelegenheit für eine Anspruchsbegründung herangezogen werden kann bzw. muss. Da und obwohl die StA den strafrechtlichen Vorwurf gegen die N26 hat fallenlassen, geht sie die zivilrechtliche Seite nichts (mehr) an. Zweifellos wäre es allerdings einfacher, im Fahrwasser strafrechtlicher Ermittlungen seine zivilrechtlichen Ansprüche geltend zu machen.
      Das war von Anfang an der Plan, dass wenigstens die grobe Fahrlässigkeit der N26 festgestellt wird und damit es zivilrechtlich einfacher wird.

      Deswegen auch der Aufwand mit der Presse

      Aber soll doch die OK mit ihrem unbescholtenen Helferlein N26 einfach so weitermachen

      Und wenn Journalisten, siehe letzter ZDF Beitrag, mehr rausfinden wie unsere Justiz, dann habe ich meinen Glauben an die Rechtsstaatlichkeit verloren.

      Edit: zdf.de/verbraucher/wiso/wiso-vom-22-november-2021-100.html

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Markus0815 ()

    • Reducal schrieb:

      itneen schrieb:

      ...Anzeigen gegen unbekannt und jedesmal wenigstens den Namen und teilweise auch die Adresse der Beschuldigten von der StA mitgeteilt bekommen, obwohl ich dies nicht einmal verlangt hatte.
      ... Staatsanwälte neigen dazu auch mal einen Alias des unbekannten Täters als dessen Personalie einzutragen. ..
      Bei den oben von mir erwähnten Fällen handelte es sich in der überwiegenden Anzahl um Realdaten und nicht um alias.



      Reducal schrieb:

      ... einen Alias des unbekannten Täters als dessen Personalie einzutragen. Das passiert hier bei den N26-Konten anscheinend sehr oft - da kommt mit der Bestandsdatenauskunft durch die Bank auch mal eine spanische Personalie mit Wohnsitz in Polen raus oder ein Franzose, der in Rom wohnen soll. ...
      Und das in eben auch von dir eingeräumter Häufigkeit sollte kein Anlass sein, gegen die N26, genaugenommen gegen die verantwortlichen Personen, zu ermitteln?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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