Oktave schrieb:
ok, das ist mir jetzt nicht wirklich bewusst. AAAber: bei Geschäftskonten verlangt die Bank die Gewerbeanmeldung. Bei einer juristischen Person sogar den Handelsregisterauszug. Bei einer Personengesellschaft müssen beide die Ausweise vorlegen.
Damals musste ich es ebenfalls nicht nachweisen als Freelancer bzw. als ich meine Ltd. hatte.
Weder Gewerbeanmeldung noch Handelsregisterauszug.
Welches Konto für Freiberufler?
Als Freiberufler oder selbstständiger Einzelunternehmer müssen Sie nicht zwingend ein separates Geschäftskonto eröffnen. Sie können z.B. auch einfach Ihr privates Girokonto nutzen. Dies ist ein Unterschied zu Kapitalgesellschaften, die in der Praxis nicht ohne ein Geschäftskonto auskommen.