BMC schrieb:
Dank dieser Beiträge habe ich keine Überweisung gemacht danke für die Hinweise.
mfg Jens
Hast sehr gut und besonnen reagiert und nicht überwiesen.

BMC schrieb:
Dank dieser Beiträge habe ich keine Überweisung gemacht danke für die Hinweise.
mfg Jens
BMC schrieb:
Eine Anzeige hab ich nicht gemacht mir ist ja jetzt kein Schaden entstanden??
Wenn ja wo bitte bei der Polizei![]()
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mfg Jens
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Kanci7 schrieb:
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Kanci7 schrieb:
Werde heute zur Polizei gehen
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Borsti schrieb:
Also, Anzeige bei der Polizei ist der nächste Schritt oder?
Albo schrieb:
Wir haben am 21.06.21 ganze 1.500,00 € überwiesen:
Inhaber: Mönnich Gbr
IBAN: DE94 1001 1001 2620 7443 16
Da bis letzte Woche noch nichts kam haben wir uns gewundert und sind auf diese Seite gestoßen. Am 25.06 haben wir Anzeige erstattet.
Zum Glück war das Konto scheinbar schon gesperrt und wir haben das Geld von der Bank erstattet bekommen.
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diebewertung.de schrieb:
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Benachrichtigung an Tatverletzte über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO
1230 Js 49223/21
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück führt ein Ermittlungsverfahren
Einziehungsbeteiligter: Valentino Wiosna, geb. am 26.10.1999
Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde:
In dem Vorhaben, die vereinbarten Kaufpreise zu kassieren, ohne die jeweiligen bestellten Gegenstände zu liefern, wurde auf der Webseite garten-center123.de zum Schein Ware (u.a. Pools) zum Kauf angeboten. Die Kaufpreise sollten auf das Konto DE51 1001 1001 2624 9829 23 bei der N26 Bank GmbH überwiesen werden. Diese Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
D. Täter steht daher darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
Um d. Täter/Tätern das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme von 11.255,74 € erwirkt.
Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.
Sie werden zugleich aufgefordert, binnen 2 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens mitzuteilen, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Ersatz des Wertes des Erlangten, der Ihnen aus der dem Beschuldigten vorgeworfenen Tat erwachsen ist, geltend machen wollen.
Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.
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