PayPal-Konto nun im Minus plus Rückbuchungsgebühr weil Käufer zahlungsunfähig war/ ist?

    • Nupp schrieb:

      Sein Name bei eBay lautet: thereal2483
      ebay.de/fdbk/feedback_profile/thereal2483

      Nupp schrieb:

      wie kann es sein, wenn er "Geld an Freunde" sendet wie in diesem Falle einen Käuferschutzantrag stellen kann?
      Nach den jetzt gelieferten Screenshots bin ich da allerdings auch fassungslos 8o
      Das sollte selbstverständlich bei einer Zahlung F+F überhauptnicht möglich sein!!

      Bis jetzt war ich davon ausgegangen, daß schlicht die Zahlung an Paypal storniert wurde.
      Nicht aber, daß da ein Käuferschutzfall für eine Zahlung an Freunde und Familie geöffnet wurde!!
      Das ist völlig absurd!
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      • Käuferschutzfall f. F+F-Zahlung.png

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    • Schützin schrieb:

      Nupp schrieb:

      Mag sein das ich gegen einige AGB´s verstoßen habe, dann sollen Sie mich halt sperren. PayPal jedoch verhält sich auch ziemlich grenzwertig was die AGB´s angeht und das ist halt die Frage, ob das mit den deutschen Gesetzen immer so konform ist? Wenn das ganze System anscheinend so anfällig mit Betrügereien ist, glaube ich nicht dran. Hierzu sage ich gleich das ich meinen anscheinend gemachten Verstoß nicht schön reden will, jedoch sollte man dann auch auf beiden Seiten mit fairen Karten spielen.
      Die Bestimmungen für den sogenannten Käuferschutz sind mehr als grenzwertig, zumindest was den SNAD-Fall angeht („Significantly Not As Described“).Ob oder ob nicht der Verkäufer versendet hat, abhängig zu machen von einem Einlieferungsschein eines anerkannten Versanddienstleisters, ist eine Bestimmung, die beide Vertragspartner, also Käufer und Verkäufer, akzeptiert haben und die auch für keine der beiden Seiten eine Überraschung beinhaltet. Das ist soweit noch in Ordnung.
      Ob oder ob nicht die versendete Ware der Artikelbeschreibung entspricht - DAS zu entscheiden steht ausschließlich einem Richter an einem deutschen Gericht zu, nicht aber einem dubiosen Zahlungsdienstleister, dessen Firmensitz ein Briefkasten in Luxemburg ist und der ansonsten höchstens in Irland erreichbar ist, und ebendiese Entscheidungen regelmäßig völlig willkürlich und ohne den Artikel je gesehen zu haben, nach dem Würfelprinzip trifft.

      Hättest Du den Artikel mit Käuferschutz versendet und PayPal aufgrund einer solchen mit deutschem Recht nicht zu vereinbarenden Entscheidung Deinen Account ins Minus gesetzt, könntest Du Gift drauf nehmen, daß sie Dir zwar den Account kündigen, nicht aber jemals versuchen würden, den Betrag von Dir einzuklagen.
      Denn was PayPal sich niemals und unter keinen Umständen auch nur ein einziges Mal schwarz auf weiß von einem deutschen Gericht bescheinigen lassen will, ist, daß dieser Teil des Käuferschutzes, so, wie er von Paypal praktiziert wird, zumindest in Deutschland vermutlich schlicht rechtswidrig ist.
      Das nützt aber nur denjenigen Verkäufern etwas, die das PayPal-Guthaben bereits auf ihr Bankkonto transferiert haben, wenn der Käuferschutzfall geöffnet wird.
      Sofern PayPal hingegen auf vorhandenes Guthaben zugreift und es dem Käufer zurücktransferiert, müsste der Verkäufer seinerseits PayPal verklagen, um von denen sein Geld zurückzubekommen. Und das ist angesichts des Briefkastens in Luxemburg und Mitarbeitern in Irland für einen einzelnen Privatmenschen eine extrem komplizierte Angelegenheit, für die er erstmal gewaltig in Vorkasse treten müsste. Zudem bräuchte er einen erfahrenen Anwalt für internationales IT-Recht, der genau weiß, was er tut, um nicht an irgendwelchen Formalien zu scheitern. An dieser Stelle geben die von PayPal um ihr Geld gebrachten Verkäufer regelmäßig auf, bevor sie überhaupt angefangen haben, sich auf dem Rechtsweg zu wehren.

      Die Tatsache, daß PayPal ein ziemlich unseriöses Unternehmen ist, dessen Dienstleistung bei Transaktionen innerhalb Europas in den allermeisten Fällen für den Verkäufer völlig überflüssig ist, hat aber nichts damit zu tun, daß die Drexxxbude in Deinem Fall im Recht ist.
      Du hast eine Zahlung angenommen von jemandem, dem Du definiert durch die Art der Zahlung nichts verkauft hast.
      Der Inhaber des Accounts, von dem die Zahlung kam, gibt später (vermutlich) an, daß er diese Zahlung garnicht selbst getätigt hat.
      PayPal schickt also die Zahlung wieder zurück.
      Absender und Empfänger der Zahlung stehen vermögenstechisch wieder so da wie vor der Zahlung.

      Es mag sich zwar "gerecht" anfühlen, PayPal mal die eigene bittere Medizin zu schmecken zu geben, aber so funktioniert Rechtsprechung zumindest in Deutschland nunmal nicht.
      Auch wenn PayPal über den SNAD-Käuferschutz schon zigtausenden Verkäufern ohne jede Rechtsgrundlage den Verkaufserlös entzogen und damit wirtschaftlichen Schaden in Millionenhöhe verursacht hat, hat das mit Deinem Fall nicht das Geringste zu tun.
      Ein deutscher Richter könnte, im Falle, daß PayPal klagt, nur die Fakten Deines Falles bewerten und beurteilen.
      Hmm. Also nochmal: es ging über Freunde, sodass der Käufer formal gar keinen Käuferschutz beantragen kann, wie Paypal das behauptet hat (die Nachricht von Paypal hatte ich ja hochgeladen), ich also auch nicht irgendeinen Verkäuferschutz beanspruchen müsste. Das Geld wurde mir überwiesen, ich habe es abgebucht, da kommt Paypal nicht mehr ran ohne Gericht. Der Käufer hat laut Paypal den Artikel nach 3 MONATEN als nicht erhalten gemeldet, obwohl er die Sendedaten hatte und ich diese auch Paypal nach Falleröffnung auch übermittelt habe.
      Wieso wendet sich Paypal da an mich? Der Käufer hat unter Angabe nachweislich falscher Gründe Geld zurückbuchen lassen, obwohl er auf Käuferschutz durch Geld an Freunde senden verzichtet hat.
      Paypal müsste also eigentlich wieder das Käuferkonto negativ belasten! Er hat die Fehlbuchung verursacht.
    • Schützin schrieb:

      Nupp schrieb:

      Sein Name bei eBay lautet: thereal2483
      ebay.de/fdbk/feedback_profile/thereal2483

      Nupp schrieb:

      wie kann es sein, wenn er "Geld an Freunde" sendet wie in diesem Falle einen Käuferschutzantrag stellen kann?
      Nach den jetzt gelieferten Screenshots bin ich da allerdings auch fassungslos 8o Das sollte selbstverständlich bei einer Zahling F+F überhauptnicht möglich sein!!
      Die negative Bewertung passt gut mit seinem Auto das er bei Facebook veröffentlicht hat:

      Won the item never received!!
      Seller relisted with a higher price 06-10 Saab 9-3 9-5 Aero V6 Turbo ECU ECM Engine Computer Module 55560279 E55HFV6 (Nr. 353353836371)
    • Schützin schrieb:

      Nupp schrieb:

      Sein Name bei eBay lautet: thereal2483
      ebay.de/fdbk/feedback_profile/thereal2483

      Nupp schrieb:

      wie kann es sein, wenn er "Geld an Freunde" sendet wie in diesem Falle einen Käuferschutzantrag stellen kann?
      Nach den jetzt gelieferten Screenshots bin ich da allerdings auch fassungslos 8o Das sollte selbstverständlich bei einer Zahlung F+F überhauptnicht möglich sein!!

      Bis jetzt war ich davon ausgegangen, daß schlicht die Zahlung an Paypal storniert wurde.
      Nicht aber, daß da ein Käuferschutzfall für eine Zahlung an Freunde und Familie geöffnet wurde!!
      Das ist völlig absurd!
      Ging vielleicht bei den ganzen geschriebenen etwas unter oder habe mich nicht richtig ausgedrückt. Aber genau das ist ja das eigentliche was ich nicht verstehe wie es jetzt nunmal der Fall ist :)

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    • Nupp schrieb:

      Der Käufer hat laut Paypal den Artikel nach 3 MONATEN als nicht erhalten gemeldet, obwohl er die Sendedaten hatte und ich diese auch Paypal nach Falleröffnung auch übermittelt habe.
      Wieso wendet sich Paypal da an mich? Der Käufer hat unter Angabe nachweislich falscher Gründe Geld zurückbuchen lassen, obwohl er auf Käuferschutz durch Geld an Freunde senden verzichtet hat.
      Die Frage ist: Wieso war es überhaupt möglich, einen Käuferschutzfall zu öffnen?!
      Dieser Fall hätte technisch garnicht möglich sein dürfen. Und wenn es schon sinnloserweise technisch möglich war, hätte das Ganze spätestens bei Absendung eine Sekunde später automatisch wieder geschlossen werden müssen.
      Natürlich hat der Absender der Zahlung hier genausowenig "Käuferschutz", wie der Empfänger der Zahlung "Verkäuferschutz" hat. Es GAB nie einen Kauf / Verkauf, jedenfalls nicht aus Sicht des Zahlungsdienstleitsers Paypal.

      Was sagt denn der Paypal-Support zu der Frage, WARUM dieser Käuferschutzfall überhaupt geöffnet werden konnte?
      Es ist doch im Grunde genommen völlig egal, ob Du als Zahlungsempfänger irgendwelche Versandnachweise hast oder nicht - Dieser ganze Fall hätte SO niemals stattfinden dürfen.
      Spätestens beim Anblick der Überschrift "Antrag auf Käuferschutz" hätte jeder Support-Mitarbeiter spontan auf den "Ablehnen und schließen"-Button klicken müssen.
    • @Nupp:
      Mit diesem Screenshot revidiere zumindest ich meine Meinung über Deine Aussichten, ob Paypal die Außenstände bei Dir einklagt oder nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie ein PayPal-Anwalt DAS einem Richter erklären will.
      Eigentlich kann ich mir nichtmal vorstellen, daß ein PayPal-Anwalt mit dieser Absurdität überhaupt vor einen Richter treten möchte (obwohl mich seine Argumentation, wieso der Zahlungs-Absender "Käuferschutz" genießen soll, während der Zahlungsempfänger zu lesen bekommt, "dass die Zahlung in diesem Fall nicht abgedeckt ist", schon brennend interessieren würde... :D ).

      Falls Paypal nicht zeitnah von selbst zu der Einsicht kommt, daß dieser "Käuferschutz"-Fall Schwachsinn ist, solltest Du denen in wohlgewählten Worten mitteilen, daß Du überhauptnicht daran denkst, das Soll oder gar die Rückbuchungsgebühr auf deinem Account auszugleichen, weil beides jeder Grundlage entbehrt.
      Wie PayPal in dem Fall selbst schreibt, ist die Zahlung nicht abgedeckt.
      Und zwar weder durch Verkäuferschutz für den Zahlungsempfänger (also Dich) noch etwa durch Käuferschutz für den Absender der Zahlung!!

      Der Fall ist also wegen Gegenstandslosigkeit sofort zu schließen.


      Da der Absender der Zahlung darüber hinaus nicht bestreitet, die Zahlung selbst getätigt zu haben, gibt es für PayPal als Zahlungsdienstleister aufgrund der eigenen AGB keinerlei Grundlage, in diesen Vorgang einzugreifen. Du forderst also PayPal auf, umgehend erstens die zu Unrecht erhobene Rückbuchungsgebühr zu stornieren und zweitens die zu Unrecht getätigte Rückzahlung Deinem Account wieder gutzuschreiben.
      Wenn der Absender der Zahlung irgendein Problem im Zusammenhang mit dieser Zahlung hat, dann ist das ausschließlich ein zivilrechtliches Problem zwischen ihm und Dir, mit dem PayPal aufgrund der in Frage stehenden Zahlung nicht das Geringste zu tun hat

      Dein Paypal-Account wird dabei wohl in jedem Fall über die Wupper gehen.
      Wenn nicht wegen Deiner Weigerung, den von ihrer eigenen Unfähigkeit verursachten Schaden auszugleichen, dann evtl im Nachgang mit der Begründung, daß Du gegen ihre AGB verstoßen hast, weil Du F+F für einen Verkauf genutzt hast.
      Aber ich nehme mal stark an, daß Du eh nicht vorhattest, über diesen Saftladen jemals wieder auch nur einen Cent zu empfangen oder zu versenden, oder?


      Btw:
      Was für ein Computerteil war das eigentlich genau, das Du ihm verkauft hast?
    • Schützin schrieb:

      @Nupp:
      Mit diesem Screenshot revidiere zumindest ich meine Meinung über Deine Aussichten, ob Paypal die Außenstände bei Dir einklagt oder nicht. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie ein PayPal-Anwalt DAS einem Richter erklären will.
      Eigentlich kann ich mir nichtmal vorstellen, daß ein PayPal-Anwalt mit dieser Absurdität überhaupt vor einen Richter treten möchte (obwohl mich seine Argumentation, wieso der Zahlungs-Absender "Käuferschutz" genießen soll, während der Zahlungsempfänger zu lesen bekommt, "dass die Zahlung in diesem Fall nicht abgedeckt ist", schon brennend interessieren würde... :D ).

      Falls Paypal nicht zeitnah von selbst zu der Einsicht kommt, daß dieser "Käuferschutz"-Fall Schwachsinn ist, solltest Du denen in wohlgewählten Worten mitteilen, daß Du überhauptnicht daran denkst, das Soll oder gar die Rückbuchungsgebühr auf deinem Account auszugleichen, weil beides jeder Grundlage entbehrt.
      Wie PayPal in dem Fall selbst schreibt, ist die Zahlung nicht abgedeckt.
      Und zwar weder durch Verkäuferschutz für den Zahlungsempfänger (also Dich) noch etwa durch Käuferschutz für den Absender der Zahlung!!

      Der Fall ist also wegen Gegenstandslosigkeit sofort zu schließen.


      Da der Absender der Zahlung darüber hinaus nicht bestreitet, die Zahlung selbst getätigt zu haben, gibt es für PayPal als Zahlungsdienstleister aufgrund der eigenen AGB keinerlei Grundlage, in diesen Vorgang einzugreifen. Du forderst also PayPal auf, umgehend erstens die zu Unrecht erhobene Rückbuchungsgebühr zu stornieren und zweitens die zu Unrecht getätigte Rückzahlung Deinem Account wieder gutzuschreiben.
      Wenn der Absender der Zahlung irgendein Problem im Zusammenhang mit dieser Zahlung hat, dann ist das ausschließlich ein zivilrechtliches Problem zwischen ihm und Dir, mit dem PayPal aufgrund der in Frage stehenden Zahlung nicht das Geringste zu tun hat

      Dein Paypal-Account wird dabei wohl in jedem Fall über die Wupper gehen.
      Wenn nicht wegen Deiner Weigerung, den von ihrer eigenen Unfähigkeit verursachten Schaden auszugleichen, dann evtl im Nachgang mit der Begründung, daß Du gegen ihre AGB verstoßen hast, weil Du F+F für einen Verkauf genutzt hast.
      Aber ich nehme mal stark an, daß Du eh nicht vorhattest, über diesen Saftladen jemals wieder auch nur einen Cent zu empfangen oder zu versenden, oder?


      Btw:
      Was für ein Computerteil war das eigentlich genau, das Du ihm verkauft hast?

      Super vielen Dank, genau das werde ich nochmal tun.

      PayPal meinte folgendes: Es tut uns wirklich sehr leid, mein Fall ist sehr kompliziert und ich soll mein Kundenkonto bei PayPal ausgleichen....

      Es war eine neue SSD (Festplatte) die ich verkauft hatte mit Rechnung und original verpackt.


      Das war die letzte Nachricht:

      Herr H*****, ich habe falsch geschrieben. Entschuldigung. Ich weiß, dass Sie die Ware verkauft haben. Im PayPal System sollen die Ware an die Adresse, die im PayPal System steht, senden. Wenn es dort keine Adresse gibt, dann sollen Sie die Ware nicht senden und eine Rückzahlung veranlassen. Außerdem war das eine Transaktion an Freunde und Familie und deswegen haben Sie keinen Verkäuferschutz, wenn der Käufer die Zahlung bei der Kreditkartenanbieter storniert. Es tut mir wirklich leid, dass das so kompliziert ist.
      7:41 PM
      - Natalia
      Nachrichten werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, und wir senden Ihnen eine Benachrichtigung an Ihre App, Ihr PayPal-Konto und antworten Ihnen per E-Mail. Vielen Dank!

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    • vespin schrieb:

      Scheiss auf das ausgleichen. Sollen die dich mal verklagen.
      Ich werde das niemals ausgleichen, dass stand von Anfang an fest bei mir. Es ist halt trotzdem ärgerlich.

      Fest steht aber, dass wenn etwas verkauft werden soll in Zukunft nie wieder PayPal von mir angeboten wird, da die Angst sonst immer im Nacken sitzt das man wieder verarscht wird und das bis zu 180 Tage!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nupp ()

    • Ich werde mich dann sicherlich auf den bekannten Inkassodienst einstellen müssen, sowie vielleicht auch die KSP-Anwaltskanzlei welche PayPal vertritt. Die fertigen Unterlagen habe ich schon parat.

      Das ein Mahnbescheid bei mir eintrifft ist sicherlich auch möglich, aber diesen werde ich dann widersprechen.

      Es wird also spannend wie weiter geht :D
    • Nimm nen Hamsteraccount und dann ist gut.
      Bei mir haben sie mein Konto auch mal deaktiviert da ich Money spinning

      Nupp schrieb:

      Ich werde mich dann sicherlich auf den bekannten Inkassodienst einstellen müssen, sowie vielleicht auch die KSP-Anwaltskanzlei welche PayPal vertritt. Die fertigen Unterlagen habe ich schon parat.

      Das ein Mahnbescheid bei mir eintrifft ist sicherlich auch möglich, aber diesen werde ich dann widersprechen.

      Es wird also spannend wie weiter geht :D
      Sag Bescheid. Hier ein Video wie sie arbeiten

      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google
    • Nupp schrieb:

      deswegen haben Sie keinen Verkäuferschutz, wenn der Käufer die Zahlung bei der Kreditkartenanbieter storniert.
      Häh?
      Das hat der Absender der Zahlung doch überhauptnicht getan.
      Der hat laut Deinem Screenshot einen Käuferschutzfall geöffnet!!
      Vielleicht solltest Du dieser radebrechenden Natalia diesen Screenshot auch mal schicken, damit sie überhaupt erstmal sieht bzw versteht, was los ist.
      An der ganzen Geschichte ist absolut nichts kompliziert. Der Verkäufer hat keinen Verkäuferschutz. Und der Käufer hat natürlich auch keinen Käuferschutz.
      Die soll den Käuferschutzfall wegen Gegenstandslosigleit schließen, Dein Konto ausgleichen und dem Absender der Zahlung mitteilen, daß ER seinen Account umgehend ebenfalls auszugleichen hat..
      Übrigens könntest Du diesen Penner von Käufer auch mal über eBay anschreiben und ihm mitteilen, daß Du ihn wegen Betruges bei der Polizei anzeigst, wenn er den Zirkus bei Paypal nicht umgehend beendet. Du kannst ihm ja zur Untermauerung dieser Drohung eine Kopie des Einlieferungsscheins mit anhängen sowie einen Screenshot der Sendungsverfolgung, die beweist, daß das Paket zugestellt wurde.

      Die Sendungsverfolgung solltest Du Dir übrigens unbedingt sowohl als Screenshot als auch als Seitenspeicherung sehr gut abspeichern, die ist nicht ewig online abrufbar.
      Und ohne Sendungsverfolgung hättest Du keinen Beleg mehr, daß der Vogel das Paket wirklich erhalten hat...

      Nupp schrieb:

      Es war eine neue SSD (Festplatte)
      Das Ding hieß aber nicht zufällig Seagate IronWolf Pro...?
    • Ich habe mir selbstverständlich alles angespeichert und gesichert was mit dem Fall zu tun hat.
      Nachher werde ich mich ein letztes Mal nocheinmal an Paypal richten und den Fall erneut äußern. Ich hoffe dies gelangt an einen Mitarbeiter, der sich vielleicht etwas genauerer mit der Materie auskennt, anstatt mich nur vertröstet.

      Jetzt gerade auf Arbeit fehlt mir hierfür die Zeit und die Nerven.

      Ne das heißt nicht seagate ironwolf, sondern das war eine von Samsung.

      Selbstverständnis werde ich euch auf dem laufenden halten wenn Interesse besteht zu diesem speziellen Fall hier.
    • Das kam heute raus und habe nichts anderes erwartet.....



      Hallo PayPal,
      3:26 PM
      wann wird mein Kundenkonto ausgegleichen? Ich habe am 03.03. eine Zahlung über "Freunde senden" erhalten und der Käufer hat nach drei Monaten einen Fall eröffnet, dass er keinen Artikel von mir erhalten hat, was aber nicht stimmt. Die Sendeverfolgung welche ich euch mitgeteilt habe, bestätigen das er die Lieferung erhalten hat. Sie sagen das ich keinen Verkäuferschutz habe, wie kann es aber sein das der Käufer einen Käuferschutz dafür hat, obwohl die Zahlung wie gesagt "an Freunde und Familie" gesendet hat???
      Der Käufer hat unter Angaben falscher Tatsachen bei euch einen Streitfall eröffnet und die Rückbuchug bei seinem Kreditkarten unternehmen veranlasst, wieso soll ich aber dafür aufkommen und gerade stehen? Wie gesagt über Freunde und Familie gibt es weder einen Käufer und Verkäuferschutz und er hätte dies überhaupt nicht beantragen dürfen.
      Daher widerrufe ich ausdrücklich die Forderungen die gegen mich gestellt wurden.
      3:32 PM
      Hallo , mein Name ist Franziska. Ich bin jetzt für Sie da und helfe Ihnen gern weiter.
      Der Käufer hat keinen Käuferschutzfall zur Zahlung 1JF66700J******gemeldet. Die Person hat eine Kreditkartenrückbuchung durchgeführt. Dadurch wurde Ihnen der Betrag belastet. Da die Zahlung von einem Freund angenommen wurde fechten wir dies nicht mehr an, da kein Verkäuferschutz bei einer Zahlung von Freunden und Familienangehörigen besteht. Hier haben Sie ein Geldgeschenk erhalten und dahinter steht kein Artikel. Sie können sich nur an den Freund wenden um mit diesen das Anliegen zu klären. Ein Widerruf kann nicht stattgegeben werden wenn es nicht unter den Paypal Verkäuferschutz fällt. Sollte sich Ihr Freund nicht melden oder dies klären wollen können Sie nur Zivilrechtlich gegen diese Person vorgehen.
      3:33 PM
      - Franziska
      Das stimmt aber so nicht, wenn ich den oben genannten Fall öffne, steht dort folgendes: Artikel nicht erhalten Antrag auf Käuferschutz
      und weiter: Der Käufer hat angegeben, dass er den Artikel nicht erhalten hat....
      Ich meinte natürlich Widerspruch und nicht Widerruf.
      Daher widerspreche ich ausdrücklich die Forderungen die gegen mich gestellt wurden.
      3:38 PM
      Ein Widerspruch kann nicht genehmigt werden da es sich um eine Zahlung an Freunde und Familie handelt.
      Uns wird nur übertragen was der Kunde beim Kreditkartenaussteller anmeldet.
      3:39 PM
      - Franziska
      Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen

      [*]persönliche Zahlungen, einschließlich von über die PayPal-Funktion "Freunde und Familie" gesendete Zahlungen,ies ist zufinden in der Verkäuferschutzrichtlinie.
      paypal.com/de/webapps/mpp/ua/u…e_DE#pp-seller-protection
      3:40 PM
      - Franziska
      Alles klar wie auch immer jetzt , ich werde jedenfalls den negativen Betrag der mir in Rechnung gestellt worden ist von euch nicht ausglechen. Vielen Dank für das Gespräch und wünsche noch einen schönen Tag.
      3:41 PM
      Okay, dann wird sich das Forderungsmanagement mit Ihnen in Verbindung setzen.
      Sehr gerne. Ich wünsche Ihnen auch alles gute und einen schönen Tag. Bitte beenden Sie noch den Messenger
      3:41 PM
      - Franziska
      Diese Konversation wurde geschlossen.
    • Verworrene Sache. Es sieht aber dennoch so aus als ob ein Chargeback der belasteten Kreditkarte stattgefunden hat. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß das (egal wie "verwirrt" die Supportler von PP zu sein scheinen) einfach so dazugedichtet wurde. Kann es vielleicht sein, daß PP einen Chargeback intern wie einen Käuferschutzfall behandelt (ist es ja effektiv auch nur eben seitens des Kreditkartenbetreibers)? Ich könnte mir vorstellen, daß der Kartenherausgeber unter Umständen einen allgemeinen Grund weitergibt weswegen er meint die Zahlung rückabwickeln zu müssen. So könnte dann das "Artikel nicht erhalten" ins Spiel gekommen sein. Das ist jetzt allerdings wilde Spekulation. Kennt sich da vielleicht jemand genauer aus?

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    • Ist ia schon der Hammer. Chargeback kannte ich bis heute nicht. Das mit Charge back und familyfriend scheint mir zwar verworren aber doch logisch.
      Aber, dass das so einfach geht, das Chargeback hätte ich jetzt nicht gedacht.
      Ich alter Sack lerne tatsächlich noch jeden Tag dazu, oder die Welt ändert sich regelmässig.
      Mein Resume für mich: PayPal benutze ich nur noch für OnlineBriefmarkencodes zu kaufen.
      Das ganze passt natürlich zu der neuen Zahlabwicklung bei ebay. Jeder holt sich bei dir das Geld aber keiner fühlt sich zuständig und schiebt den Peter zu irgendeinen anderen. Wie in der Fussgängerzone. Taschendieb klaut, gibt es schnell weiter und er war es ja dann nicht. Da war ja die RAF ehrlicher.
    • Ja, da zeigt sich die Macht der Kreditkartenunternehmen. Wenn die Sagen "Geld zurück und zwar zackig!" kuscht sogar PP. Was die Konditionen von CC Zahlungen angeht ist das wohl in der Regel ziemlich das selbe wie bei PP. Nur, daß die gar nicht erst bei der Gegenseite anfragen sondern sich erstmal einfach nur auf die Aussage ihres Kunden verlassen und das Geld zurückholen. PP findet das zwar nicht toll und wird praktisch 100% dem Chargebackveranlasser den Account sperren aber mehr als Kleinlaut zu versuchen das Geld beim Empfänger einzutreiben bleibt ihnen auch nicht übrig.
    • Das Konto von dem Betrüger gibt es immer noch und wurde nicht gelöscht. Wenn überhaupt ist es gesperrt oder ggf. nur eingeschränkt?

      Ich habe einen Bekannten gefragt, ob er mal 0,01 € an seine PayPal-Adresse senden kann, unter der er damals bei seine Zahlung auf mein PayPal-Konto getätigt hat bzgl. des verkauften Artikel.

      Siehe beigefügtes Bild: ibb.co/jHn6vJF

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    • vespin schrieb:

      Hart bleiben.
      Die, Paypal, wollen dich nur einschüchtern. Einen Rechtsstreit werden die verlieren.

      Denke ich auch. Die werden es erst gar nicht riskieren einen Rechtsstreit zu starten, da ging es bei anderen schon um deutlich mehr Geld und außer heiße Luft vom Inkasso und Anwalt kam dann doch nichts.