PayPal-Konto nun im Minus plus Rückbuchungsgebühr weil Käufer zahlungsunfähig war/ ist?

    • Nupp schrieb:

      vespin schrieb:

      Hart bleiben.
      Die, Paypal, wollen dich nur einschüchtern. Einen Rechtsstreit werden die verlieren.
      Denke ich auch. Die werden es erst gar nicht riskieren einen Rechtsstreit zu starten, da ging es bei anderen schon um deutlich mehr Geld und außer heiße Luft vom Inkasso und Anwalt kam dann doch nichts.
      123recht.de/forum/generelle-th…so-Gericht-__f530967.html


      Wie soll Paypal sich das Geld denn zurückholen?

      Fakt ist: Paypal ist in Deutschland sehr klagescheu, insb. bei solchen undurchsichtigen Geschichten.
      Insoweit würde ich mich zurücklehnen.
      Gerichtlicher Mahnbescheid kommt so ca. im Mai. Diesem müsste man nur widersprechen.





      Nun fängt das ping pong an.

      Schreiben vom Inkasso -> Widersprechen-> Gelber vom Amtsgericht-> Vollumfänglich widersprechen und dann kommt meistens nüüüschts.

      Kosten vs. Nutzen ergeben sich in deinem Fall nicht.
      Sobald ein Anwalt mal den Finger rührt sind bei Paypal hohe Kosten enstanden.

      Die Kosten dier hier in Frage kommen bezahlen aus der Portokasse.
      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Was Paypal schriftlich an den Zahlungsempfänger kommuniziert, ist etwas völlig anderes als das, was sie in seinem Account anzeigen.
      Im Account steht, der "Käufer" hätte einen Käuferschutzfall geöffnet. Einen "Käufer" gibt es ja aber offiziell garnicht und genau das hat auch diese Franziska geschrieben!
      Der "Käufer" hat vermutlich auch nie behauptet, keine Ware erhalten zu haben. Nach dem, was Franziska im Chat geschrieben hat, wurde einfach nur kommentarlos die Abbuchung von Paypal von der belasteten Kreditkarte per Chargeback storniert. Und Paypal hat dann rückwärts gegriffen und die Freundezahlung storniert. Den ganzen Quatsch mit dem Käuferschutzfall und der nichtgelieferten Ware hat anscheinend das System von Paypal automatisch dazugedichtet. In Wirklichkeit gab es diesen Käuferschutzfall wohl überhauptnicht.

      Damit sind wir dann jetzt aber wieder bei #4 + #6.
      Die Zahlung an Freunde + Familie ist eine rein private Angelegenheit. Wenn die Zahlung beim Absender nicht eintreibbar ist, wird die Gutschrift beim Empfänger wieder rückgängig gemacht.
      Wenn wir ehrlich sind, kann Paypal bei dieser Art von Zahlung garnicht anders handeln!
      Und ich befürchte, daß Paypal in diesem Fall tatsächlich auch klagen wird, um das Geld vom Zahlungsempfänger zurückzubekommen, um diese Zahlungsart überhaupt weiterhin anbieten zu können.
      Würde Paypal in diesem Fall seine Ansprüche nicht konsequent durchsetzen, wäre die Freundezahlung ein Geldautomat, der beliebig auf Knopfdruck Geld zu Lasten von Paypal an jedermann ausspuckt. Damit wären dem Betrug zu Lasten von Paypal bei dieser Art der Zahlung Tür und Tor geöffnet.

      Von daher würde ich mich, wenn es tatsächlich um ein Kreditkarten-Chargeback geht und das Geld nicht von Paypal aktiv an den Absender zurückgesendet wurde, eher nicht darauf verlassen, daß Paypal nicht klagt.
      Denn wenn sie unter diesen Voraussetzungen klagen, haben sie nach meinem Dafürhalten sehr gute Chancen, die Klage zu gewinnen.
    • Schützin schrieb:

      Was Paypal schriftlich an den Zahlungsempfänger kommuniziert, ist etwas völlig anderes als das, was sie in seinem Account anzeigen.
      Im Account steht, der "Käufer" hätte einen Käuferschutzfall geöffnet. Einen "Käufer" gibt es ja aber offiziell garnicht und genau das hat auch diese Franziska geschrieben!
      Der "Käufer" hat vermutlich auch nie behauptet, keine Ware erhalten zu haben. Nach dem, was Franziska im Chat geschrieben hat, wurde einfach nur kommentarlos die Abbuchung von Paypal von der belasteten Kreditkarte per Chargeback storniert. Und Paypal hat dann rückwärts gegriffen und die Freundezahlung storniert. Den ganzen Quatsch mit dem Käuferschutzfall und der nichtgelieferten Ware hat anscheinend das System von Paypal automatisch dazugedichtet. In Wirklichkeit gab es diesen Käuferschutzfall wohl überhauptnicht.

      Damit sind wir dann jetzt aber wieder bei #4 + #6.
      Die Zahlung an Freunde + Familie ist eine rein private Angelegenheit. Wenn die Zahlung beim Absender nicht eintreibbar ist, wird die Gutschrift beim Empfänger wieder rückgängig gemacht.
      Wenn wir ehrlich sind, kann Paypal bei dieser Art von Zahlung garnicht anders handeln!
      Und ich befürchte, daß Paypal in diesem Fall tatsächlich auch klagen wird, um das Geld vom Zahlungsempfänger zurückzubekommen, um diese Zahlungsart überhaupt weiterhin anbieten zu können.
      Würde Paypal in diesem Fall seine Ansprüche nicht konsequent durchsetzen, wäre die Freundezahlung ein Geldautomat, der beliebig auf Knopfdruck Geld zu Lasten von Paypal an jedermann ausspuckt. Damit wären dem Betrug zu Lasten von Paypal bei dieser Art der Zahlung Tür und Tor geöffnet.

      Von daher würde ich mich, wenn es tatsächlich um ein Kreditkarten-Chargeback geht und das Geld nicht von Paypal aktiv an den Absender zurückgesendet wurde, eher nicht darauf verlassen, daß Paypal nicht klagt.
      Denn wenn sie unter diesen Voraussetzungen klagen, haben sie nach meinem Dafürhalten sehr gute Chancen, die Klage zu gewinnen.
      Sehe ich leider ähnlich. Der Versender des Geldes hat die Zahlung zurückgezogen und damit eine Kettenreaktion ausgelöst. Paypal wickelt jetzt eben seinen Teil der Transaktion rückab.

      Ich kann mir gut vorstellen, daß PP wenig Interesse hat seine doch oft recht undurchsichtigen Entscheidungen in Käuferschutzfällen gerichtlich prüfen zu lassen. Ein simpler Chargeback hätte damit allerdings nichts zu tun. Auch wenn sie vielleicht 2-3 Fragen beantworten müssen was ihr System da für einen verwirrenden Käse produziert hat.

      Nupp schrieb:

      Wenn das wohl so ein Einfallstor für Rückbuchungsbeschiss ist, warum erlaubt Paypal dann überhaupt die Verlinkung mit einem Kreditkartenkonto??? Die fördern damit doch dann betrügerische Abzocke an ihren Kunden.
      Warum akzeptieren Händler PP obwohl sich jeder bewusst ist, daß es massive Probleme verursachen kann? Kunden mögen PP und unterm Strich rechnen sich die betreffenden Händler eben ein Umsatzplus bzw. mehr Gewinn aus auch wenn es ab und zu halt Ärger mit PP gibt und sie vielleicht sogar einzelne Verkäufe mehr oder weniger grundlos komplett abschreiben müssen. PP akzeptiert CC weil es sich für sie lohnt.

      Man darf dabei nicht vergessen, daß PP nunmal ein US Unternehmen ist. Dort sind Kreditkarten der absolute Standart. Mit Vorkasse per Überweisung/Lastschrift/etc kommt man da nicht weit.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von MUELLABWICKLUNG ()

    • Nupp schrieb:

      warum erlaubt Paypal dann überhaupt die Verlinkung mit einem Kreditkartenkonto??? Die fördern damit doch dann betrügerische Abzocke an ihren Kunden.
      Nein.
      Wenn dies eine gebührenpflichtige Transaktion gewesen wäre, dann hätte Paypal Dich im Falle eines Kreditkarten-Chargebacks entweder garnicht damit belästigt oder nach dem Hochladen des Versandnachweises den Fall zu Deinen Gunsten geschlossen, weil Du dann für genau so einen Fall den Verkäuferschutz gehabt hättest (allerdings wiederum auch das Risiko, daß der Käufer unberechtigt einen SNAD-Fall eröffnet, deswegen werde ich nie begreifen, wie irgendein privater Verkäufer überhaupt auf die Idee kommen kann, Paypal anzubieten / zu akzeptieren!!!).

      Die Zahlung Familie + Freunde hingegen ist nunmal nicht dafür gedacht, Geld gegen Ware oder Dienstleistung mit Wildfremden auszutauschen.
      Ein guter Freund oder Familienangehöriger hätte ja wohl kaum ein Chargeback gemacht, nachdem er Dir vorher Geld geschickt hat.
      Von daher besteht bei AGB-konformer Nutzung dieser Zahlungsart nicht das geringste Risiko, mit einer F+F-Zahlung irgendwie "abgezockt" zu werden.
    • Btw ist es auch völlig egal, ob der Absender der Zahlung nun eine Kreditkarte oder ein Bankkonto mit seinem PP-Account verknüpft hat. Einer Lastschrift auf dem Bankkonto zu widersprechen ist sogar noch viel unkomplizierter als ein Kreditkarten-Chargeback. Dafür braucht es nur einen einzigen Klick im online-Banking!

      Im Übrigen, wie ich eingangs schonmal irgendwo schrub:
      Um eine F+F-Zahlung nachträglich platzen zu lassen genügt es schon, daß der Inhaber des Absender-Paypal-Accounts behauptet, sein Account sei gehackt gewesen und er hätte diese Zahlung garnicht selbst ausgeführt oder autorisiert. Sofern beim Empfänger Guthaben vorhanden ist, auf das sie zurückgreifen können, prüft Paypal die Behauptung des Absenders garnicht weiter, sondern bucht die Zahlung 1fix3 wieder zurück.

      F+F kann man bei den Kleinanzeigen mehr oder weniger problemlos nutzen, um gebrauchten Kleinkram wie Bücher, Spielzeug oder Klamotten für ein paar Euronen schnell zu bezahlen bzw bezahlen zu lassen. Solange Echtzeitüberweisungen unverschämterweise immernoch gebührenpflichtig sind, ist Paypal F+F in solchen Fällen billiger, weil kostenlos.
      Aber spätestens jenseits der 50€-Grenze wird F+F sowohl für Käufer als auch für Verkäufer zu einem unkalkulierbaren Risiko.


      @Nupp:
      Du solltest definitiv dringend Strafanzeige erstatten wegen Betruges.
      Ob dabei irgendwas rauskommt, bleibt abzuwarten. Aber die Anzeige kostet nichts. Und Tatsache ist, der Empfänger der Ware hat sie nicht bezahlt. Zwar liegt der Schaden derzeit real noch bei Paypal. Das könnte sich allerdings im Worst Case noch irgendwann ändern. Und gegen den dreisten Betrug Deines Käufers solltest Du Dich in jedem Fall wehren. Sofern die Anzeige tatsächlich bis nach England durchkommt, bekommt der Misthaken vielleicht wenigstens noch Stress mit den Ermittlungsbehörden vor Ort...

      Wie lief denn dieser Verkauf eigentlich überhaupt ab? Hat thereal2483 den Artikel offiziell über eBay bei Dir gekauft? Oder ging das auch an eBay vorbei? Paypal F+F ist ja eigentlich keine übliche Zahlweise bei eBay.
      Hast Du seit Beginn dieser leidigen Geschichte mal versucht, mit dem Käufer über eBay Kontakt aufzunehmen?

      Schützin schrieb:

      könntest Du diesen Penner von Käufer auch mal über eBay anschreiben und ihm mitteilen, daß Du ihn wegen Betruges bei der Polizei anzeigst, wenn er den Zirkus bei Paypal nicht umgehend beendet. Du kannst ihm ja zur Untermauerung dieser Drohung eine Kopie des Einlieferungsscheins mit anhängen sowie einen Screenshot der Sendungsverfolgung, die beweist, daß das Paket zugestellt wurde.
    • vespin schrieb:

      Hart bleiben.
      Die, Paypal, wollen dich nur einschüchtern. Einen Rechtsstreit werden die verlieren.
      Das sehe ich in diesem speziellen Fall hier anders. Da es sich um ein Chargeback der Kreditkarte durch den Absender der F&F-Zahlung handelt, und eben nicht um einen Käuferschutzfall, hätte PayPal im Klagefall recht gute Aussichten auf Erfolg. Der Fall ist nämlich sehr viel einfacher als er zu Beginn noch ausgesehen hat.
    • Als Aussenstehender seh ich das so:
      Da hat jemand über familyfriend Dir Geld zugesannt. Offiziell gibt es hierzu keinen Kauf/Kaufvertrag, sonst hätte es ja über die PayPal Zahlung mit Warenaustausch stattgefunden. Ob aufgrund dieser ff Zahlung von Dir Ware versandt wurde ist eine Aussage von Dir. Die Gegenseite kann einfach behaupten er hätte an seinen Vater senden wollen und sich im PayPal System vertan. Die Absicht des Betruges kann ich nicht feststellen, da bei einer ff ja kein Warenaustausch stattfindet.
      Also den Beweis, dass es sich um eine Zahlung gegen Ware handelt kannst Du nicht einwandfrei beweisen.
      Das ändert allerdings nichts daran, dass er dir trotzdem das Geld schuldet. Das wiederum ist allerdings ein anderer Vorgang. Möglich wäre, dass er deine Forderung mit der "fehlgeleiteten" ff Zahlung aufrechnet, was er aber anscheinend nicht willig ist.
      Wegen seiner fehlgeleiteten ff Zahlung hat er gegen dich den Anspruch auf Herausgabe wegen unberechtigter Bereicherung. Das ist Vorgang 1. Du hast gegen ihn die Forderung der Kaufpreiszahlung, das ist Vorgang 2. Beide Vorgänge sind juristisch getrennt zu betrachten. Einen Anspruch auf Aufrechnung besteht nicht.
      Sein Vorteil ist das ihm die Kreditkartenbank und PayPal hilft. Dein Nachteil ist, du hast versucht PayPal zu umgehen und somit nie korrekt den Kaufpreis erhalten. Da hat Dich jemand der diese Spitzfindigkeiten kennt übern Tisch gezogen. Jetzt musst Du ein Mahnverfahren in England bestreiten.
    • kanarakuni schrieb:

      Jetzt musst Du ein Mahnverfahren in England bestreiten.
      Was zu allem Übel nichteinmal mehr zur EU gehört. Mich hat damals schon etwas davor gegraust möglicherweise einen vollstreckbaren Titel erwirken zu müssen und das war immernoch EU-intern. Unangenehme Sache.

      Die wirkliche Krux sehe ich vorallem darin, daß es wohl praktisch unmöglich sein wird Informationen vom dem beteiligten Kreditkartenunternehmen zu erhalten. Es wäre doch schon recht interessant was der Kartenbesitzer dort als Grund für den Chargeback genannt hat. Allerdings haben die nur eine direkte Beziehung zu PP und werden "Außenstehenden" sicher keinerlei Auskunft erteilen während PP wahrscheinlich mauert weil aus ihrer Sicht ja nichtmal ein Kaufvorgang vorliegt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von MUELLABWICKLUNG ()

    • kanarakuni schrieb:

      Da hat jemand über familyfriend Dir Geld zugesannt. Offiziell gibt es hierzu keinen Kauf/Kaufvertrag, sonst hätte es ja über die PayPal Zahlung mit Warenaustausch stattgefunden.
      Selbstverständlich gibt es einen Kaufvertrag. Entweder wurde der regulär per Kauf über eBay geschlossen oder per Übereinkunft in Schriftform per Mail (die Antwort von @Nupp auf diese Frage steht noch aus). Die Paypal-AGB zum Thema "Zahlung an F+F" haben überhauptkeinen Einfluss auf den zwischen Käufer und Verkäufer geschlossenen Kaufvertrag.

      kanarakuni schrieb:

      Die Gegenseite kann einfach behaupten er hätte an seinen Vater senden wollen und sich im PayPal System vertan.
      Das kann er gegenüber Paypal behaupten und die F+F-Zahlung aufgrund der AGB für diese Zahlungsart dort platzen lassen.

      kanarakuni schrieb:

      Ob aufgrund dieser ff Zahlung von Dir Ware versandt wurde ist eine Aussage von Dir. ... Die Absicht des Betruges kann ich nicht feststellen, da bei einer ff ja kein Warenaustausch stattfindet.
      Also den Beweis, dass es sich um eine Zahlung gegen Ware handelt kannst Du nicht einwandfrei beweisen.
      Selbstverständlich kann der Verkäufer das im realen Leben und einem real existierenden Rechtssystem beweisen. Dafür genügt die Korrespondenz mit dem Käufer, mit der eindeutig belegt wird, daß es eine Absprache gab zwischen dem Käufer Robert Bramble und dem Verkäufer Nupp.
      Robert Bramble wollte die Festplatte von Nupp kaufen und beide haben sich schriftlich darauf geeinigt, daß Robert Bramble den Kaufpreis über Paypal F+F an Nupp bezahlt und der dafür im Gegenzug die Festplatte an die vom Käufer genannte Adresse versendet.
      Damit wäre im realen Leben die Behauptung eines Irrtums bei der Paypal-Zahlung vom Tisch. Und gleichzeitig der Betrug belegt, denn Ware zu bestellen und nicht zu bezahlen erfüllt den Tatbestand des Warenkreditbetrugs. Was der Täter hier gemacht hat, ist bei der kriminellen Energie in etwa auf demselben Level wie Bezahlung mit Falschgeld oder der Bezahlung mit einer gehackten Kreditkarte. Der Täter hat eine Zahlung vorgetäuscht, von der er von Anfang an wusste, daß er sie nicht wirklich bezahlen würde, und sich damit die Ware von Nupp arglistig erschlichen.

      Nur nützt Nupp das eben gegenüber Paypal absolut garnichts. Paypal ist im Falle einer F+F-Zahlung nur eine Art Durchreiche, es reicht Geld von A an B weiter. Und zwar in zwei Schritten: A gibt das Geld an Paypal, Paypal gibt das Geld an B.
      Wenn A die Zahlung platzen lässt, läuft das den umgekehrten Weg zurück: A nimmt das Geld von Paypal, Paypal nimmt das Geld von B.
      Paypal bietet diesen Service nur deshalb für alle Beteiligten kostenlos an, weil Paypal sich selbst bei dieser Zahlungsart von jeder Haftung und jedem Risiko freistellt. Damit erklärt sich jeder, der diese Zahlungsart nutzt, im Vorfeld einverstanden. Und wenn Paypal diesen Service auch weiterhin kostenlos anbieten will, dann müssen sie genau in Fällen wie diesem aufgrund der Außenwirkung konsequent ihre Ansprüche durchsetzen, ansonsten würden sie dieses Zahlungsmodell ad Absurdum führen.
      Dann könnte jeder seinem Kumpel mal schnell 1000 Euro schicken, der Kumpel überweist die 1000 Euro auf sein Bankkonto, anschließend storniert der Absender die Lastschrift von Paypal und beide teilen sich die 1000 Euro, die Paypal ihnen geschenkt hat.
      Damit genau das nicht zum Alltag wird, muss Paypal in jedem einzelnen dieser Fälle konsequent durchgreifen. Und darum sehe ich persönlich ziemlich schwarz, daß Paypal die Sache im vorliegenden Fall auf sich beruhen lässt.

      Auf die Ansprüche von Nupp gegenüber dem betrügerischen Käufer hat die Art der Zahlung oder die AGB von Paypal aber wie gesagt überhaupt keinen Einfluss.
      Den vereinbarten Kaufpreis für die Festplatte schuldet ihm Robert Bramble, nicht Paypal.
      Und gegen den müssen sich alle weiteren Schritte richten, von der Strafanzeige wegen vorsätzlichen Betruges bis zu einem internationalen Mahnverfahren, um irgendwann doch noch an das Geld für die Festplatte zu kommen.
    • Selbstverständlich gibt es einen Vertrag. Aber die Aktenlage bei PayPal und dem Kreditkartenunternehmen lassen keinen Bezug zum Kauf erkennen. Somit ist es folgerichtig, dass diese Unternehmen so handeln.
      Die Verträge die ausserhalb PayPal usw geschlossen werden, sind diesen Unternehmen egal, weil die Zahlung nicht entsprechend deren AGB stattfand. Somit hat der Verkäufer die Popokarte gezogen. PayPal hat Recht den Betrag einzufordern.
      Der Käufer schuldet ihm zu Recht den Kaufpreis, allerdings ist PayPal bei der Geschichte draussen.
      Das muss er über den zivilen Klageweg abseits von PayPal separat einklagen.
      PayPal ist nicht verpflichtet die Vertragsgestaltung zu prüfen und Inkasso für den Verkäufer zu spielen.
      Es wurden die Spielregeln missachtet. Die ff Zahlung wurde rückabgewickelt. PP hat Anspruch auf Zahlung und der Verkäufer muss den Käufer auf Kaufpreiszahlung verklagen.

      Ich verstehe nicht, warum Menschen die in Zahlungsverzug sind automatisch immer als Betrüger betitelt werden. Es sind zuerst mal in Verzug geratene Konsumenten.
      Man kann den Verdacht des Betruges anzeigen. Erst ein Richter entscheidet nach Würdigung aller Umstände ob es sich tatsächlich um Betrug handelt. Es ist auch ein Straftabestand jemand anderen als Betrüger zu nennen.
    • Hallo,

      Strafanzeige wurde nun von mir gestellt gegen Herr Brandle und werde sehen was daraus wird. Eine Vorgangsnummer liegt vor. Ich erwarte aber nicht allzuviel davon.

      Selbstverständnis ist ein Kaufvertrag entstanden, da ich das ganze Gespräch im Vorfeld, bevor es zu der Zahlung gekommen ist, nachweisen kann. Von einer Zahlung welche "ausversehen" getätigt worden ist, kann keine Rede sein.
      Daher kann man schon vom vorsätzlichen Betrug ausgehen, auch wenn kein Urteil gefallen ist.
      Den Verlauf vom Gespräch möchte ich nur ungern veröffentlichen, da einige private Angaben von mir enthalten sind.

      Der Fall ist bei Paypal weiterhin noch in "Prüfung" wobei eigentlich gesagt worden ist, dass sie beim Zahlungsabsender nichts weiter unternehmen werden.

      Ich habe weiterhin beschlossen es darauf ankommen zu lassen vor Gericht und werde nicht den Betrag ausgleichen.
      Schließlich sperrt PayPal den "chargebacker" nicht und die Wahrscheinlichkeit ist groß das es nicht das erste oder letzte Mal war und diese Lücke gezielt ausnutzt.

      Zudem erhalte ich Mails das der Käufer einen Fall eröffnet hat, wegen einen nicht erhaltenen Artikel und per Mail wurde das wieder verneint. Wozu sollte ich nochmal alles nachweisen das ich den Artikel versendet und zugestellt worden ist, obwohl das angeblich dann doch irrelevant ist?
      Hier stimmt einiges nicht und zur Not muss das Gericht entscheiden.

      Das ist Paypal nicht mehr nutzen werde, ist denke ich mal selbstverständlich und distanziere mich von diesem Konzern.

      Schöne Grüße.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Nupp ()

    • Zum Thema Chargeback habe ich da allerdings noch eine Frage: Wie einfach ist es denn heute, eine Rückbuchung über die Kreditkarte durchzuführen? Immerhin haben praktisch alle Kreditkartenunternehmen mittlerweile eine zweite Autorisierung von Zahlungen über eine App als Standart-Voraussetzung für die Durchführung von Zahlungen, daher kann doch kaum noch jemand behaupten, er hätte eine Zahlung unwissentlich ausgelöst oder die Zahlung wäre durch einen Dritten autorisiert worden.
    • Ich zum Beispiel habe eine Kreditkarte bei Klarna und muss mich beim einloggen in das Portal authentifizieren und sobald dan darüber bezahlen möchte ab 100 € glaube ich nochmals authentifizieren mit Passwort und Bestätigung über Handy bzw. einer App oder auch per Mail (kann man sich glaube ich aussuchen).

      Also einfach mal so die Kreditkarte missbrauchen geht meiner Meinung nach nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nupp ()

    • Acrylium schrieb:

      Zum Thema Chargeback habe ich da allerdings noch eine Frage: Wie einfach ist es denn heute, eine Rückbuchung über die Kreditkarte durchzuführen? Immerhin haben praktisch alle Kreditkartenunternehmen mittlerweile eine zweite Autorisierung von Zahlungen über eine App als Standart-Voraussetzung für die Durchführung von Zahlungen, daher kann doch kaum noch jemand behaupten, er hätte eine Zahlung unwissentlich ausgelöst oder die Zahlung wäre durch einen Dritten autorisiert worden.
      Das stimmt. Im Zuge von z.B. 3D Secure wird meines Wissens nach auch explizit das Risiko auf den Kunden abgewälzt und ich gehe mal davon aus die Lösungen der Konkurenz werden das ähnlich handlen. Die klassische Abwicklung (ohne die diversen Sicherheitsverfahren) existierte (bei einigen Anbietern, vorallem im Ausland?) zum Teil aber nach wie vor soweit ich das bei einer kurzen Recherche vor ein paar Jahren überblickt hatte. Ich meine mich zu erinnern, daß damals z.B. American Express soetwas nichteinmal teilweise unterstützte.

      In dem konkreten Fall ist es aber auch gar nicht direkt relevant würde ich sagen. Die Belastung der Karte durch PP wird ja nicht interaktiv vom Nutzer angestoßen sondern läuft (vermute ich) zeitversetzt transparent ohne dessen Zutun ab (soweit die Karte aus Zahlungsquelle hinterlegt ist). Theoretisch wäre es wohl schon möglich eine explizite Authorisierung durchzuführen aber das würde voraussetzen, daß PP die Karte zum Zeitpunkt der Zahlungsanweisung sofort belastet und ich glaube exakt das passiert eben nicht. Kann natürlich sein, daß ich mich hier irre.

      Dieser Beitrag wurde bereits 6 mal editiert, zuletzt von MUELLABWICKLUNG ()

    • Ich habe alle gängigen Kreditkarten, und kann daher bestätigen, dass auch American Express inzwischen für Zahlungen ab einer gewissen Höhe eine zusätzliche Autorisierung über die Amex-App auf dem Smartphone fordert, bevor eine Zahlung durchgeführt wird.

      Wenn ich etwas per PayPal bezahle und als Quelle eine Kreditkarte hinterlegt habe, dann verlangt die Kreditkarte unmittelbar und sofort bei Zahlung die zusätzliche Autorisierung per App. Danach erscheint die Abbuchung durch PayPal zumindest schon einmal im Kreditkartenkonto als "Vorgemerkt". Dass PayPal die Zahlung dann erst zeitversetzt einzieht macht keinen Unterschied, autorisiert und vorgemerkt wird sie unmittelbar beim Kauf.

      Wie unter solchen Umständen jemand später behaupten kann, er habe eine Zahlung nicht autorisiert ist mir völlig unklar.
    • Kann ich so auch nur bestätigen bei meiner Karte. Es gab doch glaube ich vor nicht allzulanger Zeit mal eine Gesetzesänderung, dass man dies eben zur Sicherheit als Kartenanbieter umstellen muss bzgl. der Authentifizierung, weil eben soviel Unfug mit betrieben wurde?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Nupp ()

    • Acrylium schrieb:

      Ich habe alle gängigen Kreditkarten, und kann daher bestätigen, dass auch American Express inzwischen für Zahlungen ab einer gewissen Höhe eine zusätzliche Autorisierung über die Amex-App auf dem Smartphone fordert, bevor eine Zahlung durchgeführt wird.

      Wenn ich etwas per PayPal bezahle und als Quelle eine Kreditkarte hinterlegt habe, dann verlangt die Kreditkarte unmittelbar und sofort bei Zahlung die zusätzliche Autorisierung per App. Danach erscheint die Abbuchung durch PayPal zumindest schon einmal im Kreditkartenkonto als "Vorgemerkt". Dass PayPal die Zahlung dann erst zeitversetzt einzieht macht keinen Unterschied, autorisiert und vorgemerkt wird sie unmittelbar beim Kauf.

      Wie unter solchen Umständen jemand später behaupten kann, er habe eine Zahlung nicht autorisiert ist mir völlig unklar.
      OK, da habe ich wohl mal wieder was gelernt. Allerdings behauptet der Käufer ja gar nicht die Zahlung nicht (soweit man davon ausgeht, daß die Angabe von PP zutreffend ist) authorisiert zu haben. Er behauptet die Ware nicht erhalten zu haben.
    • Verpflichtend ab 150 € darunter kann die Bank entscheiden


      merkur.de/wirtschaft/strengere…ditkarte-zr-90240947.html


      Strengere Regeln fürs Bezahlen per Kreditkarte

      Spoiler anzeigen
      Eigentlich gelten die neuen Regeln schon länger. Doch die Finanzaufsicht Bafin gewährte Aufschub. Nun müssen sich Kreditkartenkunden beim Online-Shopping umstellen.
      Frankfurt/Main (dpa) - Verbraucher müssen sich beim Bezahlen per Kreditkarte im Internet auch bei kleineren Beträgen an strengere Sicherheitsbestimmungen gewöhnen.
      Von diesem Montag (15.3.) an gilt grundsätzlich auch für Beträge bis 150 Euro die Pflicht zur sogenannten Zwei-Faktor-Authentifizierung. Das heißt: Kunden müssen in der Regel auf zwei voneinander unabhängigen Wegen nachweisen, dass sie der rechtmäßige Inhaber der Bezahlkarte sind.
      Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden, etwa beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Kreditkarte nicht aus. Verbraucher brauchen für Kreditkartenzahlungen beim Online-Shopping nach den neuen Regeln zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel Passwort und Transaktionsnummer (TAN). So soll Missbrauch der Karten noch besser verhindert werden.
      Je nach kartenausgebender Bank ist die Umsetzung etwas anders: Manche Kunden bekommen die einmalig einsetzbare TAN-Nummer zur Freigabe der Online-Bezahlung per SMS auf eine vorab bei der Bank hinterlegte Telefonnummer geschickt. Andere Banken lassen den Kauf über eine spezielle App per Eingabe einer Geheimnummer oder Abfotografieren eines Strichcodes bestätigen. Technisch möglich sind auch biometrische Verfahren wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zur Freigabe einer Zahlung mit zwei Faktoren.
      Eigentlich gilt die Pflicht zur «starken Kundenauthentifizierung» nach neuen EU-Regeln («Payment Service Directive»/«PSD2») bereits seit dem 14. September 2019 für jede Zahlung im Online-Banking und beim Einkaufen im Internet.
      Doch weil mancher Händler Probleme bei der Umsetzung hatte, gab es von der Finanzaufsicht Bafin zunächst Aufschub bis Ende 2020. Kurz vor Weihnachten teilte die Behörde dann mit, dass auch der 1. Januar 2021 als Starttermin nicht gehalten werden kann. Stattdessen galt ein Stufenmodell: Seit dem 15. Januar 2021 müssen Zahlungen ab 250 Euro mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren freigegeben werden, seit dem 15. Februar greift die «Zwei-Faktor-Authentifizierung» ab 150 Euro. In vollem Umfang wirksam sind die strengeren Sicherheitsbestimmungen für das Online-Bezahlen per Kreditkarte nun vom 15. März an.

      Ob Verbraucher nun tatsächlich jeden Einkauf im Internet mit zusätzlichen Eingaben freigeben müssen, hängt von ihrer Bank ab, von der die Bezahlkarte stammt. Kauft ein Kunde zum Beispiel häufiger beim selben Online-Shop ein, könnte ein Finanzinstitut darauf verzichten, die Zahlung dort jedes Mal mit zwei Faktoren freigeben zu lassen. Auch bei Zahlungen unter 30 Euro könnte auf das zweistufige Verfahren der starken Kundenauthentifizierung verzichtet werden.

      Ich und mein Horst ! :saint:

      FAKESHOP Google Werbung melden
      Zum Formular Fakeshop Google

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von vespin ()

    • Nupp schrieb:

      Kann ich so auch nur bestätigen bei meiner Karte. Es gab doch glaube ich vor nicht allzulanger Zeit mal eine Gesetzesänderung, dass man dies eben zur Sicherheit als Kartenanbieter umstellen muss bzgl. der Authentifizierung, weil eben soviel Unfug mit betrieben wurde?
      Die Sicherheit der Karteninhaber ist da wohl eher schönfärberei. Meinem Verständnis nach lag bei der alten Abwicklung das Misbrauchsrisiko in der Regel ohnehin bei den Herausgebern. Man könnte natürlich sagen, daß es ein Vorteil ist die Abrechnungen nicht dauernd akribisch kontrollieren und misbräuchliche Zahlungen bestreiten zu müssen aber im Endeffekt liegt der effektive Vorteil hauptsächlich auf Seite der Kreditkartenunternehmen.

      Mal abgesehen davon kann die ganze Sache im Ausland leicht völlig anders aussehen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MUELLABWICKLUNG ()