Bin wegen Betrugs angezeigt worden

    • Bin wegen Betrugs angezeigt worden

      So, nach 22 Jahren bei eBay habe ich nun meine erste Anzeige durch einen unzufriedenen Käufer wegen angeblichem Betrug nach § 263 StGB erhalten.

      Folgendes ist passiert:
      Ich habe im Dezember 2020 einen alten gebrauchten Lego-Bausatz bei eBay als Auktion angeboten. Höchstbieter mit rund 100 Euro war ein gewisser Herr H. der dann auch den Artikel bezahlt und erhalten hat. Doch leider war Herr H. nicht zufrieden mit dem Artikelzustand. Er behauptete, das Lego sei nicht vollständig, Lego-Steine seien verfärbt und außerdem seien mehrere Steine kaputt und zerbrochen.

      Ich lehnte eine Rückgabe ab, da die Artikelbeschreibung unter anderem folgende Sätze beinhaltete:

      Das Lego ist bespielt und gebraucht. Es ist soweit ich es beurteilen kann vollständig, aber eine Garantie gebe ich dafür nicht. Das eine Modell konnte ich problemlos aufbauen und es sind auch noch einige Steine übrig, daher gehe ich davon aus, dass sich auch die anderen Modelle aufbauen lassen.
      Die Lego-Steine sind aber bis auf einen Einzigen vollkommen in Ordnung und höchstens etwas verstaubt.
      Privatverkauf. Das Lego wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw.
      vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

      Obwohl ich im folgenden E-Mail-Austausch ausdrücklich eine Rücknahme abgelehnt habe, hat er mir daraufhin (angeblich) das ganze Lego zurückgeschickt. Es ist nur nie bei mir angekommen. Die Empfangsbestätigung hat der DHL-Bote selbst unterschrieben. Das Lego blieb bis heute verschollen. Aber selbst wenn es bei mir angekommen wäre, würde sich nichts daran ändern, dass ich ihm einen Lego-Bausatz genau wie in der Artikelbeschreibung beschrieben zugeschickt hatte: Vollständig, gebraucht und mit nur einem Einzigen defekten Stein.

      Nun hat er mich also wegen des Verdachts auf Betrug angezeigt. Bin ich irgendwie komisch, oder ist der Fall einfach völlig bescheuert? Soll ich mich überhaupt zu dem Vorwurf äußern und Angaben machen oder einfach ankreuzen, dass ich die zur Last gelegte Tat nicht begangen habe? Und warum wollen die mein monatliches Nettoeinkommen wissen? Soll ich das angeben um zu zeigen, dass ich es finanziell nicht nötig habe jemanden zu betrügen?
    • Entspannt angehen.
      Er muss nachweisen das das Paket bei dir ankam.
      Also muss er DHL beauftragen das Paket zu suchen. Ich hoffe es war versichert und er würde dann das Pakt ersetzt bekommen.

      Wie will er vor dem Richter beweisen das die Ware nicht so wie beschrieben war UND dann noch das Paket weg ist ?
      Der Richter wird dann sicher sagen ..... bitte an DHL wenden.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Ich glaube, dass er sogar beim DHL einen Suchauftrag gestartet hat, denn ich habe vor einigen Wochen so einen Fragebogen vom DHL erhalten, bei dem ich ankreuzen sollte, ob ich das Paket erhalten oder nicht erhalten habe. Habe angekreuzt dass ich es nicht erhalten habe und dann abgeschickt. Danach habe ich aber nichts mehr davon gehört und weiß daher auch nicht, ob und wie der Suchauftrag ausgegangen ist.

      Aber darin, dass das Paket nicht bei mir angekommen ist, kann ja kein Betrug begründet sein. Ich vermute eher, er kommt sich betrogen vor, weil er die Artikelbeschreibung nicht gelesen hat und der Artikel dann nicht seinen Vorstellungen und Erwartungen entsprochen hat.
    • Ich würde mich hier schmunzelnd zurücklehnen. Der werte Herr scheut hier einfach die von ihm vorzulegenden Kosten einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung und weiss mit Sicherheit um die geringen Erfolgsaussichten. Der enttäuschte Käufer will Dir mit der Anzeige einfach nur einen reinwürgen, denn anders kann er Dich nicht mehr "bestrafen".

      Wichtig ist hier die nichtige Schadenssumme von sicher nur wenigen Euro, denn es waren (wenn überhaupt) ja nur wenige Steine aus dem Paket mangelhaft. Die Beweislage dafür sieht dann auch noch mau aus, die Beweismittel ( die Steine ) hat er angeblich nicht mehr - und sollte er sie haben, hätte er schon falsche Angaben gemacht. Dass er sie auf eigenen Ratschlag hin verschickt haben will: nun, mit seinem Besitz kann er schliesslich machen, was er will.

      Alle Anfragen der ermittelnden Behörde freundlich und wahrheitsgemäß beantworten. Geht mit Sicherheit den Weg in die Tonne.
    • Meine Meinung:

      Die Anschuldigungen/Vorhaltungen ohne weitere Einlassungen vollumfänglich zurückweisen, beweisen musst du gar nichts. Ich glaube nicht, dass sich ein StA auf so einen Mist überhaupt einlässt.

      Der User soll gefälligst den zivilrechtlichen Weg gehen, bei dem er dann ebenfalls Wasser saufen gehen wird.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Acrylium schrieb:



      "Das Lego ist bespielt und gebraucht. Es ist soweit ich es beurteilen kann vollständig, aber eine Garantie gebe ich dafür nicht. Das eine Modell konnte ich problemlos aufbauen und es sind auch noch einige Steine übrig, daher gehe ich davon aus, dass sich auch die anderen Modelle aufbauen lassen.
      Die Lego-Steine sind aber bis auf einen Einzigen vollkommen in Ordnung und höchstens etwas verstaubt.
      Privatverkauf. Das Lego wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw.
      vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit."



      gewagte Formulierung - darauf dürfte sich ein Käufer durchaus berufen können

      entweder gibt man keine Garantie bzw. schreibt, das es nicht vollständig ist - oder es ist komplett mit allen Steinen für alle Modellvarianten
    • Es besteht auch die Möglichkeit, dass er unter Zeugen Bilder der verfärbten und kaputten/gebrochenen Steine gemacht hat, auch davon, wie er wieder verpackt hat....

      Die Beweispflicht liegt auf jeden Fall klar bei ihm und dennoch gebe ich hasjana im Bezug auf eine sehr gewagte Formulierung im Gesamtzusammenhang recht.
      Während Covid-19 war/ist es durchaus üblich, dass der Postbote unterschreibt/gegenzeichnet, daher wird dies nicht das schwerwiegendste Argument sein, wenn es denn von der Staatsanwaltschaft weiterverfolgt werden sollte, wovon ich nicht ganz überzeugt bin.

      Nettoeinkommen = mögliche Strafe in Tagessätzen
    • hasjana schrieb:

      gewagte Formulierung - darauf dürfte sich ein Käufer durchaus berufen können
      Imho ist das schwammig genug formuliert um daraus keine Forderungen ableiten zu können. Von einem Laien kann nicht erwartet werden, dass er "rechtssicher" formuliert, sondern muss das unterstellen, was er damit gemeint haben könnte und bezweckte.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • hasjana schrieb:


      gewagte Formulierung - darauf dürfte sich ein Käufer durchaus berufen können

      entweder gibt man keine Garantie bzw. schreibt, das es nicht vollständig ist - oder es ist komplett mit allen Steinen für alle Modellvarianten
      Das heißt ein Käufer kann sich den Teil einer Formulierung heraussuchen der im passt, und den anderen Teil (nämlich dass ich keine Garantie für Vollständigkeit gebe) einfach ignorieren?
    • itneen schrieb:

      hasjana schrieb:

      gewagte Formulierung - darauf dürfte sich ein Käufer durchaus berufen können
      Imho ist das schwammig genug formuliert um daraus keine Forderungen ableiten zu können. Von einem Laien kann nicht erwartet werden, dass er "rechtssicher" formuliert, sondern muss das unterstellen, was er damit gemeint haben könnte und bezweckte.
      Von "rechtssicher" hat Hasjana gar nichts geschrieben, sondern von einer "gewagten Formulierung"
      Ein Käufer kann durch die gesamte Formulierung durchaus davon ausgehen, dass der Artikel vollständig ist und lediglich leicht verstaubt.

      Auch von einem Käufer kannst du nicht ausgehen, dass er alle Feinheiten einer "rechtssicheren" Formulierung kennen muss.
      Denke, das gilt hier, bei Privatverkäufer und Privatkäufer, stets für beide Seiten.
      Die Anmerkung, dass daraus keine Forderungen abgeleitet werden können, halte ich für gewagt.
    • Acrylium schrieb:

      hasjana schrieb:

      gewagte Formulierung - darauf dürfte sich ein Käufer durchaus berufen können

      entweder gibt man keine Garantie bzw. schreibt, das es nicht vollständig ist - oder es ist komplett mit allen Steinen für alle Modellvarianten
      Das heißt ein Käufer kann sich den Teil einer Formulierung heraussuchen der im passt, und den anderen Teil (nämlich dass ich keine Garantie für Vollständigkeit gebe) einfach ignorieren?
      Wahrscheinlich wäre die einzige rechtssichere Methode gewesen, den Artikel als ungeprüft und/oder möglicherweise unvollständig zu verkaufen.
      Dein Satz suggeriert einem Käufer schon, dass alles da ist, mit ein wenig Staub.
      Natürlich kann sich ein Käufer nicht grundsätzlich einen Satz raussuchen, in deinem Fall entscheidet die Staatsanwaltschaft über das "Gewicht" des Satzes, natürlich in Verbindung des Gesamtzusammenhanges.
      Es geht nur darum, dass es nicht so einfach aussieht, wie hier teilweise dargestellt.

      Es hängt schon mehr davon ab, ob es Zeugen beim Auspacken gab, Bilder von beschädigten Steinen usw. usw.
      Das weißt du nicht und könntest du nur durch die Einschaltung eines Anwaltes mit Einsicht in die Ermittlungsakte ersehen.

      Mir sind Aussagen wie "Zurücklehnen" usw. einfach zu dünn um sich tatsächlich zurück zu lehnen, gerade weil ein User wie du weiß, dass es Dinge in D. gibt, die man rechtlich nicht wirklich verstehen muss, aber dennoch möglicherweise so entschieden werden.
    • Kaiolito schrieb:

      auch von einem Käufer kannst du nicht ausgehen, dass er alle Feinheiten einer "rechtssicheren" Formulierung kennen muss.
      Aber offenbar gibt er das aber vor, sonst hätte er die in meinen Augen hirnrissige Reklamation (mit anschließendem mysteriösen Verschwinden der Rücksendung) nicht veranstaltet.

      Kaiolito schrieb:

      Die Anmerkung, dass daraus keine Forderungen abgeleitet werden können, halte ich für gewagt.
      Wie auch immer, ableiten für sich kann jeder was er will. Entscheidend ist aber das Urteil eines Richters, der im Gegensatz zu uns beide Parteien hört.

      Btw.
      Die komplette AB gelesen?
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Du hast doch ausdrücklich geschrieben, dass daraus keine Forderungen abzuleiten sind, Itneen.
      Jetzt schreibst du, dass das ein Richter entscheidet.

      Gehst du davon aus, dass sich der TE hier an das Forum gewendet hat, um abzuwarten, bis der Vorgang bei Gericht landet?
      Eher nicht, ich glaube, dass es Acrylium durchaus um eine kontroverse Diskussion ging, damit er abwägen kann, wie er sich entscheidet.

      Aber ich klinke mich hier gerne aus, denn anderslautende Meinungen sind hier eher weniger erwünscht.
    • Kaiolito schrieb:

      Gehst du davon aus, dass sich der TE hier an das Forum gewendet hat, um abzuwarten, bis der Vorgang bei Gericht landet?
      Nun, er hat um Rat gefragt (jedenfalls habe ich es so verstanden) und als Antwort Meinungen dazu erhalten.

      Kaiolito schrieb:

      Du hast doch ausdrücklich geschrieben, dass daraus keine Forderungen abzuleiten sind, Itneen.

      Ich habe dazu ausschließlich meine Meinung geschrieben, und das lässt sich auch aus den Beiträgen herauslesen. Siehe:

      itneen schrieb:

      die in meinen Augen hirnrissige Reklamation

      itneen schrieb:

      Imho ist das schwammig genug formuliert

      Kaiolito schrieb:

      Jetzt schreibst du, dass das ein Richter entscheidet.
      Aber natürlich, wer sonst.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • kanarakuni schrieb:

      Mit Gegenanzeige reagieren.
      ....und immer schön den Strafverfolgungsbehörden noch mehr Arbeit machen, in dieser verfahrenen, zivilen Angelegenheit, deren Klärung es eigentlich nicht die Aufgabe von Polizei und StA ist.

      Was wird eigentlich zur Last gelegt? Dass der Artikel nicht, wie beschrieben verkauft wurde oder das abhanden gekommene Paket?

      Diesen Fall entscheidet vermutlich kein Richter, dass obliegt alles dem Gusto des sachbearbeitenden Staatsanwalts. Ich hätte gar keine Angaben zur Sache gemacht, allenfalls den Hinweis auf die zivile Problematik und zudem die sofortige Einstellung des Verfahrens beantragt. Sollte dann widererwartend doch ein Strafbefehl in diesem Bagatellfall eintrudeln, kann man dagegen später auch noch Beschwerde einlegen. Mit etwas Rechtsverständnis und gesundem Menschenverstand braucht es hier nicht mal einen Anwalt.
    • Reducal schrieb:


      Was wird eigentlich zur Last gelegt? Dass der Artikel nicht, wie beschrieben verkauft wurde oder das abhanden gekommene Paket?
      Das geht aus dem Schreiben nicht direkt hervor. Lediglich der angegebene Zeitpunkt indem ich den Betrug begangen haben soll, läßt darauf schließen, dass es wohl darum geht, dass das Lego nicht in dem Zustand ist, wie es sich der Käufer vorgestellt hat. Denn der Zeitpunkt des angeblichen Betrugs ist ein Zeitfenster von mehreren Tagen in denen ich das Paket an den Käufer geschickt habe.
      In dem Schreiben steht auch nichts davon, dass das Paket später abhanden gekommen ist. Da steht nur, dass er es mir zurück geschickt hat und ich den Kaufpreis nicht erstattet habe.

      Es wird also wohl darum gehen, dass angeblich Teile gefehlt haben und kaputt waren.
    • Ich würde den besprochenen Teil ebenfalls dahingehend auslegen, daß er zwar Gründe hat von einer Vollständigkeit auszugeben, dies aber nicht abschließend bestätigen kann da eine Detailprüfung nicht stattgefunden hat. Bei "ich gehe davon aus" ist doch klar, daß es sich um eine Vermutung und keine feststehende Tatsache handelt. Ich könnte verstehen, daß das für sich alleine (bei manchen Leuten) zu Misverständnissen führen könnte aber wo er doch 2 Sätze vorher klipp und klar erklärt, daß er für die Vollständingkeit nicht garantieren kann finde ich das jetzt nicht besonders mehrdeutig.

      Ich bin natürlich kein Richter und weiss nicht welche Maßstäbe da exakt angelegt werden. Für mich persönlich ist aber auf jeden Fall offensichtlich was hier ausgedrückt werden soll.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MUELLABWICKLUNG ()