Bin wegen Betrugs angezeigt worden

    • Ich würde dieses Formular niemals ausfüllen. Leg es zu Deinen Akten oder bau gute Papierflieger draus.
      Es reicht, wenn Du zum Aktenzeichen auf blanco DIN A4 die wichtigsten Daten wie Name und so Zeugs was Du wirklich verpflichtet bist zu nennen angibst. (siehe link vor ein paar Tagen).
      Nicht mal unterschreiben würde ich dann dieses.

      was anderes kann ich mir nicht vorstellen.

      Später werden die, wenn es nicht eingestellt wird, schon ihre konkreten Fragen stellen.

      Achtung: das ist keine juristische Beratung sondern meine persönliche Wertvorstellung.
    • Bref schrieb:

      Acrylium schrieb:

      Ich habe die Vermutung, dass der Käufer bei seiner Anzeige behauptet hat, ich hätte der Rücksendung zugestimmt. Das hat er nämlich auch schon vorher im Schriftverkehr behauptet, weil eBay ihm gesagt hätte, dass ich das Lego-Set zurücknehmen muss. Wenn er also bei der Strafanzeige behauptet hat, dass ich der Rücksendung zugestimmt hätte, dann würde das mit dem Vorwurf der Betrugs sogar irgendwie Sinn machen…
      Wurde die Rücknahme vor Vertragsabschluss ausgeschlossen, oder erst in der weiteren Korrespondenz nach dem Verkauf?
      Rücknahme war von vornherein ausgeschloßen. In der Artikelbeschreibung stand zudem:

      Privatverkauf. Das Lego wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw.
      vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

      Angeblich hat eBay dann dem Käufer aber wohl irgendwann mitgeteilt, dass die behaupteten Mängel derartig gravierend seien, dass ich das Lego zurücknehmen müsste. Darauf hat er sich dann versteift.
    • Ebay erzählt gerne jedem genau das, was er hören will, das ist seit langen Jahren geübte Taktik, um sich die Wut und Ärger vom Leibe zu halten. Und beim nächsten Mal erzählen Sie dann das Gegenteil - alles ohne jedes Verständnis der Rechtsgrundlagen. Vergiß es.

      Wenn Du als Verkäufer nie nachweislich einer Rücknahme zugestimmt hast, kann Dir nichts vorgeworfen werden. Ebay ist kein Beteiligter in diesem Kaufvertrag.
    • vistara schrieb:

      Wenn Du als Verkäufer nie nachweislich einer Rücknahme zugestimmt hast, kann Dir nichts vorgeworfen werden.
      Genau.
      Der K kann mit seinem Lego machen was er will.
      Er kann es verschenken, verkaufen, in den Müll kippen, oder Lego spielen.
      Warum er gerade Dir das Teil zugesandt haben will, war seine freie Entscheidung.

      Eine Kauf-Rückabwicklung findet deshalb nicht automatisch statt.
      Somit auch keine Verpflichtung, irgend ein Geld in irgendeiner Frist für nicht bestellte Ware zu löhnen.

      Es kommt also genau darauf an, ob Du die Rücksendung gegen Kaufpreis-Erstattung vereinbart habt.
    • Usambara schrieb:

      vistara schrieb:

      Wenn Du als Verkäufer nie nachweislich einer Rücknahme zugestimmt hast, kann Dir nichts vorgeworfen werden.
      Es kommt also genau darauf an, ob Du die Rücksendung gegen Kaufpreis-Erstattung vereinbart habt.
      Hier muss ich kurz konkretisieren:
      In der Artikelbeschreibung war Rücknahme ausgeschloßen. So stand es auch in den Einstellungen der Auktion klar drin.

      Als er seinen Rückname-Antrag gestellt hat, wollte ich den ablehnen. Als ich meine Begründung dafür schrieb, bin ich über die Zurück-Taste des Browsers nochmal zu seiner Begründung für den Antrag zurück gesprungen, ohne zu merken, dass eBay dann die Einstellung auf der Seite auf "Rücknahmeantrag akzeptieren" ändert und habe dann versehentlich auf "Weiter" geklickt. In diesem Moment hatte ich also versehentlich und ohne es zu wollen seinem Rücknahmeantrag zugestimmt. Doch ich habe ihm daraufhin noch in der selben Minute folgende Nachricht geschickt:

      Ich habe der Rückgabe nicht zugestimmt. Das ist versehentlich passiert, als ich über die Zurück-Taste des Browsers Ihre Nachricht nochmal sehen wollte. Das war ein technischer Fehler und von mir nicht beabsichtigt.

      Auch in der weiteren Korrespondenz mit ihm habe ich ihn mehrfach darauf hingewiesen, dass ich einer Rücknahme nicht zustimme und dass die Anzeige bei eBay nur durch einen technischen Fehler zustande gekommen ist. Es hat das nicht akzeptiert und bestand immer auf dem Standpunkt, dass er einen Screenshot davon hat, dass ich der Rücknahme zugestimmt hätte. Und auch eBay hätte ihm bestätigt, dass ich die Rücknahme akzeptiert hätte und diese daher vornehmen müsste.

      Dazu schrieb er:

      "mir wird angezeigt das Sie zugestimmt haben und demnach werde ich den Rückversand einleiten"

      "Sie haben der Rückgabe zugestimmt und dies nicht in dem Zeitfenster das Vorgegeben war online zurückgezogen."

      Natürlich habe ich eBay kontaktiert, und die haben mir bestätigt, eine versehentlich zugestimmten Rückgabe kann man weder online oder auf anderem Weg wieder rückgängig machen. Daher gibt es dafür auch keine Frist. Es gibt grundsätzlich keine Möglichkeit bei eBay dafür und eBay empfiehlt, den Käufer in solchen Fällen über das Problem zu informieren und klarzustellen, dass man einer Rückgabe nicht zustimmt. Also lustigerweise genau das, was ich gemacht habe.
    • Acrylium schrieb:

      Ich habe die Vermutung, dass der Käufer bei seiner Anzeige behauptet hat, ich hätte der Rücksendung zugestimmt. Das hat er nämlich auch schon vorher im Schriftverkehr behauptet, weil eBay ihm gesagt hätte, dass ich das Lego-Set zurücknehmen muss. Wenn er also bei der Strafanzeige behauptet hat, dass ich der Rücksendung zugestimmt hätte, dann würde das mit dem Vorwurf der Betrugs sogar irgendwie Sinn machen, weil ich danach ja nie eine Rückerstattung geleistet habe.
      Daß irgendein merkbefreiter Kundendienstmitarbeiter ihm am Telefon gesagt hat, daß Du die Ware zurücknehmen musst, glaube ich gerne.
      Völlig verkehrt ist das ja auch nicht, im Falle eines Sachmangels wärest Du auch als privater Verkäufer verpflichtet, zumindest einer Begutachtung zuzustimmen. Die Sachmangelhaftung kann man nicht ausschließen, auch wenn das immer wieder in privaten Angeboten zu lesen ist.
      Auch ein privater Verkäufer haftet dafür, daß die Ware beim Gefahrenübergang, also bei der Abgabe an den Transportdienstleister in genau dem Zustand ist, der beschrieben wurde, und daß technische Geräte bestimmungsgemäß funktionieren. Er haftet nur nicht dafür, daß sie auch weiterhin funktionieren, nachdem sie beim Käufer eingetroffen sind.

      Bei einer Sachmangel-Beschwerde ist der übliche Ablauf wie folgt:

      1.) Der Verkäufer sollte zustimmen, daß der Käufer ihm die Ware zur Begutachtung (!!) zurücksendet.
      2.) Der Verkäufer begutachtet den zurückgesandten Artikel, ob der beanstandete Sachmangel tatsächlich existiert.
      - a.) Der zurückgesandte Artikel entspricht der Beschreibung und hat keine Mängel, die nicht beschrieben wurden.
      In dem Fall muss der Käufer abermals die Versandkosten überweisen und bekommt den Artikel so, wie er ist, zurück.
      - b.) Der zurückgesandte Artikel hat tatsächlich leichte Mängel, die aber behoben werden können.
      In dem Fall hat der Verkäufer erstmal das Recht auf Nachbesserung. Er ist nicht verpflichtet, den Artikel sofort zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten!
      Im vorliegenden Fall hättest Du also das Recht gehabt, sofern sich bei einer Rücksendung tatsächlich gezeigt hätte, daß einzelne Steine verfärbt oder defekt sind, diese durch identische zu ersetzen und dem Käufer dann die Ware in einwandfreiem Zustand erneut zuzusenden. Hin- und Rückporto wären dann zu Deinen Lasten gegangen.
      - c.) Der Artikel ist irreparabel defekt.
      In dem Fall darf der Verkäufer einen einwandfreien Ersatzartikel schicken, er muss nicht erstatten, wenn er einen Ersatzartikel beschaffen kann. Umgekehrt hat der Käufer das Recht auf einen gleichwertigen Artikel, er muss sich mit einer Erstattung nicht einverstanden erklären und kann gegebenenfalls dem Verkäufer die Kosten für die Beschaffung eines (teureren) Ersatzartikels in Rechnung stellen.

      Grundsätzlich war der Käufer also im Recht, wenn er Dir den Artikel zurücksendet, weil er einen Sachmangel geltend machen will.
      Er irrt aber, wenn er glaubt, daß Du daraufhin verpflichtet wärest, ihm das Geld zu erstatten. Immer vorausgesetzt, die von ihm monierten Verfärbungen waren tatsächlich vorhanden, hätte es im Zuge der Nachbesserung genügt, die betreffenden Steine über eine der einschlägigen Lego-Ersatzsteine-Plattformen nachzuordern und ihm dann das ganze Set abermals zuzusenden.

      Nachdem das ganze Set nun bei DHL verlorengegangen ist, hat sich das ja eh erledigt.
      Jetzt bleibt nur noch die spannende Frage, ob DHL erstattet oder ob die sich darauf zurückziehen, der Paketbote hätte mit seiner Unterschrift die Übergabe an den Empfänger quittiert.

      @Acrylium:
      Hast Du Informationen darüber, was genau DHL behauptet? Wollen die das Paket an Dich ausgehändigt haben oder hat der Paketbote eine Ablage irgendwo quittiert?
      Von DHL kenne ich das eigentlich nicht, daß die die Pakete irgendwo hinschmeißen. Die liefern doch normalerweise entweder an die Nachbarn, in eine Packstation zur Abholung oder in die nächstgelegene Filiale.
      Im Freien hingeworfene Pakete kenne ich eigentlich nur von Amazon und vereinzelt auch von Hermes.

      Einen Staftatsbestand kann ich in der ganzen Angelegenheit allerdings immernoch nicht erkennen. Auch eine zu Unrecht abgelehnte Sachmangelhaftung ist ein zivilrechtliches Problem, kein strafrechtliches.
      Es sei denn, Dir wird unterstellt, daß Du das Paket erhalten hast und das wahrheitswidrig bestreitest.
    • Schützin schrieb:

      Hast Du Informationen darüber, was genau DHL behauptet? Wollen die das Paket an Dich ausgehändigt haben oder hat der Paketbote eine Ablage irgendwo quittiert?
      Von DHL kenne ich das eigentlich nicht, daß die die Pakete irgendwo hinschmeißen....
      Doch, dass nennt man (seit Corona) kontaktfreie Zustellung. Im System vermerkt der DHL-Zusteller ein "Q" vor seinem Kürzel, das bedeutet, dass die Sendung ohne persönliche Übergabe erfolgt ist, obwohl in der Sendungsverfolgung "orig. Empfänger" steht.
    • Acrylium schrieb:

      Als er seinen Rückname-Antrag gestellt hat, wollte ich den ablehnen. Als ich meine Begründung dafür schrieb, bin ich über die Zurück-Taste des Browsers nochmal zu seiner Begründung für den Antrag zurück gesprungen, ohne zu merken, dass eBay dann die Einstellung auf der Seite auf "Rücknahmeantrag akzeptieren" ändert und habe dann versehentlich auf "Weiter" geklickt. In diesem Moment hatte ich also versehentlich und ohne es zu wollen seinem Rücknahmeantrag zugestimmt. Doch ich habe ihm daraufhin noch in der selben Minute folgende Nachricht geschickt:

      Ich habe der Rückgabe nicht zugestimmt. Das ist versehentlich passiert, als ich über die Zurück-Taste des Browsers Ihre Nachricht nochmal sehen wollte. Das war ein technischer Fehler und von mir nicht beabsichtigt.

      Das mit der automatischen Voreinstellung auf "Rücknahmeantrag akzeptieren" ist eine fiese Sache - ich bin auch schon darauf reingefallen. Du hast das genau richtig gemacht und dich in einer persönlichem E-Mail sofort korrigiert. Da ist nichts anzuzweifeln, deine Ablehnung war klar.
    • Schützin schrieb:

      Hast Du Informationen darüber, was genau DHL behauptet? Wollen die das Paket an Dich ausgehändigt haben oder hat der Paketbote eine Ablage irgendwo quittiert?
      Von DHL kenne ich das eigentlich nicht, daß die die Pakete irgendwo hinschmeißen. Die liefern doch normalerweise entweder an die Nachbarn, in eine Packstation zur Abholung oder in die nächstegelegene Filiale.
      Im Freien hingeworfene Pakete kenne ich eigentlich nur von Amazon und vereinzelt auch von Hermes.
      Beim Online-Sendungsverlauf stand da folgendes:

      Zustellung erfolgreich. Unterschrift erfolgte durch Zusteller.
      Zugestellt an: Empfänger (orig.), Mein Name

      Tatsächlich stellen DHL-Boten hier ganz oft Pakete nur vor dem Haus oder bestenfalls im Treppenhaus ab. Die klingeln, sagen dann kurz "Paket" und wenn man runter geht, steht da ein Paket für einen selbst oder den Nachbar im Treppenhaus.
    • Reducal schrieb:

      Doch, dass nennt man (seit Corona) kontaktfreie Zustellung. Im System vermerkt der DHL-Zusteller ein "Q" vor seinem Kürzel, das bedeutet, dass die Sendung ohne persönliche Übergabe erfolgt ist, obwohl in der Sendungsverfolgung "orig. Empfänger" steht.

      Acrylium schrieb:

      Tatsächlich stellen DHL-Boten hier ganz oft Pakete nur vor dem Haus oder bestenfalls im Treppenhaus ab. Die klingeln, sagen dann kurz "Paket" und wenn man runter geht, steht da ein Paket für einen selbst oder den Nachbar im Treppenhaus.
      Also ich kenne das so, daß der Paketbote das Paket auf meine Fußmatte stellt, klingelt, 2 - 3 Meter zurücktritt, wartet, bis ich die Tür aufmache, und dann quittiert, daß er das Ding kontaktlos an mich übergeben hat.
      Daß DHL Pakete auch dann abstellt, wenn niemand die Tür öffnet, habe ich in der ganzen Corona-Zeit nicht erlebt.
      In der Regel kommt der Paketbote dann mit den Paketen für sämtliche Nachbarn, die nicht da sind, am Ende seiner Runde zu mir *gg
      Falls ich selbst mal nicht zuhause bin, darf ich mir meine Lieferung dann aus einer dieser gräßlichen Paketstationen holen. Ich kriege jedesmal fast nen Infarkt bei der Bedienung dieser Geräte. Vor allem, wenn dann mit lautem Knall eine Tür auffliegt =O
    • Schützin schrieb:

      Akteneinsicht müssen sie nur einem Anwalt gewähren.
      Ist ein seit Jahrzehnten nicht totzuschlagendes Gerücht.

      Richtig ist nur, dass ein Polizist darüber nicht zu entscheiden hat.
      Die seit Jahrzehnten bestehende gesetzliche Regelung steht schwarz auf weiß in § 147 StGB.
      dejure.org/gesetze/StPO/147.html

      Insbesondere Absatz (4) lesen.

      Die Forderung auf Akteneinsich kann aber bei der Vernehmung ins Protokoll diktiert werden.
      Neben Angabe der persönlichen Daten kann es der einzig sinnvolle Satz sein, der zu Protokoll gegeben wird.

      Manch ein Polizist merkt dann, dass er nicht weiterkommt und reicht die Akte rüber.
      Akteneinsicht des Beschuldigten ist immer unter Aufsicht.
      Nicht, dass der Delinquent ne Seite klaut oder verfälscht.
      Und dann bitte ganz genau darauf achten, ob es wirklich die komplette Akte ist und nicht nur der Zettel, den der Beschuldigte lesen soll.
      Grundsätzlich wird jedes einzelne Blatt fortlaufend durchnumeriert.
      Fehlt eine Seite, wird reklamiert, dass die Akteneinsicht nicht vollständig möglich war.

      Zu den Kosten:
      Akteneinsicht ist kostenlos.
      Kopien kosten Geld.
      Aber da kann man höflich bitten, ein paar wesentliche Seiten mit seinem Handy abzufilmen.

      Wenn das nicht geht, weil der Polizist nicht weiß, was er dem Beschuldigten erlauben darf, dann wird eben schriftlich bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, und Ende der Vernehmung.

      Was ganz anderes gilt für Zeugen.
      Die haben keine Rechte auf Akteneinsicht.
    • Schützin schrieb:

      Also ich kenne das so, daß der Paketbote das Paket auf meine Fußmatte stellt, klingelt, 2 - 3 Meter zurücktritt, wartet, bis ich die Tür aufmache, und dann quittiert, daß er das Ding kontaktlos an mich übergeben hat.Daß DHL Pakete auch dann abstellt, wenn niemand die Tür öffnet, habe ich in der ganzen Corona-Zeit nicht erlebt.
      In der Regel kommt der Paketbote dann mit den Paketen für sämtliche Nachbarn, die nicht da sind, am Ende seiner Runde zu mir *gg
      Falls ich selbst mal nicht zuhause bin, darf ich mir meine Lieferung dann aus einer dieser gräßlichen Paketstationen holen. Ich kriege jedesmal fast nen Infarkt bei der Bedienung dieser Geräte. Vor allem, wenn dann mit lautem Knall eine Tür auffliegt =O
      Außer du hast einen Ablageort definiert.
      Nachbarn bei uns haben es vor der Tür vor der Garage definiert.
      Aber es geht.

      Bei mir klingelt er. Legt es auf die Treppe und ist weg. Außer ein Paketbote der will eine Unterschrift weil eine Frau mal meinte sie hätte ihr Paket nicht bekommen. Der Paketbote konnte die Zustellung nachweisen und der Kunde hatte dann Gedächtnislücken.

      Besser wie du es gesagt hast. Paketbote legt Paket vor dir ab und du nimmst es an. Im Flur bei einem Hochhaus zu lassen ist fahrlässig.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Acrylium schrieb:

      Es hat das nicht akzeptiert und bestand immer auf dem Standpunkt, dass er einen Screenshot davon hat, dass ich der Rücknahme zugestimmt hätte.
      Und das haste schriftlich von ihm, nehme ich an.
      Damit hat er doch bestätigt, dass er ganz genau Besheid weiß, dass Du die Rücknahme abgelehnt hast.
      Auch, wenn es zuvor oder auf seinem eBay-Zettel anders erschien.
    • vespin schrieb:

      Außer du hast einen Ablageort definiert.
      Das scheint bei Acrylium aber wohl nicht der Fall zu sein, zumindest hat er bislang nichts derartiges erwähnt.
      Demzufolge behauptet der Paketbote anscheinend, Acrylium hätte dieses Paket selbst angenommen, also er wäre selbst an der Tür gewesen bei der kontaktlosen Übergabe.

      @Acrylium:
      Hast Du für den Zeitpunkt der angeblichen Zustellung vielleicht ein "Alibi", warst Du also zB nachweislich am Arbeitsplatz oder sonst irgendwo, wodurch klar nachgewiesen werden könnte, daß Du nicht zuhause ein Paket entgegengenommen haben kannst?
      Evtl solltest Du selbst über eine Anzeige nachdenken gegen Unbekannt wegen Diebstahls oder Unterschlagung dieses Paketes.
    • nee, er wurde doch nicht bestohlen

      da nicht „persönlich“ zugestellt zählt die Sendung weiterhin zur Obhut von DHL, deshalb müssen die ja auch den Absender entschädigen

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