Alibi zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung
Vorbeugend sinnvoll. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es tatsächlich zu einem Strafverfahren kommt.
Aber was Gegenstand der Strafanzeige (und zwar wortwörtlich) ist, kan man nur durch korrekte Akteneinsicht feststellen.
Alles andere sollte keine Rolle spielen.
Also, wenn vergilbte Lego-Steine eine Straftat darstellen, ok, dann ist das der Vorwurf der Straftat und der Staatsanwalt muss sich den Straftatbestand für vergilbte Legosteine ausdenken, wenn er Klage erhebt.
Oder wenn es das vermisste Paket war, soll er beweisen und darlegen, wer es geklaut hat.
Und wenn es die verweigerte Erstattung von 100 Euro war, dann Verweis auf Zivilrecht.
Naja, vielleicht schafft der Staatsanwalt auch eine Verdrehung zu einer Straftat, wenn jemand bestreitet, 100 € schuldig zu sein.
Nochwas zu Kopien oder Fotos bei einer Akteneinsicht.
Abschreiben der wesentlichen Passagen und Notizen zu jeder einzelnen Seite kann niemand verbieten.
Foto geht natürlich einfacher.
Vorbeugend sinnvoll. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es tatsächlich zu einem Strafverfahren kommt.
Aber was Gegenstand der Strafanzeige (und zwar wortwörtlich) ist, kan man nur durch korrekte Akteneinsicht feststellen.
Alles andere sollte keine Rolle spielen.
Also, wenn vergilbte Lego-Steine eine Straftat darstellen, ok, dann ist das der Vorwurf der Straftat und der Staatsanwalt muss sich den Straftatbestand für vergilbte Legosteine ausdenken, wenn er Klage erhebt.

Oder wenn es das vermisste Paket war, soll er beweisen und darlegen, wer es geklaut hat.
Und wenn es die verweigerte Erstattung von 100 Euro war, dann Verweis auf Zivilrecht.
Naja, vielleicht schafft der Staatsanwalt auch eine Verdrehung zu einer Straftat, wenn jemand bestreitet, 100 € schuldig zu sein.
Nochwas zu Kopien oder Fotos bei einer Akteneinsicht.
Abschreiben der wesentlichen Passagen und Notizen zu jeder einzelnen Seite kann niemand verbieten.
Foto geht natürlich einfacher.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Usambara ()