Bin wegen Betrugs angezeigt worden

    • Alibi zum Zeitpunkt der angeblichen Zustellung

      Vorbeugend sinnvoll. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es tatsächlich zu einem Strafverfahren kommt.
      Aber was Gegenstand der Strafanzeige (und zwar wortwörtlich) ist, kan man nur durch korrekte Akteneinsicht feststellen.
      Alles andere sollte keine Rolle spielen.
      Also, wenn vergilbte Lego-Steine eine Straftat darstellen, ok, dann ist das der Vorwurf der Straftat und der Staatsanwalt muss sich den Straftatbestand für vergilbte Legosteine ausdenken, wenn er Klage erhebt.
      Oder wenn es das vermisste Paket war, soll er beweisen und darlegen, wer es geklaut hat.
      Und wenn es die verweigerte Erstattung von 100 Euro war, dann Verweis auf Zivilrecht.
      Naja, vielleicht schafft der Staatsanwalt auch eine Verdrehung zu einer Straftat, wenn jemand bestreitet, 100 € schuldig zu sein.

      Nochwas zu Kopien oder Fotos bei einer Akteneinsicht.
      Abschreiben der wesentlichen Passagen und Notizen zu jeder einzelnen Seite kann niemand verbieten.
      Foto geht natürlich einfacher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Usambara ()

    • Acrylium schrieb:

      Tatsächlich stellen DHL-Boten hier ganz oft Pakete nur vor dem Haus oder bestenfalls im Treppenhaus ab.
      Ist bei uns genauso. Wenn ich von der Arbeit kam, stand schon oft ein Paket vor der Tür.
      Die klingeln noch nicht einmal, wenn ich da bin.
      Aus faulen Eiern schlüpfen keine Küken
    • vespin schrieb:

      Außer du hast einen Ablageort definiert.
      Nein, ich habe keinen Ablageort definiert.

      Usambara schrieb:

      Acrylium schrieb:

      Es hat das nicht akzeptiert und bestand immer auf dem Standpunkt, dass er einen Screenshot davon hat, dass ich der Rücknahme zugestimmt hätte.
      Und das haste schriftlich von ihm, nehme ich an.Damit hat er doch bestätigt, dass er ganz genau Bescheid weiß, dass Du die Rücknahme abgelehnt hast.
      Auch, wenn es zuvor oder auf seinem eBay-Zettel anders erschien.
      Ja, das habe ich von ihm schriftlich. Sogar mehrfach. Er schrieb mir mehrfach, dass ihm bei eBay angezeigt wird, dass ich die Rücknahme akzeptiere, und einzig das sei relevant. Und da ich die fehlerhafte Zustimmung auch nicht online zurückgezogen habe, akzeptiere ich die Rücknahme ja, auch wenn ich sage, dass ich sie nicht akzeptiere. Es ist teilweise richtig bizarr mit dem Typ und seiner Art zu argumentieren.

      Usambara schrieb:



      Und wenn es die verweigerte Erstattung von 100 Euro war, dann Verweis auf Zivilrecht.
      Naja, vielleicht schafft der Staatsanwalt auch eine Verdrehung zu einer Straftat, wenn jemand bestreitet, 100 € schuldig zu sein.
      Ich bin inzwischen ziemlich sicher, dass der Käufer bei der Strafanzeige falsche und unwahre Angaben gemacht hat, und dort wahrheitswidrig behauptet hat, dass ich einer vollständigen Rücknahme zugestimmt hätte, und dann aber vorsätzlich der Rückzahlung nicht nachgekommen bin. Vermutlich hat er auch verschwiegen, dass das Paket verschollen ist.

      Ich bin mal gespannt ob der angekündigte Mahnbescheid auch noch eintrifft.
    • Nein, der Käufer ist zwar seit 2002 bei eBay angemeldet, aber hat bisher gerade mal rund 100 Bewertungen, die alle älter sind und "vor über einem Jahr" abgegeben wurden. Für die eBay Auktion um die es hier geht hat er mich erstaunlicherweise nicht bewertet.
    • Acrylium schrieb:

      Ich bin inzwischen ziemlich sicher, dass der Käufer bei der Strafanzeige falsche und unwahre Angaben gemacht hat, und dort wahrheitswidrig behauptet hat, dass ich einer vollständigen Rücknahme zugestimmt hätte, und dann aber vorsätzlich der Rückzahlung nicht nachgekommen bin. Vermutlich hat er auch verschwiegen, dass das Paket verschollen ist.
      Also: Akteneinsicht fordern, bevor Du irgendwas, und sei es auch nur das Datum von gestern, zu Protokoll gibst.

      Ein paar Beiträge zuvor hatte ich behauptet, Akteneinsicht sei kostenlos.
      War falsch, einige Bundesländer erheben 12 Euro Gebühr und 5 Euro für Zugang zur digitalen Akte.

      Aha? Digitale Akte. E-Akte
      Das ist doch was!
      Ich kann mich jetzt an das Gefasel der Politiker vor ein paar Jahren erinnern.
      Und in einem OWI-Verfahren wegen 65 Kmh innerorts hatte ich unaufgefordert auch schon mal den Link zu meiner Akte gleich mit der Anhörung zum Verwarnungsgeld bekommen und geklickt.
      Das hatte nix an Kosten verursacht, und ich konnte ein schönes Foto von mir downloaden. :D

      Sollte die ermittelnde Staatsanwaltschaft bereits auf digitale Aktenführung umgestellt haben,

      beantrage die digitale Akteneinsicht!



      Auch, wenn sie 5 Euro kostet.
      Wie das geht, habe ich noch nicht ausprobiert.
      Mach wenigstens einen Versuch, gleich jetzt.
      Was Du zu lesen bekommst, könnte schon als Lacher mehr Wert sein, als ne Kino-Karte.

      Frage nur, wie Du die 5 Euronen jetzt ohne PayPal löhnen kannst. :rolleyes:
      Gib uns mal einen Erfahrungsbericht, wie das neue digitale Zeug funktioniert.
    • kanarakuni schrieb:

      schau mal Punkt 5, besonders das fettgedruckte.

      bms-rechtsanwaelte.de/strafanzeige-wegen-betrug/
      Klar, auf eine Gegen-Anzeige wegen Nötigung und falscher Verdächtigung hätte ich nicht wenig Lust, aber ich bin ziemlich sicher, dass auch diese relativ bald wegen mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt werden würde. Ich sehe da einfach irgendwie keinen Vorteil darin, den Käufer nun im Gegenzug anzuzeigen und die Ermittlungsbehörden mit so einem Kram zu beschäftigen.
    • Heute kam die Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Leider steht keine weitere Begründung dabei.

      Bin gespannt ob es jetzt zu einem Zivilverfahren kommen wird oder ob ein Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheid beantragt wird.

      Ist schon verrückt die ganze Geschichte. Ich frage mich ob der Käufer so eskaliert weil das Lego seiner Meinung nach nicht vollständig war, oder weil ich es nicht zurücknehmen wollte so wie er sich das gewünscht hat, oder weil das Paket vom DHL verloren wurde. Wobei in letzterem Fall müsste er ja eigentlich von denen eine Erstattung erhalten.
    • Acrylium schrieb:

      Leider steht keine weitere Begründung dabei.
      Naja, die kannst Du ja noch nachfragen. Einfach ein formloses Schreiben nach den Einstellungsgründen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Acrylium schrieb:

      Heute kam die Benachrichtigung über die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Leider steht keine weitere Begründung dabei.
      Doch, die ergibt sich aus dem Paragraphen: "...StA sieht nicht genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage" - d. h., kein öffentliches Intersse an dem Kleinscheiß. Daneben steht vermutlich auch: "... Durch diese Einstellung werden zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt" - d. h., holt euch das Recht vor einem zivilen Gericht (auf eigene Kosten).