Bin wegen Betrugs angezeigt worden

    • Ich beschäftige mich seit 30 Jahren mit dem Thema Lego. Mir ist schon vieles untergekommen, aber das jemand wegen dem Zustand der Steine und der Tatsache, das eventuell ein paar Steine fehlen, angezeigt wird, das fehlt noch in meiner Sammlung von Erlebnissen um Lego. @Acrylium, darf ich einmal fragen , um was für einen Bausatz es sich dabei gehandelt hat? Es gab eine Zeit , in der Legosteine nicht formstabil waren,in den 60 er Jahren, bevor das ABS zur Verwendung kam. Daher meine Frage nach der Setnummer.
      Dein Fehler war, das du dem Käufer vermutlich suggeriert hast, das Set sei komplett. Das darf man bei Bausätzen, egal ob Lego, Playmobil oder ähnliches nie machen, das war das allererste, was ich bei Internetverkäufen gelernt habe. Habe da meine erste rote bei EBAY gefangen.
      Defektes Lego habe ich zwar schon oft gesehen, aber das war dann absichtlich zersägt, zerkaut , verklebt bemalt, geritzt oder so, und das wäre dir wohl aufgefallen.
      Verfärbtes Lego tritt vor allem bei grauen und weißen Steinen auf, ist aber keine Beschädigung, kommt von zuviel Sonneneinstrahlung.
      Hat der Käufer denn eine Aufstellung der Steine geschickt, die a. fehlen, b. verfärbt waren, c. defekt waren, ?
    • Ich habe den Klabaster nicht bis zum Ende verfolgt, Ging es nicht darum, das da eine große Sendung auch China zurückgehalten wurden, wegen des Vorwurfs , Q- Man hätte irgendwas plagatiert. Ich glaube, es ging um die Minifiguren von lego.
      Aber eins steht fest, du mußt als Anwalt, wenn du für so eine Firma arbeitest, schon ein ....... sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Knollo ()

    • Knollo schrieb:

      Ich habe den Klabaster nicht bis zum Ende verfolgt, Ging es nicht darum, das da eine große Sendung auch China zurückgehalten wurden, wegen des Vorwurfs , Q- Man hätte irgendwas plagatiert. Ich glaube, es ging um die Minifiguren von lego.
      Aber eins steht fest, du mußt als Anwalt, wenn du für so eine Firma arbeitest, schon ein ....... sein.
      Genau das wars und der Winkeladvokat von Lego "prahlte " mit den guten Kontakten zu den Behörenden usw.
      Ich und mein Horst ! :saint:

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    • Knollo schrieb:

      darf ich einmal fragen , um was für einen Bausatz es sich dabei gehandelt hat?


      Dein Fehler war, das du dem Käufer vermutlich suggeriert hast, das Set sei komplett. Das darf man bei Bausätzen, egal ob Lego, Playmobil oder ähnliches nie machen, das war das allererste, was ich bei Internetverkäufen gelernt habe. Habe da meine erste rote bei EBAY gefangen.


      Defektes Lego habe ich zwar schon oft gesehen, aber das war dann absichtlich zersägt, zerkaut, verklebt bemalt, geritzt oder so, und das wäre dir wohl aufgefallen.
      Verfärbtes Lego tritt vor allem bei grauen und weißen Steinen auf, ist aber keine Beschädigung, kommt von zuviel Sonneneinstrahlung.
      Hat der Käufer denn eine Aufstellung der Steine geschickt, die a. fehlen, b. verfärbt waren, c. defekt waren, ?
      Es handelt sich um das Lego Technik 8094 aus dem Jahr 1990.

      Der Käufer schrieb mir, dass außer dem von mir erwähnen zerbrochenen Stein noch zwei kleine Verbindungshülsen defekt seien. Welcher Art der Defekt genau sein soll, ist mir aber unbekannt.
      Ausserdem würden viele Steine Verfärbungen aufweisen. Er hat auch verschiedene gelbe und graue Steine abfotografiert die farblich leicht verfärbt waren - ich bin mir da nicht sicher, aber vielleicht versteht er unter einer Verfärbung auch einen Defekt.
      Außerdem würden mehrere Kleinteile fehlen und damit sei das ganze Set unvollständig schrieb er.

      Allerdings habe ich ja extra geschrieben, dass es gebraucht und bespielt ist und ich keine Garantie auf Vollständigkeit gebe. Einen Fehler den ich versehentlich gemacht habe, war tatsächlich, dass ich den Artikelzustand als "sehr gut" angegeben habe. Ich ging ohne darüber nachzudenken davon aus, dass wenn man es aufbauen kann und auch die Zahnräder usw. keine abgebrochenen Kanten haben, ist es "sehr gut". Das wird er wohl anders sehen, aber ich habe die Mängel ja in der Artikelbeschreibung aufgeführt. Trotzdem halte ich eine Anzeige wegen Betrug für völlig übertrieben, da fehlt es ja schon am Vorsatz.

      Um das aber an dieser Stelle auch nochmal ganz klar zu stellen: Ich habe das ganze Set vor dem Versand aufgebaut. Da haben keine Teile gefehlt und es war auch nur das eine erwähnte Teil kaputt. Nur weiß ich nicht wie ich das beweisen könnte.
    • Das Controllcenter?
      Man, wenn da Kleinteile kaputt sind, dann nimmt man sich Ersatz aus seiner eigenen usedLego Welt. Ich glaube (meine Religion Glaskugel) der war scharf auf die Elektronik und versucht Dich im Nachhinein zu betuppen. Defekte Kleinteile bei bespieltem Lego (BESPIELT!!!) liegen im Normbereich.
      Und bei Deiner Beschreibung hätte mich das Fehlen von so kleinen Ringen nicht besonders erstaunt.
      Ich drück Dir die Daumen, das es bis jetzt nur so Standartschriftkram wegen online Anzeige war und es zur Einstellung kommt. Ein Polizist im Revier hätte ihn höchstwahrscheinlich mit Verweis auf die Zivilklagemöglichkeit nach Hause geschickt.
    • Acrylium schrieb:

      Es handelt sich um das Lego Technik 8094 aus dem Jahr 1990.
      30 Jahre altes Lego und verfärbt. :lach: Er bekommt doch wohl den Schaden vom Paketdienst ersetzt, für das verschollene Paket, falls es versichert war. Was möchte er noch, den Kaufpreis zusätzlich erstattet bekommen vom Verkäufer?

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    • kanarakuni schrieb:

      Das Controllcenter?
      Man, wenn da Kleinteile kaputt sind, dann nimmt man sich Ersatz aus seiner eigenen usedLego Welt.
      Die von ihm genannten und angeblichen defekten Verbindungshülsen kosten 8 Cent pro Stück. Selbst wenn die defekt gewesen wären, hätte er mich dann also wegen einer Schadenssumme von 16 Cent wegen Betrugs angezeigt.

      Und wen man die verfärbten Kleinteile miteinbezieht, waren das alles ganz gewöhnliche Teile die es immer noch massenhaft auf dem Markt gibt und die sicher alle zusammen unter 5 Euro kosten.

      Mir fällt gerade ein, ich hatte damals den Eindruck, dass er einfach die Artikelbeschreibung nicht gelesen hatte und habe ihm deswegen dann 10 Euro Erstattung angeboten, aber damit war er nicht einverstanden, er wollte 50 Euro und damit rund 50% des Kaufpreises.

      Bref schrieb:

      Acrylium schrieb:

      Es handelt sich um das Lego Technik 8094 aus dem Jahr 1990.
      Er bekommt doch wohl den Schaden vom Paketdienst ersetzt, für das verschollene Paket, falls es versichert war. Was möchte er noch, den Kaufpreis zusätzlich erstattet bekommen vom Verkäufer?
      Ja das Paket war versichert, aber was bei dem Nachforschungsauftrag durch den DHL herausgekommen ist, weiß ich leider nicht. Ich könnte mir auch vorstellen, dass der DHL versucht hat, sich um eine Regulierung zu drücken. Mich jedenfalls hat der DHL nur einmal dazu befragt, ob ich das Paket erhalten hätte bzw. etwas über den Verbleib sagen könnte. Keine Frage zum Inhalt oder Wert des Pakets.
    • Es ist traurig genug, daß hier überhaupt "Ermittlungen" aufgenommen wurden.
      Von Betrug oder sonst irgendeiner infrage kommenden Straftat ist weit und breit nichts zu erkennen.
      1.) Der Verkäufer hat ein Paket an den Käufer versendet, das dieser auch erhalten hat.
      2.) Das Paket war weder leer noch enthielt es ein Kilo Mehl / Backstein / altes Telefonbuch / sonstigen Hausmüll.
      3.) Der Käufer bestreitet nicht, daß das Paket das angebotene Lego-Set enthielt.
      Bestritten wird hier nur die Beschaffenheit des Artikels. Und das ist, wenn überhaupt, eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Polizei und Staatsanwaltschaft sind hier schlicht nicht zuständig.
      Einen Anwalt brauchst Du jedenfalls aktuell ganz sicher nicht. Den müsstest Du nämlich aus eigener Tasche bezahlen, auch wenn die Ermittlungen eingestellt werden. Selbst wenn Du rechtsschutzversichert bist, wärest Du in Höhe der Selbstbeteligung dabei. Er wäre also mit Sicherheit teuerer als der Streitgegenstand :wallbash
      Mehr als Name + Anschrift und das Kreuz bei "ich habe die Straftat nicht begangen" würde ich auf dem Anhörungsbogen auf keinen Fall machen.
      Und dann abwarten. Entweder hörst Du einfach nie wieder was von der Geschichte, dann vermodert die Akte bis zur Verjährung in irgendeiner Schublade.
      Oder die Ermittlungen werden mangels Straftat eingestellt und Du bekommst nen entsprechenden Schrieb von der STA.

      Auf keinen Fall solltest Du, auch wenn es in den Fingern zuckt, irgendeine Erklärung zur Sache abgeben.
      Auch nicht hier in einem öffentlichen Forum!!
      Weder zur Beschaffenheit der Steine noch zur Vollständigkeit oder über die Möglichkeit, daß vielleicht welche verfärbt gewesen sein KÖNNTEN oder mehr als ein Stein defekt gewesen sein KÖNNTE oder bla oder blubb.
      Du hast geliefert wie beschrieben. Basta!
      Das ist alles, was die Polizei von Dir hören muss. Sofern sie tatsächlich noch irgendwas von Dir hören wollen.

      Was der Käufer Dir eigentlich vorwirft, ist kein Betrug, sondern ein SACHMANGEL.
      Um darüber zu entscheiden wäre ein Richter am Amtsgericht zuständig, nachdem Dein Käufer dort auf dem zivilen Rechtsweg eine Klage eingereicht hat.
      Nicht aber Polizei / Staatsanwaltschaft.
      Da müssen sie nur noch selbst drauf kommen...
    • ...genau das hatten ich und auch andere mit anderen Worten geschrieben. Dabei fällt mir noch eines zu der DHL-Lieferung ein, die zum Schluss abhanden gekommen ist. Wie alle Zusteller macht auch DHL die kontaktlose Zustellung und stellt Pakete auch mal vor der Tür ab. Im Sinne der aktuellen Rechtsprechung ist das aber keine erfolgreich nachweisbare Zustellung, für die der Empfänger verantwortlich wäre.

      Der Käufer bekommt den Verlust von DHL ersetzt. Demnach hat sich das ganze Thema tatsächlich mit der verlorenen Sendung erübrigt.
    • Na ja, ich muss noch mindestens ankreuzen, dass ich nicht mit der Erledigung im Strafbefehlsverfahren und auch nicht mit einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Auflagen und Weisungen einverstanden bin.

      Meinetwegen sollen die das mal durchermitteln. Tatsächlich würde ich den Ermittlungsbehörden gern mit der Frage antworten, worin genau die mir zur Last gelegte Straftat bestanden haben soll. Denn das geht aus dem ganzen Ding einfach nicht eindeutig hervor und würde mich irgendwie ja schon interessieren. Ich soll einen Betrug in der Zeit begangen haben, in der ich das Paket an den Käufer geschickt habe. Wie das möglich sein soll, wäre sicher interessant zu wissen. Allerdings vermute ich, kostet die Akteneinsicht selbst auch wieder teure Gebühren.

      Und tatsächlich würde mich langsam auch interessieren, was das für ein... ich sag mal: merkwürdiger... Käufer ist. Hier ein paar Stilblüten aus den Mails die mir der Käufer zuvor während unserer Korrespondenz bei eBay geschickt hat:

      • "Seit mehreren Tagen haben Sie die Rücksendung zu dem Ebay Artikel erhalten. Trotz der AGB von Ebay habe ich die Rückzahlung von Ihnen noch nicht erhalten."
      • "Sofern die Rückzahlung nicht erfolgt, ist auch über Ebay bereits die Möglichkeit des Mahnverfahrens eröffnet."
      • "Ich erwarte Ihre Überweisung innerhalb von 3 Werktagen ab gestern. Andernfalls werde ich sowohl ein Mahn- und Pfändungsverfahren als auch ein Strafverfahren einleiten müssen."


      Wieso nur habe ich, je mehr ich darüber nachdenke, das Gefühl, dass der Typ irgendwie gruselig ist?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Acrylium ()

    • @Acrylium, wenn du ein unbescholtener Bürger bist, der noch nie was mit Polizei/StA zu tun hatte, dann solltest du darauf achten, mit welcher Begründung der Verfahren gegen dich eingestellt wird. Alles andere, außer "erwiesene Unschuld" würde ich nicht akzeptieren. Dass du mit der Einstellung gegen Auflage einverstanden bist, käme einem bedingten Schuldeingeständnis gleich - nicht ankreuzen!
    • Reducal schrieb:

      @Acrylium, wenn du ein unbescholtener Bürger bist, der noch nie was mit Polizei/StA zu tun hatte, dann solltest du darauf achten, mit welcher Begründung der Verfahren gegen dich eingestellt wird. Alles andere, außer "erwiesene Unschuld" würde ich nicht akzeptieren. Dass du mit der Einstellung gegen Auflage einverstanden bist, käme einem bedingten Schuldeingeständnis gleich - nicht ankreuzen!
      Schon klar ;) Habe extra angekreuzt, dass ich damit nicht einverstanden bin.
    • Ah, ich muss gerade etwas ergänzen. Ich habe mit das Schreiben der Kripo nochmal genau durchgelesen, und der Tatzeitraum indem ich den Betrug begangen haben soll, erstreckt sich über einen ganzen Monat. Beginnt mit dem Erhalt der Mail, dass der Käufer die Zahlung durchführen wird und endet erst an dem Datum, an dem ich dem Käufer mitgeteilt habe, dass ich sein Paket nicht erhalten habe.

      Ich habe die Vermutung, dass der Käufer bei seiner Anzeige behauptet hat, ich hätte der Rücksendung zugestimmt. Das hat er nämlich auch schon vorher im Schriftverkehr behauptet, weil eBay ihm gesagt hätte, dass ich das Lego-Set zurücknehmen muss. Wenn er also bei der Strafanzeige behauptet hat, dass ich der Rücksendung zugestimmt hätte, dann würde das mit dem Vorwurf der Betrugs sogar irgendwie Sinn machen, weil ich danach ja nie eine Rückerstattung geleistet habe.
    • Acrylium schrieb:

      Ich habe die Vermutung, dass der Käufer bei seiner Anzeige behauptet hat, ich hätte der Rücksendung zugestimmt. Das hat er nämlich auch schon vorher im Schriftverkehr behauptet, weil eBay ihm gesagt hätte, dass ich das Lego-Set zurücknehmen muss. Wenn er also bei der Strafanzeige behauptet hat, dass ich der Rücksendung zugestimmt hätte, dann würde das mit dem Vorwurf der Betrugs sogar irgendwie Sinn machen…
      Wurde die Rücknahme vor Vertragsabschluss ausgeschlossen, oder erst in der weiteren Korrespondenz nach dem Verkauf?
    • Der meint, daß die Polizei dafür zuständig ist, sein Geld einzutreiben, ohne daß er dafür bezahlen muss.
      Beim zivilen Rechtsweg müsste er mit Summen in Vorleistung gehen, die den Wert der Lieferung erheblich übersteigen.Also belästigt man damit einfach mal die Strafverfolgungsbehörden und hindert die daran, in dieser Zeit einer tatsächlichen Straftat nachzugehen.
      Was mich an Geschichten wie diesen so nervt, ist, daß die deutschen Ermittungsbehörden offenbar nicht imstande sind zu erkennen, wann eine Strafanzeige schlicht gegenstandslos ist, weil sich mit dem INHALT der Anzeige überhauptniemand befasst.
      Ich habe selbst schon in einer Anhörung wegen Verleumdung und Beleidigung gesessen. Die Beamtin, die mich im Zuge der Amtshilfe "anhören" wollte, hatte von dem Aktenbberg vor ihr nie eine Seite gelesen. Ihr war daher weder aufgefallen, daß in den seitenlangen Ausdrucken eines Forenthreads nichts zu finden war, was den behaupteten Straftatsbestand hätte erfüllen können, noch, daß die Anzeigenerstatterin überhauptnicht die angeblich Geschädigte war. Die hatte nämlich mit den Daten ihrer Tochter einen eBay-Account eröffnet und darüber als Verkaufsagentin nichtexistente Ware verkauft und war so zum Diskussionsthema im eBay-Forum geworden.
      Verleumdung und Beleidigung sind Antragsdelikte. Antragsbefugt ist natürlich nur der vermeintlich Geschädigte. Das wäre im vorliegenden Falle also die Tochter als Accountinhaberin gewesen. Deren Namen wollte die Mutter aber auf keinen Fall ins Spiel bringen und hatte daher alles aus den Unterlagen herausgeschnitten, was auf deren Identität hindeutete.
      Bei meiner Anhörung liefen die Ermittlungen aufgrund dieser gegenstandslosen Anzeige bereits seit gut einem Jahr über 4 Bundesländer :wallbash
      Und niemandem war bis dato aufgefallen, daß nicht nur in den als "Beweise" beigefügten Unterlagen die Hälfte des Threads fehlte, unter anderem auch sämtliche Beiträge, in denen ich die angeblichen Verleumdungen + Beleidigungen begangen haben sollte, sondern daß daß auch die Anzeigenerstatterin überhauptnicht antragsbefugt war, weil es sich garnicht um die angeblich beleidigte Accountinhaberin handelte!!! zzzi

      Acrylium schrieb:

      Darf ich als Beschuldigter Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen?
      Offiziell nicht.
      Die müssen Dir bei einer Anhörung nichtmal genau mitteilen, was in der Anzeige bzw den Unterlagen steht. Akteneinsicht müssen sie nur einem Anwalt gewähren.
      Es ist bei solchen Anhörungen extrem verlockend, ein "vernünftiges Gespräch" mit dem vernehmenden Beamten zu führen in der Annahme, der würde dann schnell erkennen, daß das alles Blödsinn ist. Aber nicht umsonst hämmern Anwälte immer wieder ihren Mandanten ein, daß die die Klappe halten sollen und entweder garnichts zu sagen, sondern ausschließlich den Anwalt reden zu lassen. Oder auf Fragen (zB vor Gericht) nur mit einem kurzen Satz direkt auf eine Frage zu antworten, ohne die Antwort "erklären" oder ausschmücken zu wollen.
      Und trotzdem faseln sich die Leute immer wieder um Kopf und Kragen.
      Wenn Du bei der Anhörung etwas anderes einräumst als "Ich habe geliefert wie beschrieben", dann könnte ein übellauniger Vernehmungsbeamter Dir schnell einen Täuschungsvorsatz unterstellen. Es gibt also keine Diskussionen zu diesem Punkt.
      Einen Betrug hast Du nicht begangen.
      Und den vom Käufer behaupteten Sachmangel (dieses Wort darfst und solltest Du durchaus öfter benutzen, solange, bis es sich beim Vernehmungsbeamten fest eingeprägt hat) bestreitest Du. Du hast geliefert wie beschrieben. Basta!

      Kein Wort über aus Kulanz angebotene Teilerstattungen, kein Wort über mehr als einen Stein, die möglicherweise defekt waren. Kein Wort über irgendwas Verfärbtes.
      Alles was Du zum wie auch immer lautenden Tatvorwurf zu sagen hast, ist:

      ========================================================================================

      Du hast geliefert wie beschrieben. Basta!
      Wenn der Käufer an der von Dir gelieferten Ware einen Sachmangel behauptet, soll er den dafür vorgesehenen zivilen Rechtsweg beschreiten und über eine Sachmangel-Klage den dafür zuständigen Amtsrichter entscheiden lassen.
      Einer Rücknahme hast Du aus obigem Grund nie zugestimmt und ein Paket vom Käufer nie erhalten.

      ========================================================================================

      Und an dieser Stelle solltest Du die Anhörung dann höflich beenden und gehen.