Fakeshop: florina-garten.de - Florina Gartenbedarf GmbH - Peutestraße 65 - 20539 Hamburg - 040 36544220 - service@florina-garten.de - Hamburg, HRB 65769 - DE231610920 - Fake Shop - Betrug

    • Betrifft DE57100110012622875296 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten

      gemäß § 111 l Abs. 4 StPO
      1230 Js 41642/21
      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen
      Briana Ordonez Hernandez

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE57 1001 1001 2622 8752 96 bei der N26 Bank GmbH, deren Inhaberin die Beschuldigte ist, gingen Kaufpreiszahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite florina-garten.de Waren bestellt hatten, diese jeodch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht erhalten haben.
      ☒Die Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.
      Um der Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:
      7706,85 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.
      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.
      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:
      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).
      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE57100110012622875296 Briana Ordonez Hernandez überwiesen haben.

      Es ist also eine Gesamtsumme in Höhe von 7706,85 € verfügbar.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!