Gelieferter Laserdrucker nicht zu gebrauchen

    • Gelieferter Laserdrucker nicht zu gebrauchen

      Habe am 16. Mai einen ersteigerten Laserdrucker geliefert bekommen. Der Drucker ist aber nicht gebrauchbar da das Schriftbild kaum erkennbar ist und einen Grauschleier über die ganze Seite zieht. Der Verkäufer beruft sich darauf, daß der Drucker doch druckt. - Kann ich den Drucker zurückgeben?
    • Das ist hier ganz schwer zu beurteilen. Wenn die Druckqualität so schlecht ist, daß der Drucker nicht verwendbar ist, könntest eventuell auf Wandlung des Vertrages bestehen, obwohl der Verkäufer dies ausgeschlossen hat. Durch verschweigen eines Mangels kann auch eine Eigenschaft zugesichert werden, nämlich die, daß ein akzeptables Druckergebnis erzielt werden kann. Wenn der Verkäufer sich auf nichts einlassen will, kann das schlußendlich nur ein Richter entscheiden. Chancen nach meinem Gefühl: 30 / 70 gegen Dich.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Die Druckqualität ist ja eigentlich das markanteste Kriterium bei der Beurteilung eines Druckers. Sollte das wirklich so schlecht sein, dann hat der Verkäufer das verschwiegen und dann nutzt ihm auch das "Kleingedruckte" nichts, da dies nur auf den artikel in der beschriebenen Qualitätä zutrifft. Und verschwiegene Fehler werden auch von gerichten nicht gerade wohlwollend gesehen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • hey,
      also ich habe mir mal den Sachverhalt angesehen und mich mal auch mit dem Team von Auktionshilfe-online.de kurzgeschlossen. ;)
      Das ganze ist schon ziemlich dreist vom Verkäufer.
      Solltest Du keinen Erfolg alleine bei diesem verkäufer erreichen, so kann ich Dir nur den Auktionshilfe Online Club empfehlen, zu kontaktieren. Die können richtig gut helfen bei solchen problemen.
      Der Verkäufer hat sein Profil zwar auf Privat, also nicht gewerblich, umgestellt; jedoch tritt dieser weiterhin wie eine Gewerbetreibender auf. Damit ist er auch als Gewerbetreibender zu qualifizieren.
      Und nun das Gute daran, selbst wenn der Verküfer als Privater auftritt, hat dieser für den Fehler einzustehen. Es würde sich hierbei um einen sogenannten versteckten Mangel handeln. Und das dann nicht in die auktion zu schreiben, ist einfach unfair und ein Käufer muss das Verhalten nicht erleiden.
      Und nun viel erfolg ;)
      andy
      Das Leben leben und Leben lassen
      - weil Leben einfach einfach einfach ist -