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    • Heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen. "das Verfahren kann derzeit nicht fortgeführt werden, weil der Aufenthalt des beschuldigen nicht ermittelt werden konnte"

      ... Falls ICH Kenntnis habe wo sich der gedchuldigte aufhält, soll ich das weiterleiten.

      Ich weiß nichts ob ich lachen oder weinen soll. Ist es nun meine Aufgabe geworden den beschuldigen zu suchen.
      Unfassbar.

      Für mich ist klar, in paar Wochen kriege ich einen wisch, dass der Fall geschlossen wurde.

      Und meine 700 Euro sind futsch.
    • MartinW schrieb:

      Bei mir ist seit Anzeige Erstellung bei den Blau weißen Stille.
      Weil die "Blauen" mit dem Vorgang vermutlich längst nicht mehr beschäftigt sind, sondern die Staatsanwaltschaft. Außerdem ist es nicht üblich, dass die "Blauen" den Opfern Rückmeldungen geben, zumal das in der StPO nicht vorgesen ist. Passiert zwar gelegentlich, ist dann aber nur eine Macke von dem Sachbearbeiter.
    • Hallo zusammen,

      Ich habe Post von der Staatsanwaltschaft bekommen, dass das Verfahren eingestellt wurde. Folgende Infos habe ich erhalten:

      - Die "Beschuldigte" ist auf ein vermeintliches Job-Angebot bei eBay Kleinanzeigen reingefallen und hat das besagte Konto eröffnet; allerdings umgehend keinen Zugriff mehr drauf gehabt. Sie ist also quasi ebenfalls Opfer dieses Betrugs.

      - Die Beträge wurden "in der Regel" an ausländische Konten überwiesen, und im Ausland durchzuführende Ermittlungen führen "in der Regel" ins Leere und sind daher "unverhältnismäßig".

      - Die Überprüfung der Domain von mosano.de führte zu einem US-amerikanischen Unternehmen dass für "betrügerische und urheberrechtlich bedenkliche Internetpräsenzen bekannt ist und die Identität der tatsächlichen Inhaber der entsprechenden Websites zu verschleiern".

      Ich bin gespannt, ob jemand andere Informationen bekommen hat...
    • Moin

      Tatsächlich stecke ich gerade mitten in einem Zivilprozess gegen den Finanz Agenten. Allerdings, so scheint es mir, ist die Staatsanwaltschaft hier bei mir nicht sooooo interessiert daran den Fall wirklich weiter zu treiben. Als nächstes kommt eine öffentliche Ausschreibung und dann werde ich mich wieder melden.

      Grüße gehen raus
    • MartinW schrieb:

      Tatsächlich stecke ich gerade mitten in einem Zivilprozess gegen den Finanz Agenten. Allerdings, so scheint es mir, ist die Staatsanwaltschaft hier bei mir nicht sooooo interessiert daran den Fall wirklich weiter zu treiben. Als nächstes kommt eine öffentliche Ausschreibung und dann werde ich mich wieder melden.


      Grüße gehen raus
      Zivilprozess und Staatsanwaltschaft, das ist etwas irrtümlich formuliert, da die StA für zivile Ansprüche nicht zuständig ist. Und ja, was soll die StA denn machen, wenn es keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt.
    • Hallo in die Runde , ich habe heute einen Brief bekommen , dass der beschuldigte auf dessen Konto ich mein Geld damals überwiesen habe, gefunden wurde und wegen einer anderen schwerwiegenden Straftat im Gefängnis sitzt. Ich soll daher eine Zivilklage einreichen . Nun weiß ich nicht ,ob sich das überhaupt lohnt und ob es etwas bringt ?
      Ich weiß nicht mal wie so eine Zivilklage funktioniert. Vllt kann mir ja da wer weiterhelfen.

      Schöne Grüße
      Maria
    • Mascha89 schrieb:

      Hallo in die Runde , ich habe heute einen Brief bekommen , dass der beschuldigte auf dessen Konto ich mein Geld damals überwiesen habe, gefunden wurde und wegen einer anderen schwerwiegenden Straftat im Gefängnis sitzt. Ich soll daher eine Zivilklage einreichen . Nun weiß ich nicht ,ob sich das überhaupt lohnt und ob es etwas bringt ?
      Ich weiß nicht mal wie so eine Zivilklage funktioniert. Vllt kann mir ja da wer weiterhelfen.

      Schöne Grüße
      Maria
      Liebe Maria,
      das sind doch sehr gute Neuigkeiten. Von wem hast Du denn den Brief bekommen? Polizei? Staatsanwaltschaft?
      Würde es auf jeden Fall machen. Verlieren kannst du ja nicht, so wie sich der Fall darstellt.
      LG
    • Hallo Gemeinde,

      Auch bei mir gibt's was neues. Nach langem ringen um den Zivilprozess und viel Recherche meinerseits ist es mir gelungen den Prozess gegen den Herren zu gewinnen. War auch nicht weiter schwierig, er war nämlich nicht da. Habe nun 2 Titel gegen ihn in der Tasche und werde sehen was ich nun weiter mache. Vielen Dank an euch und eure Unterstützung.
      @Mascha89 , egal wie viel Geld es ist, lass denjenigen nicht damit durchkommen. Ich habe fast 1,5 Jahre gekämpft und das für knapp 600€. Es lohnt sich immer. Ich drücke dir die Daumen.
    • @MartinW wie hast du denn die Zivilklage eingereicht ? Mit Anwalt ? Wir haben keine Rechtschutzversicherung , denke wir müssten dann einen Anwalt aufsuchen. Bei mir waren es knapp 800€.

      @pencil von der Staatsanwaltschaft kam der Brief heute. Er soll wegen einer schwerwiegender Tat einsetzen und ich kann gegen ihn eine Zivilklage einreichen . Aber ich habe tausend Gedanken . Muss ich dann zum Gericht? Als Zeuge ? Oder wie läuft das ganze ab . Und wenn er länger einsitzen soll , ist von dem ja eh nichts zu holen .
    • Hi Maria,

      wenn du nicht rechtsschutzversichert bist, stellt sich wirklich die Frage ob sich der zeitliche und finanzielle Aufwand für dich lohnt.
      Vereinfacht gesagt reichst du einen Schriftsatz (Klage) beim zuständigen Gericht ein, in welchem du den Sachverhalt schilderst, den dir entstandenen Schaden bezifferst und einen Antrag auf Verurteilung zur Zahlung incl. aller angefallenen Kosten beantragst.

      Die Kosten bestehen in erster Linie aus den Gerichtskosten, die du auslegen (bezahlen) musst, damit das Gericht überhaupt tätig wird.
      Dieses Geld ist erstmal weg und du bekommst es, zusammen mit deinem entstandenen Schaden nur zurück, wenn der Schädiger (Beklagte) irgendwann finanziell in der Lage ist, die Forderung, Gerichtskosten und bis dahin aufgelaufenen Zinsen zu bezahlen. Da der Beklagte nur in einem möglichen Insolvenzverfahren die an dich bestehende Schuld offenlegt und sich ansonsten eher gar nicht kümmert, wirst du alle paar Jahre über einen Gerichtsvollzieher in Erfahrung bringen müssen, ob den "jetzt was zu holen ist". Hierdurch entstehen für dich weitere Kosten, die du nur dann zurück bekommst, wenn tatsächlich was zu holen ist.

      Du musst also in erster Linie entscheiden, ob du deinem bisher verlorenen Geld noch weiteres folgen lässt. Dies hängt natürlich auch von deinem bisherigen Schaden ab, da sich aus dessen Höhe schonmal die Kosten ausrechnen lassen, die auf dich zukommen würden.
    • Mascha89 schrieb:

      dass der beschuldigte auf dessen Konto ich mein Geld damals überwiesen habe, gefunden wurde und wegen einer anderen schwerwiegenden Straftat im Gefängnis sitzt.
      Ist halt auch die Frage, wer da einsitzt und warum. 2021 - das war die Zeit, nach der es zweit Typen aus NRW zerbröselt hatte, die für sehr viele Fakeshops von der StA Rostock zur verantwortlich gemacht werden und die vermutlich noch immer einsitzen, da das Verfahren noch läuft. Es kann aber auch sein, dass es bei dir um einen einzelnen Subbbetrüger als Geldwäscher geht, wegen des gegenständlichen Kontos. Kannst mir gern mal den Namen lt. Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft per PM schicken.

      Wenn schon einer im Gefängnis ist, ist ein ziviles Verfahren zumeist nicht erfolgversprechend, da diese Leute sehr oft dann auch privat. Insolvenz anmelden. Erfahrungsgemäß schmeißt man da kein gutes schlechtem Geld hinterher, wie auch schon @Kaiolito erwähnt hatte. Und ein ziviles Verfahren - ohne Anwalt - ist ohnehin meist zum Scheitern verurteilt.

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