Rachebewertungen umgehen

    • Rachebewertungen umgehen

      so langsam habe ich die schnauze voll von den Deppen, die meine teuren Auktionen versauen (doch nicht zahlen... nicht lesen etc.) und wollte wissen, wie ich am besten denen wenigstens eine neg. Bewertungen reinhauen kann ohne befürchten zu müssen, dass mein eigene Profil darunter leidet.

      Hab mir folgendes gedacht. Ich glaube, wir haben 90 Tage Zeit eine Bewertung abzugeben, da könnte ich doch ganz zu schluss eine Bewertung abgeben und der andere hat kaum Zeit darauf zu reagieren. Geht das? Bezeihen sich die 90 Tage genau auf das Ende der Auktion?
      Nie mehr Egay - bin auf Hood.de

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von gracjanski ()

    • Ich kann Dir auch nach einem Jahr eine Bewertung reindrücken. Ich verfechte aber die Meinung, daß diese Möglichkeit nicht weitergegeben werden sollte. Wenn es alle machen, hatt es ja keinen Sinn mehr.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Original von ego444
      Ich kann Dir auch nach einem Jahr eine Bewertung reindrücken. Ich verfechte aber die Meinung, daß diese Möglichkeit nicht weitergegeben werden sollte. Wenn es alle machen, hatt es ja keinen Sinn mehr.


      welche möglichkeit?
      Nie mehr Egay - bin auf Hood.de
    • Morgen !

      Mich würde auch mal interessieren wie ich jemandem nachträglich, selbst nach einem Jahr noch eine Bewertung geben könnte !? Vielleicht könnte mir hier ja mal jemand die Vorgehensweise für die Navigation in meinem eBay-Account erklären !?

      Danke

      GundeCK
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    • Rachebewertungen umgehen

      Und die "Nach 90-Tagen bewerten"-Funktion geht doch schon lange nicht mehr ... hat eBay "den Riegel" vorgeschoben, da es ein eBay-internes Problem war.

      Die Umwandlung positiv --> negativ, respektive negativ --> postiv, geht nicht, sondern kann lediglich um ein entsprechenden Kommentar ergänzt werden !! Wenn man eine mich-Seite hat, kann man den Sachverhalt dort niederschreiben und den Link dementsprechend in den Ergänzugskommentar schreiben ...
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    • RE: Rachebewertungen umgehen

      Original von 5er-Fahrer
      Und die "Nach 90-Tagen bewerten"-Funktion geht doch schon lange nicht mehr ... hat eBay "den Riegel" vorgeschoben, da es ein eBay-internes Problem war.

      Die Umwandlung positiv --> negativ, respektive negativ --> postiv, geht nicht, sondern kann lediglich um ein entsprechenden Kommentar ergänzt werden !! Wenn man eine mich-Seite hat, kann man den Sachverhalt dort niederschreiben und den Link dementsprechend in den Ergänzugskommentar schreiben ...

      also ist nach 90 Tagen Schlus... :D
      Nie mehr Egay - bin auf Hood.de
    • Und die "Nach 90-Tagen bewerten"-Funktion geht doch schon lange nicht mehr ... hat eBay "den Riegel" vorgeschoben, da es ein eBay-internes Problem war.


      Das ist nicht richtig. Ich nutze diese Funktion schon sehr lange, zuletzt vor wenigen Tagen. Im übrigen meist positiv, bevor jemand auf falsche Gedanken kommt! :)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Und die "Nach 90-Tagen bewerten"-Funktion geht doch schon lange nicht mehr ... hat eBay "den Riegel" vorgeschoben, da es ein eBay-internes Problem war.

      Stimmt nicht. Nachdem dieser Thread mich wieder darauf gebracht hat, hab ich es gestern gerade mal wieder gemacht.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • na toll, also gibt es keine Möglichkeit Schweinen eine neg. Bewertungen abzugeben, da man eigentlich sich selbst schadet.


      So ist es, aber diese Erkenntnis ist eigentlich so alt wie das Bewertungssystem von ebay selbst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • na toll, also gibt es keine Möglichkeit Schweinen eine neg. Bewertungen abzugeben, da man eigentlich sich selbst schadet.

      Wenn der andere die Möglichkeit nach 90 Tagen zu bewerten kennt, ist es eben schlecht für Dich. Sehr bekannt (siehe dieser Thread) scheint diese Möglichkeit aber nicht (mehr?) zu sein. Mir hat noch keiner eine Bewertung nach Ablauf der Frist reingedrückt.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • Das Bewerten nach 90 Tagen geht nach wie vor, wie etliche Versuche hier aus dem Forum bewiesen haben. Aber wenn es bei Dir geht, kann Dich der andere ebenfalls nach 90 Tagen bewerten. Daran schonmal gedacht?

      Eine sinnvollere alternative scheint mir zu sein, die Gutschrift der Verkaufsprovision einzuholen. Sprich Ihn zu Verwarnen. Damit löst sich das Problem ganz von selbst. Guckst Du naämlich hier:

      pages.ebay.de/help/feedback/losing-feedback-privileges.html

      Wenn ein Käufer auf eine Erinnerungs-E-Mail wegen eines nicht bezahlten Artikels nicht reagiert und daraufhin verwarnt wird, kann er für diese Transaktion nur einen Bewertungskommentar, jedoch keine Beurteilung (positiv, negativ oder neutral) abgeben. Damit geht seine Bewertung nicht in die Berechnung des Bewertungsprofils des Verkäufers ein.

      Gruss

      the_cabinet
      8)Alles ist schon einmal gesagt worden, aber da niemand zuhört, muss man es immer von neuem sagen. 8)
    • @cabinet

      Dein Tip ist ja grundsätzlich richtig und es ist von ebay der richtige Ansatz, aber leider nicht zu ende gedacht. Der nicht bezahlende Käufer muß nur irgendwie reagieren und wenn es mit "leck mich" ist, dann darf er auch voll bewerten. hatte gerade so einen fall, dem ebay-kundenservice waren dabei die hände gebunden, weil es deren regeln nicht hergeben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das ist leider richtig. Aber wenn er auf diese Art und Weise reagiert hat, so hat er absichtlich die Zahlung nicht geleistet,, es ist kein gültiger Widerruf und somit wäre der nächste Schritt, zumindest für Gewerbliche Verkäufer, ein Inkasso. Spätestens dann kann man sich sicherlich darauf einigen, die Bewertung im gegenseitigem Einverständis zu löschen. 8)
      8)Alles ist schon einmal gesagt worden, aber da niemand zuhört, muss man es immer von neuem sagen. 8)
    • hmpf.. ich hab zur zeit 3 Spinner, und vor allem einen hat mir so komplett die Auktion versaut und ich werd jetzt meine teure Ware nicht los. Wie gerne ich ihn neg. bewerten würde :/

      Dank für die Info mit dem Link, ich glaub, ich werd da was einbauen in meine Auktionen
      Nie mehr Egay - bin auf Hood.de