als Verkäufer Problem melden .

    • als Verkäufer Problem melden .

      Der Sachverhalt ist einfach : als Verkäufer habe ich einen Kunden , der nicht zahlt. Früher wurde ein Problemfall gemeldet ,und er hat noch gezahlt oder Ebay hat abgebrochen.
      Das neue Verkäufercockpit sieht im Pulldownmenue den Punkt " Problemfall melden " nicht vor. Alles andere , was dort steht passt irgendwie nicht. Was kann ich jetzt tun oder regelt ebay das irgendwann von allein ?
    • Erik Eriksen schrieb:

      Ich meinte eine Erinnerung durch Ebay , wie das früher im Problemfall üblich war. Die hat wesentlich mehr Wirkung als eine Erinnerung durch mich. Die werden immer ignoriert.
      Das hat ebay offensichtlich mit der neuen Zahlungsmethode abgeschafft. Heute meldest Du einen nichtbezahlten Artikel, ebay klopft den Käufer, haut ihm einen Vermerk rein und damit war's das dann.

      Wundert mich, das es auf ebay überhaupt noch Käufer gibt. Eigentlich müssten die gerade serienweise fliegen wie damals die Verkäufer bei Einführung der ersten Quängelquote.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Erik Eriksen schrieb:

      Ich meinte eine Erinnerung durch Ebay , wie das früher im Problemfall üblich war. Die hat wesentlich mehr Wirkung als eine Erinnerung durch mich. Die werden immer ignoriert.
      in der neuen eBay Kauflogik kommt ein Kaufvertrag erst mit der Zahlung durch den Käufer zustande; bis dahin ist es nur eine Kaufabsichtserklärung; zahlt der Kaufinteressent nicht (geht ja an eBay), wird die Sache abgebrochen und es fallen für den Verkäufer wohl auch keine Gebühren (Festpreisgebühr von 0,35 bzw. 0,05 €) an; danach Artikel wieder einstellen; hat irgendwie auch was Positives, da man sich so das Hinter dem Geld herlaufen ersparen kann; bei Festpreisangeboten kann man (wie früher schon bei PayPal Zahlung) angeben, dass sofort gezahlt werden muss; hierüber kann man Nichtzahler ausschließen
    • thomUN schrieb:

      in der neuen eBay Kauflogik kommt ein Kaufvertrag erst mit der Zahlung durch den Käufer zustande;
      In der neuen Kauflogik schon. In den AGB dagegen nicht. Ansonsten hat dein Argument natürlich schon was für sich.

      Demnach wäre also die Nichterfüllung seiner Kardinalspflicht durch den Käufer die konkludente Anfrage nach einer Vertragsauflösung und die Meldung des nicht bezahlten Artikels nach vier Tagen dann die Zustimmung.

      Ok, bei ebay bin ich schräge Rechtsauffassungen ja echt gewöhnt, aber einen Vertragsbruch zur Konkludenz zu erklären geht dann wohl wirklich etwas weit.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • eBay gibt den Käufern wohl 4 Tage Zeit zu bezahlen; bezahlt er in dieser Zeit nicht, wird die Transaktion abgebrochen; der Käufer soll sich erst gar nicht damit rumschlagen müssen, beim Verkäufer um Abbruch von was auch immer bitten zu müssen; es geht eBay vor allem um eine völlig schmerzfreie Käufererfahrung; die Verkäufer sind eBay ziemlich egal; von denen will man nur Gebühren
    • thomUN schrieb:

      eBay gibt den Käufern wohl 4 Tage Zeit zu bezahlen; bezahlt er in dieser Zeit nicht, wird die Transaktion abgebrochen; der Käufer soll sich erst gar nicht damit rumschlagen müssen, beim Verkäufer um Abbruch von was auch immer bitten zu müssen; es geht eBay vor allem um eine völlig schmerzfreie Käufererfahrung; die Verkäufer sind eBay ziemlich egal; von denen will man nur Gebühren

      man muss es aber nicht bei den 4 Tagen belassen, sondern kann die Zeit auch höher setzen, indem man das "Sammeln" von Käufen über Zeitraum X aktiviert, dementsprechend werden Käufe (oder "Bestellungen") dann nicht automatisch nach 4 Tagen abgebrochen und man kann den Käufern ggf. eine Zahlungsaufforderung - oder Erinnerung - per Nachricht schicken, wenn man es höflicher gestalten will und vlt. auch eine Zahlungsfrist in der AB hat
    • hasjana schrieb:

      dementsprechend werden Käufe (oder "Bestellungen") dann nicht automatisch nach 4 Tagen abgebrochen
      Man kann diese Automatik auch komplett abstellen und sich dann wieder selbst darum kümmern.

      Ändert aber nichts an der Tatsache, dass es für den Verkäufer übe das ebay-System keine tatsächliche Möglichkeit mehr gibt, seinen Käufer anders zu behandeln, als den Vertrag aufzulösen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.