Fakeshop winkler-elektronik.de – 1A Elektronik Fachhandels GmbH - Gutzkowstraße 30 - 01069 Dresden – hilfe@winkler-elektronik.de – 0351 4833957 - 01748696406 – DE620384218 - Achtung: Diese Firma wurde 2013 gelöscht - Alles Fake – Alles Betrug.

    • JFIlm schrieb:

      IBAN: DE23 1001 1001 2626 2791 53
      überwiesen

      JFIlm schrieb:

      Am 28.10.21.
      Das war drei Tage bevor das Konto am 31. Okt. hier erstmalig bekannt wurde. Insofern stehen deine Chancen schlecht, dass die Bank bereits informiert war und üblicherweise räumen die Betrüger Geldeingänge zeitnah ab.

      Du musst darauf hoffen, dass ein real existierender Kontoinhaber ermittelt wird, bei dem du dann versuchen kannst, Schadensersatz einzufordern.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Hallo,

      ich war ebenfalls so blöd und habe das Geld überwiesen. Die Kontoinhaberin ist dieselbe wie bei zero0311.

      Ich werde jetzt auch umgehend Anzeige erstatten und mich dann wieder melden.

      zero0311 schrieb:

      Mich hat's auch erwischt:

      BANKVERBINDUNG: Inhaber: Vanessa Kiwan IBAN: DE24700222000077040218 BIC: FDDODEMMXXX



      Bank: Fidor Bank
      FIDOR Bank AG
      Sandstraße 33
      80335 München

      Habe der Fidor Bank geschrieben und darauf hingewiesen. Morgen bin ich mit meiner Bank in Kontakt, vielleicht ist es noch nicht zu spät.



      Inhaber: Vanessa Kiwan
      IBAN: DE24700222000077040218

      Bank: Fidor Bank
      FIDOR Bank AG
      Sandstraße 33
      80335 München
    • Betrifft DE24700222000077040218 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      diebewertung.de schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 I Abs. 4 StPO

      1240 Js 63833/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      Vanessa Kiwan, geb. 22.03.1998 in Hannover

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Unbekannte Täter boten über die Webseite winkler-elektronik.de Elektrartikel in dem Vorhaben an, von Käufern den Kaufpreis zu kassieren, ohne die Ware zu liefern. Die Kaufpreise sollten auf das Konto IBAN DE24 7002 2200 0077 0402 18 bei der Fidor Bank AG, Inhaberin Vanessa Kiwan, überwiesen werden.
      ☒ Der/Die Beschuldigte(n) steht/stehen darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.

      Um der/dem/den Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      12.510,96 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE24700222000077040218 Vanessa Kiwan überwiesen haben.

      Es steht eine Gesamtsumme von 12.510,96 € zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Betrifft DE43700222000077029982 *** AN ALLE GESCHÄDIGTEN ***

      verbraucherschutzforum.berlin schrieb:

      Staatsanwaltschaft Osnabrück
      Benachrichtigung über die vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten gemäß § 111 l Abs. 4 StPO

      1240 Js 69793/21

      die Staatsanwaltschaft führt ein Ermittlungsverfahren gegen


      P. G. S. aus Egling

      Folgender Sachverhalt liegt dem Verfahren zu Grunde: Auf das Konto DE43 7002 2200 0077 0299 82 bei der Fidor Bank AG, gingen Zahlungen verschiedener Personen ein, welche auf der Internetseite winkler-elektonik.de Waren bestellten, diese aber nach Zahlung nicht erhielten. Die Webseite diente allein zu Betrugszwecken.
      ☒ Der Beschuldigte steht darüber hinaus im Verdacht, weitere Straftaten zum Nachteil anderer Verletzter begangen zu haben.



      Um dem Beschuldigten das durch die Straftat(en) zu Unrecht Erlangte wieder zu entziehen, hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme folgender Vermögenswerte erwirkt:


      13.702,41 Euro

      Gemäß § 111l Abs. 1 und Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) benachrichtige ich Sie hiermit über die Vollziehung der Beschlagnahme.

      Gleichzeitig werden Sie aufgefordert, alsbald nach Erhalt dieses Schreibens zu erklären, ob Sie die Herausgabe verlangen.

      Bitte beachten Sie hierzu folgende Hinweise zum weiteren Verfahrensablauf:


      Wird eine bewegliche Sache beschlagnahmt und für die Zwecke des Strafverfahrens nicht mehr benötigt, wird sie grundsätzlich an den letzten Gewahrsamsinhaber zurückgegeben. Davon abweichend wird sie an denjenigen herausgegeben, dem sie durch die Straftat entzogen wurde (Verletzter), wenn dieser bekannt ist. Steht der Herausgabe an den letzten Gewahrsamsinhaber oder den Verletzten der Anspruch eines Dritten entgegen, wird die Sache an den Dritten herausgegeben, wenn dieser bekannt ist. Eine Herausgabe erfolgt nur, wenn ihre Voraussetzungen offenkundig sind (§ 111n StPO).


      Über die Herausgabe entscheidet im Ermittlungsverfahren und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens die Staatsanwaltschaft, im Übrigen das mit der Sache befasste Gericht (§ 111o StPO).

      Der Staatsanwaltschaft ist es nicht erlaubt, im Einzelfall rechtlichen Rat zu erteilen. Bitte sehen Sie deshalb von telefonischen Rückfragen ab und lassen sich ggf. anwaltlich beraten.

      archive.ph/8VoPA

      Ich gehe davon aus, dass nur diejenigen User anspruchsberechtigt sind, die auf das Konto DE43700222000077029982 P. G. S. aus Egling ( Patrick Soyer ) überwiesen haben.

      Es steht eine Gesamtsumme in Höhe von 13.702,41 Euro zur Verfügung.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


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